Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Turkmenistan

Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter massiv eingeschränkt. Untersuchungshäftlinge und Gefangene wurden nach wie vor gefoltert und anderweitig misshandelt, in manchen Fällen führte dies zum Tod. Es gab keine Bemühungen, gegen das Verschwindenlassen und gegen Haft ohne Kontakt zur Außenwelt vorzugehen. Das Recht auf Wohnen wurde in vielen Fällen verletzt. Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Männern waren noch immer strafbar.

Hintergrund

Im Februar 2017 wurde Staatspräsident Gurbanguly Berdimuhamedow mit 98 % der abgegebenen Stimmen für eine weitere siebenjährige Amtszeit gewählt. Die Wahlbewertungsmission der OSZE stellte allerdings „gravierende Unregelmäßigkeiten“ fest. Die Wirtschaftskrise verschärfte sich 2017, und im Juni forderte der Präsident das Parlament auf, einen Sparplan auszuarbeiten, um staatliche Leistungen einzuschränken, darunter die kostenlose Gas- und Stromversorgung. Es gab Berichte, wonach Angestellte staatlicher Unternehmen ihre Löhne nicht ausbezahlt bekamen und immer wieder Bargeldmangel herrschte.

Gesetzliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen

Im März 2017 wählte das Parlament die erste Menschenrechtskommissarin (Ombudsperson) aus einer vom Präsidenten vorgelegten Liste. Damit stand die Unabhängigkeit der Einrichtung in Zweifel, und es war fraglich, inwieweit sie die Grundsätze der Vereinten Nationen betreffend die Stellung nationaler Institutionen (Pariser Prinzipien) erfüllte.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Es gab 2017 weiterhin keine unabhängigen Medien, und die wenigen unabhängigen Journalisten, die zumeist im Geheimen für Medien mit Sitz im Ausland arbeiteten, mussten Schikanen und Inhaftierung befürchten. 

Am 15. Februar 2017 kamen der unabhängige Journalist Khudayberdy Allashov und seine Mutter Kurbantach Arazmedova frei, nachdem man sie wegen des Besitzes von Kautabak zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Sie waren am 3. Dezember 2016 festgenommen worden. Dem Vernehmen nach wurden sie gefoltert und anderweitig misshandelt.

Im März 2017 forderten die EU und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) die sofortige Freilassung des freiberuflichen Journalisten Saparmamed Nepeskuliev, der 2015 wegen eines Drogendelikts zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Es wurde befürchtet, dass er unter lebensbedrohlichen Gesundheitsproblemen litt. 

Der UN-Menschenrechtsausschuss äußerte sich im April 2017 u. a. besorgt darüber, dass es keine unabhängigen Medien gab, dass der Internetzugang in unangemessener Weise eingeschränkt war und dass gegen Journalisten und andere Personen, die sich regierungskritisch äußerten, politisch motivierte Anklagen erhoben wurden.

Folter und andere Misshandlungen

Im Januar 2017 äußerte der UN-Ausschuss gegen Folter seine Besorgnis angesichts „anhaltender Vorwürfe über weitverbreitete Folter und andere Misshandlungen, wie schwere Prügel, die man gegen Personen anwandte, denen die Freiheit entzogen wurde, insbesondere bei der Festnahme und während der Untersuchungshaft“. In den meisten Fällen geschehe dies, um „Geständnisse“ zu erzwingen.

Im Februar 2017 wurden 18 Männer wegen mutmaßlicher Verbindungen zu turkmenisch-türkischen Schulen, die früher Fethullah Gülen nahegestanden haben sollen, zu Haftstrafen zwischen fünf und zwölf Jahren verurteilt. Die Anklage berief sich auf verschiedene Artikel des Strafgesetzbuchs. Die Männer wurden Berichten zufolge in der Untersuchungshaft gefoltert und unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten. Von einem weiteren Mann, den man gleichzeitig festgenommen hatte, wurde angenommen, dass er infolge der Folter gestorben war. Der Prozess fand im Untersuchungsgefängnis in Yashlyk (Provinz Ahal) statt und erfüllte dem Vernehmen nach nicht die internationalen Standards für ein faires Verfahren.

Tod in Gewahrsam

Nach Informationen des Nachrichtendienstes Alternative Turkmenistan News wurde am 24. Juni 2017 der Leichnam von Aziz Gafurov seiner Familie im Dorf Urgendzhi nahe Turkmenabat übergeben. Ein Zeuge beschrieb den Leichnam als ausgezehrt und voller Blutergüsse. Aziz Gafurov gehörte zu den zahlreichen praktizierenden Muslimen, die in den vergangenen Jahren verurteilt worden waren, u. a. wegen Verabredung zum Staatsstreich, gewaltsamen Aufrufen zum Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung sowie Aufwiegelung zu gesellschaftlichem, nationalem und religiösem Hass.

Verschwindenlassen

Der Verbleib von mindestens 80 Inhaftierten, die nach einem mutmaßlichen Mordanschlag auf den früheren Staatspräsidenten Saparmurat Nijasow im November 2002 dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen waren, blieb weiterhin ungeklärt. 

Im Laufe des Jahres 2017 wurden die Leichname von drei ehemaligen hochrangigen Staatsbediensteten ihren Angehörigen übergeben. Sie waren im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Mordanschlag festgenommen und strafrechtlich verfolgt worden und dann „verschwunden“: Tirkish Tyrmyev starb Berichten zufolge am 13. Januar, Bairam Khasanov im Mai. Am 18. August berichtete die russische NGO Human Rights Centre Memorial, dass Akmurad Redzhepov am 10. August gestorben sei.

Am 26. Januar 2017 veröffentlichte die EU-Delegation bei den Internationalen Organisationen in Wien eine Erklärung, in der sie sich besorgt über den Tod von Tirkish Tyrmyev äußerte und Turkmenistan aufforderte, die Praxis des Verschwindenlassens zu beenden und alle entsprechenden Fälle umgehend und wirksam zu untersuchen.

Recht auf Wohnen und rechtswidrige Zwangsräumungen

Es gingen nach wie vor Berichte ein über die massenhafte Zerstörung von Häusern und über rechtswidrige Zwangsräumungen in Verbindung mit Bau- und Entwicklungsprojekten, u. a. im Vorfeld der 5. Asienspiele für Hallen- und Kampfsportarten, die im September 2017 stattfanden. Am 21. Februar versammelte sich eine Gruppe Frauen in der turkmenischen Hauptstadt Aschgabat, um Ersatzwohnraum einzufordern, der ihnen versagt worden war, weil sie nicht nachweisen konnten, dass zerstörte Häuser ihnen gehört hatten. Die Behörden hatten den Frauen nicht die entsprechenden Dokumente ausgestellt, weil viele von ihnen nicht in Aschgabat gemeldet waren.

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche

Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Männern waren nach wie vor strafbar und konnten mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche wurden Opfer von Diskriminierung, Gewalt, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen.

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