Libanon 2019

Kurz nachdem die Regierung neue Steuermaßnahmen angekündigt hatte, kam es im ganzen Land zu Protestaktionen und Streiks. Die Sicherheitskräfte lösten diese Kundgebungen unter Anwendung von exzessiver Gewalt auf und verletzten damit das Recht auf Versammlungsfreiheit. Zahlreiche Personen berichteten, dass sie von den Sicherheitskräften gefoltert oder anderweitig misshandelt worden waren. 2019 lebten im Libanon 1,5 Mio. syrische Flüchtlinge. Rund 2.500 von ihnen wurden abgeschoben. Dies stellte eine Verletzung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip) dar, das verbietet, Menschen in Staaten zurückzuweisen, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Syrische Flüchtlinge sahen sich im Libanon nach wie vor mit bürokratischen und finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, welche ihnen den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und finanzieller Unterstützung erschwerten. Viele der Geflüchteten mussten dadurch unter furchtbaren Bedingungen leben. Lesben, Homosexuellen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI) und deren Organisationen wurden ihre Rechte verweigert. Sicherheitskräfte verhörten friedlich Demonstrierende, Journalist_innen und andere Zivilpersonen, weil sie Kommentare in den sozialen Medien veröffentlich und politische und religiöse Behörden kritisiert hatten. Arbeitsmigrant_innen litten nach wie vor unter Diskriminierung unter dem kafala (Sponsoren-) System. Gerichte sprachen Todesurteile aus. Es gab jedoch keine Hinrichtungen.

Hintergrund

Nach neun Monaten politischen Stillstands wurde im Januar 2019 eine neue Regierung gebildet. Vier der 30 Minister_innen waren Frauen, der bisher höchste Anteil. 

Im September 2019 erklärte der Ministerpräsident den wirtschaftlichen Notstand. Die Ankündigung von Sparmaßnahmen führte zu Protesten. Als Antwort auf die von der Regierung geplanten neuen Besteuerungspläne kam es am 17. Oktober landesweit zu Unruhen und Streiks. Am 29. Oktober trat die Regierung zurück. Zum Ende des Jahres 2019 dauerte die Krise noch an. Grundlegende Dienstleistungen wie Abfallbeseitigung, Versorgung mit Elektrizität und Wasser konnten nicht vollständig erbracht werden. 

Am 19. Dezember ernannte der Präsident Hassan Diab zum Premierminister. Bis Ende des Jahres gelang es ihm nicht, eine Regierung zu bilden.

Exzessive Gewaltanwendung

Im Oktober 2019 ging die Armee mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende in den im Norden des Landes gelegenen Städten Beddawi und Abdeh sowie im Süden in der Stadt Saida vor. Sie schossen mit scharfer Munition, mit Gummigeschossen und Tränengasbomben auf die Protestierenden und schlugen sie mit Gewehrkolben. Am 26. Oktober 2019 schossen Soldat_innen in Beddawi auf mindestens zwei Protestierende und verletzten sie schwer. 

Vom 17. bis 18. Oktober 2019 machten Sondereinsatzkräfte Gebrauch von exzessiver Gewalt, als sie einen durchweg friedlichen Demonstrationszug in der Innenstadt der Hauptstadt Beirut auflösten. Sie feuerten große Mengen von Tränengas in die Menschenmenge, jagten und bedrohten Protestierende mit Waffen und schlugen sie. 

Zu mehreren Gelegenheiten im Oktober und November 2019 griffen Sicherheitskräfte nicht ein, als Demonstrierende in Beirut und in den Städten Baalbek, Nabatiyeh und Sour von Anhänger_innen politischer Parteien gewaltsam angegriffen wurden. 

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen wurden auch im Jahr 2019 von Angehörigen aller Sicherheitsapparate begangen. Zahlreiche ehemalige Gefangene berichteten Amnesty International und anderen Menschenrechtsorganisationen von Foltermethoden, Schlägen mit Schläuchen oder Metallketten und anderen Gegenständen. Sie wurden mit Elektroschocks an den Genitalien gequält und über lange Zeiträume in schmerzhaften Positionen aufgehängt.

Im Mai 2019 starb Hassan al-Dika in Gewahrsam, mutmaßlich an den Folgen der Folter, die er während der Haft erleiden musste. Sein Vater reichte drei Beschwerden ein, welche die Justizbehörden jedoch nicht weiterverfolgten. Das Innenministerium ordnete eine interne Untersuchung an und kam zu dem Schluss, dass Hassan al-Dika aufgrund einer Krankheit verstorben war, an der er schon vor seiner Haft gelitten habe. 

Im März 2019 ernannte die Regierung die fünf Mitglieder des Nationalen Mechanismus zur Verhütung von Folter, das unabhängige Gremium innerhalb des Nationalen Instituts für Menschenrechte. Sie bekamen den Auftrag, Foltervorwürfen nachzugehen und die Haftbedingungen in den Gefängnissen zu überwachen. Die Regierung erließ jedoch nicht die Dekrete, die für ein Auslösen des Mechanismus und die Zuweisung eines Budgets vonnöten gewesen wären. 

Flüchtlinge und Asylsuchende

Der Libanon bot weiterhin 1,5 Mio. syrischen Flüchtlingen Schutz, darunter 919.578 Personen, die beim UNHCR, dem Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen, registriert waren. Nach Angaben der Regierung waren rund 550.000 Personen nicht gemeldet. Aufgrund einer Entscheidung der Regierung war es dem Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) weiterhin untersagt, neu ankommende Flüchtlinge aus Syrien zu registrieren. Am 31. Juli 2019 waren 31.000 palästinensische Flüchtlinge aus Syrien beim Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten – UNRWA – registriert. 

Im April 2019 verkündete der Höhere Verteidigungsrat (Higher Defence Council), ein interministerielles Gremium, dessen Vorsitz der Präsident innehat, dass Flüchtlinge, die "illegal" nach dem 24. April 2019 in den Libanon eingereist waren, abgeschoben würden. Dies stellte eine Verletzung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip) dar, das verbietet, Menschen in Staaten zurückzuweisen, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Zwischen Mai und August 2019 wurden 2.447 syrische Flüchtlinge nach Syrien abgeschoben.

Im September 2019 teilte Präsident Aoun der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit, dass über 250.000 syrische Flüchtlinge entweder spontan oder in organisierten Gruppen vom Libanon nach Syrien ausgereist wären. Gemäß einer Übereinkunft mit der syrischen Regierung, hatten die Behörden bereits seit Juli 2018 syrische Flüchtlinge zurückgeschickt. Die libanesische Regierung gab an, es hätte sich um "freiwillige" Rückkehrer_innen gehandelt. Libanons Politik gegenüber syrischen Flüchtlingen warf allerdings die Frage auf, ob es sich in einigen Fällen nicht doch um "konstruktives" Refoulement handelte, das laut Völkerrecht verboten ist.

Syrische Flüchtlinge sahen sich im Libanon nach wie vor bürokratischen und finanziellen Schwierigkeiten gegenüber, die ihnen den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und finanzieller Unterstützung erschwerten. Als Folge davon waren die Lebensbedingungen vieler Flüchtlinge von großen Entbehrungen gekennzeichnet.  Der UNHCR teilte mit, dass etwa 73 Prozent der Flüchtlinge keinen gültigen Aufenthaltsstatus hätten und ergänzte im Juni 2019, dass die Behörden die Einschränkungen für die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Flüchtlingskinder unter 15 Jahren verschärft hätten. Im April 2019 kündigte der Höhere Verteidigungsrat an, dass alle "mittelfristigen Unterkünfte", die von syrischen Flüchtlingen in informellen Lagern nach dem 10. Juni 2019 gebaut worden waren, abgerissen würden. Diese Entscheidung wurde an verschiedenen Orten kurz darauf in die Tat umgesetzt.

Palästinensische Flüchtlinge wurden im Libanon weiterhin durch Gesetze diskriminiert, selbst wenn sie seit vielen Jahren im Land lebten. So blieb es ihnen verwehrt, Grundbesitz zu erben, staatliche Schulen zu besuchen und das Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen. Außerdem durften sie in mindestens 36 Berufen nicht arbeiten. Mindestens 3.000 palästinensische Flüchtlinge besaßen keine amtlichen Ausweisdokumente und konnten daher weder Geburten noch Hochzeiten oder Todesfälle registrieren lassen. 

Frauenrechte

Im Juni 2019 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, wonach Kinder von libanesischen Müttern und ausländischen Vätern mit Aufenthaltsgenehmigungen, aber ohne Staatsangehörigkeit, keine Arbeitsgenehmigung mehr beantragen mussten. Der Präsident gab das Gesetz jedoch zur weiteren Überprüfung an das Parlament zurück. 

Im September 2019 stimmte der parlamentarische Ausschuss zu Frauen und Kindern (Committee on Women and Children) einem Gesetzesentwurf zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu. Die Initiative wurde jedoch im Plenum nicht diskutiert.

Frauen wurden auch 2019 in der libanesischen Gesetzgebung diskriminiert.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

LGBTI Organisationen und Einzelpersonen wurden auch 2019 ihre Rechte vorenthalten. Paragraf 534 des Strafgesetzbuches macht "sexuelle Handlungen, die den Gesetzen der Natur widersprechen" strafbar. Weitere Gesetze stellten Prostitution, Drogenkonsum und Drogenhandel unter Strafe und wurden genutzt, um LGBTI Personen strafrechtlich zu verfolgen. 

Im Mai 2019 blockierte das Telekommunikationsministerium die App Grindr, die überwiegend von schwulen und Trans-Männern genutzt wird.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Menschenrechtsverteidiger_innen und friedliche politische Aktivist_innen, Journalist_innen und andere Personen wurden von den Sicherheitskräften festgenommen und verhört, weil sie im Internet kritische Kommentare zu politischen und religiösen Behörden veröffentlicht hatten. Die Muhal Beobachtungsstelle für freie Meinungsäußerung berichtete von 478 Personen, die 2019 zum Verhör einbestellt worden waren, nur weil sie im Internet ihre Meinung geäußert hatten.

Im Juli 2019 forderten Kirchenführer_innen die Veranstalter_innen eines Musikfestivals auf, den Auftritt der Band Mashrou’Leila abzusagen, weil ihre Lieder "die religiösen und humanitären Werte und den christlichen Glauben diffamierten". Daraufhin wurde die Band in den sozialen Medien in einer Welle der Empörung beschuldigt, sexuelle Perversionen zu propagieren. Gleichzeitig wurde bei einer Protestveranstaltung mit Gewalt gegen die Band und ihre Anhänger_innen gedroht. Das Innenministerium unternahm nichts, um die Band und ihre Anhänger_innen vor Gewalt zu schützen. Und die Justiz leitete keine Untersuchung gegen diejenigen Personen ein, die zur Gewalt aufgerufen hatten. Die Veranstalter_innen des Festivals sagten den Auftritt der Band ab und teilten mit, dass man sie dazu gezwungen hätte, "um Blutvergießen zu vermeiden und die Sicherheit und Stabilität des Landes zu erhalten".  

Rechte von Arbeitsmigrant_innen

Arbeitsmigrant_innen wurden noch immer unter dem kafala (Sponsoren-) System diskriminiert, das ihre Rechte auf Bewegungsfreiheit und Kommunikation sowie den Zugang zu Bildung und Gesundheitsfürsorge einschränkten. Das galt auch für ihr Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit. Amnesty International dokumentierte im Jahr 2019 schwere Menschenrechtsverstöße von Arbeitgeber_innen an vielen der 250.000 Arbeitsmigrant_innen, von denen die meisten als Hausangestellte arbeiteten. Sie litten unter ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und langen Arbeitszeiten und bekamen keine freien Tage zur Erholung. Ihr Lohn wurde oft einbehalten oder mit Abgaben verbunden. Die Arbeitsmigrant_innen bekamen nur unzureichende Nahrung und waren sehr schlecht untergebracht. Dazu kam verbaler und körperlicher Missbrauch. Der Zugang zur ärztlichen Versorgung blieb ihnen oft verwehrt. 

Im April 2019 berief der Arbeitsminister eine Arbeitsgruppe zur Abschaffung des kafala-Systems ein. Die Arbeitsgruppe unterbreitete im Mai 2019 einen Plan. Doch keine der Empfehlungen war zum Ende des Jahres 2019 umgesetzt worden.

Internationale Gerichtsbarkeit

Der Sondergerichtshof für den Libanon (Special Tribunal for Lebanon) bestätigte im September 2019 die Anklageerhebung gegen Salim Jamil Ayyash im Zusammenhang mit den Angriffen auf die Politiker Marwan Hamade, Georges Hamade und Elias El-Murr in den Jahren 2004 und 2005. Das Gericht stellte zwei Haftbefehle aus: einen zur Vollstreckung durch die libyschen Behörden und einen internationalen Haftbefehl.

Todesstrafe

Gerichte verhängten weiterhin Todesurteile. Es gab keine Berichte über Hinrichtungen.

Veröffentlichungen von Amnesty International

Lebanon: Investigate excessive use of force including use of live ammunition to disperse protests (Pressemitteilung, 1. November 2019).

Lebanon: Authorities must immediately end the use of force against peaceful protesters (Pressemitteilung, 19. Oktober 2019).

Lebanon is failing torture survivors by delaying implementation of crucial reforms (Pressemitteilung, 26. Juni 2019).

Lebanon: Why are returns of refugees from Lebanon to Syria premature? (Index: MDE 18/0481/2019). 

'Their home is my prison’: Exploitation of migrant domestic workers in Lebanon (Index: MDE 18/0022/2019).

Verknüpfte Dokumente