Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Montenegro

Morde und Angriffe auf Journalisten und Medienschaffende, die in den vergangenen Jahren verübt wurden, blieben unaufgeklärt. Das Verfassungsgericht stellte fest, dass die Ermittlungen zu Folter- und Misshandlungsvorwürfen nicht den internationalen Standards entsprachen. NGOs mussten Einschränkungen ihrer Finanzierungsmöglichkeiten befürchten. Regierungstreue Medien überzogen Menschenrechtsverteidiger mit Verleumdungskampagnen.

Hintergrund

Im Juni 2017 trat Montenegro der NATO bei. Nach wie vor gab es schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Strafverfahren gegen 14 Männer, unter ihnen führende Oppositionsvertreter und russische Geheimdienstmitarbeiter, die im Mai 2017 angeklagt wurden, weil sie am Tag der Parlamentswahl im Oktober 2016 versucht haben sollen, einen „gewaltsamen Umsturz der Regierung“ herbeizuführen und damit den NATO-Beitritt zu verhindern.

Fehlende Rechenschaftspflicht

Berichten zufolge überprüfte die Staatsanwaltschaft sieben Fälle von Kriegsverbrechen, in denen alle bis auf vier Angeklagte freigesprochen worden waren, um festzustellen, ob Gründe für eine Wiederaufnahme der Verfahren vorlagen. Die Regierung kündigte im September 2017 die Zahlung von 1,35 Mio. Euro Entschädigung an die Opfer an. 

Im September begann das Verfahren gegen Vlado Zmajević. Er war 2016 in Montenegro festgenommen und – ursprünglich von Serbien – wegen Kriegsverbrechen im Kosovo angeklagt worden.

Folter und andere Misshandlungen

Im Juni und im Juli 2017 urteilte das Verfassungsgericht, dass die Staatsanwaltschaft es versäumt habe, die mutmaßliche Folter und Misshandlung von Branimir Vukčević und Momčilo Baranin sowie von Milorad Martinović bei Demonstrationen im November 2015 wirksam zu untersuchen. 

Das Verfahren gegen Gefängnisbeamte, die 2016 wegen Misshandlung von Gefangenen angeklagt worden waren, wurde von deren Rechtsbeiständen weiterhin verzögert und war Ende 2017 noch nicht abgeschlossen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Juni 2017 schlug die Regierung vor, das Versammlungsgesetz dahingehend zu ändern, dass Proteste vor dem Parlament künftig verboten sind. NGOs befürchteten Gesetzesänderungen, die zu einer Einschränkung ihrer Finanzierungsmöglichkeiten führen könnten, und dazu, dass die Regierung über die Zulassung neuer NGOs entscheiden würde.

Journalisten 

Den zivilgesellschaftlichen Mitgliedern einer Kommission, die den Auftrag hatte, die Ermittlungen zu Gewalttaten gegen Journalisten zu beobachten, wurde weiterhin keine Einsicht in geheime Dokumente gewährt.

Der investigative Journalist Jovo Martinović, der sich seit 2015 in Haft befand, wurde nach internationalen Appellen im Januar 2017 freigelassen. Das Verfahren gegen ihn ging jedoch weiter. Ihm wurde vorgeworfen, Mitglied eines Drogenrings zu sein, über den er recherchiert hatte.

Im November 2017 sprach das Verfassungsgericht dem Journalisten Tufik Softić 7000 Euro Entschädigung zu, weil ein lebensgefährlicher Anschlag auf ihn im Jahr 2007 nicht wirksam untersucht worden war, er weiterhin bedroht wurde und sein Leben in Gefahr war.

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche

Im April 2017 machten Aktivisten einen Vorschlag für ein Gesetz zur Geschlechtsidentität. Im August wurden Mitglieder der NGO LGBT Forum Progres tätlich angegriffen; eine Person musste anschließend im Krankenhaus behandelt werden.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Im Januar 2017 kürzte die Regierung eine Sozialleistung, die nach dem Gesetz über Sozial- und Kinderschutz von 2016 lebenslang an Mütter mit drei oder mehr Kindern gezahlt wurde, die ihre Erwerbsarbeit aufgaben, um 25 %. Daraufhin kam es zu Protesten, u. a. im März zu einem 14-tägigen Hungerstreik. Im Juni wurde die Sozialleistung von der Regierung ganz abgeschafft. Das Gesetz war zwar potenziell diskriminierend, die Begünstigten befürchteten jedoch drastische Auswirkungen auf das Familieneinkommen, sollte die Leistung wegfallen und sollten sie keine Unterstützung beim Wiedereinstieg ins Berufsleben erhalten.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Etwa 1000 Roma und Balkan-Ägypter, die 1999 aus dem Kosovo geflohen waren, befanden sich weiterhin im Lager Konik nahe der Hauptstadt Podgorica und warteten darauf, in angemessene, von der EU finanzierte Wohnungen umziehen zu können. Im November 2017 waren 120 der Wohnungen fertiggestellt. 

Etwa 800 Roma und Balkan-Ägypter liefen nach wie vor Gefahr, staatenlos zu werden, weil über ihre Anträge auf einen regulären Aufenthaltsstatus noch nicht entschieden worden war. Etwa 379 von ihnen hatten nur einen auf drei Jahre befristeten Aufenthaltsstatus. Im Mai 2017 strich die Regierung ein Verfahren zur Feststellung von Staatenlosigkeit aus ihrem Entwurf für ein Ausländergesetz. 

Ein Gericht sprach im Mai vier Männer wegen schwerer Verstöße gegen die allgemeine Sicherheit schuldig, weil sie 1999 ein Boot so stark überladen hatten, dass 35 Roma-Flüchtlinge ertranken. Im Dezember wurden die Angeklagten zu Haftstrafen zwischen sechs und acht Jahren verurteilt.

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