Artikel zum Gesetz zur nationalen Sicherheit und seiner Umsetzung (weitreichende Definition von nationaler Sicherheit; Verwendung gegen Aktivist·innen in Tibet und Xinjiang; Einschränkung der Religionsfreiheit und der Rechte von Minderheiten durch Anti-Terrorismus-Gesetz; Anwendung des Gesetzes zur ausländischen Verwaltung von NGOs gegen Gruppen der Zivilgesellschaft)