Amnesty International Report 2020/21; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Libyen 2020

AMTLICHE BEZEICHNUNG

Staat Libyen

STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN

Fayez al-Sarraj (umstritten)

Stand:
 

1/2021

Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Milizen, bewaffnete Gruppen und ausländische Staaten, die libysche Kriegsparteien unterstützten, begingen 2020 weiterhin Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, einschließlich möglicher Kriegsverbrechen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Es gab Kämpfe zwischen bewaffneten Kräften, die der Regierung der Nationalen Einheit nahestanden, und den selbsternannten Libysch-Arabischen Streitkräften (auch bekannt als Libysche Nationalarmee) in und um die Hauptstadt Tripolis und andere Städte im Westen Libyens. Sie führten zu Toten und Verletzten unter der Zivilbevölkerung, zu massenhafter Vertreibung und zu Schäden an Krankenhäusern und anderen zivilen Einrichtungen. Die Türkei, Russland, die Vereinigten Arabischen Emirate und andere Staaten unterliefen das UN-Waffenembargo und belieferten ihre jeweiligen Verbündeten in Libyen weiterhin mit Waffen und militärischer Ausrüstung, unter anderem mit international geächteten Antipersonenminen. Tausende Menschen wurden willkürlich inhaftiert, ohne dass man sie vor Gericht stellte oder sie die Möglichkeit hatten, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. Milizen und bewaffnete Gruppen entführten Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten politischen Überzeugungen, ihrer Herkunft oder Nationalität, hielten sie als Geiseln, um Lösegeld zu erpressen, und unterzogen sie an offiziellen und inoffiziellen Haftorten Folter und anderen Misshandlungen. Unter den Verschleppten waren Demonstrierende, Journalist_innen, Ärzt_innen, Regierungsangestellte und Aktivist_innen der Zivilgesellschaft. Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche waren weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Angehörige ethnischer Minderheiten hatten Schwierigkeiten, was den Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung und anderen Versorgungsleistungen betraf. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migrant_innen wurden Opfer systematischer Folter und anderweitiger Misshandlungen, rechtswidriger Tötungen, sexualisierter Gewalt und Zwangsarbeit. Verantwortlich dafür waren Staatsbedienstete, bewaffnete Gruppen, Milizen und kriminelle Banden. Militärgerichte verhängten Todesurteile. Es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.

Hintergrund

In Libyen gab es 2020 weiterhin zwei Machtzentren, die um die Vorherrschaft im Land und die Kontrolle über bestimmte Gebiete stritten: die von den Vereinten Nationen unterstützte Regierung der Nationalen Einheit unter Führung von Ministerpräsident Fayez al-Sarraj mit Sitz in Tripolis und die Übergangsregierung mit Sitz in Ostlibyen, die von den selbsternannten Libysch-Arabischen Streitkräften (Libyan Arab Armed Forces – LAAF) unter dem Kommando von Khalifa Haftar und dem Repräsentantenhaus unter Vorsitz von Ajila Saleh unterstützt wurde.

Im Juni 2020 erlangte die Regierung der Nationalen Einheit mit offener militärischer Unterstützung der Türkei wieder die volle Kontrolle über Tripolis und andere Städte im Westen des Landes. Sie drängte die von den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstützten LAAF, die im April 2019 eine große Offensive zur Eroberung Westlibyens gestartet hatten, nach Osten in Richtung Sirte zurück. Im Oktober 2020 unterzeichneten die Konfliktparteien ein Waffenstillstandsabkommen.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie ordneten die nationalen Behörden und die lokalen De-facto-Verwaltungen im ganzen Land zwischen März und September Grenzschließungen und andere Beschränkungen der Bewegungsfreiheit an. Das Gesundheitssystem, das aufgrund des jahrelangen bewaffneten Konflikts und der schlechten Sicherheitslage bereits stark geschwächt war, wurde durch die Pandemie zusätzlich belastet. Was die Corona-Infektions- und -Todesraten anging, zählte Libyen zu den am stärksten betroffenen Ländern Afrikas.

Im Oktober konnten die Produktion und der Export von Erdöl schrittweise wieder aufgenommen werden. Der staatliche Ölkonzern hob die sogenannte Force-Majeure-Erklärung vom Januar auf, in der er sich auf "höhere Gewalt" berufen hatte, um bei Produktionsausfällen vor Haftungsansprüchen geschützt zu sein. Anhänger von General Khalifa Haftar hatten von Januar bis September Ölfelder und -häfen besetzt und damit die Produktion blockiert. Dies hatte zu Benzinmangel und vermehrten Stromausfällen im ganzen Land geführt.

In den Bezirken Ghat, Misrata und al-Zawiya fanden 2020 Kommunalwahlen statt. Bei der Kommunalwahl in der Stadt Traghen im August schlossen bewaffnete Gruppen, die mit den LAAF in Verbindung standen, die Wahllokale unter Einsatz von Gewalt.

Die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) bekannte sich zu einigen Angriffen gegen örtliche Sicherheitskräfte im Süden Libyens.

Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und das UN-Waffenembargo

Milizen und bewaffnete Gruppen begingen 2020 schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die in einigen Fällen Kriegsverbrechen gleichkamen. Nach Angaben der UN-Unterstützungsmission in Libyen (United Nations Support Mission in Libya – UNSMIL) wurden von Januar bis Juni mindestens 170 Zivilpersonen getötet und 319 verletzt. Ursache waren in den meisten Fällen wahllose Angriffe auf dicht besiedelte Gebiete mit unterschiedslos wirkenden Waffen, Sprengsätze, die von Kampfhandlungen übrig geblieben waren, und Luftangriffe. Im Zuge der Kämpfe wurden auch Wohnhäuser, Krankenhäuser und andere zivile Einrichtungen beschädigt. Mehr als 316.000 Menschen waren aufgrund des Konflikts und der schlechten Sicherheitslage weiterhin innerhalb des Landes vertrieben.

Bewaffnete Gruppen und Milizen griffen erneut Kliniken an und entführten medizinisches Personal. Im April und Mai wurde das al-Khadra General Hospital in Tripolis, das vom Gesundheitsministerium ausgewählt worden war, um Covid-19-Patient_innen zu behandeln, mit Granaten beschossen. Dabei wurden mindestens 14 Zivilpersonen verletzt, außerdem entstand Sachschaden. Verantwortlich für den Angriff waren mit den LAAF verbündete Kämpfer.

Milizen, die der Regierung der Nationalen Einheit nahestanden, verübten Vergeltungsangriffe auf Zivilpersonen, denen sie Verbindungen zur gegnerischen Konfliktpartei nachsagten. Nach der Rückeroberung von Gebieten, die zuvor unter der Kontrolle der LAAF und deren Verbündeten gestanden hatten, plünderten sie von April bis Juni in den Städten Surman, Sabratha, al-Asabah und Tarhuna sowie in Teilen von Tripolis Wohnhäuser, Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen und setzten Privateigentum in Brand.

Im Mai installierten mit den LAAF verbündete Milizen vor ihrem Rückzug aus Gebieten in und um Tripolis zahlreiche dreifach aktivierte und verbotene Antipersonenminen und Sprengfallen in Wohnhäusern und auf privaten Grundstücken. Die aus Russland gelieferten Minen führten zu Opfern unter der Zivilbevölkerung.

Der Regierung der Nationalen Einheit nahestehende Kräfte entdeckten von Juni an mehrere Massengräber in und um Tarhuna. Sie enthielten die sterblichen Überreste von Frauen, Kindern und Männern, die mutmaßlich von der mit den LAAF verbündeten bewaffneten Gruppe al-Kaniat getötet worden waren. Die Regierung der Nationalen Einheit kündigte Ermittlungen an, die zuständigen Stellen teilten jedoch mit, sie hätten dafür keine Kapazitäten.

Mehrere Länder verstießen gegen das 2011 verhängte UN-Waffenembargo. Die Türkei lieferte der Regierung der Nationalen Einheit Waffen und Ausrüstung, errichtete einen Militärstützpunkt und griff mit Luftschlägen direkt in den Konflikt ein. Im Juni wurden bei einem türkischen Luftangriff auf Qasr Bin Ghashir südwestlich von Tripolis mindestens 17 Zivilpersonen getötet und zwölf verletzt. Die Vereinigten Arabischen Emirate stellten den LAAF Wing Loong-Kampfdrohnen aus chinesischer Produktion zur Verfügung und führten im Auftrag der LAAF auch mindestens einen Drohnenangriff im Januar aus. Dabei wurden Menschen getötet, die nicht direkt an den Kampfhandlungen beteiligt waren. Die LAAF setzte in Ägypten hergestellte gepanzerte Fahrzeuge ein.

Die Vereinigten Arabischen Emirate nutzten Militärstützpunkte in Ägypten, um Luftangriffe zu fliegen und Waffen an die LAAF zu liefern. Sowohl die Regierung der Nationalen Einheit als auch die LAAF griffen bei ihren Militäroperationen auf ausländische Staatsangehörige zurück. Die Türkei rekrutierte syrische Staatsangehörige und brachte sie nach Libyen, darunter auch Minderjährige, die aufseiten der Regierung der Nationalen Einheit kämpfen mussten. Aufseiten der LAAF kämpften ausländische Söldner, die bei der privaten russischen Militärfirma Wagner unter Vertrag standen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Journalist_innen und Nutzer_innen Sozialer Medien wurden weiterhin von Milizen und bewaffneten Gruppen willkürlich festgenommen, inhaftiert und bedroht, nur weil sie kritische Ansichten geäußert hatten oder friedlich ihrer Arbeit nachgegangen waren.

In Tripolis und Misrata hielten Milizen Fahrzeuge an Kontrollpunkten an und zwangen die Insassen, ihre Mobiltelefone zu entsperren. Personen, auf deren Geräten sie Inhalte fanden, die ihnen kritisch erschienen, wurden festgenommen.

Im Juli 2020 verurteilte ein Militärgericht im Osten Libyens den Journalisten Ismail Bouzreeba al-Zway wegen "terroristischer" Straftaten zu 15 Jahren Haft. Er hatte lediglich seinen Beruf ausgeübt und sich kritisch über die LAAF geäußert.

Im August entführte die al-Nawasi-Miliz, die formell dem Innenministerium der Regierung der Nationalen Einheit unterstand, den Radiojournalisten Samy al-Sherif und hielt ihn wegen seiner Berichterstattung über Proteste in Tripolis elf Tage lang an einem unbekannten Ort fest.

Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Im August und September 2020 kam es im ganzen Land zu Demonstrationen, sowohl in Gebieten, die von der Regierung der Nationalen Einheit kontrolliert wurden, als auch in denen, die unter der Kontrolle der LAAF standen. Die Menschen protestierten gegen die sich verschlechternden Lebensbedingungen, Korruption und die Milizen, die für ihre Taten nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Milizen und bewaffnete Gruppen reagierten auf die Proteste mit unverhältnismäßiger Gewalt und willkürlichen Festnahmen.

Die al-Nawasi-Miliz schoss im August mit scharfer Munition auf Demonstrierende und nutzte sogar schwere Maschinengewehre, um Proteste in Tripolis aufzulösen. Dabei wurden mindestens drei Demonstrierende verletzt. Mindestens 13 Teilnehmende waren bis zu zwölf Tage verschwunden, bevor sie ohne Anklageerhebung freigelassen wurden. Die Regierung der Nationalen Einheit brachte in ganz Tripolis Milizen in Stellung und verhängte eine Ausgangssperre, um weitere Proteste zu verhindern.

Im September setzten bewaffnete Gruppen, die den LAAF angehörten, scharfe Munition ein, um Proteste in den Städten Bengasi und al-Marj im Osten des Landes zu beenden. Sie töteten dabei mindestens einen Mann und verletzten mindestens drei Männer in al-Marj. Mindestens elf Personen wurden im Zusammenhang mit den Protesten festgenommen.

Mitarbeiter_innen zivilgesellschaftlicher Organisationen in Gebieten unter Kontrolle der Regierung der Nationalen Einheit berichteten im Oktober, sie seien von der zuständigen Behörde aufgefordert worden, sich schriftlich zu verpflichten, nicht ohne vorherige Genehmigung mit internationalen Akteuren zu kommunizieren. Zivilgesellschaftliche Aktivist_innen gaben an, von Milizen und bewaffneten Gruppen, bedroht, überwacht und eingeschüchtert zu werden, sowohl in Gebieten, die von der Regierung der Nationalen Einheit kontrolliert wurden, als auch in denen unter Kontrolle der LAAF.

Willkürliche Inhaftierung und Freiheitsberaubung

Milizen, bewaffnete Gruppen und Sicherheitskräfte nahmen 2020 Tausende Personen willkürlich fest und hielten sie ohne Anklage oder Gerichtsverfahren für unbegrenzte Zeit in Haft. Einige waren bereits seit zehn Jahren inhaftiert. Die Regierung der Nationalen Einheit kündigte an, etwa 1.900 Gefangene freizulassen, um das Risiko von Corona-Ausbrüchen in den Haftanstalten zu verringern.

Im Juni wurden in der von den LAAF kontrollierten Stadt Ajdabiya mindestens elf Angehörige der Magharba entführt und inhaftiert. Grund war ihre mutmaßliche familiäre Verbindung zu Ibrahim Jadran, dem ehemaligen Anführer der bewaffneten Gruppe Petroleum Facilities Guard, die mit den LAAF verfeindet ist.

Milizen, die der Regierung der Nationalen Einheit nahestanden, wie die Spezialeinheiten zur Abschreckung (Radaa), die Bab Tajoura-Brigade, die al-Nawasi-Miliz, die Abu-Salim-Brigade und die al-Zawiya Support Force-First Division, inhaftierten im Westen des Landes weiterhin zahlreiche Personen rechtwidrig.

Das ganze Jahr über organisierten Familienangehörige von Personen, die seit Jahren willkürlich und ohne Gerichtsverfahren im Mitiga-Gefängnis in Tripolis inhaftiert waren, mehrfach Protestaktionen, um die Freilassung der Gefangenen zu fordern. Das Gefängnis wird von Radaa-Einheiten kontrolliert und untersteht formell der Regierung der Nationalen Einheit.

Folter und andere Misshandlungen

Milizen und bewaffnete Gruppen folterten und misshandelten Gefangene in offiziellen und inoffiziellen Haftanstalten systematisch und ungestraft. Zu den Folterpraktiken zählten Schläge, Elektroschocks, Scheinhinrichtungen, das Aufhängen in schmerzhaften Positionen und sexualisierte Gewalt. In den Sozialen Medien kursierten unter anderem im Januar, Mai und September Videos, die Live-Aufnahmen von Folter und sexualisierter Gewalt zeigten. Nach Angaben von Aktivist_innen waren daran Mitglieder einer Miliz beteiligt, die mit der Regierung der Nationalen Einheit verbündet ist, und einer bewaffneten Gruppe, die mit den LAAF in Verbindung steht.

Im Juli wurde der 30-jährige Tarek Abdelhafiz zu Tode gefoltert, während er sich im Gewahrsam der 128. Brigade befand, einer mit den LAAF verbundenen bewaffneten Gruppe, die ihn zwei Wochen zuvor in der Stadt Hon gefangen genommen hatte.

Im August schlugen Mitglieder der al-Nawasi-Miliz und den LAAF nahestehende bewaffnete Gruppen in Tripolis bzw. al-Marj mehrere Personen, die im Zusammenhang mit Protesten festgenommen worden waren.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen und Mädchen waren sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt durch staatliche und nichtstaatliche Akteure ausgesetzt. Gleichzeitig gab es vonseiten der Behörden keinerlei Bemühen, für ihren Schutz und Wiedergutmachung zu sorgen. Wenn Frauen und Mädchen Vergewaltigungen und andere sexualisierte Gewalt anzeigen wollten, stießen sie auf Hindernisse und liefen sogar Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden wegen außerehelicher sexueller Beziehungen, die in Libyen verboten sind. Außerdem mussten sie Racheakte der mutmaßlichen Täter befürchten. Aktivistinnen und Politikerinnen wurden im Internet sexistisch beleidigt und bedroht.

Im April entführten Mitglieder der bewaffneten Gruppe al-Kaniat mindestens vier Frauen, offenbar als Vergeltung für Verbindungen ihrer Familien zur Regierung der Nationalen Einheit.

Im November erschossen Unbekannte in Bengasi in aller Öffentlichkeit die Anwältin Hanan al-Barassi, einen Tag nachdem sie in den Sozialen Medien angekündigt hatte, sie werde ein Video veröffentlichten, das die korrupten Praktiken von Saddam Haftar entlarven werde, des Sohnes von LAAF-Kommandant Khalifa Haftar. Weil sie immer wieder den Machtmissbrauch von Personen kritisiert hatte, die mit den bewaffneten Gruppen im Osten Libyens in Verbindung standen, hatten sie und ihre Tochter Morddrohungen erhalten.

Frauen wurden nicht nur im täglichen Leben, sondern auch durch Gesetze weiterhin diskriminiert, vor allem in Bezug auf Eheschließung, Scheidung und Erbschaftsangelegenheiten. Im Oktober ernannte der Oberste Justizrat fünf Richterinnen für zwei neu geschaffene Sondergerichte in Tripolis und Bengasi, die Fälle von Gewalt gegen Frauen und Kinder behandeln sollen. Ende 2020 hatten die Gerichte ihre Arbeit noch nicht aufgenommen.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Die Artikel 407 und 408 des Strafgesetzbuches stellten einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen unter Strafe. Radaa-Einheiten nahmen erneut Männer aufgrund ihrer vermeintlichen sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität fest, folterten und misshandelten sie.

Diskriminierung – Ethnische Minderheiten

Im Süden Libyens hatten einige Angehörige der Tebu keinen Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung, weil sich die wichtigen Gesundheitseinrichtungen in Gebieten befanden, die von verfeindeten bewaffneten Gruppen kontrolliert wurden. Einige Angehörige der Tebu und der Tuareg in Südlibyen waren außerdem von Gesundheitsversorgung, Bildung und anderen grundlegenden Leistungen ausgeschlossen, weil sie keine Ausweispapiere hatten.

Straflosigkeit

Staatsbedienstete sowie Mitglieder von Milizen und bewaffneten Gruppen, die für Völkerrechtsverbrechen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren, genossen fast vollständige Straffreiheit. Richter_innen und Staatsanwält_innen gerieten ins Visier von Milizen und bewaffneten Gruppen.

Beide Konfliktparteien ignorierten weiterhin die Haftbefehle, die der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gegen Saif al-Islam al-Gaddafi, al-Tuhamy Mohamed Khaled und Mahmoud al-Werfalli ausgestellt hatte. Mahmoud al-Werfalli, der vom IStGH wegen Mordes an 33 Menschen in Bengasi und Umgebung gesucht wird, war weiterhin Befehlshaber der al-Saiqa-Truppe der LAAF.

Im April wurde Ahmad al-Dabbashi, auch bekannt als Al Ammu (der Onkel), gesehen, wie er aufseiten der Regierung der Nationalen Einheit an Kämpfen in Sabrata beteiligt war, obwohl gegen ihn ein Haftbefehl der libyschen Staatsanwaltschaft vorlag und er wegen seiner Rolle im Menschenhandel in Libyen auf der Sanktionsliste des UN-Sicherheitsrats vom Juni 2018 stand.

In einem seltenen Schritt gab das Innenministerium der Regierung der Nationalen Einheit am 14. Oktober die Festnahme von Abdelrahman al-Milad bekannt. Dem Kommandanten einer regionalen Einheit der Küstenwache, der auch unter dem Namen al-Bija bekannt war, wurde Menschenhandel vorgeworfen.

Im Juni stellte der UN-Menschenrechtsrat eine Ermittlungsmission zusammen, um Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu untersuchen, die von allen Konfliktparteien in Libyen seit 2016 begangen worden sind.

Rechte von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant_innenen

Staatsbedienstete sowie Mitglieder von Milizen, bewaffneten Gruppen und kriminellen Banden waren für weit verbreitete und systematische Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen und Migrant_innen verantwortlich.

Die libysche Küstenwache griff 2020 insgesamt 11.891 Geflüchtete und Migrant_innen auf, die das Mittelmeer überqueren wollten, und brachte sie nach Libyen zurück. Dort waren sie Folter, Erpressung, Zwangsarbeit und willkürlicher unbefristeter Haft ausgesetzt und fielen dem Verschwindenlassen zum Opfer. Tausende der aufgegriffenen Personen wurden auf unbestimmte Zeit in Haftzentren der Abteilung zur Bekämpfung unerlaubter Migration (Directorate for Combating Illegal Migration – DCIM) festgehalten, die zum Innenministerium der Regierung der Nationalen Einheit gehörte. Sie hatten keinerlei Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. Tausende weitere fielen dem Verschwindenlassen anheim, nachdem man sie an inoffizielle Haftorte gebracht hatte, wie zum Beispiel in eine ehemalige Tabakfabrik in Tripolis, die von einer Miliz unter dem Kommando von Emad al-Tarabulsi kontrolliert wurde, die der Regierung der Nationalen Einheit nahestand. Über das Schicksal und den Verbleib dieser Geflüchteten und Migrant_innen ist nichts bekannt.

Italien und andere EU-Mitgliedstaaten unterstützten die libysche Küstenwache weiterhin, unter anderem indem sie ihr Schnellboote schenkten und Besatzungen ausbildeten (siehe Länderkapitel Italien).

Das DCIM-Personal, Mitglieder von Milizen und bewaffneten Gruppen sowie Menschenhändler setzten inhaftierte Flüchtlinge und Migrant_innen systematisch unmenschlichen Haftbedingungen und überfüllten Zellen, Folter und anderen Misshandlungen sowie Zwangsarbeit aus. Einige wurden so lange gefoltert oder vergewaltigt, bis ihre Familien Lösegeld zahlten. Für Frauen und Mädchen bestand ein hohes Risiko, vergewaltigt zu werden oder andere Formen sexualisierter Gewalt zu erleiden.

Die LAAF und mit ihr verbündete bewaffnete Gruppen schoben mehr als 6.000 Flüchtlinge und Migrant_innen aus dem Osten Libyens ohne ordnungsgemäßes Verfahren in die Nachbarländer ab. Die Betroffenen hatten weder Gelegenheit, die Abschiebung anzufechten, noch um internationalen Schutz nachzusuchen. Viele wurden an der Landesgrenze ohne Nahrung und Wasser ausgesetzt.

Aufgrund der Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie mussten die UN-Organisationen ihre Programme zur Rückführung und Neuansiedlung von Flüchtlingen vorübergehend aussetzen. Nur 811 Flüchtlinge wurden in Drittländer ausgeflogen, während 2.739 im Laufe des Jahres in ihre Herkunftsländer zurückgeführt wurden.

Während der Kampfhandlungen im Mai und Juni in Tripolis und Tarhuna zwangen Milizen und bewaffnete Gruppen Geflüchtete und Migrant_innen, sich an militärischen Einsätzen zu beteiligen. Sie mussten Waffen und andere Ausrüstung in die Kampfzonen bringen und dabei ihr Leben aufs Spiel setzen.

Im Mai schossen Menschenhändler in Mazda, einer Stadt 180 km südlich von Tripolis, auf eine Gruppe von etwa 200 Flüchtlingen und Migrant_innen. Dabei töteten sie 30 Personen und verletzten weitere. Im Juli eröffneten Sicherheitskräfte in al-Khums das Feuer auf eine Gruppe unbewaffneter Geflüchteter und Migrant_innen, die versucht hatten, aus der Haft zu fliehen. Drei Menschen starben und zwei wurden verletzt.

Todesstrafe

Das libysche Recht sah weiterhin für eine Vielzahl von Straftaten die Todesstrafe vor, nicht nur für vorsätzliche Tötung. Im Mai fällten zwei Militärgerichte in den von den LAAF kontrollierten Städten Bengasi und al-Bayda nach grob unfairen Gerichtsverfahren Todesurteile gegen Zivilpersonen. Den Angeklagten wurde das Recht auf eine angemessene Verteidigung verweigert und sie durften die gegen sie vorgebrachten Beweise nicht einsehen.

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