Amnesty International Report 2020/21; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Ukraine 2020

AMTLICHE BEZEICHNUNG

Ukraine

STAATSOBERHAUPT

Wolodymyr Selensky

STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN

Denys Schmyhal (löste im März Oleksiy Honcharuk im Amt ab)

Stand:
 

1/2021

Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Das Recht auf Gesundheit wurde durch den eklatanten Mangel an persönlicher Schutzausrüstung gegen das Coronavirus beeinträchtigt. Angehörige von verstorbenem medizinischen Personal sahen sich beim Zugang zu Entschädigung mit bürokratischen Hürden konfrontiert. Es gab weiterhin Vorwürfe wegen Folter und anderer Misshandlungen, insbesondere in Polizeigewahrsam. Sicherheitskräfte, die von 2014 bis 2016 für geheime Inhaftierungen und Folterungen in der Ostukraine verantwortlich waren, gingen auch weiterhin straffrei aus. Gegen Aktivist_innen und marginalisierte Gruppen gerichtete Angriffe von Gruppen, die Diskriminierung propagieren, setzten sich fort und wurden häufig nicht geahndet. Es gab regelmäßig Berichte über Einschüchterungen und Gewalt gegen Journalist_innen. Häusliche Gewalt war nach wie vor weit verbreitet, und der Zugang zu Hilfsangeboten durch strenge Corona-Maßnahmen beeinträchtigt. Beide Konfliktparteien in der Ostukraine verhängten Reiseverbote, die sich negativ auf die Ausübung sozioökonomischer Rechte der lokalen Bevölkerung auswirkten. Das harte Vorgehen gegen Menschenrechtsverteidiger_innen und Dissens auf der Krim wurde fortgesetzt.

Hintergrund

Trotz der Einführung von Corona-Maßnahmen im März 2020 konnte die Ausbreitung des Virus nicht effektiv verhindert werden. Weiter verschärft wurde diese Situation durch einen Mangel an persönlicher Schutzausrüstung und Tests, wodurch das Gesundheitssystem stark unter Druck geriet.

Die durch eine geringe Wahlbeteiligung gekennzeichneten Kommunalwahlen im Oktober 2020 zeigten sinkende Werte für die etablierten Parteien zugunsten von lokalen Parteien und politischen Aktivist_innen. An vielen Orten in der Ostukraine, darunter auch an einigen, die unter der Kontrolle der Regierung standen, konnte nicht gewählt werden. Als Grund dafür wurden Sicherheitsbedenken genannt.

Im Rahmen einer umfassenden Reform der Generalstaatsanwaltschaft wurden 55 % der Staatsanwält_innen nach einer Neubewertung entlassen. Nach der Entlassung des Leiters der Behörde geriet die Reform jedoch ins Stocken. Durch die Neubesetzung der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft mit der Leiterin der staatlichen Ermittlungsbehörde, blieb diese wichtige Behörde des Strafjustizsystems ohne dauerhafte Führung.

Im September 2020 machte die Regierung die Menschenrechte ab 2022 zu einem Pflichtfach im Lehrplan für Schüler_innen im Alter von 11 bis 15 Jahren.

Der Waffenstillstand zwischen Regierungskräften und von Russland unterstützten bewaffneten Gruppen in der Ostukraine wurde 2020 mit Ausnahme einiger kleiner Gefechtsausbrüche im März und Mai weitgehend eingehalten. Das Gebiet der Krim befand sich nach wie vor unter russische

Recht auf Gesundheit

Das Gesundheitsministerium meldete einen erheblichen Mangel an persönlicher Schutzausrüstung für medizinisches Personal, der auch Ende 2020 noch bestand, sowie unzureichende Corona-Tests. Bis Mitte Dezember waren Berichten zufolge mehr als 51.731 Beschäftigte im Gesundheitswesen mit Covid-19 infiziert. Sie gehören zu insgesamt 1.055.047 bestätigten und 1.214.362 weiteren "Verdachtsfällen". Dem Minister für Sozialpolitik zufolge waren bis zum 19. Dezember mehr als 300 im Gesundheitswesen Beschäftigte gestorben, allerdings wurden nur 53 dieser Todesfälle von einer Fachkommission als arbeitsbezogen eingestuft. Ihren Familien war eine staatliche Entschädigung versprochen worden, doch laut Medienberichten waren bis zum 12. November nur 21 von ihnen umfassend entschädigt worden, und 22 Familien hatten eine Teilentschädigung erhalten. Schuld daran waren bürokratische Hürden und die Notwendigkeit, zu beweisen, dass sich die Verstorbenen bei der Arbeit mit dem Coronavirus angesteckt hatten.

Folter und andere Misshandlung

Es gab auch weiterhin regelmäßig Berichte wegen Folter und anderer Misshandlungen, insbesondere von Häftlingen in Polizeigewahrsam. Den von der Generalstaatsanwaltschaft veröffentlichten Zahlen zufolge wurden im Jahr 2020 insgesamt 129 mutmaßliche Folterfälle registriert. In 59 Fällen wurde Anklage erhoben, und in 52 Fällen wurde das Verfahren eingestellt.

Am 23. Mai 2020 wurde ein Mann als Strafverdächtiger zusammen mit seiner Frau als Zeugin in die Polizeiwache des Bezirks Kaharlyk in der Region Kiew gebracht. Ihre Vorwürfe, sie seien gefoltert und die Frau wiederholt vergewaltigt worden, fanden ein großes Medienecho. Später im Mai wurden zwei Polizisten aus Kaharlyk von der Ermittlungsbehörde als Tatverdächtige in Untersuchungshaft genommen. Weitere mutmaßliche Überlebende von Folter in Kaharlyk meldeten sich. Fünf Polizisten aus Kaharlyk wurden daraufhin wegen rechtswidrigen Freiheitsentzugs und Folter angeklagt. Der Innenminister lehnte einen Rücktritt ab, versprach aber zusätzliche Maßnahmen zur Folterprävention, darunter bessere Registrierungs- und Überwachungssysteme.

Straflosigkeit

Für keines der Opfer von Verschwindenlassen, geheimer Haft sowie Folter und anderen Misshandlungen durch den Inlandsgeheimdienst der Ukraine (Sluschba bespeky Ukrajiny – SBU) in den Jahren 2014 bis 2016 gab es Gerechtigkeit, Wahrheit oder Wiedergutmachung, und auch die strafrechtliche Verfolgung der Tatverdächtigen blieb aus. In einer Erklärung teilte der neue Leiter des SBU im Juni 2020 mit, dass die Behörde aktuell keine Geheimgefängnisse unterhalte, äußerte sich jedoch nicht zu derartigen Praktiken in der Vergangenheit und dementierte jegliche Foltervorwürfe. Die seit vier Jahren dauernden Ermittlungen zu dieser Praxis wurden im Dezember 2019 von der Militärstaatsanwaltschaft an die Ermittlungsbehörde übergeben, hatten aber bis Ende 2020 keine greifbaren Ergebnisse erbracht.

Diskriminierung

Mitglieder von Gruppen, die Diskriminierung propagieren (in der Ukraine üblicherweise als rechtsextreme Gruppen bezeichnet), nahmen weiterhin zivilgesellschaftliche Aktivist_innen, politische Gegner_innen, Journalist_innen und Angehörige marginalisierter Gruppen mit Schikane, Einschüchterung und Gewalt ins Visier – oft völlig ungestraft.

Am 12. Juni 2020 wurden Angehörige der NGO Feminist Workshop in der Hauptstadt Kiew bei dem Versuch, Plakate mit diskriminierenden Botschaften abzunehmen, von etwa 15 Männern einer rechtsextremen Gruppe angegriffen. Die Angreifer schubsten und beschimpften die Aktivistinnen, schlugen einer von ihnen ins Gesicht und drohten mit weiterer Gewalt. Ein Augenzeuge rief die Polizei, die jedoch erst nach einer Dreiviertelstunde eintraf. Die Aktivistinnen erstatteten Anzeige bei der Polizei. Es wurde eine Untersuchung eingeleitet, aber bis zum Ende des Jahres waren keine Fortschritte gemeldet worden.

Am 30. August konnten LGBTI-Aktivist_innen in Odessa keine solidarische Menschenkette am gewünschten Ort bilden, weil dieser von Gegendemonstrierenden besetzt war. Die Polizei bestand darauf, die LGBTI-Aktivist_innen an einen anderen Ort zu schicken, bot Berichten zufolge jedoch keinen Schutz an, als die Gegendemonstrierenden ihnen folgten und sie angriffen. Die Aktivist_innen wurden mit Eiern beworfen, mit Tränengas besprüht und angegriffen. Mehrere erlitten Verbrennungen und andere Verletzungen. Die Polizei nahm 16 mutmaßliche Angreifer_innen fest.

 

Rom_nja

Angehörige der Rom_nja wurden auch 2020 weiterhin diskriminiert. Ihr Lebensunterhalt war einmal mehr beeinträchtigt, da die Verdienstmöglichkeiten in der informellen Wirtschaft, auf die viele von ihnen angewiesen sind, pandemiebedingt stark zurückgegangen waren. Wer keine offiziellen Ausweisdokumente besaß, hatte keinen Zugang zu Sozialleistungen, Rentenzahlungen oder medizinischer Versorgung.

Bei den Ermittlungen zu dem gewalttätigen Angriff auf eine informelle Rom_nja-Siedlung im Naturreservat Lysa Hora in Kiew im April 2018 wurden keine Fortschritte gemeldet, obwohl der Angriff in der Öffentlichkeit stattgefunden hatte und die mutmaßlichen Täter_innen anhand von frei zugänglichem Videomaterial des Vorfalls frühzeitig identifiziert werden konnten.

Eine Rom_nja-Familie, die in der Gegend des Lysa Hora ihr Lager hatte, berichtete, sie sei am 29. April von zwei Männern gewaltsam angegriffen worden, die sich am frühen Morgen Eingang in ihr provisorisches Zelt verschafften. Sie versprühten Pfefferspray im Zelt und schlugen den jungen Rom mit einem Holzbrett. Als seine Frau sie bat, aufzuhören, und ihnen sagte, sie sei schwanger, beschimpften sie sie und schrien: "Jemanden wie dich sollte man nur vergewaltigen". Das Zelt wurde zusammen mit dem gesamten Besitz und allen Dokumenten der Familie niedergebrannt. Am 2. Mai nahm die Polizei strafrechtliche Ermittlungen auf, doch lagen Ende 2020 noch keine Ergebnisse vor.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Medien waren nach wie vor pluralistisch und weitgehend frei, obwohl regelmäßig über Schikanen im Zusammenhang mit ihrer Redaktionspolitik sowie über Einschüchterungen und Gewalt gegen Journalist_innen berichtet wurde.

Im Juli 2020 wurde die Journalistin Katerina Sergatskova, Mitbegründerin der Nachrichtenwebsite Zaborona, Opfer einer Verleumdungskampagne durch einen beliebten Blogger, der ihre Arbeit kritisierte und neben Details aus ihrem Privatleben ein Foto ihres kleinen Sohnes veröffentlichte. In den Kommentaren seiner Leserschaft fanden sich auch die Privatadresse von Katerina Sergatskova und weitere Fotos. Außerdem erhielt sie Morddrohungen und beleidigende Nachrichten. Katerina Sergatskova meldete diese der Polizei, die jedoch erst dann aktiv wurde, als sie ein Gerichtsverfahren gewann, in dem sie der Polizei Untätigkeit vorgeworfen hatte. Zwischenzeitlich hatte sie Kiew aus Sicherheitsgründen verlassen.

Im September 2020 begann das Verfahren gegen einen Mann und zwei Frauen, die der direkten Beteiligung an der Ermordung des Journalisten Pavel Sheremet im Juli 2016 beschuldigt wurden. Alle drei plädierten auf nicht schuldig. Unterdessen wurde in einem separaten Verfahren untersucht, wer den Mord in Auftrag gegeben hatte, ohne dass bis zum Jahresende jedoch ein Ergebnis bekannt wurde.

Geschlechtsspezifische Gewalt

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt war nach wie vor weit verbreitet, wurde selten gemeldet und häufig nicht wirksam bekämpft. Rechtliche und institutionelle Initiativen der letzten Jahre, die häusliche Gewalt bekämpfen sollten, wurden oft unzureichend oder gar nicht umgesetzt. Die Polizei zögerte bei der Ausstellung von Notfallschutzanordnungen und war nicht willens oder in der Lage, diese durchzusetzen. Polizei- und Militärangehörige waren auch weiterhin von Verwaltungsverfahren vor Zivilgerichten ausgenommen. In der Praxis kann dies bedeuten, dass sie auch einer strafrechtlichen Verfolgung wegen häuslicher Gewalt entgehen, da das Gesetz oft so ausgelegt wird, dass erst zwei Verwaltungsstrafen verhängt worden sein müssen, um die für eine Strafverfolgung erforderliche Schwelle des "systematischen" Missbrauchs zu erreichen.

Der Konflikt in der Ostukraine hat derartige systemische Mängel weiter verschlimmert und die institutionellen Schutzsysteme ausgehöhlt. Eine Frau aus der Region Donezk hatte der Polizei 2019 mindestens fünf Fälle von Gewalt durch ihren Ehemann, einen Militärangehörigen, gemeldet, doch versagte die Polizei bei der Umsetzung administrativer Maßnahmen. 2020 wurde ein Strafverfahren gegen den Ehemann eingeleitet und eine einstweilige Verfügung erlassen, doch wurden seitens seiner Vorgesetzten während der Ermittlungen keine disziplinarischen oder anderen Maßnahmen ergriffen.

Im Mai 2020 wurde Präsident Wolodymyr Selenskyj eine von 25.000 Personen unterzeichnete Petition vorgelegt, in der die Ratifizierung der Istanbul-Konvention gefordert wurde, einem internationalen Abkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Im September unterzeichnete der Präsident einen Erlass "über dringende Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt", der die Regierung verpflichtete, ein bis 2025 andauerndes staatliches Programm zu entwickeln, das Maßnahmen zur Verbesserung der behördenübergreifenden Koordination, weitere Gesetzesänderungen und die Einführung von Rehabilitationsprogrammen für Täter_innen beinhaltet. Die Istanbul-Konvention fand in dem Erlass jedoch keine Erwähnung, und es wurden im Laufe des Jahres auch keine Schritte zu ihrer Ratifizierung unternommen.

Der Zugang zu Hilfsangeboten für Überlebende häuslicher Gewalt wurde durch die strengen Corona-Schutzmaßnahmen 2020 beeinträchtigt. Die staatlich finanzierten Büros für kostenlose Rechtshilfe gingen dazu über, nur noch Fernberatungen für Überlebende anzubieten. Dies schloss die Hilfe für Überlebende aus, die weiter mit der missbrauchenden Person zusammenlebten und nicht frei über ihre Situation sprechen konnten. Der Zugang zu Frauenhäusern wurde dadurch zusätzlich erschwert, dass sich Überlebende zunächst einer medizinischen Untersuchung unterziehen mussten. Überlebenden aus Orten, an denen es keine Frauenhäuser gab, war es nicht möglich, sich anderswohin zu begeben, weil alle öffentlichen Verkehrsmittel, einschließlich Busse und Züge, von März bis Mai 2020 ausgesetzt wurden.

 

Straflosigkeit

Die Untersuchung der Vorwürfe von Oberleutnantin Valeria Sikal, der ersten ukrainischen Ex-Soldatin, die 2018 sexuelle Belästigung durch einen befehlshabenden Angehörigen der Streitkräfte gemeldet hatte, wurde offensichtlich behindert. Der Militärstaatsanwalt der Garnison Rivne gab den Fall wiederholt an die Ermittlungsbehörde zurück, um angebliche Unregelmäßigkeiten auch bei bereits durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen zu korrigieren. Der Fall kam bis Ende 202 weder vor Gericht noch wurde der Militärangehörige angeklagt.

 

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Am 30. April 2020 wurde eine 19-jährige Transgender-Person aus Zhytomyr von einer Gruppe Jugendlicher schwer verprügelt, sexuell missbraucht und ausgeraubt. Die Jugendlichen versuchten dann, sie als Geisel zu nehmen und Geld von ihrem Vater zu fordern, als die Polizei gerufen wurde. Es wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, ohne dass die Polizei jedoch dem transfeindlichen Hassmotiv der Tat Rechnung getragen hätte. In der Zwischenzeit wurden keine Maßnahmen gegen die Verdächtigen ergriffen.

Im Mai wurden drei alternative Gesetzesentwürfe im Parlament eingebracht, um sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität als spezifische Gründe für Hassverbrechen in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Diese Initiativen stießen bei religiösen und anderen Gruppen auf Kritik, und keine wurde zur Abstimmung vorgelegt.

LGBTI, die Opfer von Hassverbrechen wurden, zögerten, diese anzuzeigen, aus mangelndem Vertrauen in die Polizei und aus Angst vor weiteren Repressalien. Wenn sie zur Anzeige kamen, wurden solche Straftaten selten, wenn überhaupt, effektiv untersucht. Meist wurden sie nicht als vorurteilsbedingte Straftaten eingestuft und die Täter_innen wurden nicht oder nur wegen geringfügiger Vergehen unter Anklage gestellt.

Donbass

Die von den durch Russland unterstützten Separatist_innen kontrollierten Gebiete in der Ostukraine blieben für viele zivilgesellschaftliche und humanitäre Akteur_innen unerreichbar. Alle Formen von Dissens wurden weiterhin unterdrückt, unter anderem durch Festnahmen, Verhöre, Folter und andere Misshandlungen durch die De-facto-Behörden sowie durch Inhaftierung unter oft unmenschlichen Bedingungen. Es gab immer weniger unabhängige Informationen aus diesen Gebieten; eine Situation, die durch strenge pandemiebedingte Reisebeschränkungen noch verschärft wurde.

 

Recht auf Freizügigkeit

Beide Konfliktparteien verhängten Reisebeschränkungen für das Überqueren der Kontaktlinie, wobei es sich häufig um wechselseitige Vergeltungsmaßnahmen zu handeln schien. Der UN-Beobachtermission für Menschenrechte in der Ukraine zufolge war die Zahl der Übergänge in beide Richtungen bis Oktober 2020 von einem monatlichen Durchschnitt von einer Million auf Zehntausende gesunken. Familien wurden getrennt, zahlreiche Existenzen gefährdet. Ältere Menschen, die Renten aus unter Regierungskontrolle stehenden Gebieten der Ukraine beziehen sollten; Menschen, die eine umfassende Gesundheitsversorgung benötigten, darunter HIV-positive Menschen; sowie andere marginalisierte Gruppen waren am stärksten vom Reiseverbot in die von der Regierung kontrollierten Gebieten betroffen.

Im Juni 2020 wurden die Reisebeschränkungen gelockert. Die von den De-facto-Behörden in Donezk verhängten Beschränkungen schienen willkürlich zu erfolgen. Sie beschränkten Reisen auf bestimmte Tage, ohne dafür eine Erklärung zu liefern, und machten diese von einem vorherigen Antrag auf Genehmigung abhängig, der in zahlreichen berichteten Fällen ebenfalls ohne Begründung abgelehnt wurde.

Krim

Das harte Vorgehen gegen menschenrechtliches Engagement und jede Form von Dissens wurde fortgesetzt, ebenso wie die Einschränkungen für die Medien. Fälle von Verschwindenlassen aus dem Jahr 2014, zu Beginn der russischen Besetzung des Gebiets, wurden nicht untersucht.

Die russischen Besatzungsbehörden nahmen weiterhin Menschenrechtsverteidiger_innen ins Visier, darunter auch Mitglieder der basisdemokratischen Bewegung Krim-Solidarität, einem Zusammenschluss ethnischer Krimtatar_innen. Dutzende ihrer Mitglieder sahen sich mit politisch motivierten Strafverfahren konfrontiert, meist wegen angeblicher Mitgliedschaft in der islamischen Bewegung Hizb-ut-Tahrir, die in Russland als "terroristisch" verboten, in der Ukraine aber legal ist. Willkürliche Hausdurchsuchungen, inoffizielle Verhöre durch russische Sicherheitskräfte und Einschüchterung wurden ebenfalls häufig als Repressalien gegen ethnische Krimtatar_innen eingesetzt.

Im März 2020 suchten Angehörige der russischen Strafverfolgungsbehörden mehrere Mitglieder der Krim-Solidarität zu Hause auf, darunter auch ihren Koordinator Mustafa Seydaliyev und den Menschenrechtsverteidiger Abdureschit Dschepparow, um ihnen eine offizielle schriftliche Warnung vor der künftigen Teilnahme an "nicht sanktionierten Aktionen" (Protest- oder Gedenkveranstaltungen) zu übergeben. Der frühere Koordinator der Krim-Solidarität, der gewaltlose politische Gefangene Server Mustafayev, wurde am 16. September 2020 zusammen mit sieben Mitangeklagten von einem Militärgericht in Rostow am Don in Russland unter dem Vorwurf des Terrorismus zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Religiöse Minderheiten wurden nach wie vor verfolgt. Serhii Filatov und Artem Herasymov, zwei Angehörige der Zeugen Jehovas, standen in getrennten Verfahren wegen der Ausübung ihres Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit vor Gericht. Sie wurden im März bzw. Juni 2020 zu jeweils sechs Jahren Haft verurteilt.

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