2 Künstler werden nach mehr als einem Jahr Untersuchungshaft am 30. Mai 2022 vor Gericht gestellt; die Staatsanwaltschaft fordert für die Teilnahme der Angeklagten an Demonstrationen sowie für ihre künstlerischen Vorführungen Haftstrafen von 7 bis 10 Jahren
2 Künstler werden nach mehr als einem Jahr Untersuchungshaft am 30. Mai 2022 vor Gericht gestellt; die Staatsanwaltschaft fordert für die Teilnahme der Angeklagten an Demonstrationen sowie für ihre künstlerischen Vorführungen Haftstrafen von 7 bis 10 Jahren