Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Afghanistan

Der bewaffnete Konflikt ging 2017 weiterhin mit zahlreichen Menschenrechtsverletzungen und -verstößen einher. Zahlreiche Zivilpersonen wurden im Zuge der Auseinandersetzungen getötet, verletzt oder vertrieben. Für die hohe Zahl der verletzten und getöteten Zivilpersonen waren hauptsächlich bewaffnete Gruppen verantwortlich. Regierungstreue Kräfte trugen die Verantwortung für eine geringere, aber dennoch erhebliche Zahl von zivilen Opfern. Die Zahl der Binnenvertriebenen stieg auf mehr als 2 Mio. Menschen an. Etwa 2,6 Mio. Afghanen lebten als Flüchtlinge im Ausland. Staatliche und nichtstaatliche Akteure verübten weiterhin geschlechtsspezifische Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen. Es gab zunehmend Berichte, denen zufolge bewaffnete Gruppen Frauen nach Scharia-Recht öffentlich bestraften. Menschenrechtsverteidiger wurden von staatlichen wie nichtstaatlichen Akteuren bedroht. Journalisten waren Zensurmaßnahmen und Gewalt ausgesetzt. Auch 2017 ergingen Todesurteile, und im November wurden fünf Personen hingerichtet. Schiiten sowie Angehörige der Hazara-Minderheit wurden weiterhin drangsaliert und zunehmend auch angegriffen, insbesondere von bewaffneten Gruppen.

HINTERGRUND

Im März 2017 verlängerte der UN-Sicherheitsrat das Mandat der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan – UNAMA) unter der Leitung von Tadamichi Yamamoto um ein weiteres Jahr.

Gulbuddin Hekmatyar, der Anführer der zweitgrößten afghanischen Rebellengruppe Hezb-i-Islami, verständigte sich mit der Regierung und kehrte am 4. Mai 2017 in die Hauptstadt Kabul zurück. Möglich wurde dies durch eine vorläufige Friedensvereinbarung, die er im September 2016 nach jahrelangen Verhandlungen mit der Regierung unterzeichnet hatte. Darin wurde Hekmatyar eine Amnestie für frühere Verbrechen zugesichert – darunter auch Kriegsverbrechen – und die Freilassung einiger Hezb-i-Islami-Gefangener vereinbart.“

UNAMA dokumentierte im ersten Halbjahr 2017 zwölf Fälle, in denen afghanisches Territorium von Pakistan aus beschossen wurde. Dabei wurden mindestens zehn Zivilpersonen getötet und 24 weitere verletzt. Dies bedeutete einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Die Regierung nahm 2017 mehrere Änderungen am Strafgesetzbuch vor. Dabei wurden einige Bestimmungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in nationales Recht umgesetzt. Außerdem werden einige Verbrechen, die zuvor mit der Todesstrafe geahndet wurden, künftig mit lebenslanger Haft belegt.

BEWAFFNETER KONFLIKT

Der interne bewaffnete Konflikt zwischen "aufständischen" Gruppen und regierungstreuen Kräften ging 2017 unvermindert weiter. Zu den "aufständischen" Gruppen zählten die Taliban und die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS), insgesamt gab es jedoch mehr als 20 bewaffnete Gruppen im Land. Nach Angaben von UNAMA waren die Taliban und andere bewaffnete oppositionelle Gruppen von Januar bis September 2017 für 64 % der zivilen Opfer verantwortlich.

Bis Ende September 2017 dokumentierte UNAMA 8019 zivile Opfer (2640 getötete und 5379 verletzte Personen), dies bedeutete einen leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Zahl der verletzten und getöteten Frauen lag jedoch um 13 % höher als im Vorjahr. Etwa 20 % der zivilen Opfer ließen sich regierungstreuen Kräften zuordnen, darunter afghanische Sicherheitskräfte, die örtliche afghanische Polizei, regierungstreue bewaffnete Gruppen und die internationalen Streitkräfte.

Die UNAMA erkannte zwar an, dass die afghanischen Regierungstruppen insbesondere bei Bodenkämpfen versuchten, zivile Opfer zu vermeiden. Gleichzeitig hob sie hervor, dass die Zahl der bei Luftangriffen getöteten oder verletzten Zivilpersonen gegenüber dem Vorjahr um etwa 50 % gestiegen war – davon waren zwei Drittel Frauen und Minderjährige.

VERSTÖßE REGIERUNGSTREUER KRÄFTE

Nach Angaben von UNAMA wurde im Januar 2017 ein 13-jähriger Junge in der Provinz Paktika von afghanischen Grenzpolizisten sexuell missbraucht und angeschossen. Er erlag später seinen Verletzungen. Die afghanische Nationalpolizei nahm Ermittlungen auf, und die Täter erhielten Haftstrafen von je sechs Jahren wegen Mordes.

Mindestens zwölf Zivilpersonen wurden 2017 laut UNAMA an Kontrollpunkten erschossen. Am 16. März wurden ein Mann und seine Mutter in der Provinz Dschuzdschan von der örtlichen afghanischen Polizei angeschossen und verletzt, als sie sich einem Kontrollposten näherten. Die Polizei hatte sie für Aufständische gehalten. Im April schoss die afghanische Nationalpolizei auf einen 65-jährigen Mann, der gerade vom Kühefüttern zurückkam. Er erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Im Mai erschoss ein Soldat in der Nähe eines Kontrollpostens in der Provinz Badghis einen 13-jährigen Jungen, der dort Gras sammelte.

Laut Angaben der UNAMA wurden im Juni 2017 im Bezirk Saydebad drei Kinder in ihrem Zuhause getötet, als Armeeangehörige Mörsergranaten abfeuerten. Ebenfalls im Juni wurden ein Mann und seine beiden Söhne (fünf und zwölf Jahre alt) vor einer Ziegelfabrik von regierungstreuen Kräften auf Patrouille erschossen. Zum Zeitpunkt des Vorfalls gab es in der Gegend keine militärischen Aktivitäten. Die UNAMA beantragte Informationen zu etwaigen Untersuchungen oder sonstigen Maßnahmen in Verbindung mit diesen Fällen, hatte jedoch im Juli 2017 noch keine Nachricht vom Innenministerium erhalten.

In der ersten Jahreshälfte wurden laut UNAMA 95 Zivilpersonen bei Luftangriffen getötet, etwa die Hälfte von ihnen waren Minderjährige.

VERSTÖßE BEWAFFNETER GRUPPEN

Im Januar 2017 zerrten fünf Männer in der Provinz Badachschan eine schwangere Frau aus ihrem Haus und erschossen sie vor den Augen ihres Mannes und ihrer sechs Kinder. Laut Augenzeugenberichten warfen die Angreifer ihr vor, die Regierung zu unterstützen. Am 8. März drangen bewaffnete Männer in ein Militärkrankenhaus in Kabul ein und töteten mindestens 49 Personen, darunter auch Patienten. Im August wurde das Dorf Mirza Olang (Provinz Sar-i Pul) von bewaffneten Gruppen angegriffen. Dabei wurden mindestens 36 Menschen getötet, unter ihnen auch Zivilpersonen.

Selbstmordanschläge bewaffneter Gruppen in bewohnten Gebieten führten 2017 zu mindestens 382 Toten und 1202 Verletzten. Im Dezember wurden bei einem Selbstmordattentat auf ein schiitisches Kulturzentrum in Kabul mindestens 41 Personen getötet, darunter auch Minderjährige.

Am 25. August 2017 stürmten IS-Mitglieder eine schiitische Moschee in Kabul und töteten dabei 28 Menschen. Viele weitere wurden verletzt. Am 20. Oktober wurden ähnliche Angriffe auf zwei weitere schiitische Moscheen im Westen Kabuls und in der Provinz Ghor verübt, bei denen mehr als 60 Personen starben und Dutzende weitere verletzt wurden.

GEWALT GEGEN FRAUEN UND MÄDCHEN

Nach Angaben des Ministeriums für Frauenangelegenheiten nahm die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen 2017 zu, vor allem in Gebieten, die von den Taliban kontrolliert wurden.

Die Unabhängige Menschenrechtskommission Afghanistans (Afghanistan Independent Human Rights Commission) meldete im ersten Halbjahr 2017 Tausende Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im ganzen Land, u. a. Prügelattacken, Tötungen und Säureanschläge. Die Dunkelziffer war jedoch weiterhin extrem hoch, denn traditionelle Vorstellungen sowie die Angst vor Stigmatisierung und anderen Folgen hielten viele Opfer davon ab, Straftaten anzuzeigen. Selbst wenn solche Fälle zur Anzeige gelangten, wurden in der Regel keine Untersuchungen eingeleitet, und die Verantwortlichen gingen straffrei aus.

Bewaffnete Gruppen waren für geschlechtsspezifische Gewalt, Folter und andere Misshandlungen sowie weitere Menschenrechtsverstöße verantwortlich. So wandten sie die Prügelstrafe gegen Frauen an, wenn diese ihrer Ansicht nach "Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe" gehabt hatten oder der Prostitution nachgingen. UNAMA dokumentierte einen Fall, in dem mehrere Männer eine Frau in ihrem Haus im Bezirk Darah-i-Suf Payin (Provinz Samangan) schwer verprügelten. Die Männer warfen der Frau "Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe" und Prostitution vor.

Laut Angaben von UNAMA versuchten bewaffnete Gruppen zudem, Mädchen am Schulbesuch zu hindern. Im Februar 2017 führten Drohungen dazu, dass Mädchenschulen in zahlreichen Dörfern in der Provinz Farah geschlossen werden mussten und mehr als 3500 Mädchen vorübergehend keine Schulbildung erhielten. Als die Schulen zehn Tage später wieder öffneten, kehrten die allermeisten Mädchen aus Angst zunächst nicht zurück.

Die Leiterin der Behörde für Frauenangelegenheiten der Provinz Badachschan teilte mit, dass die Taliban im März 2017 im Bezirk Wardoj im Nordosten der Provinz eine Frau zu Tode steinigten und einen Mann auspeitschten, weil sie sich des "Geschlechtsverkehrs außerhalb der Ehe" schuldig gemacht haben sollen.

Im August 2017 wurde in der Provinz Dschuzdschan eine Frau namens Azadeh von Taliban-Mitgliedern erschossen. Ein Sprecher des Provinzgouverneurs erklärte, sie sei einige Monate zuvor wegen häuslicher Gewalt aus ihrer Familie geflohen und habe in Scheberghan in einem Frauenhaus Zuflucht gesucht. Nach Vermittlung durch Dorfbewohner kehrte sie zu ihrem Mann zurück, wo sie dann von Taliban-Mitgliedern aus dem Haus gezerrt und erschossen wurde.

FLÜCHTLINGE UND BINNENVERTRIEBENE

2017 lebten etwa 2,6 Mio. afghanische Flüchtlinge in mehr als 70 Ländern. Etwa 95 % von ihnen hielten sich in den beiden Nachbarländern Iran und Pakistan auf. Sie litten dort unter Diskriminierung, rassistischen Übergriffen und einem Mangel an Grundversorgungsleistungen. Zudem liefen sie Gefahr, massenhaft abgeschoben zu werden.

Zwischen 2002 und 2017 wurden mehr als 5,8 Mio. afghanische Staatsangehörige aus anderen Ländern nach Afghanistan zurückgeführt, oftmals gegen ihren Willen.

Nach Angaben des UN-Amts für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs – UNOCHA) wurden allein 2017 insgesamt 437907 Menschen aufgrund des bewaffneten Konflikts innerhalb des Landes vertrieben. Damit stieg die Zahl der Binnenflüchtlinge auf mehr als 2 Mio. an. Trotz der Versprechen mehrerer aufeinanderfolgender Regierungen mangelte es Binnenvertriebenen weiterhin an angemessenem Wohnraum, Nahrungsmitteln, Trinkwasser, Gesundheitsversorgung sowie Bildungs- und Beschäftigungschancen. Die meisten von ihnen mussten täglich lange Wege zurücklegen, um Wasser zu holen, und hatten Mühe, wenigstens eine Mahlzeit am Tag zu bekommen. Außerdem hatte die Mehrzahl kaum Zugang zu medizinischer Grundversorgung. Private Gesundheitseinrichtungen waren für sie unerschwinglich, und es gab nur vereinzelt mobile Kliniken, die von der Regierung oder von NGOs betrieben wurden.

Binnenvertriebene waren außerdem immer wieder von rechtswidrigen Zwangsräumungen sowohl durch staatliche als auch private Akteure bedroht.

MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER

Menschenrechtsverteidiger mussten ständig um ihr Leben und ihre Sicherheit fürchten. Im Juni 2017 eröffnete die Polizei das Feuer auf eine Gruppe von Demonstrierenden, die gegen die schlechte Sicherheitslage in Kabul protestierten, nachdem bei einem Selbstmordanschlag am 31. Mai mehr als 150 Menschen getötet worden waren. Soweit bekannt wurden die Tötungen durch die Polizei nicht untersucht. Angehörige der Opfer veranstalteten daraufhin in Kabul eine mehrwöchige Sitzblockade, die schließlich von der Polizei gewaltsam aufgelöst wurde. Dabei wurde eine Person getötet, mindestens fünf weitere Personen wurden Berichten zufolge in einem Wohnhaus willkürlich festgehalten, von Zivilpolizisten verhört und erst am folgenden Tag wieder freigelassen. Im Juli 2017 schlug die Regierung mehrere Änderungen der Vereinigungs-, Streik- und Demonstrationsgesetze vor, die eine Einschränkung der Rechte auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit bedeuten würden, da sie neue Auflagen vorsahen, was die Organisation von Demonstrationen und Streiks betraf. Die Änderungen würden zudem der Polizei erweiterte Befugnisse einräumen, Demonstrationen und Streiks zu stoppen bzw. zu verhindern, wodurch das Versammlungsrecht weiter ausgehöhlt würde.

Wie in den Vorjahren wurden Frauenrechtlerinnen auch 2017 in ganz Afghanistan von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren bedroht und eingeschüchtert. In den meisten Fällen kamen die Taten nicht zur Anzeige, weil die Betroffenen kein Vertrauen in die Sicherheitsbehörden hatten, da derartige Drohungen in der Regel weder untersucht noch Maßnahmen dagegen ergriffen wurden. Viele der Frauen, die sich an die Polizei wandten, erhielten dort weder Schutz noch Unterstützung.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG

Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde immer weiter untergraben. Besonders deutlich wurde dies angesichts zahlreicher gewalttätiger Angriffe, Einschüchterungen und Tötungen von Journalisten.

Die afghanische Organisation zur Unterstützung der Medien Nai dokumentierte 2017 mehr als 150 Angriffe auf Journalisten, Medienschaffende und Redaktionen, die sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren begangen wurden. Dazu zählten Drohungen, Prügel, Festnahmen, Brandstiftung, Tötungen und andere Formen von Gewalt.

Im März 2017 wurde ein Fernsehjournalist von Polizisten mit Schlägen misshandelt, als er in der Provinz Sar-i Pul für den Sender Ariana TV über exzessive Gewaltanwendung gegen Zivilpersonen berichten wollte. Nachdem die Beamten seine Kamera und andere Ausrüstungsgegenstände beschlagnahmt hatten, suchte der Reporter im Amtssitz des Gouverneurs Zuflucht.

Im August 2017 erhielt ein bekannter Reporter aus der Provinz Zabul Todesdrohungen von den Taliban, gefolgt von mehreren Mordversuchen. Die Sicherheitsbehörden, bei denen er die Vorfälle anzeigte, unternahmen wenig, um ihn zu schützen. Er verließ daraufhin die Provinz, um sich in Sicherheit zu bringen.

Im November griffen IS-Kämpfer den Fernsehsender Shamshad TV im Zentrum von Kabul an. Eine Mitarbeiterin wurde getötet, weitere Personen wurden verletzt.

Nai erklärte, man habe den Behörden im Jahr 2016 mindestens 240 Fälle von Gewalt gegen Reporter, Journalisten und andere Medienschaffende gemeldet. Ein Jahr später hatte die Regierung jedoch noch keinerlei Maßnahmen ergriffen, und in keinem der Fälle waren die mutmaßlichen Verantwortlichen vor Gericht gestellt worden.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

In ganz Afghanistan waren die Menschen weiterhin der Gefahr von Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt, und es herrschte nach wie vor ein Klima der Straflosigkeit. Der UN-Ausschuss gegen Folter kam zu dem Schluss, dass "Folter in der afghanischen Gesellschaft weitgehend akzeptiert ist und legitimiert wird".

Zahlreiche Personen, denen solche Straftaten vorgeworfen wurden, hatten weiterhin offizielle Führungspositionen inne, teilweise sogar in der Regierung. Der UN-Ausschuss stellte fest, dass Personen im Gewahrsam des afghanischen Inlandsgeheimdienstes (Nationale Sicherheitsdirektion), der Nationalpolizei und der örtlichen Polizei "geschlagen, mit Elektroschocks und durch Aufhängen gefoltert, bedroht, sexuell missbraucht sowie anderweitig geistig und körperlich misshandelt" wurden. Vertreter der UNAMA und des Amts des UN-Hochkommissars für Menschenrechte sprachen mit 469 Inhaftierten und gaben an, dass 39 % der Gesprächspartner glaubhaft über Folter und andere Formen der Misshandlung bei ihrer Festnahme und während Verhören berichtet hatten.

Im März 2017 erließ die Regierung ein Antifoltergesetz, das Folter unter Strafe stellte. Es enthielt jedoch keinen Passus über eine Entschädigung oder Wiedergutmachung für die Opfer.

Die Taliban und andere bewaffnete Gruppen verübten nach wie vor Tötungen, Folterungen und andere Menschenrechtsverstöße, um Personen für Verhaltensweisen zu bestrafen, die ihrer Ansicht nach als strafbare Handlungen zu werten waren. Die im Rahmen dieser Paralleljustiz vollstreckten Hinrichtungen und anderen schweren Bestrafungen stellten einen Verstoß gegen geltendes Recht dar und kamen in einigen Fällen möglicherweise Kriegsverbrechen gleich.

TODESSTRAFE

Eine Änderung des Strafgesetzbuchs sah vor, bei einigen Straftaten nicht mehr die Todesstrafe, sondern eine lebenslange Haftstrafe zu verhängen.

Im November 2017 wurden im Kabuler Pul-e-Charki-Gefängnis fünf Männer hingerichtet, die laut Angaben des Innenministeriums im Jahr 2016 wegen Mordes und Entführung zum Tode verurteilt worden waren. Das Innenministerium räumte ein, dass die Hinrichtungen vollstreckt wurden, obwohl die Fälle der fünf Männer drei Berufungsgerichten zur Überprüfung vorlagen.

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