Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Israel and the Occupied Palestinian Territories

Im Juni 2017 jährte sich die Besetzung der palästinensischen Gebiete durch Israel zum 50. Mal. Zum selben Zeitpunkt ging die widerrechtliche Blockade des Gazastreifens in ihr elftes Jahr. Für die etwa 2 Mio. Bewohner des Gebietes stellte sie eine Kollektivstrafe dar und verschärfte die humanitäre Krise. Im Westjordanland und in Ost-Jerusalem verstärkten die israelischen Behörden den Ausbau der Siedlungen und der damit verbundenen Infrastruktur und schränkten die Bewegungsfreiheit der Palästinenser empfindlich ein. Israelische Sicherheitskräfte töteten rechtswidrig palästinensische Zivilpersonen, darunter auch Kinder. Tausende Palästinenser aus den besetzten Gebieten wurden festgenommen und rechtswidrig in israelischen Gefängnissen inhaftiert. Hunderte befanden sich ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen, auch von Minderjährigen, blieben an der Tagesordnung, und die Verantwortlichen gingen straffrei aus. Die israelischen Behörden zerstörten weiterhin palästinensische Wohnhäuser im Westjordanland und in palästinensischen Dörfern in Israel und vertrieben die Bewohner rechtswidrig. Israelische Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen erhielten Gefängnisstrafen. Tausenden afrikanischen Asylsuchenden drohte die Abschiebung.

Hintergrund

Die israelischen Behörden trieben die Ausweitung unrechtmäßiger israelischer Siedlungen und die Enteignung von Land in den besetzten Gebieten 2017 verstärkt voran. Die Beziehungen zwischen Israeli und Palästinensern blieben durchweg stark angespannt. US-amerikanische und internationale Bemühungen zur Wiederaufnahme von Verhandlungen scheiterten. Im Februar 2017 verabschiedete das israelische Parlament das sogenannte Regulierungsgesetz. Es legalisierte nachträglich die Aneignung privater palästinensischer Grundstücke durch israelische Siedler sowie etwa 4500 widerrechtlich erbaute Wohneinheiten von Siedlern. Außerdem kündigten die israelischen Behörden an, weitere Zehntausende Wohneinheiten in Ost-Jerusalem und dem Westjordanland zu errichten, und schrieben die Bauprojekte aus. 

Palästinenser griffen in Israel und im Westjordanland 2017 israelische Staatsangehörige mit Messern und Schusswaffen sowie mit gezielt auf sie zugesteuerten Autos an. Es handelte sich vorwiegend um Einzeltäter, die keiner bewaffneten Gruppe angehörten. Dabei wurden 14 Israeli und ein ausländischer Staatsangehöriger getötet. Israelische Sicherheitskräfte töteten 76 Palästinenser und eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit. In einigen Fällen handelte es sich um rechtswidrige Tötungen, da von den Opfern keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben anderer Personen ausging. 

Im März 2017 veröffentlichte die UN-Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien einen Bericht, in dem es hieß, Israel habe sich gegenüber den Palästinensern „der Apartheid schuldig gemacht“, später zog die Kommission das Dokument jedoch wieder zurück. Im Mai 2017 bestätigte eine Resolution der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) erneut den Status von Ost-Jerusalem als besetztes Gebiet und kritisierte Israels Verhalten in der Stadt. Nachdem im Juli Palästinenser zwei israelische Polizisten getötet hatten, installierten die israelischen Behörden Metalldetektoren, um muslimische Gläubige vor dem Betreten des Tempelbergs/Haram al-Sharif zu überprüfen. Die neue Sicherheitsmaßnahme führte zu erhöhten Spannungen und Massenprotesten von Palästinensern im gesamten Westjordanland, u. a. in Form von gemeinschaftlichen Gebeten, die oft in gewaltsame Auseinandersetzungen mündeten. Die Proteste ebbten erst ab, als die Behörden die Metalldetektoren wieder abbauten. 

Im September 2017 leiteten die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen und die „Nationale Einheitsregierung“ im Westjordanland einen Versöhnungsprozess ein, der von Israel abgelehnt wurde. 

Im Dezember 2017 wurde Jerusalem von US-Präsident Donald Trump als israelische Hauptstadt anerkannt. Die Entscheidung stellte einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar und löste in den besetzten palästinensischen Gebieten und auf internationaler Ebene massive Proteste aus.

Recht auf Bewegungsfreiheit – Blockade des Gazastreifens und Einschränkungen im Westjordanland

Die israelischen Behörden hielten die unrechtmäßige Luft-, Land- und Seeblockade des Gazastreifens 2017 im elften Jahr in Folge aufrecht, was einer Kollektivstrafe für die gesamte Bevölkerung gleichkam. Die Ein- und Ausreise von Personen sowie die Ein- und Ausfuhr von Waren unterlagen starken Beschränkungen. In Verbindung mit der fast vollständigen Schließung des Grenzübergangs Rafah durch Ägypten und Strafmaßnahmen der Behörden des Westjordanlandes löste die israelische Blockade eine humanitäre Krise aus. Stromabschaltungen führten dazu, dass sich die Versorgung mit Elektrizität im Gazastreifen von etwa acht Stunden pro Tag auf nur noch zwei bis vier Stunden reduzierte. Dies wirkte sich auch negativ auf die Trinkwasser- und Sanitärversorgung aus und beeinträchtigte die Gesundheitsversorgung. Die Vereinten Nationen bezeichneten den Gazastreifen als ein zunehmend „unbewohnbares“ Gebiet. Die wirtschaftliche Lage des Gazastreifens verschlechterte sich weiter und behinderte den Wiederaufbau von Wohnhäusern und Infrastruktureinrichtungen, die bei den bewaffneten Konflikten mit Israel in früheren Jahren zerstört oder beschädigt worden waren. Infolge des Konflikts im Jahr 2014 waren immer noch rund 23500 Palästinenser Binnenvertriebene. Viele Patienten mit lebensbedrohlichen Krankheiten konnten aufgrund von Beschränkungen der israelischen Behörden und schleppender Bearbeitung von Anträgen durch die Behörden des Westjordanlandes keine medizinische Hilfe außerhalb des Gazastreifens in Anspruch nehmen. Israelische Streitkräfte verteidigten die Pufferzone, die Israel an der Grenze zum Gazastreifen auf palästinensischem Gebiet eingerichtet hatte, und schossen mit scharfer Munition auf Palästinenser, die diese Zone betraten oder sich ihr näherten. Dabei wurden Bauern, die in der Gegend arbeiteten, verletzt. Israelische Streitkräfte feuerten auch auf palästinensische Fischer, wenn sie in die Nähe der Sperrzone gerieten, die sich entlang der Küste des Gazastreifens erstreckte. Dabei wurde mindestens eine Person getötet, weitere erlitten Verletzungen. 

Im Westjordanland schränkten die israelischen Behörden die Bewegungsfreiheit der Palästinenser weiterhin stark ein. Ein dichtes Netz aus Militärkontrollpunkten, Umgehungsstraßen, die israelischen Siedlern vorbehalten waren, militärischen Sperrgebieten und Schießübungsplätzen verwehrte der palästinensischen Bevölkerung den Zugang zu bestimmten Gebieten und behinderte sie in ihrer Fortbewegung. Die israelischen Behörden errichteten 2017 weitere Kontrollpunkte und Absperrungen, vor allem in Ost-Jerusalem. Als Vergeltung für palästinensische Angriffe auf israelische Staatsangehörige verhängten die Militärbehörden kollektive Strafmaßnahmen, indem sie den Familienmitgliedern der Angreifer die Arbeitsgenehmigungen für Israel entzogen und ganze Gebiete und Dörfer abriegelten, darunter Silwad, Deir Abu Mishal und Beit Surik.

In Hebron galten 2017 weiterhin die vor vielen Jahren eingeführten und im Oktober 2015 verschärften Bestimmungen, die den Aufenthalt von Palästinensern in der Stadt beschränkten. Im Stadtviertel Tel Rumeida, das als „militärische Sperrzone“ deklariert war, unterzogen israelische Streitkräfte palästinensische Bewohner repressiven Durchsuchungen. Anderen Palästinensern wurde der Zugang zu dem Viertel verweigert, während sich israelische Siedler frei bewegen konnten. Im Mai errichteten die israelischen Behörden einen neuen Kontrollpunkt und einen neuen Absperrzaun in der H2-Zone von Hebron. Die Absperrung schloss das palästinensische Viertel Gheith willkürlich ein und trennte es von einer Straße ab, die entlang des Gebietes verläuft.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Die israelischen Behörden inhaftierten 2017 Tausende Palästinenser aus den besetzten Gebieten oder hielten sie weiterhin in Gewahrsam. Die meisten von ihnen waren in Gefängnissen in Israel inhaftiert, was einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt. Vielen Familien von Gefangenen, vor allem aus dem Gazastreifen, die ihre Verwandten im Gefängnis besuchen wollten, wurde die Einreise nach Israel verweigert.

Die israelischen Behörden nutzten die Verwaltungshaft weiterhin zur strafrechtlichen Verfolgung. Hunderte Palästinenser, darunter Minderjährige, Führungspersönlichkeiten aus der Zivilgesellschaft und Mitarbeiter von NGOs, blieben ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft. Grundlage hierfür waren Verwaltungshaftanordnungen, die beliebig oft verlängert werden konnten und sich auf Informationen bezogen, zu denen weder die Inhaftierten noch ihre Rechtsbeistände Zugang erhielten. Ende 2017 waren mehr als 6100 Palästinenser in israelischen Gefängnissen inhaftiert, 441 von ihnen in Verwaltungshaft. Die israelischen Behörden nahmen außerdem sechs Palästinenser mit israelischer Staatsbürgerschaft in Verwaltungshaft. 

Im April 2017 traten rund 1500 palästinensische Häftlinge in einen 41-tägigen Hungerstreik. Sie forderten bessere Haftbedingungen, Familienbesuche, ein Ende der Einzelhaft und der Verwaltungshaft sowie Zugang zum Bildungssystem. Die israelischen Strafvollzugsbeamten bestraften die Hungerstreikenden mit Einzelhaft, Geldbußen und der Verweigerung von Familienbesuchen. 

Palästinenser aus dem Westjordanland, die im Zusammenhang mit Protestaktionen oder wegen anderer Verstöße angeklagt waren, mussten sich in unfairen Gerichtsverfahren vor Militärgerichten verantworten. Israelische Zivilgerichte, die Fälle von Palästinensern aus Ost-Jerusalem und dem Gazastreifen verhandelten, verhängten selbst für geringfügige Vergehen harte Strafen. 

Im April 2017 entschied Israels Oberster Gerichtshof, dass die unverhältnismäßig harten Strafen gegen Palästinenser, die vor Militärgerichte gestellt werden, reduziert werden müssen. Das Gericht ordnete eine Gesetzesänderung an, die für diese Prozesse ab Mai 2018 kürzere Haftstrafen vorsieht. Trotz dieser Entscheidung wären die Strafen allerdings immer noch härter als im zivilen Rechtssystem Israels. 

Khalida Jarrar, palästinensische Parlamentarierin und Vorstandsmitglied der NGO Addameer, und der Addameer-Mitarbeiter Salah Hammouri befanden sich Ende 2017 noch immer in Verwaltungshaft.

Mohammed al-Halabi, der im Gazastreifen für eine humanitäre Hilfsorganisation arbeitete, musste sich vor dem Bezirksgericht in Be’er Scheva verantworten. Die Anklage warf ihm vor, Gelder der gemeinnützigen Organisation World Vision veruntreut und an die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen weitergeleitet zu haben. Weder eine Untersuchung von World Vision Gaza durch die australische Regierung noch eine interne Rechnungsprüfung bei World Vision erbrachten Beweise, die diese Anklagen stützten. Mohammed al-Halabi gab vor Gericht an, dass er in der Untersuchungshaft und bei Verhören gefoltert worden sei.

Folter und andere Misshandlungen

Angehörige der israelischen Armee, der Polizei und des Sicherheitsdienstes (Israel Security Agency – ISA) folterten und misshandelten palästinensische Gefangene auch 2017, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden, insbesondere bei der Festnahme und während Verhören. Zu den Opfern zählten auch Minderjährige. Die Foltermethoden umfassten Berichten zufolge Schläge, Ohrfeigen, zu straffe und schmerzhafte Fesselungen, Schlafentzug, Verharren in schmerzhaften Positionen und Drohungen. Keine der mehr als 1000 Beschwerden, die seit 2001 eingegangen waren, führte zu strafrechtlichen Ermittlungen. Vorwürfe, die israelische Polizei würde Asylsuchende und Angehörige der äthiopischen Gemeinschaft in Israel foltern und anderweitig misshandeln, waren weiterhin an der Tagesordnung. 

Im Dezember 2017 bestätigte das Oberste Gericht die Entscheidung des Generalstaatsanwalts, keine strafrechtlichen Ermittlungen bezüglich der von Asad Abu Ghosh erhobenen Foltervorwürfe einzuleiten, obwohl glaubwürdige Beweise dafür vorlagen. Damit billigte das Gericht, dass israelische Vernehmungsbeamte weiterhin Methoden wie Schlafentzug und Verharren in schmerzhaften Positionen gegen palästinensische Häftlinge anwenden.

Rechtswidrige Tötungen

Israelische Soldaten, Polizisten und Angehörige des Sicherheitsdienstes töteten 2017 mindestens 75 Palästinenser aus den besetzten Gebieten einschließlich Ost-Jerusalem und fünf Palästinenser mit israelischer Staatsbürgerschaft. Einige der Opfer wurden in Situationen erschossen, in denen sie Israeli angriffen oder man sie verdächtigte, einen Angriff zu beabsichtigen. In vielen Fällen handelte es sich jedoch um rechtswidrige Tötungen, da von den Betreffenden – unter ihnen auch Kinder – keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben anderer Personen ausging. Einige der Getöteten wurden allem Anschein nach Opfer außergerichtlicher Hinrichtungen, so z. B. Yacoub Abu al-Qi’an, der im Januar 2017 in Umm al-Hiran in seinem Auto von Polizisten erschossen wurde.

Exzessive Gewaltanwendung

Israelische Streitkräfte, einschließlich verdeckt operierender Einheiten, gingen 2017 mit unverhältnismäßiger und bisweilen tödlicher Gewalt gegen protestierende Palästinenser in den besetzten Gebieten vor. Sie töteten dabei mindestens 20 Personen und verletzten Tausende mit gummiummantelten Metallgeschossen und scharfer Munition. Zwar setzten viele Protestierende auch Steine und andere Wurfgeschosse ein, doch stellten sie zum Zeitpunkt ihrer Erschießung in der Regel keine Bedrohung für das Leben der gut geschützten israelischen Soldaten dar. Während der Auseinandersetzungen um den Tempelberg/Haram al-Sharif im Juli 2017 töteten die Sicherheitskräfte zehn Palästinenser und verletzten mehr als 1000 Personen, als sie Demonstrationen auflösten. Außerdem gab es mindestens zwei gewaltsame Durchsuchungen im Ost-Jerusalemer Al-Makassed-Krankenhaus. Im Dezember tötete ein israelischer Soldat Ibrahim Abu Thuraya, der im Rollstuhl saß, mit einem Kopfschuss. Der Mann hatte sich gemeinsam mit anderen Protestierenden in der Nähe des Zauns aufgehalten, der den Gazastreifen und Israel trennt.

Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Die Behörden nutzten eine Reihe von Maßnahmen, um gegen Menschenrechtsverteidiger in Israel und in den besetzten Gebieten vorzugehen, die Kritik an der anhaltenden israelischen Besetzung der palästinensischen Gebiete übten.

Im März 2017 verabschiedete das Parlament eine Änderung des israelischen Einreisegesetzes. Demnach kann allen Unterstützern oder Mitarbeitern von Organisationen, die zu einem Boykott Israels, israelischer Siedlungen oder anderer israelischer Einrichtungen aufgerufen haben, die Einreise nach Israel und in die besetzten Gebiete verweigert werden. Die Behörden behinderten weiterhin die Arbeit von Menschenrechtsaktivisten, die versuchten, die Lage in den besetzten palästinensischen Gebieten zu dokumentieren, indem ihnen der Zugang verweigert wurde. Dies betraf auch den UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in den besetzten palästinensischen Gebieten. Ein Mitarbeiter von Amnesty International durfte ebenfalls nicht einreisen. Er war zuvor über die Arbeit der Organisation bezüglich der israelischen Siedlungen befragt worden.

Die israelischen Behörden nutzten in Ost-Jerusalem Gesetze zur öffentlichen Ordnung und im Rest des Westjordanlandes Militäranordnungen, um Protestaktionen von Palästinensern zu verbieten und zu unterdrücken. Demonstrierende und Menschenrechtsverteidiger wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Im Juli 2017 begannen die Verfahren gegen die palästinensischen Menschenrechtsverteidiger Issa Amro und Farid al-Atrash vor einem Militärgericht. Die Anklagen bezogen sich auf die Organisation friedlicher Proteste gegen die Siedlungspolitik Israels. Auch andere Menschenrechtsaktivisten aus Hebron wurden von den israelischen Behörden weiterhin schikaniert und nicht vor gewaltsamen Angriffen durch Siedler geschützt, wie z. B. Badi Dweik und Imad Abu Shamsiya. 

Von Mai bis August 2017 hielten die israelischen Behörden den gewaltlosen politischen Gefangenen und Schriftsteller Ahmad Qatamesh drei Monate lang auf der Grundlage einer Verwaltungshaftanordnung in Gewahrsam. Er hatte sich lediglich friedlich politisch betätigt und war seiner Tätigkeit als Schriftsteller nachgegangen. 

Palästinensische Menschenrechtsorganisationen wie Al-HaqAl Mezan und Addameer wurden von israelischen Behörden noch stärker schikaniert als zuvor. Gegen Omar Barghouti wurde ein Steuerprüfungsverfahren eingeleitet, das offenbar dazu dienen sollte, ihn zum Schweigen zu bringen. Omar Barghouti zählt zu den prominenten Fürsprechern der Kampagne „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“. 

Mehrere israelische Menschenrechtsorganisationen wie Breaking the SilenceGishaB’Tselem und Amnesty International Israel gerieten ebenfalls ins Visier von Regierungskampagnen, die darauf abzielten, die Arbeit der Organisationen zu untergraben. Sie sahen sich Verleumdungen, Stigmatisierungen und Drohungen ausgesetzt.

Recht auf Wohnen – Zwangsräumungen und Zerstörung von Wohnraum

Im Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalem zerstörten die israelischen Behörden 2017 eine große Zahl von Gebäuden in palästinensischem Privatbesitz, darunter 423 Wohnhäuser und andere Gebäude, die ohne israelische Genehmigung errichtet worden waren. Baugenehmigungen wurden Palästinensern auch 2017 faktisch nicht erteilt. Mehr als 660 Personen wurden rechtswidrig aus ihren Häusern vertrieben. Viele Abrisse betrafen Angehörige von Beduinen- und Hirtengemeinschaften, die weiterhin von zwangsweiser Umsiedlung bedroht waren. Außerdem verhängten die Behörden Kollektivstrafen gegen Familien von Palästinensern, die Angriffe auf Israeli verübt hatten, indem sie deren Wohnhäuser abrissen oder unbewohnbar machten, und sie führten rechtswidrige Zwangsräumungen durch, von denen etwa 50 Menschen betroffen waren.

Die israelischen Behörden vertrieben acht Mitglieder der Familie Shamasneh aus ihrem Wohnhaus in Sheikh Jarrah, Ost-Jerusalem, und erlaubten jüdischen Siedlern, in das Haus einzuziehen. In Israel rissen die Behörden ebenfalls zahlreiche palästinensische Wohnhäuser ab, die ihrer Ansicht nach ohne Genehmigung gebaut worden waren. Betroffen waren Gebäude in palästinensischen Städten und Dörfern im arabischen Dreieck im Umkreis von Umm al-Fahm, in Galiläa und in „nichtanerkannten“ Beduinendörfern in der Wüste Negev. Im Januar 2017 machte die israelische Polizei das Beduinendorf Umm al-Hiran dem Erdboden gleich, um dort eine jüdische Stadt zu bauen. Im April verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das höhere Geldstrafen für nichtgenehmigte Gebäude vorsieht. Eigentümer abgerissener Häuser müssen demnach für den Abriss Geldstrafen zahlen. Außerdem wurden die Möglichkeiten, Rechtsmittel gegen den Abriss von Häusern oder die Vertreibung der Bewohner einzulegen, eingeschränkt. Im August zerstörten die Behörden das Dorf al-Araqib in der Wüste Negev zum 116. Mal. Die Bewohner wurden aufgefordert, 362000 Neue Schekel (etwa 87400 Euro) für Abrisskosten und Anwaltshonorare an den Staat zu entrichten.

Straflosigkeit

Mehr als drei Jahre nach dem Ende des bewaffneten Konflikts im Gazastreifen mit etwa 1460 palästinensischen Todesopfern, von denen viele bei rechtswidrigen Angriffen getötet wurden, die Kriegsverbrechen darstellten, hatten die israelischen Militärbehörden bislang nur drei Soldaten wegen Plünderung und Behinderung einer Untersuchung angeklagt. 

Eine Ausnahme stellte der Fall des Soldaten Elor Azaria dar, der einen verletzten Palästinenser in Hebron erschossen hatte und deshalb von einem israelischen Militärgericht wegen Totschlag für schuldig befunden wurde. Die außergerichtliche Hinrichtung war auf einem Video festgehalten worden. Seine Verurteilung zu 18 Monaten Gefängnis, die in keinem Verhältnis zur Schwere der Straftat stand, wurde zwar von einem Berufungsgericht bestätigt, jedoch im September 2017 vom israelischen Generalstabschef um vier Monate verkürzt. Die israelischen Behörden gingen weder in Israel noch in den besetzten Gebieten Fällen mutmaßlicher rechtswidriger Tötungen von Palästinensern nach. Sofern Ermittlungen stattfanden, waren sie unzureichend oder wurden eingestellt.

Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) setzte ihre Vorermittlungen 2017 fort. Sie galten mutmaßlichen völkerrechtlichen Verbrechen, die seit dem 13. Juni 2014 in den besetzten palästinensischen Gebieten begangen worden waren.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Es gab erneut Berichte über Gewalt gegen Frauen. In Israel lebende Palästinenserinnen waren in besonderem Maße betroffen. Die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen sprach im Juni 2017 Empfehlungen aus. Sie forderte die israelischen Behörden nachdrücklich auf, gesetzliche und politische Reformen nach Maßgabe des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau auf den Weg zu bringen, Gewalt gegen Frauen in Israel und in den besetzten Gebieten zu bekämpfen und zu verhindern sowie angezeigte Verstöße zu untersuchen.

Entzug der Staatsbürgerschaft

Am 6. August 2017 bestätigte das Bezirksgericht Haifa den Entzug der Staatsbürgerschaft von Alaa Zayoud. Nach seiner Verurteilung wegen versuchten Mordes hatte ihm der Innenminister die Staatsbürgerschaft entzogen und ihn somit staatenlos gemacht. Ende 2017 stand eine Entscheidung des Berufungsgerichts noch aus. Die Behörden entzogen außerdem zahlreichen in der Wüste Negev lebenden palästinensischen Beduinen die Staatsbürgerschaft. Sie konnten keine Rechtsmittel dagegen einlegen und sind seither staatenlos.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Behörden verweigerten Asylsuchenden 2017 nach wie vor den Zugang zu einem fairen und zügigen Verfahren, um ihren Flüchtlingsstatus feststellen zu lassen. Mehr als 90 % der Asylsuchenden stammten aus Eritrea und dem Sudan. Ende 2017 waren mehr als 1200 Asylsuchende im Haftzentrum Holot und im Saharonim-Gefängnis in der Wüste Negev inhaftiert. Nach Angaben von Aktivisten gab es in Israel 2017 mehr als 35000 Asylsuchende. Über 8588 Asylanträge war noch nicht entschieden worden. Im Dezember 2017 verabschiedete das Parlament eine Reform des „Antiinfiltrationsgesetzes“ (Prevention of Infiltration Law), das Asylsuchende und Flüchtlinge zwang, einer Übersiedelung nach Afrika zuzustimmen oder andernfalls inhaftiert zu werden. Zehntausenden Menschen drohte die Abschiebung.

Wehrdienstverweigerer

Mindestens sechs Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten Gefängnisstrafen verbüßen: Tamar Zeevi, Atalia Ben-Abba, Noa Gur Golan, Hadas Tal, Mattan Helman und Ofir Averbukh. Tamar Zeevi wurde von den israelischen Behörden als Wehrdienstverweigerin aus Gewissensgründen anerkannt und von der Wehrpflicht befreit. Sie wurde nach 100 Tagen Haft aus dem Gefängnis entlassen.

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