Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Austria

Die Zahl der Asylsuchenden ging weiter zurück. Auch 2017 schoben die Behörden abgelehnte afghanische Asylsuchende in ihr Herkunftsland ab, obwohl sich die Sicherheitslage dort weiter verschlechterte. Nach Änderungen am Versammlungsrecht waren verstärkte Einschränkungen des Rechts auf friedliche Versammlung zu befürchten.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten – Rückführungen

Von Januar bis August beantragten 17095 Personen in Österreich Asyl; das entsprach einem Rückgang um fast die Hälfte gegenüber dem Vorjahreszeitraum (32114 Asylanträge). 

Im Oktober verabschiedete das Parlament eine Änderung des Asylgesetzes, mit der im Fall einer Aberkennung des Asylstatus oder des subsidiären Schutzstatus, z. B. bei Verurteilung wegen einer Straftat, automatisch eine Rückkehrentscheidung (Abschiebebescheid) ergeht; damit erhöht sich die Gefahr des Refoulement (Zurückweisung einer Person in ein Land, in dem ihr schwere Menschenrechtsverletzungen drohen).

Trotz der Verschlechterung der Sicherheitslage in Afghanistan wurden abgelehnte afghanische Asylsuchende und Migranten ohne Papiere weiterhin von den Behörden aus Österreich abgeschoben, im Zeitraum von Januar bis Juni 2017 waren es insgesamt 67 Personen.

Im September gab der Innenminister bekannt, dass angesichts der großen Zahl anhängiger Asylverfahren das Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen aus humanitären Gründen (Resettlement-Programm) nicht verlängert werde. Seit 2013 hatten im Rahmen dieses EU-Programms 1900 Flüchtlinge in Österreich Schutz gefunden.

Im Berichtsjahr legten sechs Personen Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss ein mit der Begründung, ihre Rückführung nach Bulgarien bzw. Italien gemäß Dublin-III-Verordnung führe zu einer Verletzung ihrer Menschenrechte. In der Dublin-III-Verordnung sind die Kriterien und Verfahren zur Ermittlung des Mitgliedstaates festgelegt, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Ungeachtet eines Unterlassungsersuchens des Menschenrechtsausschusses überstellten die österreichischen Behörden im März eine syrische Familie nach Bulgarien und im Juni eine Somalierin nach Italien.

Versammlungsfreiheit

Eine Novellierung des Versammlungsgesetzes im Juni eröffnete den Behörden die Möglichkeit, eine öffentliche Versammlung mit vage formulierten Begründungen zu verbieten, z. B. wenn sie „den außenpolitischen Interessen der Republik Österreich zuwiderläuft“. Kurz danach schlug der Innenminister die Einführung weiterer weitreichender Änderungen an dem Gesetz vor, etwa die Verhängung von Geldbußen und anderer Verwaltungsmaßnahmen gegen die Veranstalter von Versammlungen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Betimmungen sowie eine Begrenzung der Anzahl von Veranstaltungen in Einkaufsstraßen. Bis Jahresende waren keine weiteren Schritte zur Änderung des Gesetzes unternommen worden.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Im Juli legte die Regierung den Entwurf für ein Strafprozessrechtsänderungsgesetz mit mehreren weitreichenden neuen Überwachungsmaßnahmen vor. Der Entwurf gab Anlass zur Befürchtung, dass damit das Recht auf Privatsphäre eingeschränkt werden könnte. Zu den neuen Maßnahmen gehörte Software, die den Zugang zu den Daten von Smartphones ermöglicht, und Techniken zum Abhören von Handy-Gesprächen. Das Gesetz würde es den Behörden ermöglichen, viele dieser Techniken ohne vorherige richterliche Erlaubnis einzusetzen.

Diskriminierung

Im Oktober trat ein Gesetz in Kraft, das jede Art von Vollverschleierung im öffentlichen Raum verbietet. Das zur „Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Zusammenleben“ bestimmte Gesetz führte stattdessen zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Meinungs- und Religionsfreiheit.

Im Juni wurde ein Antrag auf Eröffnung einer Debatte über die Ehe für alle, unabhängig von der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität, im Nationalrat abgelehnt. Gleichgeschlechtliche Paare können zwar eine eingetragene Partnerschaft schließen, aber nicht heiraten. Im Dezember nahm das Verfassungsgericht diskriminierende Passagen aus dem Ehegesetz und dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz. Die Änderung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren zu heiraten sowie heterosexuellen Paaren, eingetragene Partnerschaften einzugehen.

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