Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Denmark

Die Regierung kündigte eine bestehende Vereinbarung über die Neuansiedlung von Flüchtlingen mit dem Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) auf. Personen, die ihre Geschlechtsidentität als transgeschlechtlich definieren, wurden nicht mehr als „psychisch krank“ eingestuft.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Dänemark nahm keine Flüchtlinge zur Neuansiedlung auf. Die Regierung kündigte die bestehende Vereinbarung mit dem UNHCR auf, jährlich 500 Flüchtlinge zur Neuansiedlung aufzunehmen. Ab Januar 2018 wird anstelle des Parlaments die Regierung jedes Jahr neu darüber entscheiden, ob Dänemark Flüchtlinge zur Neuansiedlung aufnimmt.

Personen mit subsidiärem Schutzstatus mussten drei Jahre warten, bis sie Familiennachzug beantragen konnten. Im Mai 2017 entschied das Hohe Gericht für den Osten des Landes, dass die verzögerte Familienzusammenführung eines syrischen Staatsangehörigen mit seiner Frau keine Verletzung des Rechts auf Familienleben nach der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt. Im November bestätigte das Oberste Gericht diese Entscheidung.

Im Januar 2017 entschied das Oberste Gericht, dass die Meldepflicht in einer Einrichtung für „geduldete“ Personen (welche zwar keinen Schutzstatus besaßen, aber nicht abgeschoben werden konnten) eine unverhältnismäßige Maßnahme darstellt und einer Inhaftierung gleichkommt, wenn sie sich auf einen Zeitraum von mehr als vier Jahren erstreckt. Diese Meldepflicht umfasst die persönliche Vorstellung vor Ort zweimal täglich sowie die Auflage, in der Einrichtung zu übernachten. Die Regierung setzte die Gerichtsentscheidung um, beschloss jedoch gleichzeitig, dass Personen, die eine Einrichtung verließen, um mit ihren Familien zusammenzuleben, das Recht auf Gesundheitsversorgung und finanzielle Unterstützung für Nahrungsmittel verloren.

Im März 2017 erklärte die parlamentarische Ombudsperson, dass die Politik der Regierung, asylsuchende Paare zu trennen, wenn einer der beiden Partner unter 18 Jahre alt war, eine Verletzung des dänischen Gesetzes über öffentliche Verwaltung sowie möglicherweise eine Verletzung des Rechts auf Familienleben bedeutete. Die Politik stellte kein Verfahren zur Verfügung, mit dem ermittelt werden konnte, ob die Trennung im Interesse des jüngeren Ehepartners lag, und berücksichtigte dessen Meinung nicht. 

Gewalt gegen Frauen

Der Vorschlag der Opposition, für die Definition von Vergewaltigung das Zustimmungsprinzip zu sexuellen Handlungen als zentrales Kriterium einzuführen, was im Einklang mit dem 2014 von Dänemark ratifizierten Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) steht, wurde im April 2017 vom Parlament abgelehnt. Im November forderte die Fachgruppe zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO), die vom Europarat mit dem Überwachungsverfahren zur Durchführung des Übereinkommens beauftragt ist, die dänischen Behörden dazu auf, die aktuelle Gesetzgebung zu sexualisierter Gewalt zu ändern und ihr zukünftig – in Übereinstimmung mit der Istanbul-Konvention – das Konzept der freiwilligen Einwilligung zugrunde zu legen.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Im Januar 2017 wurde die richtungsweisende Parlamentsentscheidung von 2016 umgesetzt, nach der Transgeschlechtlichkeit zukünftig nicht mehr als psychische Krankheit eingestuft wird. Bestehende Verfahrensregeln bezüglich des Zugangs zu Hormonbehandlungen sowie zu geschlechtsangleichenden Operationen zogen das Verfahren zur Änderung des amtlichen Geschlechts für Transgeschlechtliche jedoch nach wie vor unangemessen in die Länge. 

Die dänische Gesundheitsbehörde stellte keine Richtlinien darüber zur Verfügung, wie Ärzte Kinder mit einer Variation der Geschlechtsmerkmale behandeln sollten. Der verfolgte Ansatz beruhte nicht auf internationalen Menschenrechtsstandards. Dies ermöglichte, an Kindern, die in den meisten Fällen jünger als zehn Jahre waren, medizinisch nichtnotwendige invasive und irreversible operative Eingriffe vorzunehmen, welche die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verletzten. Die Eingriffe durften durchgeführt werden, obwohl es an medizinischer Forschung fehlte, die die Notwendigkeit operativer Maßnahmen stützte, und obwohl Belege für die Gefahr lebenslanger schädlicher Auswirkungen vorlagen. Im Oktober 2017 äußerte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Bedenken gegenüber chirurgischen Eingriffen an intergeschlechtlichen Kindern.

Berichte von Amnesty International

Europe: First, do no harm − ensuring the rights of children with variations of sex characteristics in Denmark and Germany (EUR 01/6086/2017)

Verknüpfte Dokumente