Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Senegal

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden eingeschränkt. Die Haftbedingungen waren weiterhin hart. Minderjährige wurden gezwungen, auf den Straßen zu betteln. Menschenrechtsverletzungen zogen keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.

Unfaire Gerichtsverfahren

Der führende Oppositionspolitiker und Bürgermeister der Hauptstadt Dakar, Khalifa Sall, wurde am 7. März 2017 u. a. unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, der Fälschung und Verfälschung von Unterlagen, der Veruntreuung öffentlicher Gelder, des Betrugs und der Geldwäsche festgenommen. Eine Freilassung gegen Kaution wurde mehrmals abgelehnt. Im Juli 2017 wurde Khalifa Sall ins Parlament gewählt, obwohl er noch immer inhaftiert war. Auf Antrag des Staatsanwalts hob die Nationalversammlung im November 2017 seine Immunität als Abgeordneter auf. Salls Anwälte sowie Gruppen aus den Reihen der Opposition und der Zivilgesellschaft bemängelten, dass die Judikative in seinem Fall nicht unabhängig handelte. Sechs Männer und eine Frau wurden in der gleichen Sache angeklagt. Fünf der Männer und die Frau waren weiterhin im Rebeuss-Gefängnis in Dakar inhaftiert, ohne dass ein Gerichtstermin anberaumt wurde.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Im Vorfeld der Wahlen im Juli 2017 verboten die Behörden friedliche Demonstrationen und nahmen Demonstrierende fest.

Bei einem Protest in der Stadt Touba verletzten die Sicherheitskräfte im Juni 2017 zwei Frauen durch Schüsse und schlugen mehrere Personen. Der Protest richtete sich gegen die Misshandlung eines 14-jährigen Jungen durch Mitglieder einer religiösen Vereinigung, die häufig als „Religionspolizei“ bezeichnet wurde. Die Polizei bestritt, das Feuer auf die Protestierenden eröffnet zu haben, leitete jedoch eine Untersuchung des Vorfalls ein.

Etwa 20 Mitglieder der Bewegung der 1000 jungen Menschen für die Freilassung von Khalifa Sall (Mouvement des 1000 jeunes pour libérer Khalifa Sall) wurden im Juni und im November 2017 wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ festgenommen, nachdem sie in Dakar bei friedlichen Protesten die Freilassung von Khalifa Sall gefordert hatten. Mit Ausnahme einer Person wurden alle am selben Tag wieder auf freien Fuß gesetzt.

Im Juli 2017 setzten die Sicherheitskräfte bei der Auflösung einer vom ehemaligen Präsidenten und Oppositionsführer Abdoulaye Wade organisierten Demonstration Tränengas und Schlagstöcke ein. Die Behörden beendeten die Demonstration auf der Grundlage eines Erlasses von 2011, dem zufolge sämtliche Versammlungen in Stadtzentren verboten sind.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Journalisten, Künstler, Nutzer der sozialen Medien und andere, die abweichende Meinungen äußerten, wurden willkürlich festgenommen.

Die Journalistin Ouleye Mané wurde zusammen mit einer weiteren Frau und zwei Männern am 30. Juni 2017 wegen der „Veröffentlichung von Bildern, die gegen die Moral verstoßen“, und der „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ festgenommen. Sie hatte auf WhatsApp Bilder des Präsidenten verschickt. Die Festgenommenen kamen am 11. August gegen Kaution frei. 

Nachdem sie auf WhatsApp eine Sprachnachricht verschickt hatte, die Kritik am Präsidenten enthielt, wurde die Sängerin Ami Collé Dieng am 8. August 2017 in Dakar festgenommen und wegen „Beleidigung des Staatsoberhaupts“ sowie „Verbreitung von Falschnachrichten“ angeklagt. Nach Zahlung einer Kaution wurde sie am 14. August freigelassen.

Der Staatsanwalt warnte im August 2017, dass jeder, der „beleidigende“ Kommentare oder Bilder ins Internet einstelle, nach dem Strafrecht wegen Internetkriminalität belangt werde würde. Dies gelte auch für Webseiten-Administratoren.

Das von der Nationalversammlung im Juni 2017 angenommene Presserecht enthielt vage formulierte Bestimmungen und sah Freiheitsstrafen für Pressedelikte vor. Das Innen- und das Kommunikationsministerium können ausländische Zeitungen und Zeitschriften nach dem neuen Recht verbieten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit Freiheits- und Geldstrafen geahndet werden. Paragraph 192 ermächtigt die Verwaltungsbehörden u. a. dazu, die Beschlagnahmung der Güter anzuordnen, die für die Veröffentlichung oder Ausstrahlung von Informationen eingesetzt werden. Er ermöglicht außerdem, Fernseh- und Radiosendungen vorübergehend oder endgültig zu verbieten und einen Medienkanal aus Gründen der nationalen Sicherheit oder territorialen Integrität zu schließen. Des Weiteren sieht das Presserecht Gefängnisstrafen für verschiedene Straftaten vor, z. B. im Falle der „Beleidigung“, inklusive der des Staatsoberhaupts, der Verleumdung, der Übertragung von Bildern, die gegen die Moral verstoßen, und der Verbreitung von Falschnachrichten. Verschiedene von Whistleblowern verwendete Verfahren gelten nun als strafbare Handlungen, die mit Freiheitsstrafen belegt sind. Paragraph 227 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Zugangsbeschränkungen zu Inhalten im Internet, wenn diese als „gegen die Moral“ gerichtet, als „Herabsetzung der Ehre“ oder als „offensichtlich rechtswidrig“ angesehen werden.

Haftbedingungen und Todesfälle in Gewahrsam

Die Gefängnisse waren nach wie vor überfüllt und die Haftbedingungen weiterhin hart. Mindestens vier Männer starben in Gewahrsam. Bei zwei von ihnen wurde Selbstmord durch Erhängen vermutet.

Zahlreiche Menschen saßen über lange Zeiträume hinweg unter dem Vorwurf terrorismusbezogener Straftaten in Untersuchungshaft. Imam Ndao war länger als zwei Jahre inhaftiert, bevor er am 27. Dezember 2017 vor Gericht gestellt wurde. Ihm wurden u. a. „Terrorakte“ und die „Verherrlichung des Terrorismus“ zur Last gelegt. Obwohl es ihm gesundheitlich immer schlechter ging, erhielt er keine angemessene ärztliche Behandlung.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Nach dem Strafgesetzbuch galten einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen nach wie vor als strafbare Handlung. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche wurden diskriminiert, insbesondere wenn es um den Zugang zu medizinischer Versorgung und zur Justiz ging.

Kinderrechte

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch berichtete im Juli 2017, dass mehr als 1000 der etwa 1500 Minderjährigen, die man von Juli 2016 bis März 2017 von der Straße geholt hatte, in ihre traditionellen Koran-Internate zurückgekehrt waren. Die Regierung hatte sie 2016 aus den Internatsschulen genommen, um zu verhindern, dass die Minderjährigen von den Lehrern zum Betteln gezwungen und auf andere Weise missbraucht wurden. In den meisten Koranschulen fanden keine Besuche amtlicher Schulinspektoren statt. Viele Minderjährige wurden erneut gezwungen, auf den Straßen zu betteln. Die für diese Übergriffe Verantwortlichen wurden nur in Einzelfällen ermittelt oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Straflosigkeit

Im April 2017 veröffentlichte der UN-Ausschuss über das Verschwindenlassen seine abschließenden Beobachtungen über den Senegal. Der Ausschuss empfahl die Anpassung des Strafrechts und der Ermittlungsverfahren an das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen sowie die Stärkung der senegalesischen Menschenrechtskommission im Sinne der Pariser Prinzipien der UN für die Ausgestaltung nationaler Menschenrechtsinstitutionen.

Internationale Strafverfolgung

Die Außerordentlichen Afrikanischen Kammern bestätigten im April 2017 das Urteil gegen den früheren tschadischen Präsidenten Hissène Habré. Dieser war 2016 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter während seiner Amtszeit (1982–90) im Tschad für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

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