Bericht des UNO-Generalsekretärs zur Menschenrechtslage in der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol (Berichtszeitraum 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021)
Bericht des UNO-Generalsekretärs zur Menschenrechtslage in der Autonomen Republik Krim (Recht auf faires Verfahren; Recht auf Staatsbürgerschaft; Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit; Recht von Gefangenen; Meinungsfreiheit; Religionsfreiheit; Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; Bildung in der Muttersprache; Eigentumsrechte; Zwangseinberufung; Umsiedlungen; weitere Themen)