Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Swaziland

Nach wie vor wurden rechtswidrige Zwangsräumungen durchgeführt. Das Gesetz über die Öffentliche Ordnung und das Gesetz zur Terrorbekämpfung schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit drastisch ein. Das Verbot von Oppositionsparteien galt auch weiterhin. Geschlechtsspezifische Gewalt war immer noch allgegenwärtig, dennoch wurde das Gesetz über Sexualdelikte und häusliche Gewalt auch 2017 nicht vom Parlament verabschiedet.

Hintergrund

Nachdem die Regierung im Jahr 2016 Kürzungen der Mittel für die staatlich finanzierten Stipendien für Hochschulbildung beschlossen hatte, kam es während des ganzen Jahres 2017 zu Protesten von Studierenden. Im September wurden zehn Studierende im Zusammenhang mit den Protesten festgenommen.

Recht auf Wohnen – rechtswidrige Zwangsräumungen

Bestimmte Bevölkerungsgruppen waren weiterhin dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumungen ausgesetzt. Ungefähr 85 Familien in mindestens zwei Gemeinden drohte unmittelbar die Zwangsräumung, ohne dass ihnen alternative Unterkünfte oder Entschädigungen zur Verfügung gestellt worden wären. Obwohl die Verfassung die willkürliche Enteignung von Eigentum ohne Entschädigung verbietet, führte die mangelnde Rechtssicherheit bei der Geltendmachung von Besitzansprüchen in der Praxis dazu, dass Menschen Zwangsräumungen weitgehend schutzlos ausgeliefert waren. Im April urteilte ein Hohes Gericht, dass die in der Verfassung enthaltenen Bestimmungen über Entschädigungen für Opfer von Zwangsräumungen nur für die vom Staat durchgeführten Zwangsräumungen galten. Personen, die von Zwangsräumungen durch private Akteure betroffen waren, hatten zu bestimmten Rechtsbehelfen dagegen keinen Zugang.

In Madonsa in der Region Manzini waren mindestens 58 Familien der Gefahr einer baldigen Zwangsräumung ausgesetzt, nachdem die staatliche Nationale Pensionskasse Swasilands Eigentumsrechte an dem von ihnen bewohnten Grundstück geltend gemacht hatte. Nach einem sieben Jahre dauernden Gerichtsverfahren hatte das Hohe Gericht im Jahr 2011 die Zwangsräumung der von den Familien auf diesem Grundstück errichteten Häuser angeordnet, ohne dass den Familien alternative Unterkünfte oder Entschädigungen angeboten wurden. Zum Jahresende 2017 befanden sie sich weiterhin auf dem Grundstück.

In Mbondzela in der Region Shiselweni gingen 27 von Zwangsräumung bedrohte Familien gerichtlich gegen ein Privatunternehmen vor, das sich ihr Land zur Errichtung eines Wildparks aneignen wollte. Am 19. Oktober 2017 wies das Zentrale Gericht für Farmbewohner (Central Farm Dwellers Tribunal) ihre Klage ab und erlaubte die Zwangsräumung mit der Auflage, dass das Unternehmen den Bewohnern Baumaterialien zur Verfügung stellen müsse, damit sie andernorts neue Unterkünfte errichten könnten.

Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Am 8. August 2017 unterzeichnete König Mswati III. das Gesetz über Öffentliche Ordnung (Public Order Act), das die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit beschnitt und Organisatoren öffentlicher Versammlungen Beschränkungen auferlegte.

Das Gesetz enthielt keine Bestimmungen über die Einrichtung von Mechanismen, mit denen staatliche Ordnungskräfte, die mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende oder öffentliche Versammlungen vorgehen, zur Verantwortung gezogen werden könnten.

Die Regierung erhielt das Verbot von Oppositionsparteien auch weiter aufrecht.

Gesetzliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen

Im August 2017 unterzeichnete der König die Neufassung des Gesetzes zur Terrorbekämpfung (Suppression of Terrorism Act – STA), das an die Stelle eines Gesetzes aus dem Jahr 2008 trat. Die Änderungen schränkten die Definition einer terroristischen Handlung ein, die jedoch noch immer sehr weitgefasst und vage formuliert war. Das Gesetz enthielt auch Bestimmungen, die die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit untergruben.

Im Fall des Einspruchs der Regierung gegen eine im Jahr 2016 vom Hohen Gericht gefällte Entscheidung, der zufolge das STA in seiner Ursprungsfassung und das Gesetz über staatsgefährdende und subversive Aktivitäten (Sedition and Subversive Activities Act) ungültig seien, weil sie die von der Verfassung garantierten Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzten, sollte im Oktober 2017 eine Anhörung stattfinden. Die Regierung legte ihre Argumente jedoch nicht rechtzeitig vor, woraufhin das Gericht den Einspruch zurückwies.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Der Entwurf des dem Parlament zum ersten Mal im Jahr 2009 vorgelegten Gesetzes über Sexualdelikte und häusliche Gewalt (Sexual Offences and Domestic Violence Bill) wurde trotz anhaltender Berichte über geschlechtsspezifische Gewalt nach wie vor nicht verabschiedet. Im Oktober 2017 brachte das Amt des stellvertretenden Regierungschefs Vorschläge zur Änderung des Gesetzentwurfs im Parlament ein. Diese sahen u. a. den Wegfall der Bestimmungen vor, die Inzest, rechtswidrige Nachstellung (Stalking), Entführung und unsittliche Entblößung als Straftaten definierten. Als Begründung wurde angeführt, dass die betreffenden Bestimmungen teilweise mit kulturellen Gepflogenheiten in Swasiland kollidierten.

Straflosigkeit

Nach dem novellierten Wildparkgesetz von 1991 genossen Wildparkranger weiterhin im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Pflichten Schutz vor Strafverfolgung. Das galt auch, wenn sie mutmaßliche Wilderer töteten. Im Verlauf des Jahres 2017 ermittelte die Polizei in mindestens sechs Fällen der Tötung von Wilderern durch Wildparkranger. Soweit bekannt, wurde jedoch niemand vor Gericht gestellt.

Mehr als zwei Jahre nach dem Tod des mosambikanischen Staatsangehörigen Luciano Reginaldo Zavale im Polizeigewahrsam hatten die Behörden noch immer keine Ermittlungsergebnisse zu den Umständen seines Todes bekanntgegeben.

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