Anfragebeantwortung zur Russischen Föderation: 1) Lage ehemaliger Widerstandskämpfer und ihrer Familienmitglieder bei einer Rückkehr nach Tschetschenien? Wie wäre ihre Lage bei einer Rückkehr nach Russland? Wäre es ihnen möglich, unabhängig und ohne Wissen der tschetschenischen Gemeinschaft dort zu leben?, 2) Lage von TschetschenInnen in der Russischen Föderation? Kommt es zu Problemen beim Zugang zu Wohnungsmarkt, Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung und Bildung? Sind sie allgemeiner Diskriminierung ausgesetzt, eventuell auch durch die Strafverfolgungsbehörden bzw. allgemein Behörden? [a-11165]

31. Jänner 2020

Diese Anfragebeantwortung wurde für die Veröffentlichung auf ecoi.net abgeändert.

Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen sowie gegebenenfalls auf Expertenauskünften, und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.

Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Alle Übersetzungen stellen Arbeitsübersetzungen dar, für die keine Gewähr übernommen werden kann.

Wir empfehlen, die verwendeten Materialien im Original durchzusehen. Originaldokumente, die nicht kostenfrei oder online abrufbar sind, können bei ACCORD eingesehen oder angefordert werden.

1) Lage ehemaliger Widerstandskämpfer und ihrer Familienmitglieder bei einer Rückkehr nach Tschetschenien? Wie wäre ihre Lage bei einer Rückkehr nach Russland? Wäre es ihnen möglich, unabhängig und ohne Wissen der tschetschenischen Gemeinschaft dort zu leben?

Ein Tschetschenien Experte, dessen Wissen auf Feldforschungen im Nordkaukasus basiert, schrieb in einer E-Mail-Auskunft vom 23. Jänner 2020 Folgendes:

„Die meisten Veteranen des bewaffneten Konflikts mit Russland sind amnestiert worden. Jene unter ihnen, die sich dem jihadistischen Widerstand angeschlossen haben und den Zentralstaat aus dem Untergrund bekämpfen, sind fast alle nach Syrien zum IS ausgereist. Diese Personen sind in Russland zur Fahndung ausgeschrieben. Kehrten diese Leute nach Russland zurück, würden sie der dortigen Gerichtsbarkeit zugeführt werden. Familienmitglieder würden in jedem Fall von den Behörden befragt werden. Es ist generell unmöglich für Tschetschenen, sich unbemerkt in ihrer Heimat niederzulassen. Dafür ist Tschetschenien zu klein und die Bevölkerungszahl zu gering.“ (Tschetschenien-Experte, 23. Jänner 2020)

Auf Nachfrage fügte der Experte am 24. Jänner 2020 an:

„Außerhalb Tschetscheniens ist es faktisch unmöglich, gefunden zu werden, ist die Russische Föderation doch noch immer der größte Flächenstaat der Erde. Deswegen gilt: Es gibt dort alle Möglichkeiten, unbemerkt zu leben.“ (Tschetschenien-Experte, 24. Jänner 2020)

Der unabhängige Analyst Neil Hauer, dessen Fokus Russland, der Kaukasus und Syrien sind, schrieb in einer E-Mail-Auskunft vom 28. Jänner 2020, dass die Lage stark davon abhänge, ob die ehemaligen Rebellen eine Regierungsamnestie (die vorwiegend in den frühen 2000er-Jahren und danach möglicherweise selten ausgesprochen worden seien) akzeptiert hätten. Wenn die betreffende Person damals „die Seiten gewechselt“ habe, habe sie eine gute Chance (wenn auch keine Garantie) mehr oder minder in Frieden zu leben. Wenn es keine Versöhnung gegeben habe, sei es nach Ansicht von Neil Hauer praktisch unmöglich, in Tschetschenien selbst zu leben. Im Gegensatz zum oben zitierten Tschetschenien-Experten schätzt Hauer es im Falle einer nicht erfolgten Versöhnung als ziemlich gefährlich ein, im Rest von Russland zu leben (wo tschetschenische Sicherheitskräfte ein starkes Netzwerk von Informanten und im Wesentlichen vonseiten der föderalen Sicherheitskräfte freie Hand bei tschetschenischen Angelegenheiten hätten). Die tschetschenische Regierung nutze WhatsApp-Gruppen, die unter Tschetschenen sehr populär seien, um Tschetschenen in der Russischen Föderation zu kontrollieren. Wenn sie eine bestimmte Person irgendwo im Land suchen würden, hätten sie eine relativ gute Chance, diese auch zu finden. (Hauer, 28. Jänner 2020)

 

Laut Caucasian Knot müssten Personen aufgrund ihrer Teilnahme am Ersten Tschetschenienkrieg heute bei einer Rückkehr nach Tschetschenien natürlich noch Konsequenzen seitens der Machthaber befürchten. Es gebe viele Gerichtsverfahren gegen Personen, denen vorgeworfen werde, dass sie im ersten Tschetschenienkrieg Rebellen gewesen seien. Einer dieser Prozesse werde auch diese Woche (27. bis 31. Jänner 2019) stattfinden. Dieser und weitere Prozesse seien jedoch nur eine Facette, die besser bekannt sei und mit begründeter sowie unbegründeter Strafverfolgung von Personen in Zusammenhang stehe, die im ersten Tschetschenienkrieg teilgenommen hätten oder denen dies nur vorgeworfen werde. Es gebe jedoch unterschiedliche Arten, wie Druck ausgeübt werde, auch außergerichtlich. (Caucasian Knot, 29. Jänner 2020)

 

Mit dem von Caucasian Knot erwähnten Prozess, der diese Woche stattfinden solle, könnte möglicherweise einer der beiden folgenden Fälle gemeint gewesen sein:

 

Laut einem Artikel von Caucasian Knot vom 22. Jänner 2020 sei der Fall von Ruslan Batajew wegen Beteiligung an einem Angriff auf eine Kompanie Fallschirmjäger aus Pskow im Jahr 2000 an das Gericht übergeben worden. Es sei das zweite Verfahren gegen Batajew, der bereits wegen Angriffs auf föderale Kräfte in Tscherwljonnaja verurteilt worden sei. Im Jänner 2019 habe das Oberste Gericht Tschetscheniens Batajew im Fall des Angriffs in Tscherwljonnaja im Jahr 1999 für schuldig gesprochen und zu 15 Jahren und sechs Monaten Straflager verurteilt. Batajew habe seine Schuld voll eingestanden:

Передано в суд дело об участии жителя Чечни Руслана Батаева в атаке на роту ВДВ [Воздушно-десантные войска] в 2000 году. Это второе дело против Батаева, уже осужденного за нападение на федеральных военных в станице Червленной.

Как писал ‚Кавказский узел‘, в январе 2019 года Верховный суд Чечни признал Руслана Батаева виновным в нападении в 1999 году на российских военных в чеченской станице Червленной. Батаева приговорили к 14 годам и шести месяцам колонии строгого режима. Он полностью признал свою вину.“ (Caucasian Knot, 22. Jänner 2020)

Am 18. Jänner 2020 berichtete Caucasian Knot, dass zwei Einwohner Grosnys, Naschmudin Dudijew und Ibragim Donaschew, Ende November 2018 wegen Banditentums, Teilnahme an einem bewaffneten Aufstand und Angriff auf das Leben eines Soldaten während eines Angriffs in Tschetschenien im Jahr 2000 festgenommen worden seien. Die Angeklagten hätten die Version der Ermittler als erfunden bezeichnet. Während der Gerichtsverhandlung am 13. Jänner 2020 habe eine Zeuge der Anklage erklärt, die beiden auf dem Schlachtfeld beim Dorf Usul-Kert in Tschetschenien gesehen zu haben. Der Zeuge der Anklage, der eine 24-jährige Haftstrafe wegen Teilnahme an Kampfhandlungen auf Seiten der Rebellen verbüße, sei jedoch zu dieser Zeit in Kertsch (auf der Krim, Anm. ACCORD) gewesen, wie ein lokales Gericht im Jahr 2000 festgestellt habe (siehe Caucasian Knot, 14. Jänner 2020).

Am 16. Jänner 2020 habe ein Zeuge der Anklage, der seit 2005 eine lebenslange Haftstrafe wegen Teilnahme an den beiden Tschetschenienkriegen auf Seiten der Rebellen verbüße, aus einem Gefängnis per Videokonferenz angegeben, dass er die beiden Angeklagten zwei Mal in Tschetschenien gesehen habe. Das erste Mal im Sommer 1999, als sie mit Rebellen geplaudert hätten, ein zweites Mal im Februar 2000 während eines Kampfes zwischen Rebellen und Fallschirmjägern aus Pskow. Die Anwältin von Naschmudin Dudijew habe Zweifel an der Aussage des Zeugen geäußert, da dieser, als das Strafverfahren gegen ihn selbst wegen des Angriffs auf Fallschirmjäger aus Pskow eingeleitet worden sei, Dudijew und Donaschew nicht erwähnt habe. Er habe angegeben, dass er sich erst nach seiner Verurteilung an sie erinnert habe, als ein Ermittler zu ihm gekommen sei. Laut der Anwältin sei der Zeuge zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und befinde sich in einem negativen Umfeld. Um das Verbüßen seiner Strafe zu erleichtern und um möglicherweise eine Begnadigung zu erhalten, sei er auf eine Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden eingegangen, so die Anwältin:

Свидетель обвинения Тамбий Хубиев, осужденный за участие в бою против военнослужащих в Чечне, опознал грозненцев Нажмудина Дудиева и Ибрагима Донашева по фотографиям и заявил, что видел их во время боя в Шатойском районе. Хубиев рассказал о знакомстве с подсудимыми только сейчас, когда его об этом попросили следователи, а на опознание ему были представлены их старые фото, указали адвокаты.

Как писал ‚Кавказский узел‘, жители Грозного Нажмудин Дудиев и Ибрагим Донашев были задержаны и заключены под стражу в конце ноября 2018 года по обвинению в бандитизме, участии в вооруженном мятеже и посягательстве на жизнь военнослужащего во время атаки в Чечне в 2000 году. Подсудимые назвали версию следствия надуманной. 44 потерпевших подали иски о возмещении морального вреда, сообщил в суде прокурор. На заседании суда 13 января свидетель обвинения Александр Малофеев заявил, что видел Дудиева и Донашева на поле боя у села Улус-Керт. Малофеев в марте 2000 года был в Керчи, установил местный суд. […]

В Южном окружном военном суде 16 и 17 января рассматривалось дело Донашева и Дудиева, передал из зала суда корреспондент ‚Кавказского узла‘.

16 января сторона обвинения допросила посредством видеоконференцсвязи с черкесским СИЗО-1 [Следственный изолятор] свидетеля Тамбия Хубиева, отбывающего с апреля 2005 года пожизненный срок за участие в двух чеченских конфликтах на стороне боевиков. В 2016 году Шатойский районный суд добавил Хубиеву 13 лет к пожизненному сроку, в связи с его участием в боестолкновении с псковскими десантниками. Хубиев холост, у него есть ребенок 2003 года рождения.

Перед началом допроса судья напомнил свидетелю, что тот заключил досудебное соглашение со следствием и не может отказаться от дачи показаний. Осужденный давал показания в маске. Хубиев рассказал, что видел подсудимых в Чечне два раза. Первый раз он - летом 1999 года в исламском институте Кавказ, расположенном в селе Сержень-Юрт, видел (их) среди боевиков, чуть-чуть общались, сказал он. Второй раз - в феврале 2000 года в Шатойском районе Чечни, во время боестолкновения боевиков с псковскими десантниками. […]

‚Я сомневаюсь в достоверности показаний Хубиева, потому что на тот момент, когда против него возбудили уголовное дело по обстоятельствам участия в нападении на псковский десант, он не говорил о Дудиеве и Донашеве‘, - прокомментировала показания свидетеля обвинения адвокат Ольга Малюкова.

Она указала, что он их вспомнил ‚только после того, как его осудили и к нему пришел следователь‘.

‚Человек приговорен к пожизненному сроку и находится в негативной среде, и он чтобы облегчить себе отбывание наказания, и, возможно, чтобы заработать себе помилование, он пошел на сотрудничество с сотрудниками правоохранительных органов‘, - сказала она корреспонденту ‚Кавказского узла‘.(Caucasian Knot, 18. Jänner 2020)

Open Caucasus Media (OC Media), ein unabhängiges Nachrichtenportal, das über den Nord- und Südkaukasus berichtet, meldete im August 2019, dass die deutsche Polizei einen Russen verhaftet habe, der verdächtigt werde, den Kriegsveteranen des Zweiten Tschetschenienkriegs Selimchan Changoschwili in Berlin getötet zu haben. Changoschwili, ein Georgier, habe 2001 bis 2005 am Tschetschenienkrieg teilgenommen und sei nach Angaben der Menschenrechtsgruppe Human Rights Education and Monitoring Centre (EMC) seither von den russischen Behörden ins Visier genommen worden. Changoschwili sei auch zuvor bereits angegriffen worden. 2015 sei er in Tiflis verletzt worden, die Polizei habe aber die Täter nicht identifizieren und strafverfolgen können, da die Ermittlungen noch laufen würden:

„German police have arrested a Russian citizen suspected of murder of the Second Chechen War veteran, Georgian national Zelimkhan Khangoshvili from Pankisi valley. Khangoshvili, who was on his way to the mosque, was attacked and killed in Berlin’s Kleiner Tiergarten park on 23 August.

Zelimkhan Khangoshvili participated in the 2001–2005 Chechen–Russian war and, according to rights group Human Rights Education and Monitoring Centre (EMC), was targeted by Russian authorities ever since.

Khangoshvili was attacked before. In 2015, he was wounded in Tbilisi, however police failed to identify and prosecute perpetrators as the investigation is still ongoing.” (OC Media, 26. August 2019)

Neil Hauer erwähnte in einem im Dezember 2019 veröffentlichten Artikel in der US-Zeitschrift The Atlantic, dass willkürliche Festnahmen, Folter und Hinrichtungen zum täglichen Leben in Tschetschenien unter Ramsan Kadyrow gehören würden. Jeder, der ein Familienmitglied habe, das beschuldigt werde, an einer Aufständischen-Bewegung gegen die Herrschaft von Ramsan Kadyrow teilgenommen zu haben, sei dem Risiko ausgesetzt, ausgewiesen zu werden. Außerdem könnten Sicherheitskräfte die Häuser dieser Personen niederbrennen:

„Arbitrary arrests, torture, and executions are a feature of daily life in Kadyrov’s Chechnya; anyone with a family member accused of participating in an insurgent movement against his rule faces being expelled and having their house burned down by security forces.“ (The Atlantic, 21. Dezember 2019)

Im August 2019 berichtet OC Media über den Fall eines Tschetschenen namens Nurmagomed, der aus Polen abgeschoben werden sollte. 2009 sei in Russland das Ende des Tschetschenienkriegs erklärt worden. Damals hätten die polnischen Behörden keine Zweifel daran gehabt, dass Nurmagomeds Familie nicht habe nach Tschetschenien zurückkehren können, er und seien Mutter hätten subsidiären Schutz erhalten, mit der Begründung, dass die gesamte Familie in Russland in Gefahr sei, weil Nurmagomeds Bruder im Krieg gekämpft habe. 2018 hätten die polnischen Behörden unerwartet begonnen, ein Verfahren einzuleiten, um Nurmagomed den internationalen Schutz zu entziehen. Die Begründung sei gewesen, dass sich die Situation in Russland geändert habe und Nurmagomed ein Sicherheitsrisiko sei. Dieser habe damals außerhalb Polens gelebt und habe erst während eines Besuchs in Polen davon erfahren. Er habe es nicht zurück nach Deutschland geschafft, weil er verhaftet worden sei. Am selben Tag sei ein Verfahren eingeleitet worden, um Nurmagomed zu verpflichten, nach Russland zurückzukehren, und ein paar Stunden später sei eine Entscheidung gefällt worden. Nurmagomed sei nicht über Details informiert worden und die Verfahrensunterlagen seien als geheim eingestuft worden, weil ein Dokument des polnischen Inlandsgeheimdienstes dabei gewesen sei. Am 21. Juni 2019 sei Nurmagomed nach Warschau gebracht und in ein Flugzeug nach Moskau gesetzt worden. Dann sei jedoch eine Entscheidung hinter geschlossenen Türen getroffen worden und die Abschiebung sei gestoppt worden.

Es gebe nicht viele Informationen darüber, warum die polnischen Behörden Nurmagomed hätten abschieben wollen. Gemäß dem polnischen Ausländergesetz könne internationaler Schutz aus Gründen der Verteidigung, staatlichen Sicherheit, öffentlichen Ordnung oder der Verteidigung von Staatsinteressen entzogen werden. In solchen Fällen könne eine Person, noch vor Ende des Verfahrens, direkt abgeschoben werden. Allerdings könne eine Person nicht abgeschoben werden, wenn Tod oder Folter drohen würden oder es keine guten Beweise dafür gebe, dass sie eine Bedrohung für die Sicherheit sei. Laut der Anwältin von Nurmagomed gebe es in dessen Akten keinerlei Information, die dies beweisen könne. Es seien keine strafrechtlichen Vorwürfe erhoben worden und keine Beweise vorgelegt worden. Im Februar 2019 habe die staatliche Presseagentur über Nurmagomeds Verhaftung berichtet. In diesem Artikel seien mehr Informationen enthalten gewesen als in den Verfahrensakten. Es sei berichtet worden, dass Nurmagomed infolge einer Kooperation zwischen Inlandsgeheimdienst und dem Grenzschutz in Warschau festgenommen worden sei. Er werde laut dem Artikel mit Terrororganisationen in Verbindung gebracht und habe derartige Organisationen logistisch unterstützt. Außerdem habe er Verbindungen zu Asamat Bajdujew gehabt, der 2018 auf Verlangen des Inlandsgeheimdienstes abgeschoben worden sei.

Laut OC Media gebe es viele Zweifel. Es sei unklar, warum kein westliches Land Nurmagomed festgenommen habe. Sein Flüchtlingsstatus sei im Juni 2018 entzogen worden, er sei jedoch bis zum 30. Jänner 2019, als er Polen besucht habe, auf freiem Fuß gewesen. Die Verbindungen zu Russland würden auch Fragen aufwerfen. Anfang 2017 habe Russland einen Haftbefehl für Nurmagomed ausgestellt, obwohl er seit 2009 nicht mehr in Russland gelebt habe. Russland habe in der letzten Zeit viele derartige Haftbefehle für Flüchtlinge ausgestellt, die es scheinbar vergessen hatte. Wenn sich herausstelle, dass Informationen, die man aus Russland erhalten habe, der Grund für die Abschiebung eines tschetschenischen Flüchtlings seien, wäre dies eine ernsthafte Krise im Bereich der Menschenrechte und des internationalen Schutzes.

Der Fall von Asamat Bajdujew sei ähnlich gewesen. Während des Ersten Tschetschenienkriegs in den frühen 1990er-Jahren sei Asamats Vater ein Bodyguard von Dudajew, dem Anführer der tschetschenischen Unabhängigkeitsbewegung, gewesen. Die Familie Bajdujew habe fliehen müssen, habe Asyl in Polen erhalten und sei dann in den Westen gegangen. Bajdujew sei in Belgien verhaftet und nach Polen geschickt worden, in das Land, in dem er Asyl erhalten habe und das für ihn verantwortlich sei. Als Grund seien Sicherheitsrisiken genannt worden. Es sei behauptet worden, dass er in Syrien gewesen sei, es sei aber nichts Konkretes veröffentlicht worden. Viele, die diesen Anschuldigungen nicht geglaubt hätten, hätten zu seiner Unterstützung protestiert. Asamat habe gewusst, was ihn in Tschetschenien erwarte. Auf dem Weg zum Flughafen habe er versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Nach seiner Ankunft in Russland sei er verschwunden, was normal sei, wenn Personen festgenommen und gefoltert würden. Schließlich sei er im Gefängnis gelandet. Menschenrechtsgruppen würden behaupten, dass er nur wegen des Aufsehens in den polnischen Medien am Leben sei:

„For more than half a week, the Polish Border Guard were following the deportation procedure, depriving Nurmagomed, a Chechen refugee, of his right to defend himself. All this in spite of the European Court of Human Rights prohibiting expulsion. The authorities said that they were following the Internal Security Agency’s orders. But to think that deporting terrorism suspects to Russia serves our security is insane. […]

In 2009, Russia officially announced the end of the Chechen War, telling the world it was the end of the ‘antiterrorism operation’. Power had already been consolidated in the hands of the Kadyrov family, who was allowed to suppress the rebellion by any means, including torture and murder. Kadyrov was quick to learn that a climate of fear worked well, so since then not only critics of the regime have been falling victim to murder and torture, but even their distant relatives and entirely random people.

In 2009, the Polish authorities had no doubts that Nurmagomed’s family could not return to Chechnya — he and his mother were granted subsidiary protection. As his brother fought in the war, the whole family was in danger if they stayed in Russia, the justification said. […]

In 2018, the Polish authorities unexpectedly initiated proceedings to revoke Nurmagomed’s international protection. According to their decision, the situation in Russia has changed and Nurmagomed is a security threat. He lived abroad at the time the decision was made and learnt about it during a visit to Poland. He couldn’t make it back to Germany — he was detained. On the same day, the Border Guard initiated proceedings to oblige him to return to Russia and several hours later — which in practice means there were no proceedings — the decision was made.

Nurmagomed wasn’t informed about details and the case files were made secret. There was an Internal Security Agency document in them. He was supposed to await deportation in the Centre for Foreigners in Przemyśl in southeastern Poland. He then contacted rights group the Association for Legal Intervention. […]

Despite this decision, on 21 June, police took Nurmagomed from the detention centre, took him to Warsaw, and placed him in a Moscow-bound aeroplane. […] At around 10:00, something changed - a decision was made behind the closed doors. The deportation was halted and Nurmagomed was asked to leave the plane. He was taken back to Przemyśl, while his belongings and phone went to Moscow.

Why do Polish authorities want to return Nurmagomed to Chechnya? There isn’t much information on this. The Polish Foreigners Act provides that international protection may be withdrawn if justified for defence, state security, public order, or protecting state interests. In such cases, it’s possible to deport a person immediately — even before the end of proceedings.

A person, however, must not be deported if there is a risk of death or torture or there is no good evidence that the person is a security threat.

In Nurmagomed’s case files, his lawyer, Małgorzata Jaźwińska, says there not the slightest bit of information that could prove this. No criminal charges were pressed, no evidence was presented.

In February, the State Press Agency reported Nurmagomed’s arrest. The report said more than the court files do. ‘As a result of cooperation between officers of the Internal Security Agency and Border Guard in Warsaw, Russian citizen of Chechen origin Nurmagomed was detained. The foreigner was associated with terrorist organisations and engaged in providing logistical support to such organisations’, the report read. The report also says that Nurmagomed was connected to Azamat Bayduyev, who was deported from Poland in 2018 on the Internal Security Agency’s request.

There are many doubts. It’s unclear why no Western country detained Nurmagomed for so long. His refugee status was revoked in June 2018, yet he walked free until 30 January when he visited Poland.

The Russian connection also raises questions. In early May 2017, Russia issued an arrest warrant for Nurmagomed despite his not having lived in Russia since 2009. Russia has lately been issuing a lot of such warrants for refugees it seemed to have forgotten about. If it turned out that information received from Russia is the reason for deporting a Chechen, we would be dealing with a serious crisis in human rights and international protection.

Azamat Bayduyev’s case was similar. During the First Chechen War in the early 1990s, Azamat’s father was a bodyguard of Zhovkhar Dudayev, the leader of the Chechen independence movement. The Bayduyev family had to flee. The family received asylum in Poland and then left to the West.

Bayduyev was detained in Belgium and was sent to Poland — the country who granted him asylum and was responsible for him. Security risks were named as the reason. It was alleged that he was in Syria, but nothing specific was disclosed. Many people that didn’t believe these charges protested in his support. Azamat’s whole family with six small children stayed behind in Europe.

Azamat knew what awaited him in Chechnya. On the way to the airport, he tried to slit his wrists. After arrival, he disappeared — that’s usually when people are detained and tortured. Eventually, he ended up in prison. Russian rights groups say he is alive only because of the noise Polish media made about his case.” (OC Media, 8. August 2019)

Auch Caucasian Knot berichtete im September 2018 über den Fall von Asamat Bajdujew. Dieser sei nach seiner Abschiebung aus Polen laut Angaben eines Menschenrechtlers von bewaffneten Männern aus seinem Haus in einem tschetschenischen Dorf entführt worden. Die Strafverfolgungsbehörden hätten angegeben, dass Bajdujew auf eine Polizeistation gebracht worden sei, wo er gestanden habe, am Aufstand in Syrien beteiligt gewesen zu sein. Es sei ein Strafverfahren eröffnet worden, Bajdujew würden acht bis 15 Jahre Haft drohen. Berichte über das Schicksal von Bajdujew seien aufgetaucht, nachdem Amnesty International die russischen Behörden aufgefordert habe, Informationen über seinen Verbleib zu veröffentlichen:

„Azamat Baiduev, a resident of Chechnya, who was declared kidnapped after being deported to Russia from Poland, is suspected of links with Syrian militants, the Chechen Ministry of Internal Affairs (MIA) has reported. The ‘Caucasian Knot’ has reported that Akhmed Gisaev, the head of the Human Rights Analysis Centre, informed about Azamat Baiduev's kidnapping in the Chechen village of Shalazhi. According to Gisaev, on September 1, Baiduev was taken away from the house by armed men without any explanations.

In their turn, law enforcers have reported that Baiduev was taken to the police department and confessed to the involvement in Syrian militants. ‘In the territory of Syria, in one of armed clashes, he received a gunshot wound,’ the MIA [Ministry of Internal Affairs] of Chechnya reports in its Telegram-channel. A criminal case has been opened against Baiduev; he faces from 8 to 15 years in prison. […]

In 2007, Azamat Baiduev was granted asylum in Poland, and soon moved to Belgium. In the summer of 2017, Belgian law enforcers detained Baiduev, referring to information of their French colleagues about his ‘possible involvement in preparing terror acts.’ These suspicions were not confirmed, but the man was deported to Poland. Reports about the fate of Baiduev appeared after the Amnesty International (AI) urged Russian authorities to disclose information about the whereabouts of the native of Chechnya and ensure respect for his rights.“ (Caucasian Knot, 4. September 2018)

Die in Riga ansässige und auf Russisch und Englisch publizierende Online-Zeitung Medusa berichtete im Dezember 2016 über das Schicksal von TschetschenInnen in Brest (Belarus), die versuchen, aus Russland zu flüchten, und veröffentlichte die Geschichten von einigen von ihnen. Eine Person namens Ibragim habe erzählt, dass er in Gefahr sei. Er habe eine Vorladung erhalten, sei jedoch nicht hingegangen. Daraufhin hätten sie ihn nachts mitgenommen, ihm Stromschläge versetzt, ihn geschlagen und ihm eine Plastiktüte über den Kopf gezogen. Man habe ihn zehn Tage festgehalten. Man habe ihm gesagt, er sollte Dokumente unterschreiben und für sie arbeiten. Dann habe man ihn freigelassen und er sei nach Brest gefahren. Er sei im ersten und zweiten Tschetschenienkrieg ein Anhänger Itschkerias gewesen. Dann habe man ihn amnestiert. Aber immer, wenn etwas in Tschetschenien geschehe, werde er verprügelt. Man zeige ihm Fotos und frage ihn, was das sei, obwohl er das nicht wisse. Man wolle, dass er für sie arbeite. Man habe ihm gesagt, dass er, wenn er einen Vertrag unterzeichne, 100.000 Rubel Gehalt bekomme, ein Haus, ein Auto und überall grünes Licht haben werde. Wenn er aber ein Mitglied der Kadyrowzy werde, dann müsse er Leuten Leid antun. Man bekomme gesagt, was man tun solle, und wenn sie sagen würden, dass man einen Menschen umbringen solle, dann müsse man das tun. Aber wenn er etwas Schlechtes tue, dann werde man sich an seinen Kindern rächen, auch wenn er selbst ums Leben komme, wegen der Blutrache. Er wisse, dass einige in die Ukraine und nach Syrien geschickt worden seien, sobald sie einen Vertrag unterschrieben hätten. Sie würden im Fernsehen sagen, dass es Freiwillige seien, eine Armee von Hunderttausenden. Aber sie würden die Leute verprügeln und gewaltsam zwingen, einen Vertrag zu unterschreiben. Wer auch immer ihnen unterkomme, den würden sie mitnehmen. Man könne im nächsten Augenblick weg sein. Einige würden verschwinden. Man bekomme erzählt, dass eine Person nach Syrien oder in die Berge (zu den Rebellen, Anm. ACCORD) gegangen sei. Nach zwei bis drei Monaten werde die Person dann tot aufgefunden, mit einem inzwischen lang gewachsenen Bart.

Kurz zuvor habe irgendjemand etwas angestellt, darauf seien sie morgens um fünf Uhr zu einer Moschee gefahren, hätten alle Jugendlichen mitgenommen und befragt. Ihre Vorgesetzten würden ihnen sagen, dass es Resultate geben müsse, und es sei ihnen egal, wie diese erreicht würden. Sie könnten einem Waffen unterschieben oder Drogen. Hauptsache, es gebe ein Resultat. In Tschetschenien leben man normal, wenn man einen Verwandten habe, der ein Vorgesetzter sei, ein Minister oder der Leiter der Verwaltung eines Rajons. Dann werde man nicht angerührt. Wenn man doch mitgenommen werde, dann helfe einem der Verwandte. Wenn man niemanden habe, an den man sich wenden könne, dann lebe man in Tschetschenien schlecht:

Ибрагим

Можно не рассказывать, почему я уехал? Мне угрожает опасность, вот и приехал сюда… Мне пришла повестка, но я не пошел в отделение. Тогда ночью меня забрали, били током, избивали, голову в пакете держали. Десять дней я там был, говорили, чтобы я подписал документы и работал на них. Потом выпустили, и мы уехали сюда.

В первую и вторую войну я был ичкерийцем, потом меня амнистировали. Но потом — как что происходит [в Чечне], так меня избивают. Показывают фотографии и спрашивают, что это, где это, хотя я не знаю. Они хотели, чтобы я на них работал. Говорили, что если я соглашусь, подпишу контракт, то у меня будет 100 тысяч зарплата, дом, машина, везде зеленый свет.

Но если я стану кадыровцем, то мне надо будет людей обижать. Они же говорят, что делать надо, и если говорят, что надо убить человека, то надо убивать. А ведь если я что-то плохое сделаю, то моим детям будут мстить, даже если я погибну. Кровная месть.

Знаю, что некоторых отправляли на Украину и в Сирию, как только они подпишут контракт. Они по телевизору говорят, что у них добровольцы, стотысячная армия, но они избивают и насильно заставляют подписать контракт.

Вообще кто им попадется, тех и забирают. Вот идешь ты — а вот тебя уже нету. Некоторые люди исчезают. Тебе говорят, что в Сирию уехал или в горы ушел, а через два-три месяца его находят убитым, с отросшей за это время бородой. Недавно в Грозном кто-то что-то сделал, они к мечети пришли в пять утра и всех молодых забрали и допросили.

Им начальство говорит, что нужен результат, и им нет разницы [как его достичь]. Они могут оружие подбросить, наркотики. Лишь бы был результат.

В Чечне живешь нормально, если у тебя родственник — начальник, министр, глава администрации района. Тогда тебя не трогают, а если все-таки забирают, то они тебе помогают. А если тебе не к кому обратиться, то ты плохо живешь.(Medusa, 6. Dezember 2016)

Die folgenden Informationen beziehen sich nicht direkt auf die angeführte Fragestellung. Sie werden hier dennoch angeführt, da sie möglicherweise nützlich sein könnten.

 

Mark Galeotti, ein Historiker und Leiter des Zentrums für Europäische Sicherheit in Prag, schreibt in einem Gutachten zum Risiko für Tschetschenen innerhalb Russlands vom Juni 2019 Folgendes:

„Kadyrow hat seine Haltung klar gemacht, dass seine Feindschaft nicht verjährt, Er hat seine Kritiker einmal offen gewarnt, dass

‚Eines Tages, vielleicht in fünf oder zehn Jahren, wenn Ihr gescheiter werdet, oder wenn Eure Eltern sagen, Ihr sollt nach Hause kommen, oder wenn sie Euch aus Europa fortjagen, dann könnt Ihr nirgendwo mehr hin. Und dann lasse ich Euch für jedes Wort bezahlen‘,

Sein Beispiel sowie der ständige Einfluss des traditionellen tschetschenischen Ehrenkodex adat bedeutet, dass Streitigkeiten und Feindschaften die Merkmale einer Blutfehde annehmen. Während Rechtsfälle einer Verjährungsfrist unterliegen, gehen die ihnen zugrundeliegenden Streitigkeiten oft solange weiter, bis eine aktive Lösung, entweder ein Racheakt oder eine förmliche Entschuldigung oder Sühne gefunden wird.“ (Galeotti, Juni 2019, S. 5)

„Die Tschetschenische Republik ist offiziell Teil der Russischen Föderation. Obwohl Kadyrow die Polizei, Sicherheitsbehörden und Gerichte mit seinen eigenen Anhängern dicht besetzt hat, damit ihre tatsächliche Macht ihm zur Verfügung steht (die Sicherheitskräfte bestehen weitestgehend aus sogenannten ‚Kadyrowzy‘, die einen persönlichen Treueeid schwören), so sind sie auch mit dem restlichen Machtapparat der Russischen Föderation verbunden. Dadurch kann die tschetschenische Abteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes (FSB), der örtliche Ermittlungsausschuss und die Staatsanwaltschaft sowie das Ministerium für Innere Angelegenheiten der Republik (MVD) und andere Behörden auf die Daten ihrer Amtskollegen landesweit zugreifen. Dies erstreckt sich auf die Ausstellung von Haftbefehlen und das Setzen von ‚Überwachungsvermerken‘ und ähnlichen Markierungen in nationale Datenbanken (einschließlich, wie unten noch besprochen wird, derjenigen, die zum Prüfen der Identitätsdokumente bei Ein- und Ausreise verwendet werden), mit der Erwartung, dass sie vollstreckt werden.“ (Galeotti, Juni 2019, S. 6)

„Ein russischer Bürger kann dann ohne Ausreisevisum in das Land einreisen und ausreisen, aber dennoch muss er/sie bei jeder dieser Bewegungen seine/ihre Papiere vorzeigen. Die Grenztruppen (PV), welche Teil des Föderalen Sicherheitsdienstes sind, lassen den Pass üblicherweise und routinemäßig durch ihre Einheitsdatenbank laufen. Dies löst (trotz der manchmal unvermeidbaren behördlichen Unterlassungen und Fehler) ebenfalls eine Meldung über alle offenen Haftbefehle oder ‚Überwachungsvermerke‘ aus, die jede Sicherheitsbehörde der Akte eines Bürgers hinzufügen kann. Je nach deren Inhalt kann dies die sofortige Verhaftung, eine Zeitverzögerung zur Entscheidungsfindung oder einfach nur eine Benachrichtigung der örtlichen Behörde zur Folge haben. Hier gilt zu betonen, dass es äußerst unwahrscheinlich ist, dass ein russischer Staatsbürger die Grenze überquert, ohne dass dies vermerkt wird, und dass die Grenztruppen jede Anweisung durchführen, die in den Akten erscheint.“ (Galeotti, Juni 2019, S. 8)

„Moskau hält eine Erfolgsbilanz im Missbrauch von Interpol, und besonders seiner Roten Ausschreibungen (Rotecken, internationale Haftbefehle) gegen politische Zielpersonen, etwas was der Europarat als beklagenswert bezeichnete und Russland eins der Länder nannte, das ‚Interpol und sein Rotecken-System in den letzten Jahren für politische Zwecke missbraucht hat, um die Meinungsfreiheit zu unterdrücken oder politische Gegner im Ausland zu verfolgen‘. Sogar nach russischen Standards ist Grosny besonders eifrig mit dem Einsatz von Rotecken gegen Personen, die es verfolgt, besonders angeblich im Zusammenhang mit Terrorismus. Unter den Opfern dieser Praxis waren sowohl hochrangige politische Regimegegner wie der ehemalige Rebellensprecher Achmed Sakajew als auch zufällige Opfer von Boshaftigkeit, Vendettas oder verwechselter Identität. Eine Durchsicht der Interpol-Rotecken-Datenbank zeigt hunderte von tschetschenischen Namen mit unverhältnismäßig vielen Terrorismusanklagen. Diese haben zu einer Reihe von Überstellungen geführt, und diejenigen, die nach Russland/Tschetschenien zurückkehren, tragen ein erhebliches Risiko, dann einfach zu verschwinden, wie Azamat Baiduyev (2018 aus Polen deportiert) und Asian Yandiyev (ein Inguschetier, der aber beschuldigt wurde, Mitglied einer tschetschenischen Rebellengruppe zu sein, 2018 aus der Slowakei deportiert).“ (Galeotti, Juni 2019, S. 9)

„Die Tschetschenische Diaspora

Es gibt eine weit verbreitete Diaspora innerhalb der Russischen Föderation, die aus natürlicher Migration sowie der Flucht vor zwei Kriegen resultiert, die seit 1991 in Tschetschenien stattgefunden haben sowie die Vermächtnisse vergangener Zwangsumsiedlungen sind. Für einige stellt dies ein Alternativinstrument dar, das Kadyrow zur Verfügung steht.

Tschetschenische Repräsentanzbüros

Wie viele andere Teilregionen der Russischen Föderation unterhält die Republik Tschetschenien ein Netzwerk von 50 Repräsentanzbüros landesweit, die den Auftrag haben, mit den tschetschenischen Gemeinden vor Ort zusammenzuarbeiten sowie den interregionalen Handel und ähnliches zu fördern. Diese sind jedoch meist kleine Büros, mehr in der Größenordnung eines Honorarkonsuls als einer Botschaft und decken mindestens eine Teilrepublik oder -region ab, welche die Größe eines europäischen Landes hat. Obwohl die Möglichkeit besteht, dass dieses Büro Informationen, welche es über eine bestimmte Person erhält, an Grosny weiterleiten könnte, können diese nicht ernsthaft als Informations-Knotenpunkt, geschweige denn als Zentrum für direktere Aktivitäten bezeichnet werden.

Tschetschenische Gemeinschaften

Die tschetschenische Gemeinschaft innerhalb Russlands spielt eine Rolle, wenn Kadyrow direkten Druck auf seine hochrangigeren Kritiker ausüben will. Als zum Beispiel der Abgeordnete der Stadt Krasnoyarsk Konstantin Sencheno Kadyrow im Jahr 2016 öffentlich als eine ‚Schande für Russland‘ wegen seiner autoritären Sprache und seines Benehmens bezeichnete, erschien eine Delegation örtlicher Tschetschenen der Vainakh Gesellschaft, angeführt vom Freestyle Wrestling Champion Buvaysar Saytiyev (ein tschetschenischer Ehrenbürger der Stadt), um bei ihm zu protestieren. Senchenko entschuldigte sich sodann öffentlich bei Kadyrow.

Darüber hinaus gibt es jedoch keinen Nachweis, dass sie eine Art fünfte Kolonne für Grosny sind, obwohl man wiederum annehmen könnte, dass Nachrichten durch Klatsch oder gezielteres Informieren nach Tschetschenien zurücktransportiert werden könnten. Die einzige wirkliche Ausnahme ist Moskau, welches nicht nur eine recht große tschetschenische Gemeinde hat (die Volkszählung von 2010 verzeichnete 14.524, aber dies gilt im Allgemeinen als große Untertreibung, da die Kurzzeitbewohner nicht mit erfasst wurden), sondern dank der starken politischen und wirtschaftlichen Bindungen und der Gegenwart tschetschenischer Politiker und ihrer Sicherheitsdienste, Gefolgschaft und Familien ebenfalls überproportionale Kontakte mit dem Mutterland hat. Ein Moskauer Polizeibeamter bemerkte, ‚dass es wenig gibt, was in der tschetschenischen Gemeinde [in Moskau] und in ihren üblichen Treffpunkten geschieht, das nicht durchgekaut, beobachtet und weiterberichtet wird‘. Auf die Frage, ob dies bedeute, dass nach Grosny weiterberichtet wird, bejahte der Beamte.“ (Galeotti, Juni 2019, S. 15)

„Die Geographie der Bedrohung

Es stehen sowohl in der Open Source Berichterstattung sowie auch durch geführte Unterhaltungen mit russischen Gesprächspartnern nicht genug Fälle zur Verfügung, um eine klare Aussage darüber machen zu können, ob es ein Muster ‚gefährlicher‘ und ‚sicherer‘ Gebiete gibt oder nicht. Allerdings kann man ein paar vorläufige Schlussfolgerungen ziehen.

Noch Gefährlicher

Moskau und Sankt Petersburg sind ‚gefährlicher‘, da das Polizeiaufgebot in ihnen stärker ist, ihre Kommunikationsinfrastruktur moderner ist, und die Behörden wachsamer sind. Wo Moskau jetzt neue Gesichtserkennungssysteme testet, die an Straßenkameras angeschlossen sind, die Frequenz der Dokumentenkontrollen durch den Föderalen Migrationsdienst hoch ist und die Registrierung der Mobiltelefone beim Betreten des Metronetzes geprüft wird, ist es viel schwieriger geworden, ‚unterhalb des Radars‘ zu bleiben. Ich habe persönlich größere Polizeieinsätze erlebt, die oft bei der Ankunft von Zügen aus Grosny am Moskauer Paveletzkij Bahnhof stattfinden und umfangreiche Dokumentenprüfungen zur Folge haben. Wie oben bemerkt, gibt es ebenfalls eine besonders große tschetschenische Gemeinschaft, die mit dem Kadyrow-Regime verbunden ist. Obwohl einige LGBT+ Personen, die aus Tschetschenien geflohen sind, vom LGBT-Netzwerk in Moskau sicher untergebracht sind, sind sie dort praktisch Gefangene und hoffen, im Ausland Asyl zu finden, statt zu erwarten, dort ein neues, offenes Leben für sich beginnen zu können. Dies trifft in einem geringeren Umfang auch auf Sankt Petersburg zu.

Das ländliche Russland ist paradoxerweise ‚gefährlicher‘, da Außenseiter mehr auffallen und Vorurteile gegenüber den sogenannten ‚Schwarzen‘ aus dem Nordkaukasus ausgeprägter sind (besonders wenn sie keine traditionelle politische oder soziale Ausrichtung haben). Ein Polizeibeamter aus Wladiwostok, der aus einem kleinen Dorf im europäischen Russland gekommen war, sagte mir, ‚wenn wir jemanden aus Zentralasien oder dem Nordkaukasus in unserer Stadt bemerkt hätten, hätten wir vor dem Ende des Tages einen Vorwand gefunden, um herauszufinden, wer sie waren und hätten mit großer Sicherheit ihre Papiere geprüft. Ehrlich, wir hätten nach einem Vorwand gesucht, sie einzusperren oder weiterzuschieben.‘

Der Rest des Nordkaukasus ist ‚gefährlicher‘ für jemanden, der des Wahhabisten-Sympathisantentums beschuldigt ist, da dies Regionen in einem Staat mit einem niedrigen Aufstandsniveau sind. Es ist wahrscheinlicher, dass die Behörden die Identitätsdokumente von Fremden überprüfen und eher dazu geneigt sind, jetzt zu verhaften und erst später zu fragen. Das hohe Korruptionsniveau in der Region kann ein Gegengewicht darstellen, aber es bedeutet auch aggressiveres und rücksichtsloseres Verhalten durch die Polizei und andere Beamte, die das Anbieten eines Bestechungsgeldes als Zeichen der Schuld ansehen können. Es kann ebenfalls eine große tschetschenische Gemeinschaft geben (besonders ein Merkmal für Inguschetien und Dagestan). Ferner, während die meisten Nachbarn Tschetscheniens Kadyrow fürchten und ablehnen, wollen sie ebenfalls die tschetschenischen Sicherheitskräfte nicht herausfordern, um keine unverhältnismäßige Reaktion auszulösen. Als die Familie Bakharchiyev gezwungen wurde, nach Inguschetien zu ziehen, weil ihr Sohn Zelimkhan beschuldigt wurde, ein Wahhabit zu sein, erhielten sie weiterhin Drohungen, und die örtlichen Behörden boten ihnen keinerlei Schutz. (Schließlich gingen sie nach Europa.) Ebenso floh Ramazan Dzhalaldinov, der wegen öffentlicher Kritik an Kadyrow gezielt eingeschüchtert und sein Haus niedergebrannt wurde, nach Dagestan, wo er dann während eines Moscheebesuchs fast entführt wurde.

Sicherer

Die anderen russischen Städte sind wahrscheinlich die ‚sichersten‘ Orte: groß genug, damit Neuankömmlinge nicht auffallen (und ebenfalls mit bestehenden Gemeinschaften aus dem Nordkaukasus), jedoch wesentlich schwächer kontrolliert. Es gibt Ausnahmen wie Rostow am Don (da es die Drehscheibe für Operationen in der südöstlichen Ukraine ist und somit voll mit Sicherheitskräften ist), Kasan (welches seine Sicherheit gegen Wahhabisten seit den Terrorangriffen in 2012 und den darauffolgenden Gerichtsverfahren in 2016 erhöht hat) und Stawropol (wo es einen besonders hohen Anteil an tschetschenischer Bevölkerung gibt, die wieder eng mit Tschetschenien, hauptsächlich durch legalen und illegalen Handel verbunden ist), aber im Allgemeinen ist die einhellige Meinung unter den russischen Gesprächspartnern, dass diese die besten Optionen für Sicherheit und relative Anonymität bieten.“ (Galeotti, Juni 2019, S. 16-17)

Das Norwegian Helsinki Committee (NHC), eine NGO, die sich für Menschenrechte einsetzt, schreibt in einem 2019 veröffentlichten Bericht, dass sich UNHCR speziell mit der internen Fluchtalternative für TschetschenInnen, die von den tschetschenischen Behörden verfolgt würden, befasst habe. In einem Brief an das NHC habe UNHCR 2009 vor der norwegischen Praxis einer internen Fluchtalternative gewarnt. Damals habe UNHCR angegeben, dass für tschetschenische Asylsuchende, die vor Verfolgung gemäß Artikel 1A der Genfer Flüchtlingskonvention flüchten würden, weder eine interne Fluchtalternative noch eine Relokation in der Republik Tschetschenien oder in anderen Regionen Russlands in Erwägung gezogen werden sollte („should not be considered to be available“).

Diese Einschätzung werde von Nachforschungen, die das NHC angestellt habe, unterstützt. Man habe 2013 sowie 2016-2017 an mehr als 40 regionale Büros des Flüchtlingsprogramms der russischen NGO Memorial Fragebögen geschickt. Die Mitarbeiter dieser Büros seien AnwältInnen, die Informationen aus erster Hand hätten bezüglich verschiedener Situationen, in denen TschetschenInnen aus Tschetschenien in andere Regionen Russlands ziehen würden. Die Analyse sei noch nicht abgeschlossen, aber einige vorläufige Ergebnisse seien in zwei Analyse-Runden bestätigt worden. Die meisten Befragten hätten bestätigt, dass die tschetschenischen Behörden die Mittel hätten, einen Tschetschenen, den sie suchen würden, an einem neuen Ort zu finden. Die tschetschenische Polizei könne TschetschenInnen in Zusammenarbeit mit föderalen Sicherheitsbehörden, etwa dem Inlandsgeheimdienst FSB, auf dem ganzen Gebiet der Russischen Föderation finden („track“). Es gebe eine gemeinsame Datenbank für ganz Russland („Samara“). Laut dem Büro von Memorial in Tscheljabinsk hole lokale Polizei, wenn sich ein Tschetschene nicht an einem neuen Ort registrieren wolle, bei der tschetschenischen Polizei Informationen über ihn ein. Laut dem Büro von Memorial in Murmansk sei es für Personen aus dem Nordkaukasus möglich, an anderen Orten in Russland zu leben. Die schlichte Anwesenheit vieler Nordkaukasier, die außerhalb ihrer Heimatregion leben würden, sei Beweis dafür. Die Frage sei, wie angenehm und einfach es für sie sei, Unterkunft und Arbeit zu finden. Und in einem Fall, in dem es strafrechtliche Vorwürfe gegen eine Person gebe, die politisch oder religiös motiviert seien, sei eine interne Fluchtalternative keine Alternative. Gemäß russischem Gesetz müsse sich ein russischer Staatsbürger innerhalb von 90 Tagen an einem neuen Ort registrieren und dafür sei ein Wohnort nötig. Für TschetschenInnen habe es sich sowohl das Kaufen als auch das Mieten von Wohnungen als schwierig herausgestellt, wie auch das Registrieren eines Tschetschenen durch den Vermieter. Ein anderes Problem sei, dass die Behörden bei einer Person, die einen neuen Wohnsitz registriere, nachprüfen würden, ob sich die Person von ihrem vorherigen Wohnsitz abgemeldet habe. Wenn eine Person von den tschetschenischen Behörden gesucht werde, wäre ihnen diese Information sehr wahrscheinlich bekannt. Eine zusätzliche Herausforderung sei die zunehmende anti-tschetschenische Stimmung in Russland. Es habe sich eine Wahrnehmung von TschetschenInnen als TerroristInnen, die sich kulturell von RussInnen unterscheiden würden, verfestigt. Untersuchungen des Lawada-Zentrums aus dem Jahr 2013 hätten gezeigt, dass 24 Prozent der RussInnen glücklich wären, wenn Tschetschenien von Russland unabhängig würde (im Gegensatz zu 14 Prozent im Jahr 2009). 52 Prozent der RussInnen seien der Ansicht, dass die Terrorismusgefahr aus dem Nordkaukasus in den vorangegangenen Jahren angestiegen sei und 72 Prozent der RussInnen würden Tschetschenien als eine „intensive“ oder „explosionsgefährdete“ Region beschreiben:

„The UNHCR has specifically dealt with the application of the internal protection alternative related to Chechens persecuted by Chechen authorities. In a letter to the Norwegian Helsinki Committee in 2009, the UNHCR warned against the Norwegian practice of referring to the internal flight alternative:

The question whether or not an internal flight or relocation alternative is available should be assessed on a case-by-case basis in light of the requisite relevance and reasonableness analysis and taking into account the individual circumstances of the case. UNHCR’s assessment is, however, that an internal flight or relocation alternative should not be considered to be available within either the Chechen Republic or other regions of the Russian Federation for Chechen asylum-seekers fleeing persecution in the meaning of Article 1 A of the 1951 Convention.

This assessment is confirmed by research carried out by the Norwegian Helsinki Committee. A questionnaire was sent to the more than 40 regional offices of Memorial’s refugee program in 2013 and in 2016-2017. Staff of these offices are lawyers with first-hand experience from various situations where Chechens move from Chechnya to other parts of Russia. Analysis is still ongoing, but some preliminary findings have been confirmed during two rounds of analysis. Most of the respondents confirmed that if a Chechen is wanted by Chechen authorities, they have the means to find his new location. Chechen police, in cooperation with federal security services such as FSB, can track Chechens in the whole territory of the Russian Federation. There is a joint information base for all of Russia (‘Samara’). According to the Chelyabinsk Memorial office, if a Chechen is found not to want to register at a new location, local police will request information about him from Chechen police.

According to the Memorial Murmansk office, it is possible for people from North Caucasus to live other places in Russia. The mere presence of the many North Caucasians living outside their region is evidence to that. – ‘The question is how comfortable and easy it is for them [to find accommodation and work]. And in a case where there is a criminal charge against a person, motivated on political or religious grounds, internal flight is no alternative.’

According to law, a Russian citizen must register at a new location within 90 days, and for that she or he needs a place of residence. For Chechens it has proven difficult both to buy or to rent property, and to have the owner register a Chechen national on her or his property.

Another issue is that when a person succeeds to register on a new residence, authorities will verify whether the person has de-registered from her or his previous residence. If the person is wanted by Chechen authorities, this information will very likely be known to them.

An additional challenge arises from growing anti-Chechen sentiments in Russia. An understanding of Chechens as terrorists culturally different from Russians has solidified. Research carried out by the Levada Centre in 2013 indicated that 24% of Russians would be very happy if Chechnya became separate from Russia (compared to 14% in 2009); 52% of Russians think that the threat of terrorism from North Caucasus has increased over the last years, and 72% of Russians describe Chechnya as an ‘intense’ or ‘explosion prone’ region.“ (NHC, 2019, S. 42-43)

Informationen zu den größeren tschetschenischen Gemeinden in Russland, zu gesetzlichen Bestimmungen bei der Wohnsitzanmeldung, zur Reichweite der tschetschenischen Behörden außerhalb Tschetscheniens sowie zur Behandlung von RückkehrerInnen entnehmen Sie bitte auch dem bereits etwas älteren Bericht von EASO vom August 2018:

·      EASO – European Asylum Support Office: Die Situation der Tschetschenen in Russland, August 2018
https://www.ecoi.net/en/file/local/2005386/2019_03_Chechens_in_Russia_final_DE.pdf

2) Lage von TschetschenInnen in der Russischen Föderation? Kommt es zu Problemen beim Zugang zu Wohnungsmarkt, Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung und Bildung? Sind sie allgemeiner Diskriminierung ausgesetzt, eventuell auch durch die Strafverfolgungsbehörden bzw. allgemein Behörden?

Christian Osthold, ein Experte für Tschetschenien und den Islamismus, schreibt im Mai 2018 in einem Beitrag für das deutsche Nachrichtenmagazin Fokus Folgendes:

„Der Lesart des Kreml zufolge handelte es sich bei den Tschetschenen um ein Volk krimineller Islamisten, die danach trachteten, Russland zu zerstören. Diese Darstellung ist derart absurd, dass es schwerfällt, sie überhaupt ernsthaft zu diskutieren. Dass sie heutzutage dennoch in weiten Teilen der russischen Gesellschaft akzeptiert und für die Betroffenen somit zu bitterem Ernst wird, ist indes kein Zufall. Kaum jemand weiß, dass das ihr zugrunde liegende Narrativ keine neuerliche Erscheinung darstellt, sondern in einer alten Tradition steht. […]

Als die tschetschenische Führung nach 1991 Souveränität von Moskau verlangte, hatte man im Kreml keine Hemmungen, diese Forderung gewaltsam zu untergraben. Um den am 18. Dezember 1994 gegen die eigene Bevölkerung entfesselten Krieg als Notwehr darzustellen, reichte es nicht, ausschließlich auf Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu verweisen, weshalb Moskau die Schimäre einer islamistischen Bedrohung in den Mittelpunkt stellte. […]

Wie stark die Folgen dieses Manövers bis heute in Russland wirken, illustriert eine Umfrage, die 2005 unter dem Slogan ‚Wer sind wir?‘ von der Zeitung ‚Komsomol’skaja Pravda‘ durchgeführt wurde. Ihr zufolge hielten 51 Prozent der Befragten Tschetschenen für gefährlich, während ihnen 19 Prozent einen stark ausgeprägten Hang zur Gewalttätigkeit attestierten.

Nachdem man die gleiche Umfrage auch in mehreren sowjetischen Nachfolgestaaten durchführt hatte, zeigte sich, dass dort 33 Prozent der Teilnehmer Tschetschenen sogar mit Terroristen gleichsetzten. Auch eine 2007 erfolgte Studie zur Toleranz der Russen gegenüber ethnischen Minderheiten förderte ähnliche Ergebnisse zutage.

Während lediglich 1,5 Prozent angaben, Sympathie für Tschetschenen zu hegen, erklärten 19 Prozent der Befragten, sie als ‚Feinde‘ zu betrachten, während 18,5 Prozent aussagten, ihnen mit tiefem Misstrauen zu begegnen. Einer Erhebung von 2010 zufolge galten die Tschetschenen gar als unbeliebtestes Volk Russlands, wohingegen eine Telefonumfrage des Radiosenders ‚Echo Moskvy‘ von 2017 ergab, dass 89 Prozent der Teilnehmer Angst hatten, einem Tschetschenen im Dunkeln zu begegnen. […]

Man kann konstatieren, dass die Tschetschenen bis heute unter einem Image leiden, das ihnen in ihrer Heimat aufgezwungen, in Russland verbreitet und schließlich nach Europa exportiert wurde. Dies hat dazu geführt, dass Verbrechen, die heutzutage von Tschetschenen verübt werden, nicht nur übermäßig viel Aufmerksamkeit erzeugen, sondern auf die gesamte Volksgruppe zurückfallen.

In Russland ist das Narrativ des ‚tschetschenischen Gangsters‘ längst zu einer Eigenmarke geworden, die sich reger Vermarktung erfreut. Viel zu selten ist bisher die Frage gestellt worden, warum nach jedem politischen Mord stets Tschetschenen als Täter präsentiert werden. Nun ist es natürlich schwierig, von außen Einblicke in die Ermittlungen russischer Behörden zu nehmen. Gleichwohl kommt man nicht umhin festzustellen, dass in solchen Fällen ein Eindruck erzeugt wird, welcher der Öffentlichkeit nicht nur vertraut ist, sondern ihr zudem auch plausibel erscheint.“ (Fokus, 27. Mai 2018)

Mark Galeotti, ein Historiker und Leiter des Zentrums für Europäische Sicherheit in Prag, schreibt in einem Gutachten zum Risiko für Tschetschenen innerhalb Russlands vom Juni 2019 Folgendes:

„Die Polizei und andere Behörden kontrollieren routinemäßig Meldedokumente (und um ehrlich zu sein, insbesondere bei jedem, der aussieht, als stamme er aus dem Nordkaukasus), wodurch diese Flüchtigen regelmäßige Bestechungsgelder zahlen müssten und damit einer neuen Räuberbande ausgeliefert wären.“ (Galeotti, Juni 2019, S. 8)

Die nichtstaatliche Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) erwähnt in ihrem im Jänner 2020 veröffentlichten Jahresbericht zur Menschenrechtssituation im Jahr 2019, dass die Polizei weiterhin „rassistisches Profiling“ bei Menschen mit nicht-slawischem Aussehen betrieben habe und diese Personen willkürlichen Inhaftierungen und Erpressungen ausgesetzt gewesen seien:

„Police continued racially profiling people of non-Slavic appearance, often subjecting them to arbitrary detention, and extortion.“ (HRW, 14. Jänner 2020)

In einem Artikel vom Dezember 2019 berichtet HRW, dass russische Polizisten bei Razzien Mitte Dezember 2019 Dutzende zentralasiatische ArbeitsmigrantInnen umzingelt und willkürlich verhaftet hätten, wobei viele geschlagen worden seien. Diese Razzien, die mindestens in sechs russischen Regionen durchgeführt worden seien, hätten zu Verhaftungen von ArbeitsmigrantInnen und einigen russischen StaatsbürgerInnen nicht-russischer Ethnie ohne rechtliche Grundlage geführt:

„Russian police rounded up and arbitrarily detained scores of Central Asian migrant workers, beating many of them, in a series of raids in mid-December 2019, Human Rights Watch said today. The raids, which were carried out in at least six regions in Russia, involved detentions of migrant workers without legal basis, including some Russian citizens of non-Russian ethnicity. Russian authorities should stop their practice of racial profiling and arbitrary detentions. They should effectively investigate alleged police brutality and appropriately discipline or prosecute those responsible.

‘Racial profiling, mass detentions, and ill-treatment in police custody of migrant workers and Russians of non-Slavic appearance is unlawful and unjust,’ said Hugh Williamson, Europe and Central Asia director at Human Rights Watch. ‘It should stop immediately.’“ (HRW, 24. Dezember 2019)

In einem Entscheidungstext des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom November 2019 finden sich folgende Informationen, unter anderem des deutschen Auswärtigen Amtes (AA):

„Nach überzeugenden Angaben von Menschenrechtsorganisationen werden insbesondere sozial Schwache und Obdachlose, Betrunkene, Ausländer und Personen ‚fremdländischen‘ Aussehens Opfer von Misshandlungen durch die Polizei und Untersuchungsbehörden. Nur ein geringer Teil der Täter wird disziplinarisch oder strafrechtlich verfolgt. Die im Februar 2011 in Kraft getretene Polizeireform hat bislang nicht zu spürbaren Verbesserungen in diesem Bereich geführt (AA 21.5.2018).“ (BVwG, 7. November 2019)

„Fremdenfeindliche und rassistische Ressentiments sind in der Bevölkerung und in den Behörden weit verbreitet. Sie richten sich insbesondere gegen Kaukasier und Zentralasiaten. Die Menschenrechtsorganisation Sova verzeichnete für Januar - Oktober 2016 fünf Tote und 47 Verletzte aufgrund rassistisch motivierter Gewalttaten (AA 21.5.2018).“ (BVwG, 7. November 2019)

„Mit dem Föderationsgesetz von 1993 wurde ein Registrierungssystem geschaffen, nach dem Bürger den örtlichen Stellen des Innenministeriums ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort [temporäre Registrierung] und ihren Wohnsitz [permanente Registrierung] melden müssen. Voraussetzung für eine Registrierung ist die Vorlage des Inlandspasses und nachweisbarer Wohnraum. Nur wer eine Bescheinigung seines Vermieters vorweist, kann sich registrieren lassen (AA 21.5.2018). Einige regionale Behörden schränken die Registrierung von vor allem ethnischen Minderheiten und Migranten aus dem Kaukasus und Zentralasien ein (FH 1.2018, vgl. US DOS 20.4.2018) [bez. Registrierung vgl. Kapitel 19.1 Meldewesen].

Personen aus dem Nordkaukasus können grundsätzlich problemlos in andere Teile der Russischen Föderation reisen. Sie treffen allerdings immer noch auf anti-kaukasische Stimmungen (AA 21.5.2018, vgl. ADC Memorial, CrimeaSOS, SOVA Center for Information and Analysis, FIDH 2017).“ (BVwG, 7. November 2019)

Das US-Außenministerium schreibt in seinem im März 2019 veröffentlichten Jahresbericht zu 2018, dass die Diskriminierung auf Basis der Nationalität per Gesetz verboten sei, ein Bericht des Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung von 2017 habe jedoch angemerkt, dass Beamte Minderheiten diskriminieren würden, indem sie unter anderem de facto „rassistisches Profiling“ betreiben würden, das insbesondere auf MigrantInnen, Personen aus Zentralasien und aus dem Kaukasus abziele. Im Laufe des Jahres 2018 habe es 15 gewalttätige Angriffe auf ZentralasiatInnen und Angehörige anderer ethnischer Minderheiten gegeben, in deren Folge eine Person gestorben und zwölf weitere verletzt worden seien. Im Normalfall habe die Polizei Ermittlungen eingeleitet, aber ihrer Schlussfolgerungen nicht öffentlich gemacht oder Angreifer festgenommen.

„The law prohibits discrimination based on nationality, but according to a 2017 report by the Committee on Elimination of Racial Discrimination, officials discriminated against minorities, including through ‘de facto racial profiling, targeting in particular migrants and persons from Central Asia, and the Caucasus.’

During the year there were 15 violent attacks against Central Asians and members of other ethnic minorities, resulting in the death of three persons and injury to 12. Typically the police opened investigations into these incidents but did not disclose their conclusions or apprehend assailants. For example, on January 12, a Kyrgyz man died from multiple stab wounds in Noginsk. Media reports alleged that the assailants, who fled the scene, may have belonged to an ultraright wing group.“ (USDOS, 13. März 2019, Section 6)

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (Council of Europe - European Commission against Racism and Intolerance, CoE-ECRI) schreibt in einem Bericht vom März 2019, dass es weiterhin verbreitetes „rassistisches Profiling“ durch die Polizei gebe, das sich in willkürlichen Identitätsüberprüfungen und unnötigen Verhaftungen von insbesondere MigrantInnen aus Zentralasien und dem Kaukasus sowie Roma manifestiere. Viele NGOs hätten ECRI darüber informiert, dass es üblich sei, dass diese Personen unter dem Vorwand, es könne Unregelmäßigkeiten mit den Ausweispapieren geben, von der Polizei angehalten würden. Diese Situationen würden häufig mit der Zahlung von Schmiergeld an die Polizei enden:

„As concerns racial profiling, ECRI regrets that this has not been defined and prohibited by law as recommended in its GPR [General Policy Recommendation] No. 11 on combating racism and racial discrimination in policing. According to numerous reports, this practice by the police continues to be widespread; racial profiling is manifested in arbitrary identity checks and unnecessary arrests, targeting in particular migrants from Central Asia and the Caucasus, and Roma. ECRI considers racial profiling harmful because it institutionalises prejudice and legitimises discriminatory behaviour among the general public towards members of certain groups.

Many NGOs informed ECRI that it is common to see these categories of persons stopped by the police on the pretext that there may be irregularities with their documents. Such encounters allegedly often end in the payment of bribes to police to drop any further action. According to a 2014 poll, the public perceive police as the most corrupt of government agencies.” (CoE-ECRI, 5. März 2019, S. 31)

Bitte beachten Sie, dass die im Folgenden in dieser Anfragebeantwortung enthaltenen Übersetzungen aus dem Niederländischen und Finnischen unter Verwendung von technischen Übersetzungshilfen erstellt wurden. Es besteht daher ein erhöhtes Risiko, dass diese Arbeitsübersetzungen Ungenauigkeiten enthalten.

 

Das niederländische Außenministerium schreibt in einem im Dezember 2018 veröffentlichten allgemeinen Amtsbericht zur Russischen Föderation, dass es im Berichtszeitraum (Juli 2017 bis November 2018) keine relevanten Änderungen bezüglich der Wohnsitzregistrierung gegeben habe. Die Bewegungsfreiheit von russischen StaatsbürgerInnen werde gemäß einem Gesetz aus dem Jahr 1993 garantiert, das aber auch die Verpflichtung beinhalte, dass sich jede im Land wohnende Person an ihrem dauerhaften oder vorübergehenden Wohnsitz registriere. Ohne diese Registrierung sei es praktisch unmöglich, normal am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Obwohl die verfassungsmäßigen Rechte per Gesetz unabhängig von einer Registrierung oder Nicht-Registrierung gewährt werden müssten, sei es üblich, dass Personen ohne Registrierung oder Inlandspass öffentliche Leistungen verwehrt würden. Lokale Behörden würden manchmal Registrierungsregeln anwenden, die die Niederlassungsfreiheit einschränken würden, wovon ethnische Minderheiten und MigrantInnen aus dem Kaukasus und Zentralasien besonders betroffen seien. In der Praxis erleichtere das Bezahlen von Schmiergeld den Erhalt einer Registrierung oder beschleunige und unterstütze Verfahren. Knappheit am Wohnungsmarkt und die Angst von VermieterInnen vor höheren Steuern aufgrund der Registrierung mehrerer BewohnerInnen an derselben Adresse würden zu Problemen bei der Registrierung eines neuen Wohnsitzes führen. Insbesondere in großen Städten würden Räumlichkeiten häufig nur unter der Bedingung, dass sich der Mieter nicht registriere, vermietet.

Im Berichtszeitraum seien ethnische Minderheiten, die sich äußerlich von der slawischen Ethnie unterschieden hätten, weiterhin diskriminiert worden. Der Anteil der Personen mit fremdenfeindlichen Haltungen gegenüber nicht-slawischen EinwanderInnen aus dem Ausland sei laut dem unabhängigen Meinungsforschungsinstitut Lewada von 54 Prozent im Jahr 2017 auf 66 Prozent im Juli 2018 angestiegen. Diese Zahlen würden unter den Zahlen von 2013 liegen, als sich 81 Prozent gegen Einwanderung ausgesprochen hätten. Ethnische Minderheiten, insbesondere die aus Zentralasien, könnten multiplen Formen von Fremdenfeindlichkeit in der Gesellschaft ausgesetzt sein. Sie hätten weniger Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere wenn es sich um Jobs für höher gebildete Personen oder Jobs mit Kundenkontakt handle. Auf dem Wohnungsmarkt sei es schwieriger für sie, eine Unterkunft zu finden, weil slawische MieterInnen häufig bevorzugt würden. In den Bereichen Medizin und Sozialleistungen würden sie Unterstützung erhalten, wenn sie einen russischen Pass hätten, aber sie seien dem Risiko einer weniger guten Behandlung ausgesetzt, beispielsweise Unterbringung in einem älteren Krankenhausflügel oder längere Wartezeit.

Die Registrierung des Wohnsitzes bei den lokalen Behörden sei weiterhin die Voraussetzung für den Zugang zu öffentlichen Diensten, etwa Gesundheitsversorgung und Bildung. Die Registrierung scheine ein größeres und häufig unüberwindbares Hindernis für MigrantInnen zu sein, teilweise weil die Registrierung von vielen VermieterInnen routinemäßig verweigert werde, teilweise weil eine Knappheit am Wohnungsmarkt herrsche und es schwierig sei, eine legale Unterkunft zu beschaffen:

„Er zijn in de verslagperiode geen relevante wijzigingen geweest ten aanzien van woonplaatsregistratie. De bewegingsvrijheid van Russische burgers is formeel gewaarborgd door middel van de Wet op de bewegingsvrijheid en de vrije keuze van woon- en verblijfplaats in de Russische Federatie van 1993. Krachtens deze wet bestaat er in de gehele Russische Federatie een plicht voor alle in het land woonachtige personen om zich te laten registreren in de tijdelijke of permanente woonplaats. Zonder deze registratie is het voor personen de facto onmogelijk normaal aan het maatschappelijke leven deel te nemen. Hoewel volgens de wet registratie of niet registratie los staat van de grondwettelijke rechten van burgers, komt het geregeld voor dat overheidsdiensten worden geweigerd aan personen zonder registratie of binnenlands paspoort. Zie ook paragraaf 1.3.1. Het komt voor dat lokale autoriteiten registratieregels hanteren die het recht van vrije vestiging beperken. Vooral etnische minderheden en migranten uit de Kaukasus en Centraal-Azië worden hiermee geconfronteerd. [...]

In de praktijk kan door middel van het betalen van steekpenningen gemakkelijker een registratie in een woonplaats worden verkregen en kunnen procedures worden versneld of vergemakkelijkt. Krapte op de woningmarkt en verhuurders die vrezen voor hogere belasting door registratie van meerdere bewoners op hetzelfde adres wierpen praktische moeilijkheden op bij de registratie in een nieuwe woonplaats. Vooral in grote steden wordt huurruimte vaak verhuurd onder de voorwaarde dat de huurder zich niet registreert.“ (Niederländisches Außenministerium, 21. Dezember 2018, S. 45-46)

„In de verslagperiode werden etnische minderheden die zichtbaar verschillen van de Slavische etniciteit onverminderd gediscrimineerd. Het percentage van de bevolking met een xenofobe houding tegenover niet-Slavische immigranten uit het buitenland is volgens onafhankelijk onderzoeksinstituut Levada in juli 2018 gestegen naar 66%, ten opzichte van 54% in 2017. Dat is lager dan de cijfers van 2013, toen 81% zich tegen immigratie uitsprak. […]

Etnische minderheden, veelal uit Centraal-Azië, kunnen te maken krijgen met meerdere vormen van xenofobie in de samenleving. Zij krijgen minder kansen op de arbeidsmarkt, voornamelijk als het gaat om banen voor hoger opgeleiden of banen met klantencontact. Op de woningmarkt is het voor hen moeilijker om een woning te vinden omdat de voorkeur vaak uitgaat naar Slavische huurders. In de medische en sociale zorgverlening krijgen zij wel zorg als zij een Russisch paspoort hebben, maar lopen zij het risico van een minder goede behandeling bijvoorbeeld plaatsing in een oudere vleugel van het ziekenhuis of langere wachttijden. […]

Adresregistratie bij de lokale autoriteiten blijft een voorwaarde om toegang te krijgen tot publieke diensten als gezondheidszorg en onderwijs. De adresregistratie blijkt een grote en vaak onoverkomelijke drempel voor migranten, deels omdat de registratie routinematig wordt geweigerd door veel verhuurders, deels omdat de woningmarkt in stedelijke gebieden erg krap is en het moeilijk is om aan een legale woning te komen.” (Niederländisches Außenministerium, 21. Dezember 2018, S. 59-60)

Die Finnische Einwanderungsbehörde (Finnish Immigration Service) erläutert in einem im Juni 2019 veröffentlichten Bericht zu einer Fact-Finding-Mission nach Moskau im November 2018, dass laut Tanja Lokschina von Human Rights Watch (HRW) Personen aus dem Nordkaukasus, die nach Russland ziehen würden, häufiger Probleme hätten, Arbeit und Wohnung zu finden, als Personen aus „slawischen“ Regionen des Landes. Auf der anderen Seite seien NordkaukasierInnen im Vergleich zu ZentralasiatInnen in einer besseren Position, weil sie russische StaatsbürgerInnen seien. Laut einer anonymen Quelle würden Personen aus dem Nordkaukasus beispielsweise in Sankt Petersburg und Moskau schlechter behandelt, da viele Probleme mit Personen aus dem Nordkaukasus in Zusammenhang stünden. Im Nordkaukasus sei Arbeitslosigkeit eines der Hauptprobleme. Grigorij Schwedow, der Chefredakteur von Caucasian Knot, habe eingeschätzt, dass StudentInnen aus dem Nordkaukasus beispielsweise von anderen StudentInnen diskriminiert werden könnten, aber nicht von ProfessorInnen. So lange ein Arbeitssuchender mit einem muslimischen Hintergrund keine speziellen Anforderungen für die Ausübung seiner Religion während der Arbeitszeit habe, werde er nicht diskriminiert. Es sei schwierig, die Lage von InguschetInnen im Allgemeinen und das Ausmaß der gegen sie gerichteten Diskriminierung durch Einzelpersonen oder den Staat einzuschätzen. Allerdings sei Russland ein Land, in dem Fremdenfeindlichkeit präsent und Diskriminierung sehr üblich sei:

„Pohjoiskaukasialaisten haasteet muilla Venäjän alueilla

Lokshinan mukaan Pohjois-Kaukasian alueelta kotoisin olevat ja Venäjän sisällä muuttavat henkilöt kohtaavat ongelmia työn ja asunnon löytämisessä useammin kuin he, jotka ovat lähtöisin maan ‚slaavilaisvaltaisilta‘ alueilta. Toisaalta esimerkiksi Venäjällä asuviin keskiaasialaistaustaisiin henkilöihin verrattuna pohjoiskaukasialaisilla on parempi tilanne, sillä he ovat Venäjän kansalaisia. Nimettömänä pysyttelevän lähteen mukaan Pohjois-Kaukasian alueelta tuleviin henkilöihin suhtaudutaan esimerkiksi Pietarissa ja Moskovassa negatiivisesti, sillä suurin osa erilaisista levottomuuksista liittyy Pohjois-Kaukasiasta kotoisin oleviin henkilöihin. Lähde näkee tämän ongelmallisena, sillä sama negatiivinen asenne kohdistetaan myös keskiaasialaisiin maahanmuuttajaryhmiin. Pohjois-Kaukasian alueella työttömyys on yksi keskeisimmistä ongelmista. Esimerkiksi pohjoiskaukasialaisilla miehillä ei välttämättä ole ammatillista koulutusta ja osa ei ole suorittanut edes peruskoulua.

Shvedovin arvion mukaan esimerkiksi pohjoiskaukasialaistaustainen yliopisto-opiskelija saattaa kokea syrjintää muiden opiskelijoiden taholta, mutta ei professoreiden. Niin kauan kuin muslimitaustainen työnhakija ei esimerkiksi työhaastattelussa vaadi erityisjärjestelyjä uskontonsa harjoittamiseen työaikana, niin häntä ei syrjitä. Shvedovin mukaan inguušien asemaa yleisesti Venäjällä ja inguušeihin yksityishenkilöiden tai valtion taholta kohdistuvaa syrjintää tai syrjinnän laajuutta on hankala arvioida. Shvedovin mukaan Venäjä on kuitenkin maa, jossa muukalaispelkoa esiintyy ja syrjintää harjoitetaan hyvin usein.“ (Finnish Immigration Service, 12. Juni 2019, S. 16)

Das Sekretariat der Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats (Council of Europe - Secretariat of the Framework Convention for the Protection of National Minorities, CoE-FCNM) schreibt in einer im Jänner 2019 veröffentlichten Stellungnahme des Beratenden Ausschusses zum Staatenbericht vom 20. Dezember 2016, dass es Antidiskriminierungs-Gesetzgebung in der russischen Verfassung und einer Reihe von föderalen Gesetzen gebe. In der Praxis sei der beratende Ausschuss jedoch darüber informiert worden, dass es kaum öffentliches Bewusstsein für diese Regelungen gebe und fast keine Fälle vor Gericht kommen würden. Außerdem sei weiterhin über die strukturelle Diskriminierung von Personen, die zu nationalen Minderheiten gehören würden, berichtet worden. Häufig erwähnt worden seien Probleme („Frequently mentioned issues”) in den Bereichen Unterkunft, Arbeit und Bildung sowie Diskriminierung bei Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden. Dies betreffe vor allem „sichtbare Minderheiten“, darunter Personen aus Zentralasien oder den Ländern des Südkaukasus, aber auch russische Staatsbürger, insbesondere Personen aus dem Nordkaukasus sowie Roma:

„Anti-discrimination provisions exist in the constitution as well as in a range of federal laws covering different areas. […]

In practice, however, the Advisory Committee was informed that there is little public awareness of these provisions and hardly any cases are brought before courts. Furthermore, structural discrimination against persons belonging to national minorities reportedly continues to exist. Frequently mentioned issues are those in the housing, employment and education sectors as well as discrimination in contacts with law enforcement authorities. This concerns in particular ‘visible minorities’, including persons from Central Asian or South Caucasian countries, but also Russian citizens, in particular persons from the North Caucasus republics and Roma.“ (CoE-FCNM, 15. Jänner 2019, S. 15-16)

Im oben bereits erwähnten Bericht des European Asylum Support Office (EASO) vom August 2018 finden sich unter Bezugnahme auf Quellen aus den Jahren 2016 bis 2018 folgende Informationen zum Arbeitsmarkt in der Russischen Föderation und der Behandlung von TschetschenInnen/NordkaukasierInnen:

„Gemäß Artikel 64 des russischen Arbeitsgesetzbuchs kann der Wohnsitz (oder das Fehlen der Wohnsitzanmeldung) kein Hindernis für den Abschluss eines Arbeitsvertrags darstellen. Obwohl die Wohnsitzanmeldung für einen Arbeitsvertrag nicht erforderlich ist, kann sie aus anderen Gründen notwendig sein (siehe auch Abschnitt 2.1). In diesem Zusammenhang berichtete das US-Außenministerium in seinem Länderbericht 2017, dass ‚Arbeitgeber sich immer wieder weigerten, Bewerber einzustellen, die über keine Wohnsitzanmeldung verfügten, was oft der Fall war, da die Vermieter es aus Steuergründen vorzogen, die Mieter nicht anzumelden‘.

Wie verschiedene Quellen belegen, kommen in Russland im Arbeitsbereich Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit vor. Der mit Diskriminierungsfällen betraute Rechtsanwalt Timirlan Akhmadov bestätigt dies. Akhmadov berichtet, dass es ungeschriebene Anweisungen seitens der Unternehmensführung gibt, Personen bestimmter ethnischer Gruppen nicht einzustellen. Es sei aber schwer zu beweisen, da die Unternehmen dies niemals offiziell zugeben würden. Im Jahr 2015 trat ein Bundesgesetz in Kraft, das die Arbeitgeber dazu verpflichtet, (auf Anfrage) die Gründe für ihre Ablehnung einer bestimmten Person schriftlich darzulegen. Akhmadov zufolge ist es ‚unsinnig‘ zu glauben, dass Arbeitgeber die Nationalität einer Person als Grund für die Ablehnung nennen würden.

Mehrere Quellen berichteten von einem Fall, der sich im Jahr 2016 zutrug: Die örtliche Polizeibehörde in Tver hatte die Bewerbung einer Person abgelehnt und sie über den Personalchef wissen lassen, dass die Polizei von Tver keine Kaukasier, Tschetschenen, Dagestaner, Tataren und Muslime einstellt. Die Person hatte das Gespräch aufgezeichnet und veröffentlicht, wurde daraufhin jedoch wegen Anstiftung zu Hass auf MVD-Beamte [Beamte des Innenministeriums] und wegen Beleidigung von Vertretern der Behörden verklagt. Im August 2016 wurde der Betroffene wegen Beleidigung von Vertretern der Behörden für schuldig befunden, jedoch nicht wegen Anstiftung zu Hass gegen die Polizei.

Es gibt auch andere Berichte über Diskriminierungen, zum Beispiel über einen Fotografen eines Kulturzentrums in Moskau, der entlassen wurde, als ein neuer Direktor bestellt wurde. Den Äußerungen des neuen Direktors nach zu urteilen, war der Grund dafür die tschetschenische Volkszugehörigkeit des Fotografen.

Auch dem Anwalt Mikail Kostojew zufolge gibt es Diskriminierungen am Arbeitsmarkt. Seiner Meinung nach arbeiten kaum Asiaten oder Kaukasier in den Büros großer Unternehmen. In Gerichten, Gesundheitseinrichtungen und Universitäten sind sie eher anzutreffen, wahrscheinlich weil die Einheimischen diese Arbeiten aufgrund der niedrigen Löhne nicht annehmen würden. Kostojew hat selbst noch nie ein Dokument zu Gesicht bekommen, das geheime Anweisungen enthielt, Personen aus dem Kaukasus nicht einzustellen. Der Anwalt hat jedoch schon oft gehört, dass solche Dokumente existieren.

Nach Angaben des SOVA-Zentrums, das die Situation in der Stadt Surgut, in der rund 35.000 bis 40.000 Dagestaner und über 2.000 Tschetschenen zusammen mit anderen ethnischen Gruppen leben, eingehend untersucht hat, werden Personen aus dem Kaukasus häufiger als andere Minderheiten diskriminiert. Das zeigt sich vor allem im Beschäftigungsbereich. Es scheint unter großen Unternehmen ein ungeschriebenes Gesetz zu sein, keine Personen aus dem Kaukasus einzustellen. Auch wird berichtet, dass es praktisch unmöglich ist, dass Personen aus dem Kaukasus eine Arbeit bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder Ähnliches finden, auch wenn sie über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. In der Ölbranche oder im öffentlichen Sektor beschäftigte Tschetschenen berichten, dass es eine ungeschriebene Regel gibt, sie nicht zu befördern. Darüber hinaus gab es Beschwerden darüber, dass Menschen aus dem Kaukasus bei gleicher Arbeit weniger verdienen als ihre Kollegen und keine Zulagen erhalten. Obwohl es Hürden bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz in großen Gasunternehmen oder als Staatsbedienstete gibt, finden die Menschen aus dem Kaukasus nach Angaben des SOVA-Zentrums jedoch Arbeitsplätze in den Bereichen Bildung und Gesundheitswesen. Ansonsten arbeiten sie zumeist im privaten Sektor oder betreiben Märkte, Bauunternehmen oder private Kliniken. Ausnahmen sind staatlich geführte Unternehmen, in denen Dagestaner die Verantwortung tragen: Sie stellen Leute aus dem Nordkaukasus ein.“ (EASO, August 2018, S. 29-31)

Zum Thema Unterkunft schreibt der EASO-Bericht vom August 2018 unter Bezugnahme auf Quellen aus den Jahren 2017 bis 2018 Folgendes:

„Wie in Abschnitt 2.1 über die Wohnsitzanmeldung erläutert wurde, muss eine Person an dem Ort, an dem sie gemeldet ist, auch wirklich leben. Sollte die Person dann in einen anderen Teil Russlands übersiedeln, so muss sie dort eine Unterkunft finden, mit der sie sich anmelden kann (dauerhaft oder temporär).

Für Menschen nicht-slawischer Herkunft kann es schwieriger sein, eine Unterkunft zu finden, als für andere Menschen. In den Wohnungsinseraten wird oft erwähnt, dass nur slawische Menschen als Mieter in Frage kommen oder dass eine Wohnung zu vermieten ist, nicht jedoch für Kaukasier. Das Ausmaß dieser Gepflogenheiten ist nicht bekannt, SOVA et al. geben jedoch an, dass es in den russischen Städten ein weit verbreitetes Phänomen ist.

Eine Studie des Robustory-Projekts – ein von akademischen Forschern betriebener Datenjournalismus-Blog – über Mietanzeigen in Moskau belegte, dass am 2. April 2017 16% der Anzeigen Präferenzen in Bezug auf die ethnische Herkunft enthielten. Der Studie zufolge lässt sich der Trend ablesen: Je teurer die Wohnungen sind, desto seltener ist die ethnische Herkunft ein Thema.

Laut Varvara Tretyak, dem Koordinator der Unterstützungsgruppe für Arbeitsmigranten des Komitees für Bürgerbeteiligung, ist es in der Praxis so, dass die Menschen, die zum Arbeiten nach Moskau kommen, normalerweise im Voraus wissen, wo sie wohnen können. Sie haben Familienmitglieder und andere Kontakte, zudem gibt es thematische Gruppen in den sozialen Medien, die Informationen über verfügbare Unterkünfte geben.“ (EASO, August 2018, S. 28)

Zum Thema Gesundheitsversorgung schreibt der EASO-Bericht unter Bezugnahme auf Quellen aus den Jahren 2013 bis 2017 Folgendes:

„In letzter Zeit wurden keine Informationen über Probleme mit Diskriminierungen im Rahmen des Gesundheitssystems in Russland gefunden. Die einzige Erwähnung in jüngster Zeit war die in dem Bericht von SOVA, FIDH und anderen enthaltene Empfehlung an die russischen Behörden, gegen interne Migranten und Nicht-Bürger gerichtete ‚illegale diskriminierende Praktiken, einschließlich öffentlicher Äußerungen in öffentlichen Räumen, die sich auf die Unterkunft, Bildung und Gesundheitsversorgung beziehen, klar zu bekämpfen‘. Anscheinend gibt es eine solche Art von Diskriminierung, auf die im Bericht selbst jedoch nicht näher eingegangen wird. Einige konkrete Beispiele für Diskriminierungen im Gesundheitswesen sind älteren Datums, beispielsweise aus dem Jahr 2013, als sich ein Frauenarzt in Karelien weigerte, eine Kopftuch tragende Frau zu behandeln. Dem Arzt wurde seitens der Klinik ein Verweis erteilt. Im Jahr 2014 kritisierte der tschetschenische Bürgerbeauftragte das Gesundheitsministerium der Region Astrachan, weil es die Bewohner der Nordkaukasus-Republiken aus der Gesundheitsfürsorge ausschloss. Was die psychische Gesundheitsfürsorge betrifft, wurden keine Informationen zur spezifischen Situation der Tschetschenen innerhalb des Systems gefunden.“ (EASO, August 2018, S. 32)

Zum Zugang zu Bildung schreibt der EASO-Bericht vom August 2018 unter Bezugnahme auf Quellen aus den Jahren 2014 bis 2017 Folgendes:

„Russlands Bildungsgesetz zufolge hat jede Person, unabhängig von ihrem Wohnort, das Recht auf Bildung. Laut einem Artikel in der Online-Zeitung Meduza ist es in der Praxis jedoch so, dass Schulen dazu neigen, Kinder, die nicht über eine geeignete Anmeldung verfügen, abzulehnen. Von diesem Problem sind nicht nur Kinder von Migranten betroffen, sondern auch Kinder russischer Bürger, die eine Schule besuchen wollen, welche sich nicht in direkter Umgebung ihres offiziellen (temporären oder dauerhaften) Wohnsitzes befindet. […]

Das Fehlen der Anmeldung kann offiziell nicht der Grund dafür sein, dass ein Kind abgelehnt wird. Der einzige Grund dafür kann Platzmangel sein – wie in einem Erlass des Bildungsministeriums von 2014 festgehalten wurde. In dem Dekret heißt es jedoch auch, dass die Eltern einen Nachweis über die Wohnsitzanmeldung ihres Kindes vorlegen sollten. Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge sollten Schulen das Recht haben, einen Anmeldungsnachweis zu verlangen, um feststellen zu können, welche Kinder in der Nähe wohnen und bevorzugt genommen werden sollten. Dass Schulen Kinder aufgrund einer fehlenden Anmeldung ablehnen, indem sie sich auf den Erlass beziehen, ist illegal. […]

Es wurden keine dahingehenden Hinweise gefunden, dass Tschetschenen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit Probleme beim Schuleintritt haben. Auch wurden keine Informationen darüber gefunden, ob es für Tschetschenen schwieriger ist als für andere russische Bürger, ein Kind an einer Schule außerhalb des Wohngebietes anzumelden.“ (EASO, August 2018, S. 28-29)


 


Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 31. Jänner 2020)

·      BVwG – Bundesverwaltungsgericht: Entscheidungstext W226 2205699-1/18E, 7. November 2019
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20191107_W226_2205699_1_00/BVWGT_20191107_W226_2205699_1_00.html

·      Caucasian Knot: Chechen law enforcers explain persecution of Azamat Baiduev, 4. September 2018
http://www.eng.kavkaz-uzel.eu/articles/44282/

·      Caucasian Knot: Адвокаты уличили во лжи свидетеля по делу об атаке на псковских десантников [Die Anwälte habe einen Zeugen im Fall des Angriffs auf Fallschirmjäger aus Pskow der Lüge überführt], 14. Jänner 2020
https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/344636/

·      Caucasian Knot: Свидетель опознал обвиняемых в атаке на псковских десантников [Ein Zeuge hat Beschuldigte des Angriffs auf Fallschirmjäger aus Pskow erkannt], 18. Jänner 2020
https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/344810/

·      Caucasian Knot: Чеченский боевик обвинен в нападении на псковских десантников [Tschetschenischer Rebell wird des Angriffs auf Fallschirmjäger aus Pskow beschuldigt], 22. Jänner 2020
https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/344963/

·      Caucasian Knot: Unterhaltung über Messaging-App, 29. Jänner 2020

·      CoE-ECRI – Council of Europe - European Commission against Racism and Intolerance: ECRI Report on the Russian Federation (fifth monitoring cycle) [CRI(2019)2], 5. März 2019
https://www.ecoi.net/en/file/local/2003577/RUS-CbC-V-2019-002-ENG.pdf

·      CoE-FCNM – Council of Europe - Secretariat of the Framework Convention for the Protection of National Minorities: Fourth Opinion on the Russian Federation - adopted on 20 February 2018 [ACFC/OP/IV(2018)001], 15. Jänner 2019
https://www.ecoi.net/en/file/local/2002328/4_OP_RussianFederation_en.docx.pdf

·      EASO – European Asylum Support Office: Die Situation der Tschetschenen in Russland, August 2018
https://www.ecoi.net/en/file/local/2005386/2019_03_Chechens_in_Russia_final_DE.pdf

·      Finnish Immigration Service: Venäjä: Tiedonhankintamatka Moskovaan Marraskuussa 2018 Pohjois Kaukasia, 12. Juni 2019
https://migri.fi/documents/5202425/5914056/Pohjois-Kaukasia.pdf/814cf437-046c-793d-5766-4f61df9d3651/Pohjois-Kaukasia.pdf

·      Fokus: Wie Moskau es schaffte, Tschetschenen als "kriminelle Islamisten" zu brandmarken (Autor: Christian Osthold), 27. Mai 2018
https://www.focus.de/politik/experten/osthold/gastbeitrag-wie-moskau-es-schaffte-tschetschenen-als-kriminelle-islamisten-zu-brandmarken_id_8952881.html

·      Galeotti, Mark: Lizenz zum Töten? Das Risiko für Tschetschenen innerhalb Russlands, Juni 2019
https://www.ecoi.net/en/file/local/2015729/Galeotti+Gutachten+%C3%9Cbersetzung.pdf

·      Hauer, Neil: E-Mail-Auskunft, 28. Jänner 2020

·      HRW – Human Rights Watch: Russia: Police Round Up Migrant Workers, 24. Dezember 2019
https://www.ecoi.net/de/dokument/2021941.html

·      HRW – Human Rights Watch: World Report 2020 - Russia, 14. Jänner 2020
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022681.html

·      Medusa: Когда вернетесь, мы вас убьем» Илья Азар — о том, как сотни чеченцев пытаются убежать в Европу через Брест [Wenn ihr zurückkommt, bringen wir euch um. Ilja Asar darüber, wie Hunderte Tschetschenen versuchen, über Brest nach Europa zu flüchten], 6. Dezember 2016
https://meduza.io/feature/2016/12/06/kogda-vernetes-my-vas-ubiem

·      NHC – Norwegian Helsinki Committee: "Lost in Russia"; A critical assessment of Norway referring to Russia as a safe third country and safe country of origin, 2019
https://www.nhc.no/content/uploads/2019/02/Report_LostInRussia_web_oppslag_skygge.pdf

·      Niederländisches Außenministerium [Ministerie van Buitenlandse Zaken]: Algemeen ambtsbericht Russische Federatie, 21. Dezember 2018
https://www.ecoi.net/en/file/local/1458043/1788_1550675490_2112.pdf

·      OC Media: A Chechen refugee Poland wants to give up to Russia, 8. August 2019
https://oc-media.org/a-chechen-refugee-poland-wants-to-give-up-to-russia/

·      OC Media: Georgian national, Chechnya–Russia war veteran killed in Berlin, 26. August 2019
https://oc-media.org/georgian-national-chechnya-russia-war-veteran-killed-in-berlin/

·      The Atlantic: ‘If Someone Speaks the Truth, He Will Be Killed’ (Autor: Neil Hauer), 21. Dezember 2019
https://www.theatlantic.com/international/archive/2019/12/chechnya-ramzan-kadyrov-vladimir-putin/603691/

·      Tschetschenien-Experte: E-Mail-Auskunft, 23. Jänner 2020

·      Tschetschenien-Experte: E-Mail-Auskunft, 24. Jänner 2020

·      USDOS – US Department of State: Country Report on Human Rights Practices 2018 - Russia, 13. März 2019
https://www.ecoi.net/de/dokument/2004290.html