Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Portugal

Die Wohnbedingungen für Roma und Menschen afrikanischer Herkunft waren nach wie vor unzureichend. Portugal nahm weniger Asylsuchende auf, als es im Rahmen des EU-Umverteilungsprogramms zugesagt hatte. Die Regierung schlug ein Gesetz vor, um den Schutz der Rechte von Trans- und Intergeschlechtlichen zu stärken. Das Parlament weitete den Schutz vor Hassreden und Diskriminierung aus.

Recht auf Wohnen – Zwangsräumungen

Im Februar 2017 stellte die UN-Sonderberichterstatterin über das Recht auf angemessenes Wohnen in einem Bericht zu ihrem Besuch in der Hauptstadt Lissabon und in Porto im Dezember 2016 fest, dass viele Roma und Menschen afrikanischer Herkunft unter unzureichenden Bedingungen leben und beim Zugang zu angemessenem Wohnraum häufig diskriminiert werden. Sie forderte die Behörden u. a. auf, das Problem des unzureichenden Wohnraums in informellen Siedlungen vorrangig zu behandeln und dafür zu sorgen, dass Räumungen und Abrisse nicht zu Obdachlosigkeit führen und im Einklang mit internationalen Standards durchgeführt werden.

Im März 2017 besuchte der Menschenrechtskommissar des Europarats Lissabon und Torres Vedras. Dabei brachte er auch seine Besorgnis über die unzureichenden und oft isolierten Roma-Siedlungen zum Ausdruck und forderte die Entwicklung neuer Sozialwohnungsprogramme für alle schutzbedürftigen Gruppen.

Die Bewohner der informellen Siedlung Bairro 6 de Maio in der Gemeinde Amadora nahe Lissabon befürchteten, dass ihre Häuser abgerissen werden könnten und ihnen eine Zwangsräumung drohe, ohne rechtlich dagegen vorgehen zu können. Viele der Bewohner waren afrikanischer Herkunft oder Angehörige der Roma.

Folter und andere Misshandlungen

Im Juli 2017 klagte der Staatsanwalt der Gemeinde Amadora 18 Polizisten wegen der Misshandlung von sechs Männern afrikanischer Herkunft im Februar 2015 an (die Vorwürfe gegen eine Polizistin wurden im Dezember 2017 zurückgezogen). Die Polizisten wurden der Folter, der unrechtmäßigen Inhaftierung, des schweren Machtmissbrauchs und anderer durch Rassismus verschärfter Delikte beschuldigt. Im September 2017 wies der Ermittlungsrichter den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Suspendierung der Betroffenen bis zur Verhandlung zurück.

Haftbedingungen

Der Bericht des Ausschusses zur Verhütung von Folter des Europarats über seinen Besuch in Portugal im September/Oktober 2016 war bis Jahresende 2017 noch nicht veröffentlicht worden. Im Mittelpunkt des Besuchs standen die Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen Folter und andere Misshandlungen von inhaftierten Personen, die Haftbedingungen in Gefängnis und Untersuchungshaft sowie die Situation von Patienten in der Gerichtspsychiatrie.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Portugal nahm 1518 Asylsuchende aus Griechenland und Italien auf. Damit standen gemäß den rechtlichen Verpflichtungen Portugals nach dem EU-Umverteilungsprogramm noch 1400 Plätze aus. Wie die Behörden berichteten, hatten jedoch mehr als 720 der aufgenommenen Personen das Land bis Ende 2017 wieder verlassen.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Im April 2017 wurde dem Parlament ein von der Regierung geförderter Gesetzentwurf vorgelegt, der darauf abzielte, den Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen mit internationalen Standards in Einklang zu bringen. Der Gesetzesvorschlag stand Ende 2017 noch zur Prüfung aus. Er sah vor, die Pflicht zur psychologischen Beurteilung zu streichen und die Pflicht zur ausdrücklichen Zustimmung zu jeder medizinischen Behandlung einzuführen, bei der es darum geht, das Geschlecht intergeschlechtlicher Personen, einschließlich Kinder, festzulegen.

Diskriminierung

Im August 2017 verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes vor Diskriminierung. Das Strafgesetzbuch wurde dahingehend geändert, dass zukünftig Diskriminierungen aufgrund der Herkunft oder körperlicher und geistiger Behinderung als strafrechtlich relevant gelten. Außerdem wurde ein gesonderter Straftatbestand der Aufstachelung zu Hass und Gewalt aus diskriminierenden Motiven eingeführt.

Gewalt gegen Frauen

Im Oktober 2017 bestätigte das Berufungsgericht von Porto die Bewährungsstrafe von zwei Männern, die 2015 wegen Körperverletzung an einer Frau schuldig gesprochen worden waren. Der ehemalige Lebensgefährte der Frau hatte diese entführt, und ihr Ex-Mann hatte sie mit einem nadelgespickten Schlagstock geschlagen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit religiösen Überzeugungen und Geschlechterstereotypen, denen zufolge „der Ehebruch der Frau einen sehr schweren Angriff auf die Ehre und Würde eines Mannes darstellt“. Im Dezember 2017 leitete der Oberste Rat der Magistratur ein Disziplinarverfahren gegen die beiden für das Urteil verantwortlichen Richter ein, das zum Jahresende noch anhängig war.

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