Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Bulgaria

Massenfestnahmen, pauschale Zurückweisungen und Menschenrechtsverstöße an der Grenze setzten sich fort. Migranten und Menschen auf der Flucht, darunter auch unbegleitete Kinder, erhielten nicht die nötigen staatlichen Leistungen. Das Klima der Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz verschärfte sich massiv. Roma wurden weiterhin systematisch diskriminiert.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

2017 trafen weniger Flüchtlinge und Migranten in Bulgarien ein, doch gab es nach wie vor Berichte über häufige Zurückweisungen, exzessiven Einsatz von Gewalt und Diebstähle durch die Grenzpolizei. Der unerlaubte Grenzübertritt war weiterhin strafbar. Menschen auf der Flucht und Migranten, darunter auch immer mehr unbegleitete Minderjährige, wurden in Verwaltungshaft genommen. Menschenrechtsorganisationen dokumentierten zahlreiche Vorwürfe über Misshandlungen von Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie über nicht den Standards entsprechende Bedingungen in den Hafteinrichtungen.

Im Februar lehnten es die lokalen Behörden der Stadt Elin Pelin ab, eine syrische Familie aufzunehmen, der in Bulgarien ein humanitärer Status zugesprochen worden war. Der Bürgermeister erklärte öffentlich, dass „Muslime aus Syrien nicht willkommen“ seien, und lehnte es ab, die Familie zu registrieren oder ihr Ausweispapiere auszustellen. Andere Gemeinden zeigten sich ähnlich unwillig, geflüchtete Menschen aufzunehmen. 

Im Juli verabschiedete die Regierung die Verordnung über die Integration von Flüchtlingen, mit der jedoch kein effektiver Mechanismus für die Integration bereitgestellt wurde. Laut des Amtes des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) enthielt die Verordnung keine Maßnahmen, um das anhaltende Problem sich weigernder Kommunen anzugehen oder günstigere Bedingungen für die Integration in die lokalen Gemeinden zu schaffen. Die Verordnung sah auch keine Lösung für das Problem des mangelnden Zugangs der Flüchtlinge zu Sozialwohnungen, Familienzulagen für Kinder oder Sprachunterricht vor, wodurch die geflüchteten Menschen ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte nur eingeschränkt wahrnehmen konnten.

Die Regierung erließ eine Verordnung, mit der die Bewegungsfreiheit registrierter Asylsuchender eingeschränkt wurde. Sie trat im September in Kraft und legte für Asylsuchende in Flüchtlingseinrichtungen Gebiete fest, die sie nicht verlassen durften.

Obwohl sich Bulgarien verpflichtet hatte, nach dem EU-Umverteilungsprogramm 1302 Asylsuchende aus Griechenland und Italien aufzunehmen, siedelte es bis zum Jahresende nur 50 Personen aus Griechenland im Land an. Bulgarien nahm keinen einzigen syrischen Flüchtling aus der Türkei auf, obwohl sich das Land ursprünglich verpflichtet hatte, im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens 100 Personen aufzunehmen.

Kinderrechte

Die Aufnahmebedingungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Migranten waren 2017 nach wie vor unzureichend. Minderjährigen wurde der Zugang zu rechtlicher Vertretung, Übersetzungsdiensten, Gesundheitsversorgung und psychosozialer Unterstützung systematisch verweigert. In den Aufnahmezentren wurde kein Schulunterricht angeboten, die meisten Kinder waren aber auch nicht in örtlichen Schulen angemeldet. Begrenzte soziale und bildungsbezogene Aktivitäten wurden mehrmals wöchentlich ausschließlich von NGOs sowie humanitären Organisationen angeboten.

Die Behörden verfügten nicht über ausgereifte Systeme zur schnellen Identifizierung, Einstufung und Weiterleitung unbegleiteter Minderjähriger. Kinder hatten häufig keinen Zugang zu qualifizierten Vormündern noch zu rechtlicher Vertretung. Im Februar lehnten es die Bürgermeister und Bewohner mehrerer Städte ab, zwei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Einrichtungen in ihren Gemeinden aufzunehmen. Die Jungen wurden mehrmals verlegt und schließlich getrennt, was den Jüngeren der beiden veranlasste unterzutauchen.

Im September 2017 verabschiedete die Nationalversammlung in erster Lesung Ergänzungen des Ausländergesetzes. Laut der Bestimmungen müssen für alle unbegleiteten Minderjährigen Rechtsbeistände bereitgestellt werden. Außerdem erweitern die Gesetzesänderungen die Befugnisse der Direktion für soziale Unterstützung in Bezug auf alle Belange unbegleiteter Minderjähriger, die keinen internationalen Schutz beantragt haben. Die vorgeschlagenen Gesetzesnovellen sahen ferner vor, das Erfordernis einer individuellen Beurteilung des Kindeswohls vor einer kurzzeitigen Inhaftierung von Minderjährigen aufzuheben. Menschenrechtsorganisationen warnten davor, dass die Gesetzesvorschläge die Praxis legitimieren würden, unbegleitete Minderjährige Erwachsenen aus derselben Gruppe zuzuweisen, die oft nicht mit ihnen verwandt sind, um auf diese Weise das Verbot der Inhaftierung von Minderjährigen zu umgehen.

Diskriminierung

Nach wie vor gingen Berichte über Hassreden und Hassverbrechen ein, die sich gegen Minderheiten, darunter Türken und Roma, richteten. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten waren unvermindert Gewalt und Schikanen ausgesetzt. Diskriminierende oder fremdenfeindliche Äußerungen fielen während des Wahlkampfs im Januar sowohl vonseiten einiger Kandidaten und Parteien als auch vonseiten der Vereinigten Patrioten, einer Koalition rechtsextremer Parteien, die genug Sitze für eine Regierungsbeteiligung erhielt. 

Die soziale Ausgrenzung und weitreichende Diskriminierung von Roma hielt 2017 unvermindert an. Roma sahen sich in allen Aspekten des Lebens systematischen Hindernissen gegenüber, u. a. bei Bildung, Gesundheitsfürsorge, Wohnen und Arbeit. Roma-Kinder wurden in „Sonderschulen“ eingeschult und erhielten keinen Zugang zum regulären Bildungssystem. Sehr viele Roma hatten keine Krankenversicherung und waren beim Zugang zu angemessener Gesundheitsfürsorge und Gesundheitsdiensten mit erheblichen Hindernissen konfrontiert. Die Behörden führten weiterhin rechtswidrige Zwangsräumungen durch, ohne alternativen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wodurch viele Familien obdachlos wurden. Menschenrechtsorganisationen dokumentierten zahlreiche Fälle von Misshandlung und körperlicher Gewalt von Roma durch die Polizei. Roma waren in Hafteinrichtungen nach wie vor überrepräsentiert. Nach gewaltsamen Ausschreitungen zwischen einem Jugendsportteam und mehreren Roma fanden im Juli in Assenowgrad und Bjala von den Vereinigten Patrioten organisierte Massendemonstrationen gegen Roma statt.

Menschen mit Behinderungen, vor allem Kinder, wurden nach wie vor systematisch diskriminiert und gesellschaftlich ausgegrenzt, u. a. durch begrenzten Zugang zu Bildung, Gesundheitsfürsorge und Arbeit. Menschen mit geistigen Behinderungen und psychosozialen Problemen wurden die Geschäftsfähigkeit und das Recht auf ein unabhängiges Leben entzogen, und man stellte sie regelmäßig ohne ihre Einwilligung unter Vormundschaft oder wies sie in Pflegeeinrichtungen ein.

Trotz zahlreicher Drohungen und zeitgleich stattfindender, von rechtsextremen Gruppierungen organisierter Gegendemonstrationen konnte die Gay-Pride-Parade im Juni 2017 in der Hauptstadt Sofia unter massiver Polizeipräsenz stattfinden.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Journalisten und Medien

Das Muster aus Drohungen, politischem Druck und Übergriffen gegen Journalisten blieb 2017 weiterhin bestehen. Ein beträchtlicher Teil der Medien stand unvermindert unter der engmaschigen Kontrolle politischer Parteien und lokaler Oligarchen. Im Oktober drohten der stellvertretende Ministerpräsident Valeriy Simeonov und der Parlamentsabgeordnete Anton Todorov dem Fernsehjournalisten Victor Nikolaev öffentlich mit Kündigung, sollte er nicht aufhören, Recherchen zum Kauf eines Kampfflugzeugs durch die Regierung anzustellen. Der Vorfall wurde in der Zivilgesellschaft weithin verurteilt, doch wurden keinerlei Maßnahmen gegen die beiden Regierungsvertreter eingeleitet.

Bulgarien war nach wie vor das Schlusslicht der EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Pressefreiheit: Die NGO Reporter ohne Grenzen stufte Bulgarien auf Platz 109 von 180 Ländern ein.

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