Laut im August 2020 beschlossenem Gesetz wird bei den für 22. November 2020 angesetzten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen keine Rücksicht auf Faktoren, die Wähler·innen beim Zugang zu Wahllokalen hindern, genommen; bewaffnete Gruppen haben bereits die Registrierung von Wähler·innen gestört