4 Menschenrechtsverteidiger·innen aus der autonomen Region Gorno-Badachschan zu Gefängnisstrafen von 15 bis 30 Jahren verurteilt; das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und den Angeklagten wurde kein Zugang zu ihren Anwält·innen oder den gegen sie vorgebrachten Beweisen gestattet