Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Morocco/Western Sahara

Journalisten und Demonstrierende, die soziale Gerechtigkeit und politische Rechte forderten, wurden 2017 zu Haftstrafen verurteilt, oft nach unfairen Gerichtsverfahren. Die Justizbehörden gingen Foltervorwürfen nicht ausreichend nach. Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Migranten wurden weiterhin Opfer exzessiver Gewaltanwendung und mussten mit Inhaftierung rechnen. Gerichte verhängten Todesurteile, es gab jedoch 2017 keine Hinrichtungen.

HINTERGRUND

In der Rif-Region im Norden des Landes forderten Menschen 2017 wiederholt in großen Demonstrationen mehr soziale Gerechtigkeit. Im Januar wurde Marokko wieder in die Afrikanische Union aufgenommen. Im Februar beantragte das Land den Beitritt zur Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS). Im März 2017 ernannte König Mohammed VI. nach einer Kabinettsumbildung Saad-Eddine El Othmani zum Regierungschef. Im April verlängerte der UN-Sicherheitsrat das Mandat der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (UN Mission for the Referendum in Western Sahara – MINURSO) um ein weiteres Jahr. Das Mandat enthält jedoch keine Bestimmungen zur Beobachtung der Menschenrechtslage. Im September 2017 unterbreitete der UN-Menschenrechtsrat nach der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung der Menschenrechtslage in Marokko dem Land Empfehlungen.

RECHTE AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG UND VEREINIGUNGSFREIHEIT

Die Behörden nutzten 2017 Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, die Beleidigung und Anstiftung zu Protest oder Rebellion betrafen, um Journalisten, Blogger und Aktivisten, die Staatsbedienstete kritisiert oder über Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Protestaktionen berichtet hatten, strafrechtlich zu verfolgen und zu inhaftieren. In der zweiten Jahreshälfte ermittelten die Behörden gegen mindestens einen Protestierenden wegen "falscher Berichterstattung", nachdem er der Polizei vorgeworfen hatte, ihn gefoltert zu haben. Gerichte verurteilten Journalisten und Aktivisten aber auch zu Gefängnisstrafen aufgrund von vage formulierten und weitgefassten Anklagen, die sich auf die Staatssicherheit und Terrorismus bezogen. Sie sollten damit offenbar für ihre Kritik an der Regierung bestraft werden.

Zwischen Mai und August 2017 inhaftierten die Sicherheitskräfte acht Journalisten und Blogger, die anlässlich der Protestaktionen in der Rif-Region regierungskritische Berichte bzw. Kommentare im Internet verfasst hatten. Die Staatsanwaltschaft klagte sie wegen Straftaten an, die sich auf die staatliche Sicherheit und auf Proteste bezogen. Hamid El Mahdaoui wurde schuldig gesprochen, andere zur Teilnahme an einer nichtgenehmigten Protestaktion "angestiftet" zu haben, und zu drei Monaten Gefängnis sowie einer Geldstrafe in Höhe von 20000 Marokkanischen Dirham (etwa 1800 Euro) verurteilt. Ein Berufungsgericht erhöhte die Haftstrafe auf ein Jahr.

2017 war das Gerichtsverfahren gegen sieben Journalisten und Aktivisten, unter ihnen der Historiker Maati Monjib, noch anhängig, denen u. a. "Untergrabung der staatlichen Sicherheit" zur Last gelegt wurde, weil sie Bürgerjournalisten eine Smartphone-App empfohlen hatten, die die Privatsphäre der Nutzer schützt. Der Prozess gegen den Journalisten Ali Anouzla ging weiter. Er war unter dem konstruierten Vorwurf angeklagt, in einem 2013 auf der Internetseite Lakome.com veröffentlichten Artikel Terrorismus befürwortet, unterstützt und gefördert zu haben.

Die Behörden behinderten mehrere Organisationen in Marokko und der Westsahara, die als regierungskritisch angesehen wurden, in ihrer Arbeit. Teilweise erhielten sie nicht die notwendige gesetzliche Registrierung, teilweise verbot man ihnen ihre Aktivitäten oder wies ausländische Gäste der Organisationen aus.

RECHT AUF VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Hunderte Aktivisten wurden 2017 vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt, weil sie an Demonstrationen teilgenommen hatten, in denen es um soziale Fragen oder Umweltschutz ging. Ihnen wurden Verstöße gegen das Versammlungsrecht vorgeworfen. Gerichte machten Protestierenden aber auch auf Grundlage konstruierter Straftaten nach allgemeinem Recht den Prozess oder nutzten vage formulierte Bestimmungen, die sich auf die staatliche Sicherheit und Terrorismus bezogen.

Im Februar 2017 nahmen Gendarmen gewaltsam Umweltaktivisten fest, die friedlich gegen einen Steinbruch in der Nähe des Dorfes Beni Oukil protestiert hatten. Einer der Demonstrierenden, Mohamed Akkad, büßte dabei einen erheblichen Teil der Sehkraft seines rechten Auges ein. Ein Gericht in Oujda verurteilte ihn und 13 weitere Personen wegen "Behinderung von Staatsbediensteten" zu einem Monat Haft auf Bewährung und zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 10000 Marokkanischen Dirham (etwa 895 Euro). Bei einer weiteren Demonstration nahmen Gendarmen den Umweltschützer Abderrahmane Akhidir aus Imider im Atlasgebirge fest. Ein Gericht verurteilte ihn im März 2017 auf Grundlage konstruierter Anklagen, die ihm tätliche Angriffe und Diebstahl zur Last legten, zu vier Monaten Gefängnis.

Im April 2017 nahmen Gendarmen die Menschenrechtsverteidiger Mahjoub El Mahfoud, Miloud Salim und Saif Saifeddine nach einer Protestaktion fest. Die Aktion war von Zohra El Bouzidi organisiert worden, die sich selbst in Brand setzte, um gegen ihre Vertreibung aus ihrem Wohnhaus in Sidi Hajjaj zu protestieren. Die Gendarmen nahmen auch Zohra El Bouzidis Schwester Khadija El Bouzidi fest. Ein Gericht urteilte, die vier Angeklagten hätten Staatsbedienstete tätlich angegriffen und beleidigt. Die drei Männer erhielten Haftstrafen von zwei Jahren, die im Rechtsmittelverfahren auf vier Monate verkürzt wurden. Khadija El Bouzidi wurde zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt, die das Berufungsgericht auf zwei Monate herabsetzte. Außerdem mussten alle eine Geldstrafe von je 500 Marokkanischen Dirham (etwa 45 Euro) zahlen. Zohra El Bouzidi erlag im Oktober 2017 ihren Verletzungen.

Um die Proteste in der Rif-Region zu unterbinden, setzten die Behörden ab Mai 2017 Sicherheitskräfte in einem Umfang ein, wie dies seit Jahren nicht vorgekommen war. Es gab Massenfestnahmen von überwiegend friedlichen Demonstrierenden, unter ihnen auch Minderjährige. In einigen Fällen gingen die Sicherheitskräfte mit exzessiver und unnötiger Gewalt vor. Im August 2017 starben die beiden Protestierenden Imad El Attabi und Abdelhafid Haddad. Die Behörden leiteten jedoch keine Untersuchung ein, um die Todesumstände aufzuklären.

Von Juli bis November 2017 verurteilen Gerichte zahlreiche Protestierende im Zusammenhang mit den Demonstrationen in der Rif-Region. Die Angeklagten erhielten Gefängnisstrafen von bis zu 20 Jahren. Die Anklagen reichten von Teilnahme an nichtgenehmigten Protestaktionen bis zu "Untergrabung der staatlichen Sicherheit". Während des gesamten Jahres 2017 setzten die Behörden immer wieder unverhältnismäßige und unnötige Gewalt ein, um friedliche Demonstrationen in Laayoune, Smara, Boujdour, Dakhla und anderen Städten in der Westsahara aufzulösen. Betroffen waren vor allem Aktivisten, die Selbstbestimmung für die Westsahara und die Freilassung von sahrauischen Gefangenen forderten. Mehrere Protestierende, Blogger und Aktivisten kamen in Haft, häufig nach unfairen Gerichtsverfahren, die auf konstruierten Anklagen beruhten.

Im September 2017 wurde der sahrauische Blogger Walid El Batal aus dem Gefängnis von Smara entlassen, nachdem er eine zehnmonatige Haftstrafe verbüßt und 1000 Marokkanische Dirham (etwa 90 Euro) Strafe gezahlt hatte. Er war aufgrund einer konstruierten Anklage verurteilt worden, die ihm Beleidigung und Tätlichkeit gegen Staatsbedienstete, Beschädigung öffentlichen Eigentums und Teilnahme an einer bewaffneten Zusammenkunft zur Last legte.

Im Juli 2017 verurteilte ein Gericht in Laayoune den sahrauischen Aktivisten Hamza El Ansari auf Basis konstruierter Anklagen zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 10000 Marokkanischen Dirham (etwa 895 Euro). Er wurde wegen tätlicher Angriffe und Beleidigung von Staatsbediensteten sowie Sachbeschädigung bei einer Protestaktion im Februar 2017 schuldig gesprochen. Vor Gericht hatte er ausgesagt, die Polizei habe ihn misshandelt und ihn gezwungen, mit verbundenen Augen eine Erklärung zu unterschreiben. Eine Untersuchung dieser Vorwürfe fand jedoch nicht statt. Nachdem seine Haftstrafe im Rechtsmittelverfahren auf drei Monate herabgesetzt worden war, kam er im September 2017 frei.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Im Oktober 2017 besuchte der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter Marokko. Das Land hatte immer noch keinen Nationalen Präventionsmechanismus zum Schutz vor Folter eingerichtet.

Gerichte beriefen sich bei ihrer Urteilsfindung nach wie vor auf Aussagen, die während der Untersuchungshaft und in Abwesenheit eines Rechtsbeistands gemacht worden waren. Vorwürfe, die Aussagen seien durch Folter und andere Misshandlungen erpresst worden, wurden nicht angemessen untersucht.

Gerichte in Al Hoceima und Casablanca verurteilten zwischen Juli und November 2017 viele Protestierende aus der Rif-Region. Sie stützten sich dabei auf Aussagen, die nach Angaben der Angeklagten unter Zwang zustande gekommen waren, und gingen den Folter- und Misshandlungsvorwürfen nicht sorgfältig nach.

Im Juli 2017 verhängte ein Zivilgericht sehr hohe Strafen gegen 23 sahrauische Aktivisten im Zusammenhang mit Zusammenstößen in Gdeim Izik (Westsahara) im Jahr 2010, bei denen es Tote gegeben hatte. Einige Angeklagte wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Vorausgegangen war ein grob unfaires Gerichtsverfahren vor einem Militärgericht im Jahr 2013. Das Zivilgericht ging Vorwürfen der Gefangenen, wonach sie in Gewahrsam gefoltert worden seien, nicht ausreichend nach und ließ Aussagen als Beweismittel zu, die mutmaßlich unter Folter erpresst worden waren. Im September 2017 traten mindestens zehn der 19 zu diesem Zeitpunkt inhaftierten sahrauischen Gefangenen in den Hungerstreik, um gegen ihre Haftbedingungen zu protestieren; zuvor hatte man sie auf verschiedene Gefängnisse in Marokko verteilt.

Inhaftierte berichteten über Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam in Marokko und in der Westsahara. Die Justizbehörden leiteten jedoch keine angemessenen Untersuchungen ein und zogen die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft.

Die Behörden hielten mehrere Gefangene über lange Zeiträume hinweg in Isolationshaft, was den Tatbestand der Folter erfüllte. Der Gefangene Ali Aarrass befand sich bereits seit mehr als einem Jahr in Isolationshaft.

STRAFLOSIGKEIT

Die Behörden unternahmen nichts, um die Empfehlungen der Gerechtigkeits- und Versöhnungskommission umzusetzen und die Straflosigkeit für schwere Menschenrechtsverletzungen wie systematische Folter, Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen zu beenden, die in Marokko und der Westsahara zwischen 1956 und 1999 verübt worden waren.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN

Gerichte verurteilten Männer noch immer auf Grundlage von Paragraph 489 des Strafgesetzbuchs, der einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern unter Strafe stellt. Mindestens zwei Männer wurden 2017 nach Paragraph 489 zu sechs Monaten Haft verurteilt. Opfer homofeindlicher Angriffe gaben an, sie hätten Angst, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten, weil sie befürchteten, auf Grundlage von Paragraph 489 festgenommen zu werden.

RECHTE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTEN

In Marokko gab es 2017 weiterhin keine Asylgesetzgebung, die Regierung hielt jedoch an ihrer Politik fest, Flüchtlingen grundlegende Rechte und Leistungen, wie z. B. Schulbildung, zu gewähren. Die Behörden statteten Asylsuchende und Flüchtlinge, die vom Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge registriert worden waren, mit Dokumenten aus, die sie vor der Abschiebung (Refoulement) in Länder schützten, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten, ohne eine Entscheidung über ihren endgültigen Status zu treffen.

Die Behörden überließen eine Gruppe von 25 syrischen Flüchtlingen, die in der Pufferzone an der Grenze zu Algerien gestrandet waren, drei Monate lang ihrem Schicksal, ehe sie ihnen im Juli 2017 schließlich Schutz gewährten.

Die Sicherheitskräfte beteiligten sich weiterhin daran, massenhaft Migranten und Asylsuchende aus den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla nach Marokko abzuschieben und setzten dabei unverhältnismäßige und unnötige Gewalt ein. Gerichte verhängten weiterhin Haftstrafen gegen Migranten, die nach Marokko einreisten, sich im Land aufhielten oder auszureisen versuchten, ohne einen regulären Aufenthaltsstatus zu haben. Einige von ihnen wurden inhaftiert, obwohl sie einen regulären Aufenthaltsstatus beantragt hatten. Es gab auch Fälle, in denen Migranten ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand vor Gericht gestellt wurden.

Im September 2017 starben zwei Staatsangehörige von Burkina Faso, als marokkanische Sicherheitskräfte mit Tränengas gegen Migranten vorgingen, die versuchten, in die spanische Exklave Melilla zu gelangen.

TODESSTRAFE

Gerichte verhängten auch 2017 Todesurteile. Seit 1993 gab es in Marokko jedoch keine Hinrichtungen mehr.

POLISARIO-FLÜCHTLINGSLAGER

Die Bewegung Frente Polisario unternahm weiterhin nichts, um Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die in den 1970er und 1980er Jahren in den von ihr kontrollierten Flüchtlingslagern Menschenrechtsverstöße verübt hatten

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