Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Thailand

Aktivisten, Journalisten, Politiker, Menschenrechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger wurden wegen der friedlichen Äußerung von Ansichten über die Regierung und die Monarchie festgenommen, inhaftiert und strafrechtlich verfolgt. Die Regierung hielt die systematische und willkürliche Einschränkung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, weiterhin aufrecht. Das Versprechen, ein Gesetz zum Verbot von Folter und Verschwindenlassen zu verabschieden, wurde nicht eingelöst. Flüchtlingen und Asylsuchenden wurde auch weiterhin ein offizieller Rechtsstatus verweigert, so dass sie der Gefahr von Festnahme, Inhaftierung und Abschiebung ausgesetzt waren.

Hintergrund

Das Land stand 2017 weiterhin unter der Herrschaft des Militärrats (National Council for Peace and Order – NCPO). Im April trat eine neue Verfassung in Kraft, die von einem vom Militär ernannten Gremium entworfen und im August 2016 in einem nationalen Referendum angenommen worden war. Ehemalige Regierungsbeamte wurden wegen eines Subventionsprogramms für Reisbauern von den Militärbehörden strafrechtlich verfolgt. Im August 2017 verließ die ehemalige Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra heimlich das Land. Sie wurde danach in Abwesenheit wegen Vernachlässigung ihrer Amtspflichten angeklagt und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Im Dezember fand die Krönung von König Maha Vajiralongkorn Bodindradebayavarangkun statt.

Justizsystem

Der Vorsitzende des NCPO benutzte auch 2017 weiterhin die ihm nach Artikel 44 der Übergangsverfassung zustehenden außerordentlichen Vollmachten, um friedliche politische Aktivitäten und die Ausübung weiterer Menschenrechte willkürlich einzuschränken. Angehörige der Militärbehörden besaßen umfassende Befugnisse zur Übernahme von Polizeiaufgaben; sie konnten u. a. Personen wegen einer Vielzahl von Aktivitäten ohne Anklage in inoffiziellen Hafteinrichtungen festhalten. Einigen der Inhaftierten war jeglicher Kontakt zur Außenwelt untersagt. Hunderte Zivilpersonen mussten sich weiterhin wegen der Verletzung von Anordnungen des NCPO, Verstößen gegen die „nationale Sicherheit“ und vermeintlicher Beleidigung der Monarchie in langen und unfairen Verfahren vor Militärgerichten verantworten.

Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Die Militärregierung schränkte die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit auch 2017 systematisch und willkürlich ein. Studentische Aktivisten, Medienschaffende, Menschenrechtsanwälte, Politiker und andere Regierungsgegner wurden allein deshalb strafrechtlich verfolgt, weil sie diese Rechte friedlich wahrgenommen hatten. In vielen Fällen drohten den Betroffenen unfaire Verfahren vor Militärgerichten.

Auf der Grundlage einer im Jahr 2015 erlassenen Anordnung, die Strafen für „politische Versammlungen“ ab fünf Personen vorsah, strengten die Behörden Strafverfahren gegen Teilnehmende an friedlichen öffentlichen Protesten, akademischen Seminaren und Aktivitäten der Zivilgesellschaft an. Im November 2017 leiteten die Behörden ein Strafverfahren gegen Protestierende ein, die dem Militärrat eine Petition gegen den Bau eines Kohlekraftwerks in Songkhla im südlichen Thailand überreichen wollten. 

Mehrere Personen wurden auf der Grundlage von Paragraph 116 des Strafgesetzbuchs der „Aufwiegelung“ beschuldigt, weil sie u. a. in sozialen Medien Kritik an der Regierung geübt oder die Opposition unterstützt hatten. Unter ihnen waren drei Oppositionspolitiker und ein Journalist. 

Aktivisten, Journalisten und Arbeitnehmer wurden von Regierungsbeamten und Privatunternehmen wegen vermeintlicher Verleumdung strafrechtlich belangt, weil sie Informationen über die Verletzung von Menschenrechten, die Schädigung der Umwelt und Amtsmissbrauch öffentlich gemacht hatten. Im Oktober 2017 wurden die gegen die Menschenrechtsverteidiger Pornpen Khongkachonkiet und Somchai Homla-or sowie die Menschenrechtlerin Anchana Heemmina im Jahr 2016 erhobenen Anklagen offiziell fallengelassen. Die Anklagen gegen diese drei Personen waren erfolgt, nachdem sie über Folter durch Soldaten berichtet hatten. Der Oberste Gerichtshof kippte im April und Juli 2017 in zwei getrennten Fällen die Urteile von Gerichten unterer Instanzen und verurteilte zwei Oppositionspolitiker zu Freiheitsstrafen von einem Jahr wegen Verleumdung des ehemaligen Ministerpräsidenten Abhisit Vejjajiva.

Die Behörden verfolgten auch weiterhin mit großer Härte Fälle nach Paragraph 112 des Strafgesetzbuchs (Gesetz über Majestätsbeleidigung), mit dem Kritik an der Monarchie unter Strafe gestellt wurde. Zahlreiche Personen wurden im Jahr 2017 auf der Grundlage dieses Paragraphen angeklagt oder strafrechtlich verfolgt. Dazu gehörten auch Personen, denen vorgeworfen wurde, ehemalige Monarchen beleidigt zu haben. Verfahren wegen Majestätsbeleidigung fanden hinter verschlossenen Türen statt. Im Juni 2017 verurteilte das Militärgericht Bangkok einen Mann zu einer extrem hohen Gefängnisstrafe von 35 Jahren wegen einer Serie von Facebook-Beiträgen, die vermeintlich die Monarchie beleidigten. Das ihm auferlegte Strafmaß hatte ursprünglich 70 Jahre betragen und war halbiert worden, nachdem er sich schuldig bekannt hatte. Im August 2017 wurde der studentische Aktivist und Menschenrechtsverteidiger Jatupat „Pai“ Boonpattararaksa zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, nachdem er für schuldig befunden worden war, einen BBC-Beitrag über den thailändischen König auf Facebook eingestellt zu haben. Die Behörden klagten auch einen bekannten Wissenschaftler wegen Majestätsbeleidigung an. Grund waren dessen Kommentare über eine Schlacht, die ein Thai-König im 16. Jahrhundert geführt hatte. 

Die Behörden übten Druck auf Facebook, Google und YouTube aus, um sie dazu zu bewegen, Online-Veröffentlichungen – u. a. kritische Kommentare über die Monarchie – zu entfernen. Sie drohten auch Internetanbietern mit strafrechtlicher Verfolgung, wenn sie der Forderung nach Löschung missliebiger Inhalte nicht nachkamen. Gleichartige Drohungen erhielten Personen, die über das Internet mit exilierten Regierungskritikern Verbindung hielten oder deren Posts im Netz verbreiteten. Sechs Personen wurden festgenommen, nachdem sie auf Facebook einen Beitrag veröffentlicht hatten, der die Entfernung einer Gedenktafel betraf, auf der an die Ereignisse des Jahres 1932 erinnert wurde, die zum Ende der absoluten Monarchie geführt hatten. Ende 2017 befanden sie sich wegen mehrerer Verstöße gegen Paragraph 112 weiterhin in Haft. 

Die Militärbehörden legten Vorschläge für gesetzliche Bestimmungen über Cybersicherheit sowie für andere Maßnahmen vor, die eine verstärkte Überwachung und Zensur des Internets ohne vorherige richterliche Genehmigung ermöglichen würden. 

Straflosigkeit

Im August 2017 wies der Oberste Gerichtshof die Mordanklagen gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Abhisit Vejjajiva und den ehemaligen stellvertretenden Ministerpräsidenten Suthep Thaugsuban ab. Die Anklagen standen im Zusammenhang mit der Tötung von mindestens 90 Personen bei Zusammenstößen zwischen Protestierenden und Sicherheitskräften im Jahr 2010.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Auch 2017 befanden sich mehr als 100000 Flüchtlinge und Asylsuchende in Thailand, unter ihnen Flüchtlinge aus Myanmar, die in Lagern entlang der Grenze zwischen Thailand und Myanmar untergebracht waren. Auch in der Hauptstadt Bangkok und in anderen Städten lebten Flüchtlinge. Geflüchtete Menschen in Thailand besaßen keinen offiziellen Rechtsstatus, so dass sie der Gefahr von Festnahme, Inhaftierung und Abschiebung ausgesetzt waren. Im Mai 2017 leisteten die thailändischen Behörden Beihilfe bei der Auslieferung des türkischen Staatsangehörigen Muhammet Furkan Sökmen durch Myanmar an die Türkei, obwohl UN-Institutionen gewarnt hatten, dass er in der Türkei der Gefahr von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein würde. Muhammet Furkan Sökmen wurde gezwungen, einen Flug nach Istanbul mit Zwischenlandung in Bangkok anzutreten, wo er den türkischen Behörden übergeben wurde. Ende 2017 befanden sich noch Hunderte Flüchtlinge und Asylsuchende in Haftzentren für Migranten, viele von ihnen schon seit Jahren.

Im Januar 2017 befürwortete das Regierungskabinett die Entwicklung eines Systems zum Screening von Flüchtlingen und von Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis. Dies könnte ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Rechte von Flüchtlingen sein, sofern es in fairer und nichtdiskriminierender Weise angewandt wird. Ende 2017 war dieses System noch im Aufbau begriffen.

Außergerichtliche Hinrichtungen und Verschwindenlassen

Im März 2017 wurde Chaiyaphum Pasae, ein 17-jähriger Jugendaktivist der indigenen Gemeinschaft der Lahu, an einem mit Soldaten und Sicherheitskräften zur Drogenbekämpfung besetzten Kontrollposten erschossen. Die Täter erklärten, in Notwehr gehandelt zu haben. Eine offizielle Untersuchung machte bis zum Jahresende kaum Fortschritte. Obwohl bekannt war, dass zum Zeitpunkt des Vorfalls Überwachungskameras eingeschaltet waren, legten die Behörden keine Aufnahmen vor. 

Die Regierung kam bei der Aufklärung noch offener Fälle des Verschwindenlassens nicht voran. Im März 2017 erklärte eine thailändische Delegation dem UN-Menschenrechtsausschuss, dass sie erwäge, die Fälle des Verschwindenlassens von Somchai Neelapaijit und Porlajee „Billy“ Rakchongcharoen der Abteilung für Sonderermittlungen zu übertragen, doch waren bis zum Jahresende noch keine diesbezüglichen Schritte erfolgt. 

Ebenfalls im März stimmte das Parlament für weitere Bemühungen zur Ratifizierung des von Thailand im Jahr 2012 unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Bis zum Ende des Jahres hatte Thailand aber weder den Vertrag ratifiziert noch erklärt, wann die Ratifizierung erfolgen solle.

Bewaffneter Konflikt

Bei den Regierungsverhandlungen zur Lösung des bewaffneten Konflikts mit den zur ethnischen Minderheit der Malaien gehörenden Separatisten im südlichen Thailand wurden kaum Fortschritte erzielt. Die Aufständischen führten zahlreiche Angriffe auf militärische und zivile Ziele durch. Dabei kam es zu hinrichtungsähnlichen Tötungen sowie zum Einsatz selbstgebauter Sprengkörper. 

Das Kriegsrecht und die im Jahr 2005 erlassene Notverordnung blieben in den abgelegenen südlichen Provinzen weiterhin in Kraft. Personen wurden festgenommen und in inoffiziellen Hafteinrichtungen ohne juristische Aufsicht festgehalten.

Folter und andere Misshandlungen

Lokale Organisationen und Angehörige der muslimischen Gemeinschaft berichteten, dass das Militär nach Angriffen von Aufständischen im Süden Thailands muslimische Männer willkürlich festgenommen, gefoltert und anderweitig misshandelt habe. Menschenrechtsverteidiger, die Folteropfern Beistand leisteten, wurden von den Militärbehörden schikaniert und in den sozialen Medien bedroht. 

Im Februar 2017 gab das Parlament den Entwurf eines Gesetzes über die Verhinderung und Unterbindung von Folter und Verschwindenlassen zum Zwecke „weiterer Konsultationen“ an das Kabinett zurück. In der letzten Version des Entwurfs wurden einige der Lücken bezüglich Folter und Verschwindenlassen geschlossen, die in dem zu diesem Zeitpunkt gültigen rechtlichen Rahmenwerk noch vorhanden waren. Um den Gesetzentwurf mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Thailands in Einklang zu bringen, waren jedoch noch weitere Änderungen erforderlich.

Menschenhandel

Im Juli 2017 befand ein Strafgericht 62 Personen für schuldig, an Aktivitäten des Menschenhandels beteiligt gewesen zu sein. Zu ihnen gehörten auch hochrangige Angehörige von Polizei, Militär und anderen Regierungseinrichtungen. Sie wurden zu Gefängnisstrafen zwischen vier und 94 Jahren verurteilt. Menschenrechtsgruppen wiesen mit Besorgnis darauf hin, dass Zeugen, Dolmetscher und Polizeiermittler während der Untersuchungen und während des Verfahrens bedroht und die Ermittlungen vorzeitig beendet worden seien. 

Berichte von Amnesty International

Thailand: Continuing crackdown on free online expression (ASA 39/6480/2017)

Between a rock and a hard place: Thailand’s refugee policies and violations of the principle of non-refoulement (ASA 39/7031/2017)

Thailand: Ensure accountability for killing of 17-year-old Lahu activist (ASA 39/5915/2017)

Thailand: Joint statement on the International Day of the Victims of Enforced Disappearances (ASA 39/7015/2017)

Thailand: Prioritize the amendment and passage of legislation on torture and enforced disappearances (ASA 39/5846/2017)

Thailand must follow through on commitments to prevent torture and ill-treatment (ASA 39/6589/2017)

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