Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Namibia

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Namibia
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Hage Gottfried Geingob

Einige Häftlinge, die nach dem langwierigen Caprivi-Hochverratsprozess freigesprochen worden waren, mussten eine erneute Festnahme befürchten, nachdem der Generalstaatsanwalt entschieden hatte, gegen das Gerichtsurteil Rechtsmittel einzulegen. Es gab zahlreiche Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen, darunter auch Vergewaltigungen. Nach wie vor kam es zu Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung.

HINTERGRUND

Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt wurden Forderungen zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens laut. Stattdessen gab die Regierung jedoch bekannt, dass sie in städtischen und Stadtrandgebieten Essensausgaben einrichten wolle. Damit würde der weitverbreiteten extremen Armut in ländlichen Gebieten nicht entgegengewirkt.

CAPRIVI-HÄFTLINGE

42 freigesprochene Caprivi-Häftlinge, die nach ihrer Festnahme 1999 wegen Hochverrats angeklagt und zwischen 2013 und 2015 freigelassen worden waren, mussten aufgrund von Drohungen und Einschüchterungsversuchen auch weiterhin in Angst leben. Sie wurden am 17. Mai 2016 darüber informiert, dass der Generalstaatsanwalt beabsichtige, Rechtsmittel gegen ihre Freisprüche einzulegen.

Retief Kangongo, der stellvertretende Vorsitzende der Caprivi-Interessensgruppe Caprivi Concerned Group (CCG), galt seit dem 30. April 2016 als vermisst. Er soll zuvor vom Generalinspekteur der namibischen Polizei bedroht worden sein. Die CCG unterstützte die freigelassenen Häftlinge. Berichten zufolge beantragte Retief Kangono in Botsuana Asyl.

Im August 2016 entschied der Oberste Gerichtshof zugunsten von Boster Mubuyaeta Samuele, einem Caprivi-Häftling. Er war nach Botsuana geflohen und im Dezember 2002 von namibischen Sicherheitskräften entführt und nach Namibia gebracht worden, wo man ihn vor Gericht stellte. Anschließend hatte er mehr als 13 Jahre in Haft verbracht. Boster Mubuyaeta Samuele hatte in seinem Rechtsmittel erfolgreich argumentiert, dass sein Fall nicht vor namibischen Gerichten hätte verhandelt werden dürfen, da namibische Sicherheitskräfte mit seiner Entführung und willkürlichen Inhaftierung gegen das Völkerrecht verstoßen hätten.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG

Am 15. April 2016 wurden zwei japanische Journalisten des japanischen Fernsehsenders Asahi nach einem Interview mit der stellvertretenden namibischen Premierministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah am Hosea Kutako International Airport kurzzeitig von Sicherheitskräften festgesetzt. Die Journalisten hatten die stellvertretende Premierministerin im Zusammenhang mit einer Munitionsfabrik interviewt, die derzeit von Staatsangehörigen der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) in Namibia gebaut wird. Die namibischen Sicherheitskräfte konfiszierten ihre Kameras und Laptops.

GEWALT GEGEN FRAUEN UND MÄDCHEN

Nach wie vor war geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen, darunter auch Vergewaltigungen, weit verbreitet, da die Regierung nicht angemessen dagegen vorging.

Am 20. Juni 2016 wurde Janet Haoes im Vorort Otjomuise der Hauptstadt Windhoek von ihrem Lebensgefährten getötet; er hatte sie mit einem Elektrokabel gewürgt, mehrfach mit dem Messer verletzt und mit einem Hammer auf sie eingeschlagen. Am 26. August wurde der Leichnam der schwangeren Rosina Gaoses in einem Flussbett im Vorort Dolam von Windhoek gefunden. Spuren am Leichnam deuteten darauf hin, dass sie vor ihrer Ermordung vergewaltigt worden war.

In einigen Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt leitete die namibische Polizei Ermittlungen ein, dennoch waren die Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen nach wie vor unzureichend.

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