Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Saudi Arabia

Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2017 weiterhin empfindlich ein. Zahlreiche Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden nach unfairen Gerichtsverfahren zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Mehrere schiitische Aktivisten wurden hingerichtet; gegen viele weitere ergingen Todesurteile nach grob unfairen Gerichtsverfahren vor dem Sonderstrafgericht für terroristische Straftaten. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren weiterhin an der Tagesordnung. Trotz zaghafter Reformen wurden Frauen durch Gesetze und im Alltag systematisch diskriminiert und nicht ausreichend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten geschützt. Die Todesstrafe wurde häufig angewandt, und es gab zahlreiche Hinrichtungen. Die von Saudi-Arabien geführte internationale Militärallianz verübte im Jemen schwere Verstöße gegen das Völkerrecht.

HINTERGRUND

Im Juni 2017 brachen Saudi-Arabien, Ägypten, Bahrain und die Vereinigten Arabischen Emirate ihre diplomatischen Beziehungen zu Katar ab. Für Tausende Arbeitsmigranten und saudi-arabische Staatsangehörige hatte dies negative Folgen.

Im selben Monat ordnete König Salman die Sicherheitsdienste und die politische Machtverteilung neu, indem er die Befugnisse des Innenministeriums erheblich beschränkte. So entzog er dem Ministerium am 17. Juni die Zuständigkeit für die Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen und übertrug diese an die Staatsanwaltschaft, die ihm unmittelbar untersteht. Im Juli 2017 wurden die Aufgaben des Innenministeriums noch stärker reduziert, indem per Dekret ein Präsidium für Staatssicherheit geschaffen wurde, das für alle Angelegenheiten der Staatssicherheit, einschließlich „Terrorismus“, zuständig ist und dem König direkt Bericht erstattet. Im selben Zeitraum wurden mehrere politische Führungsposten neu besetzt. Der wichtigste Wechsel erfolgte am 21. Juni, als König Salman seinen Neffen Mohammed bin Naif al-Saud als Thronfolger absetzte und stattdessen seinen Sohn Mohammed bin Salman zum Kronprinzen ernannte.

Der UN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus erklärte im Mai 2017, dass Saudi-Arabiens Antiterrorgesetz nicht den internationalen Standards entspreche. Er forderte die Regierung auf, „die strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern, Schriftstellern, Bloggern und anderen Personen, die lediglich friedlich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben, zu beenden“.

Im Mai besuchte US-Präsident Donald Trump Saudi-Arabien, um in der Hauptstadt Riad an einer Gipfelkonferenz teilzunehmen, bei der sich Vertreter von mehr als 55 Staaten mit überwiegend arabischer oder muslimischer Bevölkerung trafen. Während des Besuchs kündigten die USA und Saudi-Arabien langfristige Rüstungsgeschäfte im Umfang von etwa 300 Milliarden US-Dollar an.

Die von Saudi-Arabien geführte Militärallianz, die die international anerkannte Regierung des Jemen unterstützte, bombardierte 2017 weiterhin Gebiete im Jemen, die unter der Kontrolle der bewaffneten Gruppe der Huthi und deren Verbündeter standen oder umkämpft waren. Dabei wurden Zivilpersonen getötet oder verletzt. Einige der Angriffe kamen Kriegsverbrechen gleich. Ein im September 2017 veröffentlichter Bericht der Vereinten Nationen stellte fest, dass die Angriffe der von Saudi-Arabien geführten Militärallianz weiterhin die Hauptursache für die Opfer unter der Zivilbevölkerung in diesem Konflikt darstellten (siehe Länderbericht Jemen). Im jährlichen Bericht des UN-Generalsekretärs über Kinder und bewaffnete Konflikte, der im Oktober erschien, stand die von Saudi-Arabien geführte Militärallianz auf der Liste der Staaten und bewaffneten Gruppen, die die Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten verletzen. Um eine Verurteilung der Militärallianz abzuschwächen, war die Liste erstmals in zwei Kategorien unterteilt worden.

DISKRIMINIERUNG – SCHIITISCHE MINDERHEIT

Die Diskriminierung von Angehörigen der schiitischen Minderheit aufgrund ihres Glaubens setzte sich 2017 unvermindert fort. So waren u. a. ihr Recht auf Religionsfreiheit, ihr Zugang zu Arbeitsplätzen, staatlichen Leistungen und zur Justiz weiterhin willkürlich eingeschränkt. Schiitische Aktivisten mussten damit rechnen, festgenommen, inhaftiert und in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt zu werden, in einigen Fällen sogar zum Tode. Vier schiitische Männer, die wegen Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen zum Tode verurteilt worden waren, wurden im Juli 2017 hingerichtet.

In al-Awamia, einer Stadt in der Ostprovinz, in der Schiiten die Bevölkerungsmehrheit bilden, begannen die Sicherheitskräfte zwischen Mai und August 2017 damit, das Viertel al-Musawara zu räumen, um Platz für Bauprojekte zu schaffen. Es kam zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Männern, die sich weigerten, das Viertel zu verlassen, dabei wurden auch Granatwerfer und schwere Artillerie eingesetzt. Bei den Auseinandersetzungen wurden zahlreiche Bewohner der Stadt getötet oder verletzt, und es entstand erheblicher Sachschaden. Die Behörden warfen den Männern „terroristische Handlungen“ und andere Straftaten vor und kündigten ein hartes Vorgehen an. Nach Angaben von Anwohnern verhinderten die Behörden, dass Krankenwagen und medizinische Hilfslieferungen das Viertel erreichten. Vielen der dort verbliebenen Familien mangelte es an Nahrungsmitteln, Wasser und anderen grundlegenden Gütern. Auch die ärztliche Versorgung war nicht mehr gewährleistet. Berichten zufolge nahmen die Sicherheitskräfte während der Räumung des Viertels zahlreiche Aktivisten und andere Personen fest.

Der Menschenrechtsverteidiger Ali Shaaban wurde am 15. Mai 2017 festgenommen, nachdem er sich in Kommentaren auf Facebook mit den Einwohnern von al-Awamia solidarisch erklärt hatte. Ende 2017 befand er sich noch immer in Haft.

Im Juli 2017 erfuhren die Familien von 15 schiitischen Männern, die wegen Spionage für den Iran angeklagt und in einem grob unfairen Massenprozess zum Tode verurteilt worden waren, dass das Berufungsgericht des Sonderstrafgerichts für terroristische Straftaten die Urteile bestätigt hatte. Im Dezember wurde einigen Angehörigen mitgeteilt, der Oberste Gerichtshof habe die Urteile geprüft und bestätigt. Damit waren die Männer in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden.

Schiitischen Aktivisten wurde nach wie vor wegen mutmaßlicher Beteiligung an Protestaktionen in den Jahren 2011 und 2012 vor dem Sonderstrafgericht der Prozess gemacht. Gerichte verhängten gegen politisch Andersdenkende weiterhin die Todesstrafe. Mindestens 38 schiitischen Männern drohte noch immer die Hinrichtung. Unter ihnen befanden sich auch vier junge Männer, die wegen Teilnahme an Protesten im Jahr 2012, als sie noch keine 18 Jahre alt waren, zum Tode verurteilt worden waren.

RECHTE AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG, VEREINIGUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Die Regierung unterdrückte 2017 weiterhin friedliche Aktivisten und Andersdenkende, schikanierte Schriftsteller und Personen, die sich im Internet äußerten, sowie Regierungskritiker, die friedlich von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hatten.

Nachdem die saudi-arabischen Behörden den Abbruch der Beziehungen zu Katar bekannt gegeben hatten, warnten sie die Bevölkerung, Sympathie mit Katar zu bekunden oder die Handlungsweise der Regierung zu kritisieren. Dies stelle eine Straftat dar und könne nach Paragraph 6 des Gesetzes zur Internetkriminalität geahndet werden. Öffentliche Versammlungen und friedliche Demonstrationen waren gemäß einem Erlass des Innenministeriums aus dem Jahr 2011 grundsätzlich untersagt.

Menschenrechtsverteidiger

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zu Vereinigungen waren noch keine neuen unabhängigen Menschenrechtsorganisationen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entstanden. Unabhängige Menschenrechtsorganisationen, die zwangsweise geschlossen worden waren, konnten nicht tätig sein, darunter die Saudi Civil and Political Rights Association (ACPRA), die Union for Human Rights, das Adala Center for Human Rights und die Organisation Monitor for Human Rights in Saudi-Arabia. Fast alle ihre Mitglieder waren schuldig gesprochen und verurteilt worden, hatten das Land verlassen oder standen vor dem Sonderstrafgericht für terroristische Straftaten.

Das Antiterrorgesetz vom Februar 2014 wurde durch ein neues Gesetz ersetzt, das im Oktober 2017 verabschiedet wurde. Es führte spezielle Strafen für „terroristische“ Straftaten ein, darunter auch die Todesstrafe. Das neue Antiterrorgesetz definierte „terroristische Handlungen“ ebenfalls so vage und weitgefasst, dass es sich dazu eignete, die Meinungsfreiheit und die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern noch stärker zu unterdrücken.

Menschenrechtsverteidiger sahen sich 2017 unverändert Festnahmen, strafrechtlicher Verfolgung und Verurteilungen aufgrund vage formulierter Anklagen ausgesetzt, die sich hauptsächlich auf das Antiterrorgesetz vom Februar 2014 stützten. So waren alle elf Gründungsmitglieder der Organisation ACPRA, die die Behörden 2013 verboten hatte, zu Gefängnisstrafen verurteilt worden.

Der Menschenrechtsverteidiger und Mitgründer von ACPRA, Abdulaziz al-Shubaily, wurde im September 2017 festgenommen, um seine Haftstrafe anzutreten, nachdem ein Berufungsgericht das Urteil gegen ihn bestätigt hatte. Das Sonderstrafgericht hatte ihn im Mai 2016 zu acht Jahren Haft verurteilt. Außerdem darf er nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe acht Jahre lang nicht ins Ausland reisen und keine sozialen Medien nutzen. Er war u. a. für schuldig befunden worden, „die Integrität des Justizsystems und der Richter diffamiert“ zu haben. Außerdem habe er „die öffentliche Meinung gegen die Herrscher des Landes aufgebracht und Erklärungen unterschrieben und im Internet veröffentlicht, mit denen er zur Teilnahme an Demonstrationen aufrief“ und damit gegen Paragraph 6 des Gesetzes zur Internetkriminalität verstoßen.

Anfang Januar 2017 wurde der Computerspezialist und Menschenrechtsaktivist Essam Koshak zum Verhör einbestellt und wiederholt über seinen Twitter-Account befragt. Am 21. August begann sein Verfahren vor dem Sonderstrafgericht. Ihm drohen mehrere Anklagen im Zusammenhang mit seiner Menschenrechtsarbeit im Internet.

Am 21. August begann vor dem Sonderstrafgericht der Prozess gegen den Menschenrechtsverteidiger Issa al-Nukheifi. Gegen ihn waren mehrere Anklagen wegen Twitter-Beiträgen erhoben worden. Er war am 18. Dezember 2016 festgenommen worden und Ende 2017 noch immer im Gefängnis von Mekka inhaftiert.

WILLKÜRLICHE FESTNAHMEN UND INHAFTIERUNGEN

Die Sicherheitsbehörden nahmen 2017 weiterhin zahlreiche Personen willkürlich fest und hielten Inhaftierte über lange Zeiträume hinweg in Gewahrsam, ohne dass man sie anklagte oder vor ein zuständiges Gericht stellte, obwohl dies nach nationalem Strafverfahrensrecht untersagt ist. Während der Verhöre hatten die Gefangenen häufig keinen Kontakt zur Außenwelt und keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand, was gegen die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren verstößt.

Im Februar 2017 befand die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, dass die drei jungen Männer Ali al-Nimr, Abdullah al-Zaher und Dawood al-Marhoon, die wegen Teilnahme an Demonstrationen zum Tode verurteilt worden waren und jederzeit mit ihrer Hinrichtung rechnen mussten, willkürlich inhaftiert seien. Nach Ansicht der Arbeitsgruppe waren sie ohne Rechtsgrundlage ihrer Freiheit beraubt worden, weil man sie auf der Grundlage von Gesetzen strafrechtlich verfolgt und verurteilt hatte, die erst zwei Jahre nach ihrer Festnahme in Kraft getreten waren. Dies stellt eine Verletzung des Völkerrechts dar.

Im September 2017 führte eine Welle von Festnahmen zur Inhaftierung von mehr als 20 bekannten Religionsgelehrten, Schriftstellern, Journalisten und Wissenschaftlern.

Im November nahmen die Behörden Hunderte amtierende und ehemalige Amtsträger sowie Geschäftsleute fest, ohne näher anzugeben, was ihnen zur Last gelegt wurde. Einige von ihnen kamen später frei, nachdem sie Berichten zufolge Zahlungen geleistet hatten.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren 2017 weiterhin gängige Praxis und weit verbreitet. Gerichte verhängten und bestätigten Todesurteile nach wie vor auf Grundlage zweifelhafter „Geständnisse“, die Inhaftierte während der Untersuchungshaft abgelegt haben sollen. Angehörige der Sicherheitskräfte folterten oder misshandelten weiterhin Gefangene und gingen für ihre Taten straffrei aus.

Im Juli 2017 erfuhren die Familien von 14 Männern, die wegen Protestaktionen zum Tode verurteilt worden waren, per Telefon, dass die gegen ihre Angehörigen verhängten Urteile bestätigt worden waren. Aus den Gerichtsakten ging hervor, dass sich die 14 Männer sehr lange in Untersuchungshaft befunden und angegeben hatten, in Verhören gefoltert und misshandelt worden zu sein, um „Geständnisse“ von ihnen zu erpressen. Das Sonderstrafgericht verwendete bei seinem Urteil allem Anschein nach hauptsächlich diese „Geständnisse“ als Beweismaterial gegen die Männer und ging den Foltervorwürfen nicht nach.

RECHTE VON FRAUEN UND MÄDCHEN

Frauen und Mädchen litten 2017 trotz angekündigter Reformen weiterhin unter Diskriminierung sowohl aufgrund von Gesetzen als auch im täglichen Leben. So benötigten Frauen nach wie vor die Erlaubnis eines männlichen Vormunds – ihres Vaters, Ehemanns, Bruders oder Sohns – wenn sie ein Studium oder eine bezahlte Arbeit aufnehmen, reisen oder heiraten wollten. Sie waren weiterhin nur unzureichend vor sexualisierter Gewalt und anderen gewaltsamen Übergriffe geschützt.

Im April 2017 forderte König Salman die staatlichen Stellen per Dekret auf, nur in solchen Fällen auf der Zustimmung eines männlichen Vormunds zu bestehen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben sei. Er forderte die Regierungsbehörden zudem auf, ihre bisherigen Bestimmungen zu überarbeiten und eine Liste von Kontexten zu erstellen, für die das Einverständnis eines Vormunds notwendig sei. Das Dekret könnte das Selbstbestimmungsrecht von Frauen verbessern, es war allerdings bis zum Jahresende noch nicht umgesetzt worden. Ebenfalls im April wurde Saudi-Arabien in die UN-Kommission für die Rechtsstellung der Frau gewählt.

Im September 2017 erließ der König ein Dekret, das Frauen das Autofahren gestattete. Die Neuregelung soll demnach am 23. Juni 2018 entsprechend den „gesetzlichen Vorschriften“ in Kraft treten. Da dies nicht näher ausgeführt wurde, blieb unklar, wie die neue Bestimmung in die Praxis umgesetzt werden würde. Nach der Bekanntgabe des Dekrets erhielten Frauenrechtlerinnen, die ein Ende des Fahrverbots für Frauen gefordert hatten, Telefonanrufe, in denen man sie davor warnte, sich öffentlich zu den Entwicklungen zu äußern. Andernfalls müssten sie mit Verhören rechnen.

Die 29-jährige Aktivistin Maryam al-Otaibi, die sich an einer Kampagne zur Abschaffung der männlichen Vormundschaft beteiligt hatte, wurde am 19. April 2017 in Riad festgenommen und inhaftiert. Sie war zuvor wegen häuslicher Gewalt in ihrer Familie aus der Provinz al-Qassim geflohen. Die Behörden verhörten sie, weil ihr Vater, der auch ihr gesetzlicher Vormund ist, sie wegen Verlassens der Familie angezeigt hatte. Am 30. Juli kam sie gegen Zahlung einer Kaution frei. Ende 2017 war ihr Fall noch immer vor Gericht anhängig, und ihr drohte eine erneute Festnahme.

Die bekannte Frauenrechtlerin Loujain al-Hathloul wurde am 4. Juni 2017 bei ihrer Ankunft auf dem Flughafen von Dammam festgenommen. Sie wurde wegen ihres Engagements verhört und vier Tage später freigelassen. Über die Bedingungen ihrer Freilassung wurde nichts bekannt. Loujain al-Hathloul war Ende 2014 schon einmal inhaftiert worden, weil sie sich dem Fahrverbot für Frauen widersetzt hatte.

ARBEITNEHMERRECHTE – ARBEITSMIGRANTEN

Die Regierung ging auch 2017 weiterhin unvermindert hart gegen Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus vor. Tausende ausländische Arbeitnehmer wurden festgenommen, inhaftiert und abgeschoben. Im März startete das Innenministerium die Kampagne „Eine Nation ohne Verstöße“, die Arbeitsmigranten eine Frist von 90 Tagen einräumte, um ihren Aufenthaltsstatus zu regeln oder das Land ohne Strafmaßnahmen zu verlassen.

TODESSTRAFE

Die Gerichte verhängten 2017 erneut Todesurteile für eine Reihe von Straftaten, darunter auch Drogendelikte und Straftaten wie „Hexerei“ und „Ehebruch“, die nicht zu den „schwersten Verbrechen“ zählen und damit unterhalb der Schwelle liegen, die internationale Menschenrechtsnormen für die Verhängung eines Todesurteils festlegen. Die Gerichtsverfahren, nach denen die Todesurteile gefällt wurden, waren häufig unfair. Obwohl Angeklagte aussagten, sie seien gefoltert oder anderweitig genötigt worden, „Geständnisse“ abzulegen, gingen die Gerichte diesen Vorwürfen nicht nach. Üblicherweise wurden die Familien nicht über bevorstehende oder bereits erfolgte Hinrichtungen ihrer Angehörigen benachrichtigt.

Am 11. Juli 2017 wurde der zweifache Vater Yussuf Ali al-Mushaikhass zusammen mit drei weiteren Männern hingerichtet. Sie waren im Zusammenhang mit regierungskritischen Demonstrationen in der Ostprovinz in den Jahren 2011 und 2012 wegen terroristischer Verbrechen zum Tode verurteilt worden. Seine Familie erfuhr erst durch eine Regierungserklärung im Fernsehen, dass die Hinrichtung stattgefunden hatte. Das Gericht hatte sich offenbar bei der Urteilsfindung vor allem auf „Geständnisse“ gestützt, die laut Aussage von Yussuf al-Mushaikhass unter Folter und anderweitigen Misshandlungen zustande gekommen waren.

Am 13. September 2017 wurde Said al-Sai’ari hingerichtet. Er war 2013 von einem Gericht in Nadschran wegen Mordes zum Tode verurteilt worden, obwohl das Gericht zu dem Schluss gekommen war, dass für eine Verurteilung nicht genügend Beweise vorlagen. Das Urteil wurde dennoch gefällt, weil das Gericht sich auf eidesstattliche Erklärungen des Vaters des Opfers berief. Obwohl dieser sich zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort aufgehalten hatte, war er der Überzeugung, Said al-Sai’ari sei für den Mord an seinem Sohn verantwortlich.

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