Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Poland

Die Regierung setzte ihre Bemühungen um die politische Kontrolle von Justiz, NGOs und Medien fort. Hunderte Protestierende sahen sich mit strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert, weil sie an friedlichen Versammlungen teilgenommen hatten. Frauen und Mädchen, die sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen wollten, wurden nach wie vor systematisch behindert.

GESETZLICHE, VERFASSUNGSRECHTLICHE UND INSTITUTIONELLE ENTWICKLUNGEN

Im Juli 2017 erklärte die Europäische Kommission, dass die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts "ernsthaft untergraben" worden sei, und äußerte die Befürchtung, dass damit die Verfassungsmäßigkeit der polnischen Gesetze "nicht vollständig garantiert werden könne". Die Regierung versuchte auch, ihren Einfluss auf andere Zweige des Justizwesens wie das Oberste Gericht, den Nationalen Justizrat und die ordentlichen Gerichte auszuweiten.

Zwischen Mai und Juli 2017 nahm das Parlament im Rahmen der Justizreform vier Gesetze an. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen riefen heftige Reaktionen der Öffentlichkeit, zwischenstaatlicher Organisationen und NGOs hervor, die ihrer Sorge über die schwindende Unabhängigkeit der Justiz und den Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit Ausdruck verliehen. Die Gesetzesänderungen hätten dem Justizminister die Kontrolle über das Oberste Gericht eingeräumt und auch die Unabhängigkeit des Nationalen Justizrats, eines Gremiums der Richterselbstverwaltung, untergraben. Am 24. Juli 2017 legte Präsident Andrzej Duda sein Veto gegen zwei der vom Parlament angenommenen Gesetzesnovellen (Gesetz über den Nationalen Justizrat und Gesetz über den Obersten Gerichtshof) ein.

Der Präsident unterzeichnete jedoch die Novellierung des Gesetzes über Ordentliche Gerichte, das im August 2017 in Kraft trat. Die Änderung ermächtigte den Justizminister, die Präsidenten und Vizepräsidenten von Gerichten zu ernennen und abzuberufen. Als Reaktion darauf leitete die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen des Verstoßes gegen EU-Recht ein, weil das Gesetz ein unterschiedliches Pensionsalter für Richter (65 Jahre) und Richterinnen (60 Jahre) vorsieht und damit die EU-Normen zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen verletzt. Das Vertragsverletzungsverfahren war zum Jahresende noch anhängig. Die Kommission erklärte zudem, dass sie auch das Sanktionsverfahren nach Artikel 7(1) des EU-Vertrags auslösen werde, falls gesetzliche Bestimmungen angenommen würden, die dem Justizminister die Kontrolle über das Oberste Gericht einräumen.

Im Oktober 2017 berichtete die Tageszeitung Gazeta Wyborcza, dass gegen sechs Staatsanwälte Disziplinarverfahren liefen, weil sie die im Jahr 2016 durchgeführte Reform kritisiert hatten, mit der die Funktionen des Generalstaatsanwalts und des Justizministers zusammengelegt wurden. Dadurch sei dem Justizminister ein unangemessener Einfluss auf Gerichtsverfahren eingeräumt worden.

Im Dezember 2017 nahm das Parlament Änderungen zu den Gesetzen über den Nationalen Justizrat und das Oberste Gericht an, mit denen das Justizwesen der politischen Kontrolle der Regierung unterworfen wurde. Daraufhin leitete die Europäische Kommission am 20. Dezember 2017 gegen Polen erstmals ein Verfahren nach Artikel 7 (1) des EU-Vertrags ein. Dieses Verfahren könnte Sanktionen wegen Gefährdung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Polen zur Folge haben.

RECHT AUF VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Die öffentlichen Protestaktionen gegen die Regierungspolitik und die Justizreform wie auch für das Recht auf friedliche Versammlung, die freie Betätigung von NGOs, Medienfreiheit, sexuelle und reproduktive Rechte sowie das Recht auf Wohnen wurden im gesamten Jahr 2017 fortgeführt. Die größten Demonstrationen fanden im Juli 2017 statt, als Tausende Menschen in mehr als 100 Städten auf die Straße gingen, um gegen die Justizreform zu protestieren. Die Ordnungskräfte reagierten mit scharfen Sicherheitsmaßnahmen im Gebiet rund um das Parlament und den Präsidentenpalast und unterbanden damit die Möglichkeit der Demonstrierenden, dort zu protestieren. Die Polizei kesselte Gruppen friedlich Demonstrierender ein und ließ die Protestkundgebungen durch Überwachungsteams ständig mit unterschiedlichen Methoden und Techniken beobachten und überwachen. Die Teams forderten Protestierende außerdem auf, sich auszuweisen. Die Polizei drohte ihnen auch Geldstrafen und einigen von ihnen sogar strafrechtliche Verfolgung an. Zahlreiche Protestierende wurden auf Grundlage des Gesetzes über Bagatelldelikte und in einigen Fällen auch auf Grundlage des Strafgesetzbuchs vor Gericht gestellt. Die Verfahren waren zum Jahresende noch nicht abgeschlossen. Hunderte weitere Personen wurden im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an den Protesten auf Polizeistationen vorgeladen.

Im April 2017 trat eine Änderung des Versammlungsgesetzes in Kraft, die die Förderung sogenannter zyklischer Versammlungen im Zentrum Warschaus zum Ziel hat. Das Gesetz wurde dazu benutzt, alternative oder regierungskritische Demonstrationen zugunsten allmonatlich stattfindender Pro-Regierungsdemonstrationen zu verbieten und einer regierungsfreundlichen Gruppe den regelmäßigen Zugang zum öffentlichen Raum in der Nähe des Präsidentenpalastes zu genehmigen.

MEINUNGSFREIHEIT – JOURNALISTEN

Unter Heranziehung der ihm mit dem Mediengesetz von 2015 eingeräumten neuen Vollmachten entließ der Finanzminister mehrere Direktoren und Aufsichtsratsmitglieder öffentlicher Fernseh- und Radiostationen. Der Minister ernannte neue Direktoren, ohne den unabhängigen Nationalen Rundfunkrat zu konsultieren, sodass die Regierung die Kontrolle über alle öffentlichen Medienstationen ausüben konnte. Bis Oktober 2017 waren mehr als 234 in öffentlichen Rundfunkanstalten arbeitende Journalisten, unter ihnen auch Gewerkschaftsführer, entlassen, zur Kündigung gezwungen oder auf unbedeutende Posten versetzt worden.

Der Investigativ-Journalist Tomasz Piątek lief Gefahr, sich in einem Strafverfahren verantworten zu müssen, weil er im Juni 2017 ein Buch veröffentlicht hatte, in dem er auf fragwürdige Verbindungen zwischen dem Verteidigungsminister und den russischen Geheimdiensten hingewiesen hatte. Ende Juni erstattete der Verteidigungsminister Strafanzeige gegen Tomasz Piątek, weil er gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die "Anwendung von Gewalt oder rechtswidriger Drohung, die ein Mitglied der Regierung in der Ausübung seines Amtes beeinträchtigt" verstoßen habe. Außerdem bezichtigte er ihn der "Beleidigung eines Regierungsvertreters bei oder in Verbindung mit der Ausübung seines Amtes". Am 26. Juni 2017 wurde die Strafanzeige an das regionale Büro des Staatsanwalts in Warschau weitergeleitet. Im Oktober 2017 warf der Minister dem Journalisten öffentlich vor, dass er die Reform der polnischen Armee verhindern wolle. Die in seinem Buch aufgestellten Behauptungen seien "ein integraler Teil einer hybriden Kriegsführung gegen Polen". Bis zum Jahresende war noch keine Anklage gegen Tomasz Piątek erhoben worden.

SEXUELLE UND REPRODUKTIVE RECHTE

Im Oktober 2017 befürwortete Präsident Duda einen von Abtreibungsgegnern ausgearbeiteten Gesetzentwurf zum Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Fällen von schweren oder tödlichen Schäden des Fötus.

Im Juni 2017 nahm das Parlament eine Änderung des Gesetzes über staatlich finanzierte Gesundheitsdienste an, die entgegen internationalen Empfehlungen Notfallverhütungen nur nach ärztlicher Verschreibung zulässt.

RECHT AUF VEREINIGUNGSFREIHEIT

Am 4. Oktober 2017, einen Tag nach den landesweiten Protesten gegen die restriktive Abtreibungspolitik, führte die Polizei zeitgleich Razzien in den Büros von vier Frauenrechts-NGOs in verschiedenen Städten durch. Alle vier Organisationen hatten die Protestaktion unterstützt. Die Polizei beschlagnahmte Festplatten und Computerdaten. Darunter befanden sich auch Datenbanken mit Informationen über Einzelpersonen sowie medizinische Berichte über Opfer häuslicher Gewalt. Die Behörden erklärten, die Aktion sei Teil von Ermittlungen gegen ehemalige Mitarbeiter des Justizministeriums wegen mutmaßlicher Veruntreuung öffentlicher Gelder gewesen.

Im Oktober 2017 nahm das Parlament das Gesetz über das Nationale Freiheitsinstitut an, das über die staatliche Finanzierung von NGOs entscheiden soll. Zivilgesellschaftliche Gruppen wiesen mit großer Besorgnis darauf hin, dass das Institut auf Grundlage dieses Gesetzes unter der effektiven Kontrolle der Regierung stehe. Dies könne dazu führen, dass regierungskritische Organisationen vom Zugang zu öffentlichen Fördermitteln ausgeschlossen würden.

ANTITERRORMAßNAHMEN UND SICHERHEIT

Der Menschenrechtskommissar des Europarats und NGOs zeigten sich besorgt darüber, dass in Fällen von Abschiebungen aus Gründen der nationalen Sicherheit angemessene Verfahren fehlten.

Im April 2017 wurde ein irakischer Student in den Irak abgeschoben, nachdem der Flüchtlingsausschuss seinen Asylantrag mit der Begründung abgelehnt hatte, dass er "eine Bedrohung der nationalen Sicherheit" darstelle. Die vom Inlandsgeheimdienst gesammelten Beweise gegen ihn wurden seinen Rechtsbeiständen nicht zur Kenntnis gebracht. Die NGO Helsinki-Stiftung für Menschenrechte argumentierte, dass die Verweigerung des Zugangs zu den Verfahrensakten den Antragsteller daran gehindert habe, die spezifischen Gründe für die Ablehnung seines Asylantrags zu erfahren. Im August 2017 legte die Stiftung beim Regionalen Verwaltungsgericht Warschau Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein.

FLÜCHTLINGE UND ASYLSUCHENDE

Es trafen fortlaufend Berichte über die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze zu Belarus ein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte forderte von Polen Informationen in vier Fällen, in denen die Antragsteller angaben, dass sie wiederholt an der Einreise nach Polen gehindert worden seien, wo sie internationalen Schutz suchen wollten. Sie seien damit dem Risiko des Refoulement (Zurückweisung in ein Land, in dem Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen) ausgesetzt worden. Ende August 2017 reichte die belarussische NGO Human Constanta beim UN-Menschenrechtsausschuss eine weitere Beschwerde gegen Polen wegen der Verletzung des Non-Refoulement-Prinzips ein. Beide Verfahren waren Ende des Jahres noch anhängig.

Im Juni 2017 leitete die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, die Tschechische Republik und Ungarn ein, da diese Länder ihren Verpflichtungen aus den Ratsbeschlüssen über die Umverteilung von Flüchtlingen aus dem Jahr 2015 und ihren Zusicherungen gegenüber Griechenland, Italien und anderen Mitgliedstaaten nicht nachkamen. Im Dezember 2017 entschied die Europäische Kommission, verstärkt gegen alle drei Länder vorzugehen und beim Europäischen Gerichtshof Klage einzureichen.

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