Anfragebeantwortung zum Irak: Registrierungsprozess im Personenstandsregister sowie dessen Übertragung an einen neuen Wohnort; Ort der Beantragung und Ausstellung des Personalausweises; Ausstellung eines Passes ohne Registrierung am Wohnort; Erwerb von Immobilien ohne Registrierung am Wohnort [a-11035]

19. Juli 2019

Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen sowie gegebenenfalls auf Expertenauskünften, und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.

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Registrierungsprozess im Personenstandsregister/Familienregister/Zivilregister sowie dessen Übertragung an einen neuen Wohnort

Es konnten keine Informationen gefunden werden, die nahelegen würden, dass es in der Autonomen Region Kurdistan (ARK) ein eigenes Zivilregister gibt. Aus den im weiteren angeführten Quellen geht hervor, dass es im gesamten Irak, darunter auch in der ARK, Personenstandsregistrierungsbüros gebe und dass eine Ummeldung (Transfer des Familienregisters an einen neuen Wohnort) die Zustimmung des Innenministeriums erfordere.

 

Das britische Innenministerium (UK Home Office) beschreibt in seinem Bericht zu Herkunftsländerinformationen und Handlungsempfehlungen für britische Asylentscheider vom Februar 2019 das Personenstandsregistersystem im Irak. Laut einer in der Zeitschrift Canadian Studies in Population im Jahr 2014 veröffentlichten Studie, die auf einer Feldforschung des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) im Irak basiere, würden alle Geburten, Todesfälle, Ehen und Scheidungen im Personenstandsregister (Familienregister) festgehalten. Dieses Register werde lokal im örtlichen Personenstandsregistrierungsbüro (da’ira) verwaltet. Ein Ereignis wie zum Beispiel eine Geburt, eine Eheschließung oder eine Scheidung werde manuell in dieses Register eingetragen. Der Angestellte im Personenstandsregistrierungsbüro halte die Seriennummer, den Namen, Titel, Namen des Vaters, Namen der Mutter, Geschlecht, Verhältnis zum Haushaltsvorstand, Beruf, Alphabetisierung, Religion, Geburtsdatum, Geburtsort und Datum der Registrierung fest. Von diesem Register ausgehend würden drei verschiedene Identitätsdokumente erstellt: ein Personenstandsdokument, ein Personalausweis („nationality ID“) und ein Wohnsitznachweis („residence ID“). Mit Stand April 2011 habe es 275 Personenstandsregistrierungsbüros gegeben, darunter 30 in der Autonomen Region Kurdistan:

„5.1 Civil registration system

5.1.1 A paper published in the Canadian Studies in Population in 2014, based on a UNFPA (United Nations Population Fund) funded field visit to Iraq, explained that all births, deaths, marriages and divorces are updated on the family registry. The source explained that family records were held locally at the daa’ira (local civil registration office), where a new event, for example a birth, marriage or divorce, would be manually input onto the family register.

5.1.2 The registrar would record the following information: serial number, name, title, father’s name, mother’s name, sex, relationship to head of household, occupation, literacy, religion, date of birth, place of birth, and date of registration.

5.1.3 The paper explained the precise way in which family records were maintained, based on three unique information markers: the sijil (family record) number; sahifa (family page) number and daaira (local civil registration office). As the source explained: ‘All vital events occurring to any member of the family are entered into this ‘family page. This is done until the child gets married and establishes his own family, in which case a new ‘family page’ is started for him. Through this innovative system, it can take as little as five minutes to locate anyone’s records. From this ID system, three pieces of ID are produced: the civil registration ID, nationality ID, and residence ID (location of house). The retention period for the documents in the local offices is 20 years. As of April 2011, there are 275 civil registration directorates in Iraq, including 30 in the Kurdistan Regional Government.“ (UK Home Office, Februar 2019, S. 19-20)

Das norwegische Herkunftsländerinformationszentrum Landinfo, ein unabhängiges Organ der norwegischen Migrationsbehörden, das verschiedenen AkteurInnen innerhalb der Migrationsbehörden Herkunftsländerinformationen zur Verfügung stellt, veröffentlicht im Jänner 2014 einen Bericht zur Beantragung und Ausstellung persönlicher Dokumente im Irak. Alle persönlichen Daten würden in das Familienregister am örtlichen Bewohnerregistrierungsbüro („local population registration offices“) nahe dem Wohnort der Familie aufgenommen. Alle Registrierungen würden handschriftlich in große Bücher eingetragen. Jedes Register enthalte die Informationen von 200 Familien. Jede Familie bekomme eine Doppelseite im Buch. Bei Änderungen hinsichtlich des Personenstandes werde die Seite aktualisiert. Es gebe mehr als 300 Bewohnerregistrierungsbüros im ganzen Land, inoffiziell würden sie im Englischen auch Civil Status Offices oder Civil Status Departments (Zivilstandsbüros bzw. Zivilstandsabteilungen), im Irak lokal auch Dschinsiya-Büros genannt. Die Familienregister würden manuell erstellt und seien nicht elektronisch. Jedes Büro arbeite separat. Das Familienregister bilde die Basis für die Ausstellung von Personalausweisen („national ID card“) und Staatsbürgerschaftsnachweisen („nationality certificate“):

„All personal data which is entered into the population registry is collected in a large family registry at the local population registration offices near the family's place of residence. All registrations are handwritten in large books in A0 format (841 x 1189 mm). Each register contains information on 200 families. Each family has a double page in this registry. This page is updated when there are changes to civil status and at births and deaths. […] There are over 300 population registration offices (unofficially called Civil Status Offices or Civil Status Departments in English, locally called Jinsiya offices) in Iraq, spread throughout the country (GDN [General Directorate for Nationality], meeting in Baghdad April 2012). […]

The family registries are made manually and not electronically. Each office works separately. The family registry forms the basis for the issuance of national ID cards and nationality certificates , which in turn forms the basis for issuance of passports.“ (Landinfo, 23. Jänner 2014, S. 14-15)

Bezüglich der Übertragung des Familienregisters an einen neuen Wohnort zitiert Landinfo die US-Botschaft in Jordanien mit einer Information von 2009, laut der eine solche Übertragung möglich sei. Die betreffende Person müsse dies bei ihrem örtlichen Bewohnerregistrierungsbüro melden, das daraufhin die Daten an das Bewohnerregistrierungsbüro am neuen Wohnort transferiere. Ein Polizeikontakt an der deutschen Botschaft in Jordanien habe 2009 angegeben, dass das Familienregister normalerweise im Bewohnerregistrierungsbüro am ursprünglichen Wohnort der Familie verwahrt werde, es sei jedoch möglich, bei Wunsch das Register an den neuen Wohnort zu übertragen. In solchen Fällen müsse die betreffende Person persönlich darum ansuchen. Es gebe keine automatische Kommunikation zwischen den einzelnen Bewohnerregistrierungsbüros:

„TRANSFERRING REGISTERED INFORMATION IN CONNECTION WITH RELOCATION

According to the U.S. Embassy in Jordan (meeting in Amman November 2009), the family registry can be transferred from the original residence to a new address. The person in question must report to his/her local population registry, which then transfers the information to the population registry at the new address. The information will probably not be transferred before the relocation has actually taken place. A police liaison at the German Embassy has told us (meeting in Amman November 2009) that the family registry is normally kept at the local registry office at the family's original place of residence, but that it is possible to transfer it to the new address if you wish. In such cases, the person in question must ask for this himself/herself . There is no automatic communication between the population registration offices.“ (Landinfo, 23. Jänner 2014, S. 15)

Das irakische Nachrichtenportal Baghdad Today schreibt im Dezember 2017, dass das Büro des Innenministers sein Einverständnis zu Anträgen auf Namensänderung und Ummeldungen (naql al-nufus) von 126 BürgerInnen gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bekanntgegeben habe. Die Namen der 126 Personen werden in einer Liste unter dem Artikel zusammen mit der Aufforderung, sich beim Personenstandsamt (mudayriya al-ahwal al-madaniya) zu melden, angeführt.

Unter dem Artikel ist eine Spalte, in der LeserInnen ihre Kommentare posten können. Hier finden sich einige Kommentare aus dem Jahr 2018 von Lesern, die berichten, dass sie eine Ummeldung beantragt hätten, diese aber noch nicht genehmigt worden sei. In manchen Kommentaren wird berichtet, dass die Ummeldungen bereits vor ein bis zwei Jahren beantragt worden seien, man seither jedoch nichts gehört habe. Ein Kommentator schreibt im November 2018, dass er vor etwa dreieinhalb Monaten eine Ummeldung von Kirkuk nach Bagdad mithilfe des Onlineformulars beantragt habe und seither nichts passiert sei. Ein weiterer Kommentator schreibt im August 2018, dass er vor zwei Jahren über das Onlineformular eine Zustimmung des Innenministers zur Ummeldung von Tikrit nach Bagdad beantragt habe, die jedoch noch nicht erfolgt sei. Die Wohnsitzkarte und die Karte für das Lebensmittelverteilungssystem seien jedoch bereits in Bagdad ausgestellt worden. In einem Kommentar vom Oktober 2018 berichtet ein Leser, dass er die Ummeldung von Diwaniya nach Nadschaf beantragt habe, da dort sein Wohn- und Arbeitsort sei. Der Prozess der Beantragung sei sehr mühsam gewesen und schließlich habe ihn das Personenstandsamt informiert, dass sein Ummeldungsverfahren eingestellt worden sei. Ein weiterer Leser merkt in einem Kommentar vom Februar 2019 an, dass er eine Ummeldung von Diwaniya nach Bagdad anstrebe, da er dort bereits seit mehr als 33 Jahren lebe und seine Wohnsitzkarte sowie die Karte für das Lebensmittelverteilungssystem bereits in Bagdad ausgestellt worden seien. (Baghdad Today, 3. Dezember 2017)

 

Der irakische Fernsehsender Al-Sumaria berichtet im Oktober 2015 in einem auf seiner Webseite veröffentlichten Artikel, dass das irakische Innenministerium beschlossen habe, die Verfahren zur Ummeldung und zur Namensänderung zu suspendieren. Diese Suspendierung sei aufgrund von Verwaltungsvorgaben und Anweisungen aus Sicherheitskreisen erfolgt. Die Suspendierung sei für zwei Jahre vorgesehen. (Al-Sumaria, 4. Oktober 2015)

 

Sot al-Iraq, eine Webseite, die sich selbst als unabhängige Onlinezeitung beschreibt, meldet im April 2018, dass laut Angaben des Pressebüros des Innenministeriums der Ummeldung beziehungsweise der Namensänderung von 500 Personen zugestimmt worden sei. Die Namen der betreffenden Personen würden veröffentlicht. Diese müssten sich dann an das Personenstandsbüro wenden, um die notwendigen gesetzlichen und administrativen Schritte zu erledigen. (Sot al-Iraq, 19. April 2018)

Wo findet die Beantragung und Ausstellung des Personalausweises statt?

Aus dem oben bereits zitierten Bericht von Landinfo vom Jänner 2014 geht hervor, dass jeder irakische Bürger einen Personalausweis besitzen müsse. Rechts auf der Vorderseite dieses Ausweises sei eine Registernummer angegeben, die der Nummer des Familienregisters entspreche, in dem die betreffende Person registriert sei. Jeder irakische Bürger bekomme diesen Personalausweis basierend auf den Informationen im Familienregister ausgestellt. Der Ausstellungsort sei das lokale Bewohnerregistrierungsbüro (Zivilstatusabteilung). Diese Büros gebe es im ganzen Land, in den meisten Städten und Provinzhauptstädten. Personalausweise könnten nur in dem Distrikt ausgestellt werden, in dem die Familie registriert sei. Daher bräuchten Binnenvertrieben häufig Unterstützung bei der Beantragung neuer Dokumente, wenn sie in einer anderen Provinz leben würden als in der, in der sie registriert seien:

„All Iraqi citizens must have a national civil ID card. […] To the right on the front side of the card is a registry number which specifies the number of the family book in which the person is registered. […]

All Iraqi citizens are issued this card based on information in the family registry. […]

ID cards are issued at the local population registration offices (Civil Status Departments). These are spread throughout the country and are located in most cities and provincial capitals. ID cards can only be issued in the resident district where the family is registered. This means that internally displaced refugees must often obtain assistance to get new documents if they live in a province other than where they are registered.“ (Landinfo, 23. Jänner 2014, S. 15-16)

Der Landinfo-Bericht erwähnt zudem unter Bezugnahme auf eine Information der norwegischen Botschaft in Jordanien, dass die in Kurdistan ausgestellten Personalausweise dasselbe Format hätten wie im übrigen Irak, die Seriennummern würden jedoch darauf hindeuten, wo der Ausweis ausgestellt worden sei. Die Stempel auf den Karten würden je nach Ausstellungsort variieren und könnten sich über die Jahre ändern:

„Basically, the ID cards issued in the Kurdistan region and the rest of Iraq have the same format, but the serial numbers indicate where the card is issued. The stamps on the cards vary depending on the place of issuance and they can change over the years (Norwegian Embassy in Jordan, e-mail February 2011).“ (Landinfo, 23. Jänner 2014, S. 19)

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office, EASO) ist eine Agentur der Europäischen Union, die die praktische Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Asylbereich fördern soll und die Mitgliedsstaaten unter anderem durch Recherche von Herkunftsländerinformation und entsprechende Publikationen unterstützt. Ein im Februar 2019 veröffentlichter Bericht zu interner Mobilität enthält folgende Informationen zum Familienregister und zur Ausstellung eines Personalausweises, die sich teilweise wiederum auf Informationen von Landinfo beziehen:

„Alle Iraker müssen einen nationalen Personalausweis [national civil status ID card] besitzen, der von der Direktion für Zivilstandsangelegenheiten, die der Generaldirektion für Staatsangehörigkeit des Innenministeriums unterstellt ist, ausgestellt wird. Auf Arabisch heißt dieser Personalausweis bitaqat hawwiyat al-ahwal al-shakhsiya. Er wird auf der Grundlage der Informationen im Familienregister der Person in dem Bezirk ausgestellt, in dem die Person registriert ist. Familienregister (auch Familienbuch oder Familienerfassung oder sijilla al-qayd oder sijil al ahwal al-shakhsiyya) werden manuell geführt und lokal in rund 300 Personenstandsämtern im gesamten Irak erstellt. Die Daten werden bei Geburt, Tod, Eheschließung und Änderungen des Personenstands aktualisiert. Landinfo stellte fest, dass ‘das Familienregister die Grundlage für die Ausstellung von nationalen Personalausweisen und Staatsangehörigkeitsbescheinigungen bildet, die wiederum zur Ausstellung von Pässen benötigt werden‘. Der Personalausweis wird von Landinfo als ‘das wichtigste persönliche Ausweisdokument‘ für Iraker beschrieben, da er für alle Kontakte zu Behörden und für Dienstleistungen wie Gesundheitsdienste, Sozialleistungen, für den Zugang zu Bildung und für das Kaufen und Verkaufen von Eigentum wie Häusern oder Fahrzeugen notwendig ist. Er ist außerdem erforderlich, um weitere amtliche Dokumente wie Pässe zu erhalten. Eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung (shahadat jinsiyya) wird allen irakischen Staatsangehörigen auf Antrag ausgestellt und ‘wird für Bewerbungen im öffentlichen Sektor, im Zusammenhang mit Bildung und für andere öffentliche Dienste benötigt. Darüber hinaus ist die Staatsangehörigkeitsbescheinigung als Abstammungsurkunde zur Beantragung eines Reisepasses, von Geburtsurkunden für eigene Kinder, einer Heiratsurkunde und einer Sterbeurkunde erforderlich‘. Kinder erhalten sie normalerweise im Alter von zwölf Jahren. In der Praxis sind sowohl der Personalausweis als auch die Staatsangehörigkeitsbescheinigung notwendig, um die oben im zweiten Absatz aufgeführten Dienstleistungen zu erhalten. Diese Dokumente können auch von Personen verlangt werden, die einen Kontrollpunkt passieren möchten. Berichten zufolge tragen Iraker ‘beide Dokumente immer bei sich ‘.(EASO, Februar 2019, S. 21-22)

 „Es gibt rund 300 Dienststellen der Direktion für Zivilstandsangelegenheiten, die über das ganze Land verteilt sind. Landinfo erklärte, dass Personen, die einen Personalausweis beantragen möchten, sich an die Dienststelle wenden müssen, bei der sie registriert sind, und die notwendigen Dokumente (ausgefüllter und vom Familienoberhaupt/Vormund/Anwalt unterzeichneter Antrag), einen Identitätsnachweis wie eine Geburtsurkunde oder den Personalausweis eines engen Familienangehörigen wie Vater oder Großvater, die anhand der zentralen Bevölkerungsregister geprüft werden, eine Gebühr von 1000 irakischen Dinar und zwei Passfotos vorlegen müssen. Um eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung zu erhalten, muss die Person einen Antrag bei der Direktion für Staatsangehörigkeit (Da’irat al-Jinsiyya) in dem Gouvernement stellen, in dem sie registriert ist. Mit Ausnahme von Bagdad gibt es in jedem Gouvernement eine solche Direktion. Ein Familienmitglied ersten Grades muss seine Staatsangehörigkeitsbescheinigung vorlegen und die Nummer angeben, unter der die Familie in der Familienerfassung (sijillat al- qayd) registriert ist, und bestätigen, dass der Antragsteller mit ihm verwandt ist. Um Personenstandsurkunden neu zu beschaffen, müssen Binnenvertriebene für beide Dokumente zu den Dienststellen in ihren Herkunftsgebieten gehen. Seit der territorialen Übernahme von ISIL in Teilen von Ninewa und Anbar im Jahr 2014 gibt es jedoch auch in Dohuk, Bagdad und Kerbala vorläufige Ausweisdienststellen.“ (EASO, Februar 2019, S. 22-23)

Informationen zur Beantragung des neuen irakischen Personalausweises finden sich in folgendem gemeinsamen Bericht des Danish Immigration Service und Landinfo:

 

Ausstellung eines Passes ohne Registrierung am Wohnort

Der Landinfo-Bericht vom Jänner 2014 führt an, dass Reisepässe in Bagdad und in den Provinzhauptstädten ausgestellt würden. Laut Auskunft mehrerer Quellen würden alle Reisepässe in Bagdad hergestellt und daher sei in allen Reisepässen Bagdad als Ausstellungsort vermerkt. Irakische Bürger könnten Reisepässe in der Provinz beantragen, in der sie leben würden, unabhängig davon, ob ihr Personalausweis in einer anderen Provinz ausgestellt worden sei:

„The passports are issued in Baghdad and in the provincial capitals. All passports are produced in Baghdad and therefore 'Baghdad‘ is listed as the place of issue on all passports (Iraqi Embassy in Amman, meeting October 2010; Iraqi Embassy in Oslo, conversation March 2012; GDN, meeting in Baghdad April 2012). […]

Iraqi citizens can apply for passports in the province in which they live, even if their ID documents are issued in another province.“ (Landinfo, 23. Jänner 2014, S. 7)

Die Rechercheabteilung des Immigration and Refugee Board of Canada (IRB), eines kanadischen Verwaltungsgerichts, das sich mit Fällen von Asyl und Migration befasst, veröffentlicht im Dezember 2011 eine Anfragebeantwortung zur Ausstellung von Reisepässen im Irak. Es wird erwähnt, dass die Beantragung über ein Onlineformular erfolge. Dieses Formular müsse ausgedruckt und zur Passstelle der Region mitgenommen werden, in der der Antragsteller lebe. Ein Mitarbeiter der irakischen Botschaft habe erklärt, dass der Antragsteller mit dem ausgedruckten Formular zur seinem Wohnsitz nächstgelegenen Passstelle gehen müsse:

„In correspondence with the Research Directorate, an official at the Embassy of the Republic of Iraq, in Ottawa, indicated that the procedures and requirements to obtain a passport are updated 'from time to time‘ (Iraq 14 Dec. 2011). Currently, the process for obtaining a new A-series passport begins with the applicant completing an application form (ibid.). The application form to obtain a passport is available electronically on the Ministry of Interior's website (ibid. n.d.a). […] Upon completion of the application form, it must be printed and taken to the 'subsidiary directorate of passports‘ in the applicant's region (ibid.). The Iraqi embassy official similarly stated that, after completing the application form, the applicant must go to ‚the nearest regional Passport office confined to the geographic district‘ of the applicant's residence (ibid.).“ (IRB, 23. Dezember 2011)

In einer aktualisierten Anfragebeantwortung zu Reisepässen vom Februar 2019 erklärt das IRB den Beantragungsprozess verkürzt folgendermaßen:

„The website of the Iraqi Ministry of Interior's Directorate of Passports explains that, in order to apply for a passport, an Iraqi citizen must complete an electronic form with information corresponding to the data appearing on the Iraqi identity card (Iraq n.d.a). Once the form is completed, the applicant must print it out and present it at the local Directorate of Passports office (Iraq n.d.a).“ (IRB, 8. Februar 2019)

Erwerb von Immobilien ohne Registrierung am Wohnort

Die United States Agency for International Development (USAID), eine US-Behörde für Entwicklungszusammenarbeit, schreibt in einem Bericht zu Eigentumsrechten im Irak vom Jänner 2005, dass eine vom Revolutionären Kommandorat (Regierung zu Zeiten von Saddam Hussein, Anm. ACCORD) erlassene Resolution den Eigentumsbesitz auf die Provinz eingeschränkt habe, in der die betreffende Person oder deren Vater registriert gewesen sei. Dies habe bedeutet, dass ein irakischer Bürger, der am Amt für zivilrechtliche Angelegenheiten in der Provinz Al-Mawsil (gemeint ist die Provinz Ninawa, Anm. ACCORD) registriert gewesen sei, nur in dieser Provinz Immobilien habe erwerben dürfen. Im September 2004 sei unter dem Titel „Hinzufügung zu Immobilienbesitz“ eine Anordnung erlassen worden, in der festgehalten werde, dass „alle relevanten Anordnungen oder Resolutionen, die einem Iraker das Recht vorenthalten würden, Immobilien im gesamten Irak zu erwerben, aufgehoben würden“:

„As for Iraqi citizens, a resolution by the dissolved RCC [Revolutionary Command Council] was announced that would limit property ownership to the governorates where the individual or his father was registered. This meant that an Iraqi citizen who is registered at the Civil Affairs Department of Al Mawsil governorate could own real estate only in Al Mawsil and not in any other governorate. For a brief time, this resolution was amended to allow citizens registered at the Civil Affairs Department in Baghdad to own real estate in other governorates, only to be rescinded later. The state’s inability to provide services to the major cities was the justification for these restrictions.

In September 2004, an order published under the title ‘An Annexation to Property Possession’ stated that ‘[a]ny relevant order or resolution that denies Iraqi citizens’ rights in possessing property all around Iraq is cancelled.’ In effect, this order cancels the restrictions on Iraqis owning property in some jurisdictions.“ (USAID, 2005, S. 7-8)

Es konnten keine aktuelleren Informationen zu dieser Fragestellung gefunden werden.

 

  

Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 19. Juli 2019)