Amnesty International Report 2020/21; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Palästina 2020

AMTLICHE BEZEICHNUNG

Staat Palästina

STAATSOBERHAUPT

Mahmoud Abbas

STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN

Mohammad Shtayyeh

Stand:
 

1/2021

Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen gingen 2020 weiterhin hart gegen Andersdenkende vor, indem sie unter anderem die Meinungs- und Versammlungsfreiheit unterdrückten, Journalist_innen angriffen und Oppositionelle festnahmen. In beiden Gebieten setzten Sicherheitskräfte bei Strafverfolgungsmaßnahmen unnötige und übermäßige Gewalt ein, so zum Beispiel bei der Durchsetzung des Lockdowns, der nach Ausbruch der Corona-Pandemie verhängt wurde. Inhaftierte wurden gefoltert und anderweitig misshandelt, ohne dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Frauen waren Diskriminierung und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt bis hin zu Tötungen. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche wurden weiterhin diskriminiert und genossen keinen Schutz. Im Westjordanland nahmen die Behörden zahlreiche Menschen ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft. Im Gazastreifen wurden Zivilpersonen weiterhin vor Militärgerichte gestellt, und Gerichte verhängten Todesurteile. Bewaffnete palästinensische Gruppen im Gazastreifen feuerten immer wieder wahllos Raketen auf Israel ab. Zwei israelische Zivilpersonen wurden bei Angriffen palästinensischer Einzeltäter getötet.

Hintergrund

Die Spaltung in zwei politische Lager bestand 2020 weiter: Die Behörden im Westjordanland wurden von der Fatah geführt, der Gazastreifen stand unter der De-facto-Verwaltung der Hamas.

Am 15. Januar 2020 erklärte Präsident Mahmoud Abbas, die Parlamentswahl werde auf unbestimmte Zeit verschoben, weil Israel keine Wahlen in Ost-Jerusalem zulasse. In beiden Gebieten erließen die Behörden nach Ausbruch der Corona-Pandemie Notverordnungen. Im Westjordanland wurde im März ein Lockdown verhängt, der die Bewegungsfreiheit der Menschen erheblich einschränkte. Er wurde nach einigen Monaten gelockert.

Im Gazastreifen wurde der Kampf gegen das Virus vor dem Hintergrund der seit 2007 anhaltenden israelischen Luft-, Land- und Seeblockade geführt, die das ohnehin schwache Gesundheitssystem zusätzlich belastete. Nach einem größeren Corona-Ausbruch im Gazastreifen verhängten die Behörden der Hamas im September einen Lockdown. Ägypten hielt den Grenzübergang zum Gazastreifen in Rafah weiterhin fast vollständig geschlossen. Katar stellte dem Gazastreifen in Absprache mit Israel Bargeld zur Verfügung, um die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bezahlen zu können.

Die palästinensischen Behörden im Westjordanland kündigten am 17. November 2020 an, in sicherheitspolitischen und zivilen Fragen wieder mit Israel zusammenzuarbeiten. Sie hatten die Zusammenarbeit im Mai aufgekündigt als Reaktion auf Israels Pläne, Teile des Westjordanlandes zu annektieren. Im Anschluss hatten die palästinensischen Behörden unter anderem keine Genehmigungen mehr erteilt, um Patient_innen aus den besetzten Gebieten in israelische Krankenhäuser zu verlegen. Außerdem hatten sie dem von Israel kontrollierten Einwohnermelderegister keine Dokumente mehr zur Verfügung gestellt, die als Identitätsnachweis dienten. Und sie hatten sich geweigert, die Steuern anzunehmen, die Israel stellvertretend für die palästinensischen Behörden einzog. Da diese Steuerzahlungen etwa 80 % ihrer Einnahmen ausmachten, waren die palästinensischen Behörden gezwungen, die Löhne und Gehälter von Zehntausenden Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu kürzen, auch die des Gesundheitspersonals.

Palästinensische Richter_innen und zivilgesellschaftliche Akteur_innen kritisierten weiterhin die ihrer Ansicht nach erhebliche Einmischung der Exekutive in die Justiz und forderten Präsident Abbas auf, Gesetze zu Rechtsangelegenheiten aufzuheben, die per Dekret erlassen worden waren.

Unterdrückung Andersdenkender

Die Behörden im Westjordanland und im Gazastreifen unterdrückten 2020 weiterhin abweichende Meinungen, indem sie Dutzende friedlich Demonstrierende, Oppositionelle, Kritiker_innen, Journalist_innen und Menschenrechtsaktivist_innen willkürlich festnahmen. In einigen Fällen griffen die Behörden auf Corona-Notverordnungen zurück, um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu unterdrücken.

Die offizielle palästinensische Menschenrechtskommission (Independent Commission for Human Rights – ICHR) registrierte 37 Vorfälle, bei denen die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit verletzt wurden: 21 im Westjordanland und 16 im Gazastreifen. Außerdem verzeichnete die ICHR 158 willkürliche Festnahmen von Oppositionellen und Kritiker_innen im Westjordanland und 118 im Gazastreifen. Nach Angaben der Organisation Palestinian Center for Development and Media Freedoms (MADA) gab es 96 Übergriffe auf Journalist_innen, darunter willkürliche Festnahmen, Misshandlungen bei Verhören, körperliche Angriffe, Beschlagnahmung von Ausrüstung und Berichterstattungsverbote: 37 im Westjordanland und 59 im Gazastreifen.

Die Behörden des Gazastreifens nahmen am 9. April 2020 den im Viertel al-Rimal in Gaza-Stadt lebenden Aktivisten Rami Aman sowie sieben weitere Personen fest, weil sie am 6. April ein Videogespräch mit einer Gruppe von Israelis geführt hatten. Während fünf Personen wieder freikamen, wurde Rami Aman und zwei weiteren Aktivist_innen vor einem Militärgericht der Prozess gemacht. Die Anklagen bezogen sich auf Hochverrat gemäß des Revolutionären Strafgesetzbuchs der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) von 1979. Am 17. September wurde Rami Aman schuldig gesprochen und zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, im Falle der beiden anderen Angeklagten wurde die Strafe als verbüßt erachtet. Am 26. Oktober entschied das Ständige Militärgericht im Gazastreifen, alle drei aufgrund der bereits verbüßten Haftzeit freizulassen.

Vom 11. bis 25. Juni 2020 nahmen die Behörden des Gazastreifens mehr als 50 Aktivisten willkürlich fest, die der Fatah nahestanden. Sie hatten geplant, anlässlich des 14. Jahrestages der Kämpfe zwischen Fatah und Hamas Demonstrationen zu organisieren. Das Palästinensische Zentrum für Menschenrechte berichtete, dass die meisten von ihnen angaben, in der Haft gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein. Keiner von ihnen wurde angeklagt, und alle kamen anschließend frei.

Die Behörden im Westjordanland nahmen am 19. Juli 19 Aktivisten willkürlich fest, die sich gegen Korruption engagierten, weil ihr friedlicher Protest in Ramallah gegen das extrem weit gefasste Versammlungsverbot verstieß, das zur Bekämpfung des Coronavirus verhängt worden war. Während drei der Aktivisten frei kamen, wurden 16 wegen "illegaler Versammlung" und "Verstoßes gegen Notverordnungen" angeklagt. Alle kamen gegen Kaution frei, ihre Verfahren wurden jedoch nicht eingestellt.

Exzessive Gewaltanwendung

Die palästinensischen Sicherheitskräfte im Westjordanland und im Gazastreifen gingen 2020 bei Strafverfolgungsmaßnahmen mit übermäßiger Gewalt vor, so zum Beispiel bei der Durchsetzung des Lockdowns, der nach Ausbruch der Corona-Pandemie verhängt wurde. Die Justizbehörden leiteten keine gründlichen Untersuchungen dieser Vorfälle ein.

Am 18. Juni griffen Sicherheitskräfte im Flüchtlingslager al-Bureij im Zentrum des Gazastreifens Mitglieder der Familie Wishah an, die verhindern wollten, dass die Behörden ein Gebäude abrissen, das der Familie gehörte und das einer neuen Straße weichen sollte. Nach Angaben des Al Mezan Center for Human Rights verletzten die Sicherheitskräfte dabei die 90-jährige Handoumeh Wishah und zwei ihrer Töchter, die alle im Krankenhaus behandelt werden mussten.

In al-Eizariya im Westjordanland erschossen Sicherheitskräfte in Zivil am 24. Juni Alaa al-Amouri, als sie einen Gerichtsbeschluss umsetzen und ein von der Familie al-Amouri gepachtetes Grundstück beschlagnahmen wollten. Als Mitglieder der Familie versuchten, die Festnahme von Alaa al-Amouri und seinen beiden Brüdern zu verhindern, eröffneten die Sicherheitskräfte das Feuer. Nach Angaben der ICHR wurde Alaa al-Amouri in den Unterleib geschossen. Mindestens drei weitere Familienmitglieder erlitten Schussverletzungen. Die palästinensischen Behörden kündigten an, den Vorfall zu untersuchen.

Am 25. Juli 2020 erschossen Sicherheitskräfte im Flüchtlingslager Balata in der Nähe von Nablus im Westjordanland Imad Dweikat. Er hatte versucht, die Festnahme eines Ladenbesitzers zu verhindern, als die Polizei gegen Geschäfte vorging, die trotz des Lockdowns geöffnet hatten. Nach Angaben der ICHR stellte Imad Dweikat keine Bedrohung dar. Die Behörden in Ramallah kündigten an, eine Untersuchung einzuleiten.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten durch palästinensische Sicherheitskräfte waren auch 2020 sowohl im Westjordanland als auch im Gazastreifen an der Tagesordnung, ohne geahndet zu werden. Die ICHR erhielt von Januar bis November 146 Beschwerden über Folter und andere Misshandlungen: 95 aus dem Westjordanland und 51 aus dem Gazastreifen.

Am 9. Juni nahm der Allgemeine Geheimdienst in Ramallah den Aktivisten Mohammed Jaber fest, nachdem er einer Vorladung gefolgt war. Er berichtete, dass man ihn bei der Vernehmung zwang, in schmerzhaften Positionen zu verharren. So habe man ihn unter anderem für längere Zeit in einen kleinen Holzschrank gesperrt. Anschließend verbrachte er 13 Tage in Einzelhaft in einer Zelle, die nur einen Quadratmeter groß war, bevor man ihn am 21. Juni freiließ.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen und Mädchen wurden 2020 weiterhin durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Sie waren immer noch unzureichend gegen sexualisierte und andere geschlechtsspezifische Gewalt geschützt, wie z. B. sogenannte Ehrenmorde. Nach Angaben des Frauenzentrums für Rechtshilfe und Beratung (Women’s Center for Legal Aid and Counselling) starben im Westjordanland 19 Frauen und im Gazastreifen 18 infolge geschlechtsspezifischer Gewalt.

Am 28. Juli wurde Razan Moqbel in der Nähe des Industriegebiets Beitunia westlich von Ramallah getötet. Sicherheitskräfte nahmen am Tag darauf ihren Verlobten fest, und der Fall wurde zur weiteren Untersuchung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Am 3. August einigten sich die beiden Familien darauf, die Klage fallenzulassen, wenn die Familie des Verlobten etwa 487.000 ILS (ca. 122.000 Euro) an die Familie des Opfers bezahle. Die palästinensischen Behörden äußerten sich nicht zu dieser Vereinbarung, die einen öffentlichen Aufschrei auslöste, weil in einem strafrechtlichen Fall von Femizid auf überholte Traditionen zurückgegriffen wurde.

Recht auf ein faires Gerichtsverfahren

Im Westjordanland hielten palästinensische Sicherheitskräfte nach wie vor Dutzende Menschen auf Grundlage eines Gesetzes aus dem Jahr 1954 fest. Demnach konnten Personen auf Anordnung regionaler Gouverneure ohne Anklage oder Gerichtsverfahren bis zu sechs Monate in Verwaltungshaft genommen werden. Nach Angaben palästinensischer Menschenrechtsorganisationen erfolgte dies in vielen Fällen aus politischen Gründen. Die ICHR dokumentierte 43 solche Fälle im Jahr 2020.

Im Gazastreifen wurden weiterhin Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI)

Die Organisation alQaws, die sich für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der palästinensischen Gesellschaft einsetzt, berichtete, LGBTI werde weiterhin die freie Ausübung ihrer Rechte verweigert, obwohl einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen im Westjordanland nicht strafbar waren. Im Gazastreifen galt hingegen Abschnitt 152(2) der Verordnung 74 des Strafgesetzbuches aus britischer Mandatszeit von 1936, der für einvernehmliche homosexuelle Handlungen eine Strafe von bis zu zehn Jahren Haft vorsah.

Todesstrafe

Weder die Behörden im Gazastreifen noch die im Westjordanland unternahmen 2020 Schritte, um den Verpflichtungen des Staates Palästina gemäß des Zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nachzukommen und die Todesstrafe abzuschaffen.

Im Gazastreifen verurteilten Gerichte der Hamas weiterhin Menschen zum Tode.

Verstöße bewaffneter Gruppen

Palästinensische bewaffnete Gruppen im Gazastreifen feuerten mehrfach wahllos Raketen auf Israel ab. Nach Angaben des UN-Büros für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UNOCHA) wurden dabei mindestens 27 Israelis verletzt (vgl. Israel-Kapitel: mehr als 20 Menschen leicht verletzt). Die Behörden der Hamas leiteten keine Ermittlungen ein und zogen die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft. Gelegentlich erlaubten sie Gruppen, mit Brandsätzen ausgestattete Drachen und Ballons nach Israel fliegen zu lassen.

Die meisten der Palästinenser, die im Laufe des Jahres 2020 in Israel und im Westjordanland Israelis mit Messern, Schusswaffen oder anderweitig angriffen und dabei zwei Zivilpersonen töteten, gehörten keiner bewaffneten Gruppe an. Diese Gruppen begrüßten die Angriffe jedoch häufig.

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