Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Tajikistan

Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin drastisch ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Polizei und Sicherheitsdienste verfolgten Menschenrechtsanwälte und deren Angehörige mit unverminderter Härte. Ein Menschenrechtsanwalt wurde in der Haft gefoltert, und seine Freiheitsstrafe wurde nach drei unfairen Verfahren auf 28 Jahre verlängert. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche wurden Opfer von Gewalt, willkürlichen Festnahmen und Diskriminierung. Die Behörden zwangen Tausende Frauen, das islamische Kopftuch (Hidschab) abzunehmen, um das Gesetz zur Bewahrung von Traditionen zu erfüllen.

Hintergrund

Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die reale oder vermeintliche Bedrohung durch Terroranschläge beherrschten die politische Tagesordnung. Die Behörden führten ständig die nationale Sicherheit ins Feld, um schärfere Maßnahmen gegen vermeintliche Kritiker zu ergreifen, und rechtfertigten ihr Vorgehen damit, dass nur so politische Stabilität und kulturelle Traditionen aufrechterhalten werden könnten.

Der UN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung stellte in seinem Bericht vom Juni 2017 fest, die „drakonische Unterdrückung oppositioneller Stimmen und der massive Druck auf die Zivilgesellschaft“ hätten sich seit seinem Besuch des Landes im März 2016 noch verstärkt. Er erklärte abschließend, die Regierung sei gemäß internationalen Menschenrechtsnormen verpflichtet, „ihren gesamten Ansatz der Beschränkung der Opposition, der Medien, des Internets und der Zivilgesellschaft als Ganzes zu überdenken“.

Justizsystem

Von den etwa 2000 landesweit tätigen Rechtsanwälten war es bis Dezember 2017 nicht einmal der Hälfte von ihnen gelungen, ihre Ausbildung erneut anerkennen zu lassen und eine Zulassung zu erhalten. Seit einer Änderung des Gesetzes über den Anwaltsberuf im Jahr 2015 kontrollierte die Regierung die Zulassung von Anwälten noch stärker. Die Zahl der zugelassenen Anwälte war dadurch stark zurückgegangen, was wiederum dazu führte, dass die Möglichkeiten der Bürger, Zugang zur Justiz zu bekommen, drastisch eingeschränkt waren. 

Verfolgung von Strafverteidigern

Strafverteidiger, die politisch brisante oder die nationale Sicherheit und die Terrorbekämpfung betreffende Fälle übernahmen, sahen sich bei der legitimen Ausübung ihres Berufs zunehmenden Schikanen, Einschüchterungen und unangemessenem Druck ausgesetzt. Menschenrechtsanwälte mussten mit willkürlichen Festnahmen, politisch motivierter Strafverfolgung, langen Haftstrafen und der Drangsalierung von Familienmitgliedern und Kollegen rechnen. Viele Menschenrechtsanwälte flüchteten ins Ausland, um sich in Sicherheit zu bringen. 

Der Fall Buzurgmekhr Yorov

Im Februar 2017 lehnte es der Oberste Gerichtshof in der Hauptstadt Duschanbe ab, die Verurteilung der Menschenrechtsanwälte Buzurgmekhr Yorov und Nuriddin Makhkamov zu überprüfen. Die beiden Anwälte hatten mehrere Mitglieder der verbotenen Oppositionspartei Islamische Partei der Wiedergeburt Tadschikistans (IRPT) vertreten und waren deshalb vom Stadtgericht Duschanbe im Oktober 2016 nach einem eklatant unfairen Verfahren zu 23 bzw. 21 Jahren Haft verurteilt worden. Sie waren schuldig gesprochen worden, weil sie „zu nationaler, rassischer, lokaler oder religiöser Feindseligkeit angestachelt“ und „öffentlich zum gewaltsamen Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung der Republik Tadschikistan“ aufgerufen hätten. Beide hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. In den staatlichen Medien hieß es, Buzurgmekhr Yorov sei ein „Terroristensympathisant“ und deshalb selbst ebenfalls ein „Terrorist“. 

In einem zweiten Verfahren, das im Dezember 2016 in der Untersuchungshafteinrichtung Nr. 1 (SIZO 1) in Duschanbe begonnen hatte, wurde Buzurgmekhr Yorov beschuldigt, in seinem Schlussplädoyer vor dem Stadtgericht Duschanbe im Oktober 2016 das Gericht missachtet und Regierungsvertreter beleidigt zu haben. Im März 2017 sprach ihn der Oberste Gerichtshof deshalb schuldig und verurteilte ihn zu weiteren zwei Jahren Haft.

Im Februar 2017 begannen vor dem Bezirksgericht Firdavs in Duschanbe die Anhörungen zu einem dritten Verfahren, das die Behörden wegen Betrugsvorwürfen gegen Buzurgmekhr Yorov angestrengt hatten, nachdem angeblich entsprechende Beschwerden aus der Bevölkerung eingegangen waren.

Im April 2017 teilten die Behörden der Ehefrau von Buzurgmekhr Yorov mit, dass ein viertes Strafverfahren gegen ihren Mann eingeleitet worden sei, dieses Mal wegen „Beleidigung des Staatsoberhaupts“. Der Vorwurf bezog sich auf Äußerungen, mit denen Buzurgmekhr Yorov in seinem ersten Verfahren auf Betrugsvorwürfe reagiert hatte. Im August 2017 wurde er wegen Betrug und „Beleidigung des Staatsoberhaupts“ zu weiteren drei Jahren Haft verurteilt. Die Länge der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe betrug damit insgesamt 28 Jahre. Seine Familie fand keine Anwälte, die bereit waren, Buzurgmekhr Yorov zu vertreten, weil alle Vergeltungsmaßnahmen der Behörden befürchteten, nachdem die Menschenrechtsanwältin Muazzamakhon Kadirova, die ihn 2016 vertreten hatte, ins Ausland hatte fliehen müssen, um sich in Sicherheit zu bringen.

Im September 2017 erlaubten die Behörden Buzurgmekhr Yorovs Mutter, ihn im SIZO 1 zu besuchen. Er erzählte ihr, dass das Wachpersonal ihn und andere Häftlinge regelmäßig verprügelte, mit Tritten malträtierte, mit Stöcken auf den Kopf und andere Körperteile schlug und dabei beleidigte, erniedrigte und bedrohte. Nach einem dieser gewaltsamen Übergriffe musste Buzurgmekhr Yorov mehrere Tage auf der Krankenstation der Hafteinrichtung verbringen. Er kam außerdem mindestens viermal als Strafmaßnahme in Einzelhaft. In einem Medieninterview gab der SIZO-Direktor zur Begründung an, Buzurgmekhr Yorov habe „gegen Haftvorschriften verstoßen“. Die Vorwürfe, der Anwalt sei gefoltert und anderweitig misshandelt worden, wies der Direktor zurück.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen waren zwar nicht strafbar, stießen jedoch weiterhin auf massive Ablehnung. Das Innenministerium führte in seiner Liste „Unmoralische Straftaten, Prostitution und Zuhälterei“ seit 2014 auch „Homosexualität und Lesbischsein“ auf. Zwei öffentliche Kampagnen, die das Innenministerium, die Generalstaatsanwaltschaft und der staatliche Ausschuss für Frauen- und Familienangelegenheiten 2015 gestartet hatten, um „unmoralisches Verhalten“ und Straftaten gegen „die Moral“ zu verhindern und zu bekämpfen, richteten sich gezielt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche. Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe wurden Opfer von Gewalt, willkürlicher Festnahme, Inhaftierung und Diskriminierung, einschließlich zwangsweiser Registrierung. Im Oktober 2017 teilte der Innenminister mit, man habe die Namen und persönlichen Daten von 367 Personen gespeichert, die verdächtigt wurden, dieser Bevölkerungsgruppe anzugehören. Dies sei zu ihrem „Schutz“ erfolgt und um „die Verbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten wie HIV/AIDS zu verhindern“. Die Behörden beschuldigten NGOs, die zum Thema sexuelle Gesundheit mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen zusammenarbeiteten, sie würden traditionelle kulturelle Werte untergraben.

Diskriminierung

Staatspräsident Emomalii Rachmon unterzeichnete im August 2017 Änderungen des Gesetzes zur Bewahrung von Traditionen, das den Umgang mit kulturellen Traditionen und Feierlichkeiten regelt. Die Neuregelung verpflichtete die Bürger, bei kulturellen Feierlichkeiten und Zeremonien, wie Hochzeiten und Beerdigungen, traditionelle Kleidung zu tragen. Speziell Frauen war es verboten, bei Beerdigungen Schwarz zu tragen. 

Polizisten und lokale Staatsbedienstete stellten im August 2017 mehr als 8000 Frauen zur Rede, die in der Öffentlichkeit das islamische Kopftuch (Hidschab) trugen. Die Frauen wurden angewiesen, das Kopftuch abzunehmen, da es gesetzeswidrig sei, und stattdessen ein Kopftuch „nach traditioneller tadschikischer Art“ zu tragen, das hinter dem Kopf zusammengebunden wird. Zahlreiche Frauen wurden vorübergehend festgenommen, und vielen wurde der Hidschab abgenommen. Frauen in westlicher Kleidung blieben unbehelligt. Regierungsvertreter erklärten, der Hidschab sei Ausdruck einer „fremden Kultur und Tradition“ und ein Zeichen für „Extremismus“. Geschäfte, die islamische Kleidung verkauften, wurden von den Sicherheitskräften durchsucht und mussten in vielen Fällen schließen.

Unterdrückung Andersdenkender

Zahlreiche Mitglieder und Anhänger verbotener oppositioneller Gruppen, wie der IRPT oder der Gruppe 24, flohen mit ihren Familien ins Ausland. Aktivisten im Exil berichteten über Vergeltungsmaßnahmen der Polizei gegen ihre in Tadschikistan lebenden Familienangehörigen. So seien wegen ihren Aktionen im Ausland, wie z. B. friedlichen Protesten bei internationalen Treffen und Konferenzen, Angehörige in ihrem Heimatland bedroht, inhaftiert, verhört und in manchen Fällen verprügelt worden, darunter auch ältere Menschen und Minderjährige. Außerdem wurden Familienangehörige von den lokalen Behörden öffentlich an den Pranger gestellt, indem man sie als „Verräter“ und „Staatsfeinde“ brandmarkte. 

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Behörden schränkten die Meinungs- und Medienfreiheit 2017 weiterhin drastisch ein und kontrollierten faktisch jeglichen Zugang zu Informationen. Journalisten waren unvermindert Einschüchterungen und Schikanen durch Polizei und Sicherheitsdienste ausgesetzt. Zahlreiche Journalisten sahen sich gezwungen, das Land zu verlassen, da sie Vergeltungsmaßnahmen für ihre kritische Berichterstattung befürchten mussten. 

Im Mai 2017 gaben die Behörden den Zugang zu einigen Internetplattformen und sozialen Medien frei, darunter FacebookVkontakte und YouTube. Nachrichtenportale wie BBCCNN und Ferghana.ru, die nach Ansicht der Behörden „Extremismus“ förderten, blieben weiterhin blockiert.

Im Juli 2017 verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz, das der Polizei und den Sicherheitsdiensten weitere Befugnisse einräumte, um festzustellen, wer welche Internetseiten besuchte. Das Gesetz war auf den Weg gebracht worden, nachdem einige Staatsbedienstete die unbewiesene Behauptung aufgestellt hatten, mehr als 80 % der Internetnutzer würden Seiten mit „extremistischen“ Inhalten aufrufen.

Bericht von Amnesty International

In the line of duty: Harassment, prosecution and imprisonment of lawyers in Tajikistan (EUR 60/6266/2017)

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