Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Denmark

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Königreich Dänemark
STAATSOBERHAUPT: Königin Margrethe II.
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Lars Løkke Rasmussen

Die Regierung verabschiedete gravierende Einschränkungen des Asyl- und Einwanderungsrechts und setzte eine Vereinbarung über die Neuansiedlung von Flüchtlingen mit dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) aus. Verfahrensregeln sorgten für Verzögerungen bei der Änderung des amtlichen Geschlechts von Transgeschlechtlichen. Eine von irakischen Staatsangehörigen angestrengte Klage gegen das Verteidigungsministerium wegen Folter wurde für zulässig erklärt.

FLÜCHTLINGE UND ASYLSUCHENDE

Im Januar 2016 nahm das Parlament Änderungen des Ausländergesetzes vor, mit denen das Recht auf Familiennachzug eingeschränkt wurde. In der Folge müssen Personen mit subsidiärem Schutzstatus drei Jahre warten, ehe sie Familiennachzug beantragen können. Mit der Begründung, dass die Änderungen ihr Recht auf Familienleben verletzten, reichten vier syrische Staatsangehörige, denen Schutz zugesprochen worden war, im Oktober 2016 Klage gegen die dänische Regierung ein.

Im August kritisierte der UN-Menschenrechtsausschuss die Änderungen bezüglich des Familiennachzugs und äußerte Bedenken über eine weitere Änderung des Gesetzes, mit der die Möglichkeit eingeführt wurde, die Vermögenswerte Asylsuchender einzuziehen, um damit einen Teil der Kosten ihrer Unterbringung zu decken. Das gleiche Gesetz enthält auch eine Bestimmung, die der Exekutive die Möglichkeit gibt, die gerichtliche Überprüfung bei der Inhaftierung von Migranten und Asylsuchenden auszusetzen, wenn die Regierung der Ansicht ist, dass es einen großen Zustrom von Menschen ins Land gebe.

Im Juni 2016 führte die Regierung weitere Einschränkungen in Bezug auf die “Duldung” von Personen ein, denen kein Schutzstatus gewährt wird, da sie in Dänemark eine Straftat verübt haben oder im Verdacht stehen, woanders Kriegsverbrechen oder nichtpolitische Straftaten begangen zu haben. Die Betroffenen werden “geduldet”, wenn sie nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können, da sie dort in akuter Gefahr wären, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden. Die Regierung erklärte ihre Absicht, ihnen ihren Aufenthalt “so unerträglich wie möglich” zu machen. Zu den neuen Einschränkungen zählte die obligatorische Unterbringung der Betroffenen in einer Einrichtung in Kærshovedgård, etwa 300 km von Kopenhagen entfernt, um sie so von ihren Familien zu trennen. Wer die Vorschriften seiner “Duldung” verletzte, wurde mit potenziellen Freiheitsstrafen in regulären Gefängnissen belegt. Zum Ende des Jahres galt für 68 Personen eine “Duldung”.

Im Oktober 2016 stellte die Regierung die Umsetzung der mit dem UNHCR getroffenen Vereinbarung zurück, jährlich 500 Resettlement-Plätze für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen.

DISKRIMINIERUNG – TRANSGESCHLECHTLICHE

Von der dänischen Gesundheitsbehörde festgesetzte Verfahrensregeln bezüglich des Zugangs zu Hormonbehandlungen und geschlechtsangleichenden Operationen zogen die Änderung des amtlichen Geschlechts für Transgeschlechtliche unangemessen in die Länge. Die vorgeschriebenen Tests und Fragebögen konzentrierten sich auf die Sexualität, was viele Transgeschlechtliche als erniedrigend empfanden. Nur eine einzige Klinik war berechtigt, Transgeschlechtlichen Hormonbehandlungen zu verschreiben. Die Verfahrensregeln für geschlechtsangleichende Behandlungen der Gesundheitsbehörde wurden zum Ende des Jahres einer Überprüfung unterzogen. Im Mai 2016 verabschiedete das dänische Parlament einen wegweisenden Beschluss, um der Pathologisierung von Transgeschlechtlichkeit als “psychische Krankheit” bis Anfang 2017 ein Ende zu setzen.

ANTITERRORMAßNAHMEN UND SICHERHEIT

Im August 2016 äußerte sich der UN-Menschenrechtsausschuss besorgt über die zu weit gefasste Definition von Terrorismus im dänischen Strafgesetzbuch sowie über die Befugnis der Polizei, Kommunikationsverbindungen abzuhören, was zu Massenüberwachung führen könnte. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, eine umfassende Überarbeitung der Befugnisse in Bezug auf Antiterrormaßnahmen einzuleiten, um deren Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen zu gewährleisten.

FOLTER

Im August 2016 erklärte das Obere Gericht für den Osten des Landes eine von elf irakischen Staatsangehörigen gegen das Verteidigungsministerium angestrengte zivilrechtliche Schadenersatzklage für zulässig. Die Iraker gaben an, im Jahr 2004 bei einem von dänischen Soldaten geleiteten Militäreinsatz im irakischen Basra von irakischen Soldaten gefoltert worden zu sein. 2017 soll eine umfassende Anhörung stattfinden.

 

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