Anfragebeantwortung zum Irak: Ausstellung von Reisepässen durch Botschaften, insbesondere in Wien [a-10504]

19. Februar 2018

Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen sowie gegebenenfalls auf Expertenauskünften, und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.

Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Alle Übersetzungen stellen Arbeitsübersetzungen dar, für die keine Gewähr übernommen werden kann.

Wir empfehlen, die verwendeten Materialien im Original durchzusehen. Originaldokumente, die nicht kostenfrei oder online abrufbar sind, können bei ACCORD eingesehen oder angefordert werden.

 

Ein Mitarbeiter der irakischen Botschaft in Wien gab am 19. Februar 2018 in einem Telefonat an, dass man an der Botschaft derzeit keinen Reisepass beantragen könne. Die nächste zuständige Stelle sei die Botschaft in Berlin. (Botschaft der Republik Irak in Wien, 19. Februar 2018)

 

Eine Mitarbeiterin der irakischen Botschaft in Berlin gab am 19. Februar 2018 in einem Telefonat an, dass ein irakischer Staatsbürger bei der irakischen Botschaft in Berlin einen Reisepass beantragen könne. Dafür benötige er zwei Dokumente, die irakische Geburtsurkunde (schahadat al-milad) und den irakischen Personalausweis (hawiyat al-ahwal al-madaniya). Ein Iraker, dessen Wohnsitz in Österreich sei, könne in Berlin einen Reisepass beantragen. Die Mitarbeiterin der Botschaft meinte, dass bei der Botschaft in Wien möglicherweise noch nicht die technische Ausrüstung für Fingerabdrücke vorhanden sei und daher eventuell keine Reisepässe beantragt werden könnten. (Botschaft der Republik Irak in Berlin, 19. Februar 2018)

 

Auf der Website der irakischen Botschaft in Berlin findet sich auf der deutschsprachigen Seite noch immer ein Vermerk aus dem Jahr 2010, in dem mitgeteilt wird, dass momentan keine Pässe ausgestellt werden. Darunter finden sich die erforderlichen Schritte zur Beantragung eines Reisepasses:

„Das irakische Innenministerium hat angewiesen, keine Anträge auf Passausstellung bis auf Weiteres anzunehmen. Zur Zeit wird das System in den Botschaftern erneuert und erweitert, dass dem irakischen Bürger in Zukunft vieles erleichtern soll.

Um die Umstellung abzuschließen, werden noch einige notwendige technische Ausrüstungen erwartet als auch ein Einweisungsteam des irakischen Innenministeriums. Der Botschafter bemüht sich sehr, das Procedere der Passausstellung für die Iraker in Deutschland zu erleichtern und zu verbessern, um Verspätungen und lange Wartezeiten zu vermeiden.

Vorerst im Folgenden die Richtlinien zur Passbeantragung der Serie A:

1. Schriftlichen Antrag an den Konsul formulieren.

2. Personalausweis im Original + 2 farbige Kopien

3. Staatsangehörigkeitsurkunde im Original + 2 farbige Kopien

4. Zwei Kopien des deutschen Aufenthaltsdokuments, 1+2 Seite

5. Zwei Kopien des alten Passes, 1+2 Seite sowie Kopie des deutschen Aufenthaltsdokuments im alten Pass und, falls dieser Pass verlängert wurde, die Seite der Verlängerung kopieren.

6. Vier aktuelle biometrische Passfotos

7. Ein großer frankierter Umschlag mit Briefmarken im Wert von 3,50 euro, sowie ein Briefumschlag normaler Größe frankiert für Rückantwort.

8. Alle Unterlagen bitte in einem großen Umschlag per Einschreiben mit leserlicher, klarer Schrift mit Angabe der vollständigen Adresse und des vollständigen Namens an die Botschaft / Konsularabteilung schicken.

-Die Botschaft prüft die Unterlagen und gibt dann per Telefon oder postalisch die Angabe eines Termins bekannt.

-Das farbige Antragsformular für den Pass muss der Bürger sorgfältig ausfüllen, eine Kopie des Antragsformulars wird nicht angenommen. Ein präzises lesbares Schreiben ist notwendig, um Fehler im späteren Pass zu vermeiden und lange Wartezeiten zu verhindern.

-Beim Termin in der Konsulat Abteilung der Botschaft wird zusätzlich ein Finderabdruck des Antragstellers genommen.

9. Bitte beachten Sie die Hinweise des Innenministeriums, dass der Vater den Passantrag für Ehefrau und Kinder bestätigen muss. Es gibt darüber hinaus weitere Sonderfälle, die eine Sonderregelung des Innenministeriums benötigt. Dies obliegt den Behörden in Bagdad.

10. Die Genehmigung der vorgelegten Dokumente und Unterlagen wird ausschließlich in Bagdad entschieden.“ (Botschaft der Republik Irak in Berlin, 17. Dezember 2010)

Auf der arabischsprachigen Website der irakischen Botschaft in Berlin werden ebenfalls die benötigten Schritte zur Beantragung eines Reisepasses beschrieben. Es würden Reisepässe der Gruppe (A) ausgestellt. Zunächst werde die Staatsangehörigkeit des Antragstellers überprüft, indem dieser seinen Staatsbürgerschaftsnachweis (schahadat al-dschinsiya) und seinen Personalausweis einschicke. Der Antragsteller müsse zudem einen formalen schriftlichen Antrag an den Konsul richten, und der Personalausweis, den er vorlege, dürfe nicht älter als zehn Jahre sein. Ein Komitee überprüfe die Dokumente und kontaktiere den Antragsteller, um einen Termin an der Botschaft zur Ausfüllung eines speziellen Formulars auszumachen. Dem Antrag müssten Briefkuverts mit Briefmarken beigelegt werden, damit die Originaldokumente an den Antragsteller zurückgesendet werden könnten. Auf der Seite finden sich keine Hinweise darauf, dass derzeit eine Ausstellung von Reisepässen nicht möglich sei. (Botschaft der Republik Irak in Berlin, ohne Datum)

 

Weitere, etwas ältere Informationen zur Ausstellung von Reisepässen finden sich in folgenden Anfragebeantwortungen des norwegischen Herkunftsländerinformationszentrums Landinfo vom November 2015 und der Rechercheabteilung des Immigration and Refugee Board of Canada (IRB) vom Dezember 2011:

 

·      Landinfo – Norwegian Country of Origin Information Centre: Irak: Reisedokumenter og andre identitetsdokumenter, 25. November 2015
https://www.ecoi.net/en/file/local/1071252/1226_1448542104_3259-1.pdf

·      IRB – Immigration and Refugee Board of Canada: Requirements and procedures to obtain a passport from within and outside of Iraq, including procedures to obtain a passport for youth, women, and Bahais; length of time to issue passports; features of the new A-series passport; validity of the G-, S-, H-, M-, and N-series passports, 23. Dezember 2011
https://www.ecoi.net/de/dokument/1089188.html

 

Allgemeine Informationen zur Beschaffenheit irakischer Reisepässe finden sich in folgender Anfragebeantwortung der Rechercheabteilung des Immigration and Refugee Board of Canada (IRB):

·      IRB – Immigration and Refugee Board of Canada: Iraq: Information on the appearance of passports, including whether there have been any changes since 2009, including the placement of fields on biometric data page; whether passports issued in the Kurdistan region differ in appearance compared to those issued in Baghdad (2009-July 2017) [IRQ105844.E], 13. Juli 2017
https://www.ecoi.net/de/dokument/1424012.html

 

 

image001.gif 


Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 19. Februar 2018)

·      Botschaft der Republik Irak in Berlin, jawazat as-safar – isdar al-jawazat [Reisepässe – Ausstellung von Pässen], ohne Datum
http://www.iraqiembassy-berlin.de/docs/arabic/faq_ar.php

·      Botschaft der Republik Irak in Berlin: Antrag auf Passausstellung der Serie A, 17. Dezember 2010
http://www.iraqiembassy-berlin.de/docs/de/konsulat8_de.php

·      Botschaft der Republik Irak in Berlin: telefonische Auskunft, 19. Februar 2018

·      Botschaft der Republik Irak in Wien: telefonische Auskunft, 19. Februar 2018

·      IRB – Immigration and Refugee Board of Canada: Requirements and procedures to obtain a passport from within and outside of Iraq, including procedures to obtain a passport for youth, women, and Bahais; length of time to issue passports; features of the new A-series passport; validity of the G-, S-, H-, M-, and N-series passports, 23. Dezember 2011
https://www.ecoi.net/de/dokument/1089188.html

·      IRB – Immigration and Refugee Board of Canada: Iraq: Information on the appearance of passports, including whether there have been any changes since 2009, including the placement of fields on biometric data page; whether passports issued in the Kurdistan region differ in appearance compared to those issued in Baghdad (2009-July 2017) [IRQ105844.E], 13. Juli 2017
https://www.ecoi.net/de/dokument/1424012.html

·      Landinfo – Norwegian Country of Origin Information Centre: Irak: Reisedokumenter og andre identitetsdokumenter, 25. November 2015
https://www.ecoi.net/en/file/local/1071252/1226_1448542104_3259-1.pdf