Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - United Kingdom

Frauen in Nordirland hatten weiterhin nur sehr begrenzten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Die Bürgerrechte waren durch die Antiterrorgesetze nach wie vor eingeschränkt. Zahlreiche Foltervorwürfe gegen die Geheimdienste und die Streitkräfte des Landes standen auch 2017 noch ungeklärt im Raum.

Gesetzliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen

Im März 2017 unterzeichnete Premierministerin Theresa May den Antrag zum Austritt aus der Europäischen Union gemäß Artikel 50 des EU-Vertrags und setzte damit den „Brexit“ in Gang. Im Juli erfolgte die erste Lesung des Gesetzentwurfs zum EU-Austritt im britischen Unterhaus, mit dem die Geltung von EU-Recht im Vereinigten Königreich beendet werden soll (EU [Withdrawal] Bill). Die Gesetzesvorlage beinhaltete erhebliche Einschnitte beim Schutz der Menschenrechte, denn sie sah vor, dass nach dem Austritt weder die Charta der Grundrechte der Europäischen Union noch das Recht auf Klageerhebung wegen Verletzung der allgemeinen Rechtsgrundsätze der EU durch innerstaatliches Recht beibehalten werden sollen. Darüber hinaus stattete der Gesetzentwurf die Regierung mit weitreichenden Befugnissen zur Änderung von Gesetzen ohne angemessene parlamentarische Überprüfung aus. Dies würde bestehende Rechte und Gleichstellungsbestimmungen gefährden.

Justizsystem

Im Januar 2017 erklärte die Regierung, eine Bewertung der Umsetzung des 2012 verabschiedeten Gesetzes zur Rechtshilfe und zur Verurteilung und Bestrafung von Straftätern (Legal Aid, Sentencing and Punishment of Offenders Act 2012) bis April 2018 fertigzustellen. Seit Einführung des Gesetzes waren die Ausgaben für Rechtshilfe in Zivilverfahren drastisch gesunken. Im Oktober legte das Justizministerium ein erstes Memorandum zur Bewertung der Umsetzung vor und kündigte für Mitte 2018 die Fertigstellung der umfassenden Überprüfung an.

Im Juli 2017 wurde Brenda Hale, Baroness Hale of Richmond, als erste Frau zur Präsidentin des Obersten Gerichtshofs ernannt. Bei diesem Gericht war nur eine weitere Richterin tätig; insgesamt waren lediglich 28 % der Personen, die ein Richteramt bekleideten, weiblichen Geschlechts. Auch der geringe Anteil an Richtern und Richterinnen aus ethnischen Minderheitengruppen gab Anlass zur Sorge: Nur 7 % der Befragten gaben an, einer ethnischen Minderheit anzugehören.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Im Zeitraum März bis Juni 2017 wurden bei Terroranschlägen in London und Manchester einschließlich der Angreifer insgesamt 41 Menschen getötet und viele weitere verletzt. Im Juni kündigte die Regierung an, ihre Strategie zur Terrorismusbekämpfung zu überdenken und eine unabhängige „Bestätigung“ der internen Überprüfungen des Inlandsgeheimdienstes MI5 und der Polizei zu den Terrorattacken einzuholen. Im Juni wurden Pläne für die Einrichtung einer „Kommission zur Extremismus-Abwehr“ (Commission for Countering Extremism) angekündigt.

Im Mai 2017 äußerte der UN-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in seinem Bericht die Sorge, dass der Umgang der Regierung mit „gewaltfreiem Extremismus“ zur Verletzung der Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit führen könnte.

Im Oktober 2017 kündigte die Regierung einen Änderungsvorschlag zu Paragraph 58 des Gesetzes zur Terrorbekämpfung aus dem Jahr 2000 an. Der Paragraph regelt die Erhebung und Aufzeichnung sowie den Besitz von Informationen, die einer Person bei der Vorbereitung oder Durchführung einer terroristischen Handlung nützlich sein könnten. Mit der Änderung sollte der Straftatbestand dahingehend ausgeweitet werden, dass auch das wiederholte Aufrufen oder Streamen von entsprechendem Online-Material mit einer Haftstrafe von bis zu 15 Jahren geahndet werden kann. Eine ähnliche Ausdehnung des Ermessensspielraums bei der Strafzumessung wurde auch für den Straftatbestand der Beschaffung von Informationen über die Streitkräfte vorgeschlagen. 

Im September 2017 wurde der Leiter der Menschenrechtsorganisation CAGE, Muhammed Rabbani, gemäß Anhang 7 des Antiterrorgesetzes der „Behinderung oder versuchten Behinderung einer Kontrolle oder Durchsuchung“ schuldig gesprochen. Er hatte der Polizei am Londoner Flughafen Heathrow die Herausgabe der Passwörter für seinen Laptop und sein Telefon verweigert. Unter Rückgriff auf diese Bestimmung, die eine verdachtsunabhängige Kontrolle ermöglicht, hatte die Polizei im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 17501 Personen angehalten.

Folter und andere Misshandlungen

Folter in Nordirland

Das Ersuchen der irischen Regierung aus dem Jahr 2014 um Überprüfung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 1978 war nach wie vor in Straßburg anhängig. Seinerzeit war es in der Rechtssache Irland gegen Vereinigtes Königreich um verschiedene in den Jahren 1971 und 1972 in Nordirland bei Gefangenen angewandte Foltertechniken gegangen. Im Oktober 2017 kassierte der High Court in Northern Ireland eine Entscheidung der nordirischen Polizeibehörde, die Voruntersuchungen zum Fall von 14 Männern einzustellen, die während ihrer Haft in Nordirland im Jahr 1971 von Angehörigen der britischen Streitkräfte und der nordirischen Polizei (Royal Ulster Constabulary) Kapuzen übergestülpt bekommen hatten und gefoltert worden waren. 

Rechtswidrige Überstellungen

Im Januar 2017 fällte der Oberste Gerichtshof sein Urteil in der gemeinsamen Berufungsklage, die die beiden Familien Belhaj und Rahmatullah gegen den damaligen Außenminister Jack Straw beziehungsweise gegen das Verteidigungsministerium angestrengt hatten. Das Gericht befand, die Regierung könne sich nicht auf die „Staatenimmunität“ und die Rechtsdoktrin der „fremden Hoheitsakte“ berufen, um in diesen Fällen Zivilklagen wegen der Beteiligung Großbritanniens an Menschenrechtsverletzungen durch andere Regierungen zu verhindern. Im erstgenannten Fall hatten der ehemalige libysche Oppositionsführer Abdul-Hakim Belhaj und seine Frau Fatima Boudchar geltend gemacht, im Jahr 2004 mit Wissen und unter Beteiligung britischer Staatsbediensteter von Angehörigen der libyschen und der US-amerikanischen Regierung rechtswidrig überstellt, gefoltert und misshandelt worden zu sein. Die zweite Klage wurde von Yunus Rahmatullah angestrengt, der ebenfalls im Jahr 2004 von den britischen Streitkräften im Irak gefangen gehalten, dann an die US-Streitkräfte überstellt und nach eigenen Angaben gefoltert und mehr als zehn Jahre lang ohne Anklage inhaftiert worden war. 

Streitkräfte

Die Vorwürfe, die britischen Streitkräfte hätten im Irak zwischen 2003 und 2008 Kriegsverbrechen begangen, waren im Jahr 2017 noch immer Gegenstand einer Voruntersuchung durch die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs. Die Anklagebehörde erklärte am 3. Dezember, es bestehe berechtigter Grund zu der Annahme, dass Angehörige der britischen Streitkräfte im Rahmen der Zuständigkeit des Strafgerichtshofs Kriegsverbrechen an von ihnen inhaftierten Personen begangen hätten. Eine Zulässigkeitsprüfung war noch im Gange.

Im April 2017 regte der Verteidigungsausschuss im britischen Unterhaus in einem Bericht an, eine Verjährungsfrist einzuführen für mutmaßliche Straftaten britischer Soldaten und anderer Sicherheitsbediensteter in Nordirland vor Unterzeichnung des Friedensabkommens von 1998.

Überwachung der Bürger

Die von Amnesty International und anderen Beschwerdeführern angestrengte Klage vor dem EGMR zur Frage der Legalität der Massendatenspeicherung und des Informationsaustauschs vor Erlass des Gesetzes zur Überwachung der privaten Kommunikations- und Informationsflüsse (Investigatory Powers Act 2016) war Ende 2017 noch anhängig.

Nordirland: Aufarbeitung der Vergangenheit

Im Januar 2017 legte die Untersuchungskommission, die sich mit den Missbrauchsvorwürfen in 22 nordirischen Kinderheimen im Zeitraum von 1922 bis 1995 befasst hatte (Historical Institutional Abuse Inquiry), ihre Ergebnisse vor. Das Untersuchungsteam stellte ein großflächiges und systemisches Versagen der britischen Institutionen fest, ihren Verpflichtungen gegenüber den Kindern in ihrer Obhut nachzukommen. Ende des Jahres hatte die Regierung noch keine der im Bericht ausgesprochenen Empfehlungen umgesetzt.

Auch 2017 lehnte es die Regierung ab, Finanzmittel für die Durchführung der vom Obersten Richter Nordirlands (Lord Chief Justice) vorgelegten Pläne zur Bewältigung der Altfälle bei gerichtsmedizinischen Untersuchungen bereitzustellen. 

Ebenso weigerte sich die Regierung, eine unabhängige Untersuchung zu den Umständen der Tötung des Belfaster Rechtsanwalts Patrick Finucane im Februar 1989 durchzuführen, obwohl sie bereits die Verwicklung von Staatsbediensteten in den Fall eingeräumt hatte.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Schwangerschaftsabbrüche waren in Nordirland nach wie vor nur bei einer Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren gestattet. Nordirische Frauen mussten mit Strafverfolgung rechnen, wenn sie von der Weltgesundheitsorganisation genehmigte Medikamente einnahmen, um einen Schwangerschaftsabbruch einzuleiten. 2016 waren insgesamt 724 Frauen aus Nordirland nach England oder Wales gereist, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. 

Im Juni 2017 urteilte der Oberste Gerichtshof im Fall einer 15-Jährigen, die in Begleitung ihrer Mutter in England einen Schwangerschaftsabbruch hatte vornehmen lassen, dass Frauen mit Wohnsitz in Nordirland keinen Anspruch auf einen kostenlosen Abbruch im Rahmen des britischen Gesundheitssystems haben. Im September erklärte die Generalstaatsanwaltschaft, für nordirische Ärzte, die Patientinnen zum Schwangerschaftsabbruch nach Großbritannien überweisen, bestehe künftig keine Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung mehr. 

Im Herbst befasste sich der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs mit den nordirischen Gesetzesbestimmungen zur Abtreibung. Es ging um die Frage, ob das Gesetz, das Schwangerschaftsabbrüche auch in Fällen von Vergewaltigung, Inzest und schweren/tödlichen Schädigungen des Fötus verbietet, mit den Rechten der Frau vereinbar ist. Die Verkündung des Urteils wurde für Anfang 2018 erwartet.

Die Regelungen zum kostenfreien Zugang von in Nordirland wohnhaften Frauen zu Schwangerschaftsabbrüchen in England und Schottland wurden im Oktober für England und im November für Schottland bestätigt.

Diskriminierung

Im Januar 2017 setzte die schottische Regierung ein unabhängiges Gremium für die Überprüfung der Bestimmungen zu Hassverbrechen in Schottland ein.

Nordirland war der einzige Teil des Vereinigten Königreichs, in dem gleichgeschlechtliche Paare nicht heiraten durften. Im Juli demonstrierten in Belfast Tausende Menschen für die Ehe für alle. 

Eine im September 2017 veröffentlichte unabhängige Studie zum Umgang der Strafjustiz mit Personen aus ethnischen Minderheiten in England und Wales kam zu dem Ergebnis, dass diese Personengruppe mit 25% einen überproportional hohen Anteil an den Gefängnisinsassen stellte (ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug in den untersuchten Regionen lediglich 14 %) und dass 40 % aller jugendlichen Insassen in den Haftanstalten Angehörige einer ethnischen Minderheit waren. 

Im August 2017 übte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen scharfe Kritik an der britischen Regierung, weil sie nicht dafür gesorgt habe, die Rechte dieser Personengruppe u. a. auf Bildung, Beschäftigung, angemessenen Wohnraum und sozialen Schutz zu gewährleisten.

Recht auf Leben

In der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2017 kamen bei einem Brand im Londoner Sozialbau Grenfell Tower mindestens 71 Menschen ums Leben, Dutzende weitere wurden verletzt. Im September nahm eine unabhängige Kommission die Ermittlungen zur Ursache der Brandkatastrophe auf. Die Kommission untersuchte auch die Reaktion der Rettungsdienste und der Behörden, das Baumaterial und die baulichen Veränderungen des Hochhauses sowie die Angemessenheit der relevanten gesetzlichen Bestimmungen. Der Brand ließ Zweifel daran aufkommen, ob die Behörden und beteiligten privaten Akteure ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen waren, vor allem was den Schutz des Rechts auf Leben und die Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards und angemessenen Wohnraums anging.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Die Behörden erweiterten ihre einwanderungsbezogenen Kontrollen im öffentlichen und privaten Raum, erhoben von Schulkindern Daten zu Nationalität und Herkunftsland und führten strengere Überprüfungen beim Zugang zur kostenlosen Gesundheitsversorgung ein. 

Im Juli 2017 kündigte die Regierung an, unter dem Programm zur Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (Dubs Amendment) nun lediglich insgesamt 480 Minderjährige, die sich bereits in Europa befanden, aufnehmen zu wollen. Im Jahr 2017 wurden keine Flüchtlingskinder ins Land gebracht, obwohl in öffentlichen Einrichtungen 280 Plätze zur Verfügung standen. Eine Klage der NGO Help Refugees wegen unzulänglicher Umsetzung des Programms durch die Regierung wurde im November vor dem Obersten Zivilgericht (High Court) abgewiesen. Ein Rechtsmittelverfahren wurde eingeleitet.

Der im September von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Datenschutz (Data Protection Bill) enthielt eine Bestimmung, durch die grundlegende Schutzvorkehrungen außer Kraft gesetzt werden können, wenn die Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten einer „wirksamen Einwanderungskontrolle“ dient.

Im Oktober urteilte der High Court, dass die Inhaftierung gefolterter Asylsuchender rechtswidrig sei.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im Juni 2017 kündigte die Premierministerin Pläne für ein neues Gesetz über häusliche Gewalt und zur Ernennung einer Ombudsperson an. Das von Großbritannien bereits 2012 unterzeichnete Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hatte die Regierung noch immer nicht ratifiziert.

Es bestand weiterhin Besorgnis über das Ausmaß der finanziellen Einschnitte bei der Finanzierung spezieller Leistungen für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen waren.

Waffenhandel

Ungeachtet der schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch das von Saudi-Arabien geführte Militärbündnis im Jemen lieferte Großbritannien auch 2017 weiterhin Waffen an Saudi-Arabien.

Verknüpfte Dokumente