Amnesty International Report 2021/22; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Kenia 2021

Amtliche Bezeichnung

Republik Kenia

STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN

Uhuru Muigai Kenyatta

Stand:

1|2022

Berichtszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Bei der Auflösung friedlicher Proteste und der Durchsetzung von Coronamaßnahmen griff die Polizei auf exzessive und in einigen Fällen tödliche Gewalt zurück. Angehörige der Polizei waren verantwortlich für die rechtswidrige Tötung von 167 Personen sowie für das Verschwindenlassen von 33 weiteren. Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Mädchen, nahmen zu. Gerichte bestätigten das Recht auf Wohnen, doch Regierungsbehörden missachteten ein Moratorium zum Schutz vor Zwangsräumungen während der Pandemie. Im Flüchtlingslager Kakuma wurde eine Gruppe LGBTI+ unter den Geflüchteten und Asylsuchenden angegriffen. Niemand wurde für die Tötung der Umweltaktivistin Joannah Stutchbury im Juli 2021 zur Rechenschaft gezogen.

Hintergrund

Die Regierung verhängte auch 2021 eine Ausgangssperre und beschränkte die Bewegungsfreiheit und öffentliche Versammlungen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft an 1.649 Angehörige der Shona-Gemeinschaft im Juli 2021 setzten die Behörden deren jahrzehntelanger Staatenlosigkeit ein Ende. Die Shona waren 1959 als Missionar_innen aus dem südlichen Afrika nach Kenia eingewandert, hatten aber nach der Unabhängigkeit Kenias im Jahr 1963 nie die Staatsangehörigkeit erhalten. Weiterhin erhielten im Berichtsjahr 1.200 Personen ruandischer Herkunft, die während der Kolonialzeit auf der Suche nach Arbeit nach Kenia gekommen waren, sowie 58 Personen asiatischer Herkunft die kenianische Staatsbürgerschaft. Im September 2021 wurde die Gemeinschaft der Pemba vom kenianischen Parlament als indigene Gemeinschaft anerkannt. Dies waren weitere Fortschritte im Hinblick auf Kenias Bemühungen der vergangenen Jahre, die Staatenlosigkeit für alle zu beenden. Im Jahr 2016 hatten 1.500 Angehörige der Gemeinschaft der Makonde, die aus Mosambik eingewandert waren, ebenfalls die Staatsbürgerschaft erhalten.

Exzessive Gewaltanwendung

Das brutale Vorgehen der Polizei gegen Proteste führte zur Verletzung von Menschenrechten Demonstrierender. Obwohl die Coronamaßnahmen ein Verbot von Protesten und öffentlichen Versammlungen vorsahen, kam es zu mehreren spontanen Demonstrationen gegen die Maßnahmen, auf die die Polizei mit unverhältnismäßiger Gewalt reagierte. Im August wurde in Kahawa West, einer informellen Siedlung im Bezirk Nairobi, Alex Macharia Wanjiku erschossen, als die Polizei eine Demonstration gegen das städtische Unternehmen Nairobi Metropolitan Services auflöste. Die Polizeiaufsichtsbehörde (Independent Policing Oversight Authority –IPOA), ein unabhängiges ziviles Gremium, leitete eine Untersuchung des Vorfalls ein, die Ende 2021 noch nicht abgeschlossen war.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Online-Aktivist_innen

Aktivist_innen nutzten weiterhin Soziale Medien, um mit der Regierungsführung zusammenhängende Probleme anzusprechen. Obwohl Meinungsäußerungen im Internet weitgehend ohne Einschränkungen möglich waren, nahm die Polizei am 6. April 2021 den Menschenrechtsverteidiger Edwin Mutemi wa Kiama fest, weil er auf Twitter die Staatsverschuldung kritisiert hatte. Er wurde am 7. April gegen eine Kaution von 500.000 Kenia-Schilling (ca. 4.900 Euro) freigelassen, unter der Auflage, sich bis zum Abschluss der Ermittlungen täglich bei der Kriminalpolizei zu melden und sich in den Sozialen Medien nicht über Kenias Schuldentragfähigkeit zu äußern. Am 20. April wurde Edwin Mutemi wa Kiama bedingungslos freigelassen, weil nicht genügend Beweise dafür vorlagen, dass er gegen Paragraf 22 des Gesetzes gegen Computermissbrauch und Cyberkriminalität von 2018 verstoßen hatte.

Umweltaktivist_innen

Im Juli 2021 wurde die 67-jährige Joannah Stutchbury in ihrem Haus im Bezirk Kiambu am Rande der Hauptstadt Nairobi erschossen. Die bekannte Umweltaktivistin hatte Morddrohungen erhalten, die offenbar mit Kampagnen gegen geplante Bauprojekte im Wald von Kiambu im Zusammenhang standen. Obwohl der Präsident die Kriminalpolizei angewiesen hatte, die Ermittlungen zu ihrem Tod zu beschleunigen, wurden keine Verdächtigen festgenommen oder strafrechtlich verfolgt.

Recht auf Wohnen – rechtswidrige Zwangsräumungen

Verschiedene Gerichte, darunter auch der Oberste Gerichtshof, bestätigten das Recht auf Wohnen und verurteilten mehrere Fälle von rechtswidrigen Zwangsräumungen, die noch vor der Pandemie stattgefunden hatten. Im Januar 2021 entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Regierung in Anbetracht des Mangels an erschwinglichem und angemessenem Wohnraum die Rechte und die Würde von Menschen in informellen Siedlungen zu schützen habe.

Im Juli sprach der Oberste Gerichtshof schließlich das Urteil im Fall der Räumung von City Carton (auch bekannt als City Cotton), einer informellen Siedlung in Nairobi. Diese war 2013 auf Veranlassung des Schul- und Kindergarten-Komplexes Moi Educational Centre und des Generalinspekteurs der Polizei geräumt worden. Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass die Vertreibung der Bewohner_innen einen Verstoß gegen die von der Verfassung garantierten Grundrechte auf Menschenwürde, Sicherheit der Person sowie erschwinglichen und angemessenen Wohnraum darstellte.

Regierungsbehörden verstießen gegen ein Moratorium zum Schutz vor Zwangsräumungen während der Pandemie. Zudem wurden rechtswidrige Zwangsräumungen ohne Einhaltung verfahrensrechtlicher Garantien durchgeführt, zu denen auch die Benachrichtigung der Betroffenen mit angemessenem zeitlichem Vorlauf gehört. Im Februar 2021 wurden 3.500 Bewohner_innen aus Kibos im Bezirk Kisumu von Personal der staatlichen Eisenbahngesellschaft Kenya Railway Corporation vertrieben, ohne vorher angemessen informiert worden zu sein. Bewaffnete Polizist_innen setzten Tränengas ein, um die Bewohner_innen zu zwingen, ihre Häuser zu verlassen. Als Bulldozer die Unterkünfte abrissen, wurde ein zweijähriger Junge unter den Trümmern begraben und starb. Die Bewohner_innen gehörten zur Minderheitengemeinschaft der Nubia, die 1938 in Kibos angesiedelt wurden. Im August 2021 kam das Hohe Gericht zu dem Urteil, dass die Kenya Railway Corporation gegen die Rechte der Gemeinschaft verstoßen und nicht die fairen Verwaltungsverfahren eingehalten hatte. Das Urteil verbot künftige Zwangsräumungen von Angehörigen der Nubia-Gemeinschaft, sofern ihnen keine alternativen Unterkunftsmöglichkeiten bereitgestellt würden. Seit ihrer Neuansiedlung in Kibos im Jahr 1938 hat der Staat nichts unternommen, um sichere Nutzungs- und Besitzrechte zu gewährleisten, um die die Nubia seit Jahrzehnten kämpfen.

Im Oktober 2021 überwachte die Polizei die Räumung der informellen Siedlungen Deep Sea und Mukuru kwa Njenga in Nairobi, mit der der Weg für den Bau von Straßen freigemacht werden sollte. Hunderte Menschen wurden dadurch obdachlos. Obwohl die Behörden angaben, sie hätten die Bewohner_innen ausreichend informiert, hatte die Regierung offenbar weder angemessene alternative Unterkünfte noch Entschädigungen für die Bewohner_innen bereitgestellt und war ihrer gerichtlich angeordneten Verpflichtung, den Zugang zu Wohnraum zu gewährleisten, nicht nachgekommen.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant_innen

Im März 2021 stellte die Regierung unter Hinweis auf eine verschärfte Sicherheitslage und gestiegene Unterhaltskosten dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) ein vierzehntägiges Ultimatum. Darin forderte sie diesen auf, die Flüchtlingslager in Kakuma und Dadaab zu schließen, andernfalls würden die Geflüchteten in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt. In den Lagern befanden sich etwa 512.000 Flüchtlinge, rund die Hälfte davon aus Somalia. Geflüchtete, darunter LGBTI+, äußerten ihre Befürchtung, in Länder zurückkehren zu müssen, aus denen sie auf der Suche nach Sicherheit geflüchtet waren. Am 30. April 2021 verschob die kenianische Regierung nach einem Treffen mit dem UNHCR die Schließung der Lager Kakuma und Dadaab auf Juni 2022 und sah von der ursprünglich geforderten unmittelbaren Schließung ab.

Rund 1.000 LGBTI+ unter den Flüchtlingen in den Lagern Kakuma und Dadaab waren unzureichend vor homosexuellenfeindlichen Angriffen geschützt. Ende März 2021 verübten Unbekannte mit einer Benzinbombe einen Anschlag auf die Unterkünfte für LGBTI+ im Lager Kakuma. Dabei erlitten zwei Personen Verbrennungen zweiten Grades an rund 50 Prozent ihres Körpers. Sie wurden zur fachärztlichen Behandlung nach Nairobi gebracht. Einer von ihnen, der 22-jährige Chriton Atuhwera, starb am 12. April an seinen Verletzungen. Chriton Atuhwera, auch bekannt unter dem Namen Trinidad, war aus Uganda nach Kenia geflüchtet, weil er in Uganda wegen seiner sexuellen Orientierung verfolgt wurde.

Recht auf Gesundheit

Obwohl sich die Kosten für die Impfung der erwachsenen Bevölkerung gegen Covid-19 auf ein Prozent des nationalen Jahreshaushalts beliefen (38.329.600.000 Kenia-Schilling, umgerechnet rund 300 Mio. Euro), waren bis Jahresende nur 15 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. Die Versorgung mit Impfstoffen auf dem freien Markt war weiterhin eine große Herausforderung für Kenia. Gleichwohl verpflichtete sich die Regierung nicht, im Jahreshaushalt 2021–2022 ausreichende Mittel für Impfungen bereitzustellen.

Rechtswidrige Tötungen und Verschwindenlassen

Die Polizei tötete 167 Personen und war für das Verschwindenlassen von 33 Personen verantwortlich. Lediglich 28 Personen, die mutmaßlich für rechtswidrige Tötungen und Verschwindenlassen verantwortlich waren, wurden strafrechtlich verfolgt. Im April 2021 wurde ein als Collins bekannter Jugendlicher aus Mathare, einer informellen Siedlung in Nairobi, von einem Polizisten festgenommen und getötet, der bereits mehrerer anderer Tötungen verdächtigt wurde. Die Leiche des Jugendlichen wurde zur Leichenhalle in Nairobi gebracht. Die Behörden leiteten in diesem Fall keine Ermittlungen ein.

Im Juni 2021 wurde der 28-jährige Erick Achando, Fahrer eines Motorradtaxis, wegen Verstoßes gegen die Ausgangssperre im Bezirk Kisii festgenommen. Er starb wenige Tage darauf in einer Polizeizelle, nachdem er eine Geldstrafe von 8.000 Kenia-Schilling (rund 63 Euro) nicht gezahlt hatte. Die Polizei gab an, er sei an einer Krankheit gestorben. Zwei Polizeiangehörige wurden festgenommen und des Mordes angeklagt, nachdem die Abteilung für interne Angelegenheiten des Nationalen Polizeidienstes eine Untersuchung durchgeführt und zudem ein Autopsiebericht bestätigt hatte, dass Erick Achando an schweren Kopfverletzungen gestorben war, die von einem stumpfen Gegenstand herrührten.

Im Juli 2021 wurde der Polizist David Kibet Rono festgenommen und des Mordes an dem 20-jährigen Nura Malicha Molu angeklagt. Nura Malicha Molu war 2015 in der Siedlung Huruma in Nairobi erschossen worden. David Kibet Rono gab an, in Notwehr gehandelt zu haben, doch eine Untersuchung ergab, dass Nura Malicha Molu keine Gefahr für den Polizisten dargestellt hatte. Die Anklage erfolgte fünf Jahre, nachdem die IPOA mit der Untersuchung des Todesfalls begonnen hatte und auf Ungereimtheiten, u. a. in verschiedenen Zeugenaussagen von Polizeiangehörigen, gestoßen war. Der IPOA waren auch Beweise vorenthalten worden, einschließlich einer Waffe, die Nura Malicha Molu bei sich gehabt haben soll und die von der Polizei nicht für eine Analyse vorgelegt worden war.

Im August 2021 wurden die Leichen des 22-jährigen Benson Njiru Ndwiga und seines 19-jährigen Bruders Emmanuel Mutura in der Leichenhalle des Embu Level 5 Hospital aufgefunden. Die beiden waren zwei Tage zuvor von Angehörigen der Polizeiwache Manyatta wegen angeblicher Verletzung der Ausgangssperre festgenommen und mutmaßlich getötet worden. Sechs Polizist_innen wurden, nachdem die IPOA dies empfohlen hatte, wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an den Tötungen festgenommen und angeklagt. Die Polizeiangehörigen wurden am 4. November 2021 gegen eine Kaution von 3.000.000 Kenia-Schilling (etwa 23.000 Euro) freigelassen, unter der Auflage, den Verwaltungsbezirk Embu County nicht zu betreten. Mit dem Verbot wollte man eine mögliche Einflussnahme der Angeklagten auf Beweismittel und Zeug_innen verhindern.

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