Dokument #2103671
ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (Autor)
15. Dezember 2023
Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen, sowie gegebenenfalls auf Auskünften von Expert·innen und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.
Dieses Produkt stellt keine Meinung zum Inhalt eines Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar.
Wir empfehlen, die verwendeten Materialien im Original durchzusehen. Originaldokumente, die nicht kostenfrei oder online abrufbar sind, können bei ACCORD eingesehen oder angefordert werden.
Die folgenden Ausschnitte aus ausgewählten Quellen enthalten Informationen zu oben genannter Fragestellung (Zugriff auf alle Quellen am 15. Dezember 2023):
Migrando ist eine deutsche Online-Plattform, die Personen entgeltlich bei Fragen der Einbürgerung in Deutschland unterstützt.
· Migrando: Mehrstaatigkeit: Mit diesen Ländern klappt in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft!, 28. Juni 2023
https://migrando.de/mehrstaatigkeit-welche-laender/
„Mehrstaatigkeit durch Ausnahmeregelungen
Ein Staat, bei dem die doppelte Staatsbürgerschaft automatisch funktioniert, ist beispielsweise Afghanistan. Das afghanische Recht sieht keine Abgabe der Staatsbürgerschaft vor. Aus diesem Grund kann § 10 Abs. 4 StAG nicht greifen. Dieser Paragraph sieht eigentlich vor, dass die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes abgeben werden muss, um eingebürgert zu werden.
Die Abgabe der Staatsbürgerschaft ist nicht möglich, weil ein Ausnahmegrund aus § 12 StAG eintritt. Resultat daraus ist, dass afghanische Staatsbürger nach der Einbürgerung automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Ähnlich wie im Fall Afghanistan sieht es auch in den Beispielen Iran, Libanon, Syrien, Marokko, Kuba, Tunesien, Algerien und Eritrea aus.“ (Migrando, 28. Juni 2023)
· Deutsches Staatsministerium für Migration, Flüchtlinge und Integration: Ausnahmen, in denen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten können, ohne Datum
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/ausnahmen-in-denen-sie-ihre-bisherige-staatsangehoerigkeit-behalten-koennen-1865126
„Manchmal lässt das Recht des Herkunftslandes keine Möglichkeit zu, die bisherige Nationalität abzulegen. Zudem gibt es Staaten, die ihren Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigern. In diesen Fällen können sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten.
Menschen aus folgenden Staaten können nach aktueller Rechtslage ihre Staatsangehörigkeit nicht aufgeben: Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Brasilien, Bolivien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Eritrea, Guatemala, Honduras, Iran, Kuba, Libanon, Malediven, Marokko, Mexiko, Nicaragua, Nigeria, Panama, Syrien, Thailand, Tunesien und Uruguay. Stammen Sie aus einem dieser Staaten, kann Ihre alte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung bestehen bleiben.“ (Deutsches Staatsministerium für Migration, Flüchtlinge und Integration, ohne Datum)
Imke Harbers und Abbey Steele sind Politikwissenschaftlerinnen an der Universität Amsterdam.
· Harbers, Imke & Steele, Abbey: Permanent Membership: The Prohibition of Citizenship Renunciation. In: IMR – International Migration Review, 19. April 2023, S. 1-14
https://journals.sagepub.com/doi/pdf/10.1177/01979183231165508?download=true
„This research note presents data on which states prohibit renunciation in de jure or de facto terms. Our data show that prohibition of citizenship renunciation is fairly common: roughly one in five states — 38 total — prohibits renunciation legally or in administrative practice. It also affects a large share of global migrants: the list of countries includes five of the 10 largest migration-origin countries (International Organization for Migration 2019, 26). […] These are Afghanistan, Bangladesh, Mexico, Pakistan, and Syria.“ (Harbers & Steele, 19. April 2023, S. 2-3; Fußnote 3)
· Rheinland-Pfälzisches Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration: Fragen und Antworten zur Einbürgerung, Mai 2022
https://einbuergerung.rlp.de/fileadmin/einbuergerung/Broschuere_Mai_2022_web.pdf
„Wenn Sie aus einem Land kommen, das seinen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigert, nehmen die deutschen Behörden Mehrstaatigkeit hin. Dies wird gegenwärtig vor allem bei Angehörigen bestimmter asiatischer oder afrikanischer Staaten (Afghanistan, Algerien, Angola, Eritrea, Irak, Iran, Jemen, Kuba, Libanon, Marokko, Nigeria, Syrien, Thailand, Tunesien) praktiziert.“ (Rheinland-Pfälzisches Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Mai 2022, S. 27)
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehsender im Land Nordrhein-Westfalen.
· WDR – Westdeutscher Rundfunk Köln: Die Einbürgerung soll einfacher werden: Details zur Gesetzesreform, 19. Mai 2023
https://www1.wdr.de/nachrichten/schnellere-einbuergerung-deutsche-staatsbuergerschaft-100.html
„Anrecht auf die doppelte Staatsbürgerschaft haben bislang unter anderem:
Menschen, deren Herkunftsland die alte Staatsbürgerschaft nicht zurücknimmt (z.B. Iran, Afghanistan, Marokko) […].“ (WDR, 19. Mai 2023)
Anwalt.de ist eine Online-Plattform, die das Ziel verfolgt, Anwält·innen und Ratsuchende miteinander in Kontakt zu bringen.
· Anwalt.de: Bekomme ich die doppelte Staatsangehörigkeit, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantrage?, 18. Februar 2022
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bekomme-ich-die-doppelte-staatsangehoerigkeit-wenn-ich-die-deutsche-staatsangehoerigkeit-beantrage-197939.html
„Es gibt Staaten, welche die Möglichkeit die Staatangehörigkeit zu verlieren zwar vorsehen, aber bei denen bekannt ist, dass die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit in der Regel verweigert wird. In diesem Fall wird die doppelte Staatsbürgerschaft zugelassen. Zu diesen Staaten gehören etwa: Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran Kuba, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Libyen, Nigeria.“ (Anwalt.de, 18. Februar 2022)