Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - United Kindom

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
STAATSOBERHAUPT: Königin Elizabeth II.
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Theresa May (löste im Juli 2016 David Cameron im Amt ab)

Zahlreiche Foltervorwürfe gegen die Geheimdienste und Streitkräfte des Landes standen 2016 nach wie vor ungeklärt im Raum. Ein massives Überwachungsgesetz wurde verabschiedet. Schwangerschaftsabbrüche waren in Nordirland weiterhin nur in wenigen Ausnahmefällen straffrei. Die Regierung versäumte es, die Auswirkungen der Mittelkürzungen für Prozesskostenhilfe in Zivilsachen einer Überprüfung zu unterziehen. Nach dem Referendum über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union nahm die Zahl der Hassverbrechen erheblich zu.

GESETZLICHE, VERFASSUNGSRECHTLICHE UND INSTITUTIONELLE ENTWICKLUNGEN

Im Juni 2016 stimmte die Mehrheit der Wähler des Vereinigten Königreichs und Gibraltars in einem Referendum für den Austritt aus der EU.
Im August erklärte die neue Justizministerin, die Regierung wolle an ihren Plänen festhalten, das bisherige Menschenrechtsgesetz (Human Rights Act), mit dem die Europäische Menschenrechtskonvention in nationales Recht umgesetzt wird, durch eine neue britische Grundrechtecharta (British Bill of Rights) zu ersetzen. Ende 2016 deutete der Generalstaatsanwalt allerdings an, dass bis zum Abschluss der EU-Austrittsverhandlungen keine konkreten Schritte in diese Richtung unternommen würden.

JUSTIZSYSTEM

Die Forderungen nach einer Überprüfung der Kürzungen bei der Prozesskostenhilfe – eine Folge des 2012 verabschiedeten Gesetzes zur Rechtshilfe und zur Verurteilung und Bestrafung von Straftätern (Legal Aid, Sentencing and Punishment of Offenders Act) – wurden lauter. Die Einschnitte wirkten sich vor allem auf schutzbedürftige und marginalisierte Personengruppen aus und betrafen viele verschiedene Bereiche (z. B. gerichtliche Untersuchungen, Einwanderungsfragen, Sozialleistungen und das Familien- und Wohnungsrecht). Laut einer im Juni 2016 veröffentlichten offiziellen Statistik des Justizministeriums waren die Ausgaben für Rechtshilfe in Zivilverfahren seit der Einführung des neuen Gesetzes um zwei Drittel gesunken. Im Juli empfahl der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Regierung, die Auswirkungen der Reformen einer Überprüfung zu unterziehen. Die Regierung kam diesem Ersuchen nicht nach.

ANTITERRORMAßNAHMEN UND SICHERHEIT

Auch 2016 herrschte Besorgnis über die weitreichenden Befugnisse im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung und entsprechenden politischen Initiativen zur Abwehr von “Extremismus”.

Definition des Begriffs “Terrorismus”

Ungeachtet eines Urteils des Berufungsgerichts vom Januar 2016, in dem die Definition von “Terrorismus” eingegrenzt wurde, und wiederholter Kritik des unabhängigen Prüfers der Antiterrorgesetzgebung (Independent Reviewer of Terrorism Legislation) an der übermäßig weiten Auslegung des Begriffs, erklärte die Innenministerin im Oktober, dass die Regierung keine Änderung plane.

Beschränkung der Freizügigkeit

Im November 2016 verlängerte das Parlament das 2011 erlassene Antiterrorgesetz (Terrorism Prevention and Investigation Measures Act) für weitere fünf Jahre. Mit diesem Instrument kann die Regierung Personen, die der Beteiligung an terrorismusbezogenen Aktivitäten verdächtig sind, durch Verwaltungsauflagen in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken.
Laut dem im Dezember vorgelegten Jahresbericht des unabhängigen Prüfers der Antiterrorgesetzgebung machte die Regierung im Jahr 2015 insgesamt 24-mal von der Befugnis Gebrauch, mutmaßliche “ausländische Kämpfer” an der Ausreise zu hindern; in 23 Fällen wurde der Reisepass eines britischen Staatsbürgers eingezogen. Die seit 2015 bestehende Möglichkeit, “ausländischen Kämpfern” die Wiedereinreise zu verweigern, wurde hingegen nicht angewendet.

Maßnahmen zur Extremismusbekämpfung

Im Mai 2016 wurden Pläne für einen Gesetzentwurf verkündet, der die Befugnisse zur Unterbindung extremistischer Aktivitäten und zum Schutz der Öffentlichkeit erweitern soll (Counter-Extremism and Safeguarding Bill). Ende des Jahres lag jedoch noch kein entsprechender Entwurf vor.
Nach Recherchen verschiedener NGOs barg die neue gesetzlich verankerte Verpflichtung bestimmter öffentlicher Einrichtungen, einschließlich Schulen, zur gebührenden Berücksichtigung der “Notwendigkeit einer Verhinderung terroristischen Gedankenguts” (sogenannte prevent duty) die ernsthafte Gefahr von Menschenrechtsverstößen, z. B. gegen das Recht auf friedliche Meinungsäußerung. Außerdem habe sie im Bildungs- und Gesundheitswesen zu einem Vertrauensverlust geführt.
Im April 2016 warnte der UN-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit davor, dass das Konzept der Regierung zum Umgang mit “gewaltlosem Extremismus” zu einer Verletzung der Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit führen könne. Im Juli empfahl der parlamentarische Menschenrechtsausschuss, auf bestehende Gesetze zurückzugreifen, statt neue, unklare Rechtsvorschriften auszuarbeiten.

Drohnen

Im Mai 2016 veröffentlichte der parlamentarische Menschenrechtsausschuss die Ergebnisse seiner Untersuchung zum Einsatz von Drohnen für gezielte Tötungen. Einer der untersuchten Vorfälle war der Einsatz von Drohnen durch die Royal Air Force im Jahr 2015 in der syrischen Stadt Rakka, bei dem drei mutmaßliche Mitglieder der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (unter ihnen mindestens ein britischer Staatsbürger) ums Leben gekommen waren. Der Ausschuss forderte die Regierung zu einer Klarstellung ihrer Politik gezielter Tötungen im Rahmen von bewaffneten Konflikten auf sowie zur Klärung ihrer Rolle bei gezielten Tötungen durch andere Staaten außerhalb bewaffneter Konflikte.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Internierung in Nordirland

Im Dezember 2016 reagierte die Regierung auf mehrere Fragen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Zusammenhang mit einem Ersuchen der irischen Regierung aus dem Jahr 2014 um Überprüfung eines Urteils aus dem Jahr 1978. Seinerzeit war es vor dem EGMR in der Rechtssache Irland gegen Vereinigtes Königreich um verschiedene in den Jahren 1971 und 1972 in Nordirland bei Gefangenen angewandte Foltertechniken gegangen. Der EGMR hatte damals die Behandlung der Gefangenen nicht als Folter anerkannt. Angesichts neuer Beweise und der heute geltenden Definition von Folter beantragte die irische Regierung 2014 die Überprüfung des Urteils.

RECHTSWIDRIGE ÜBERSTELLUNGEN

Im Juni 2016 entschied sich die Staatsanwaltschaft (Crown Prosecution Service – CPS) gegen die Eröffnung eines strafrechtlichen Verfahrens zu den Vorwürfen zweier libyscher Familien, im Jahr 2004 mit Wissen und unter Mitwirkung britischer Staatsbediensteter durch Bedienstete der US-amerikanischen und der libyschen Regierung rechtswidrig nach Libyen überstellt und dort gefoltert und misshandelt worden zu sein. Im November strengten die beiden Familien – Abdul-Hakim Belhaj und Fatima Boudchar sowie Sami al-Saadi mit Frau und Kindern – ein Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung der CPS-Entscheidung an.

STREITKRÄFTE

Im September 2016 wurde bekannt, dass die Royal Military Police Untersuchungen zu ca. 600 Fällen von mutmaßlicher Misshandlung durch britische Soldaten in afghanischen Haftzentren im Zeitraum zwischen 2005 und 2013 aufgenommen hatte.
Im November erklärte das Gremium, das Vorwürfe der Folterung und Misshandlung von irakischen Zivilpersonen durch britische Soldaten untersucht (Iraq Historic Allegations Team), dass die Untersuchung von 2356 der insgesamt 3389 eingereichten Beschwerden abgeschlossen sei oder kurz vor dem Abschluss stehe.
Im September kam das 2013 zur Untersuchung von Vorwürfen rechtswidriger Tötungen irakischer Zivilpersonen eingerichtete Gremium (Iraq Fatality Investigations) im Fall des 15-jährigen Ahmad Jabbar Kareem Ali zu dem Schluss, dass dieser im Jahr 2003 im Shatt-al-Basra-Kanal im Süden des Landes ertrunken war, nachdem britische Soldaten ihn ins Wasser gezwungen hatten. Der Verteidigungsminister entschuldigte sich für den Vorfall.
Die Vorwürfe wegen Kriegsverbrechen von britischen Streitkräften im Irak im Zeitraum zwischen 2003 und 2008 waren im Jahr 2016 nach wie vor Gegenstand einer Voruntersuchung durch den Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs.

ÜBERWACHUNG DER BÜRGER

Im November 2016 trat mit dem Investigatory Powers Act (IPA) ein Gesetz in Kraft, das die bis dahin bestehenden bruchstückhaften gesetzlichen Überwachungsbestimmungen ablöste. Der IPA stattet die Behörden mit größeren Befugnissen zur Überwachung der privaten Kommunikations- und Informationsflüsse in Großbritannien und im Ausland aus, erlaubt ein umfassendes Arsenal an vage definierten Praktiken zum Abfangen, Manipulieren und Speichern von Daten und erlegt den Anbietern von Telekommunikationsdiensten neue Verpflichtungen auf, um die behördliche Überwachung durch die Schaffung von internet connection records (Speicherung aller bei Internet-Providern anfallenden Daten) zu erleichtern. Das Gesetz enthielt keine Verpflichtung, vorab eine richterliche Genehmigung einzuholen.
Im Oktober 2016 urteilte das für Klagen gegen die Geheimdienste zuständige Investigatory Powers Tribunal, dass die geheime Sammlung von in- und ausländischen Mobilfunkdaten und das umfassende Anlegen persönlicher Datenprofile in der Vergangenheit eine Verletzung der Privatsphäre dargestellt hätte, nunmehr aber rechtmäßig sei.
Vor dem EGMR war noch eine Klage zur Frage der Legalität der Massendatenspeicherung und des Informationsaustauschs vor Erlass des IPA anhängig. Im Dezember erklärte der Gerichtshof der EU die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten gemäß den britischen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung für unzulässig.

NORDIRLAND: AUFARBEITUNG DER VERGANGENHEIT

Sowohl der seit Juli 2016 amtierende Minister für Nordirland als auch seine Vorgängerin bezeichneten jegliche erhobenen Vorwürfe über die Verwicklung der Staatsorgane in Menschenrechtsverletzungen als Beitrag zu einem “schädlichen Gegen-Narrativ”. NGOs, die sich dafür einsetzten, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfährt, äußerten die Sorge, dass solche Formulierungen ihre Arbeit als Menschenrechtsverteidiger gefährdeten.
Im November ersuchte der UN-Sonderberichterstatter über die Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien der Nichtwiederholung die Regierung des Vereinigten Königreichs nachdrücklich, sich nicht länger auf einzelne Ereignisse zu konzentrieren, sondern übergreifende strukturelle bzw. systemische Muster von Menschenrechtsverletzungen in den Blick zu nehmen. Er empfahl, die Untersuchungen und Maßnahmen zur Aufarbeitung nicht nur auf Todesfälle zu beschränken, sondern den Personenkreis auch um die Opfer von Folter, sexuellem Missbrauch und rechtswidriger Inhaftierung zu erweitern und dabei geschlechtersensibel vorzugehen. Des Weiteren drängte er darauf, Schadenersatzansprüchen nicht routinemäßig mit dem Verweis auf nationale Sicherheitsbelange zu begegnen, sondern dafür zu sorgen, dass die Frage der Entschädigung aller Opfer ernsthaft und systematisch angegangen wird.
Der Oberste Richter von Nordirland (Lord Chief Justice) legte einen detaillierten Fünfjahresplan zur Bewältigung der Altfälle bei gerichtsmedizinischen Untersuchungen vor, erhielt aber weder aus London noch aus Belfast eine Zusage für die erforderlichen Finanzmittel.
Die Regierung weigerte sich auch 2016, eine unabhängige Untersuchung zu den Umständen der Tötung des Belfaster Rechtsanwalts Patrick Finucane im Februar 1989 durchzuführen, obwohl sie bereits die Verwicklung von Staatsbediensteten in den Fall eingeräumt hatte.

SEXUELLE UND REPRODUKTIVE RECHTE

Schwangerschaftsabbrüche waren in Nordirland nach wie vor nur bei Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren gestattet. Im Juli 2016 übten sowohl der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte als auch der Ausschuss für die Rechte des Kindes Kritik an den nordirischen Gesetzesbestimmungen zur Abtreibung.
Nordirische Frauen mussten mit Strafverfolgung rechnen, wenn sie von der Weltgesundheitsorganisation genehmigte Medikamente einnahmen, um einen Schwangerschaftsabbruch einzuleiten. Im April 2016 wurde eine Frau zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, nachdem sie sich zweier Straftatbestände des nordirischen Abtreibungsgesetzes von 1861 schuldig bekannt hatte.
Amtlichen Statistiken zufolge waren 2015 insgesamt 833 Frauen aus Nordirland nach England oder Wales gereist, um dort einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. In Nordirland selbst wurden 16 legale Abbrüche vorgenommen.
Im Juni 2016 begann vor dem Berufungsgericht für Nordirland die Rechtsmittelverhandlung zu einem Urteil des Obersten Zivilgerichts (High Court) aus dem Jahr 2015, in dem das nordirische Abtreibungsgesetz für unvereinbar mit nationalen und internationalen Menschenrechtsnormen erklärt worden war.
Im November kündigte die Regierungschefin von Schottland Vorschläge an, um Nordirinnen den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen im Rahmen des britischen nationalen Gesundheitssystems zu ermöglichen.

DISKRIMINIERUNG

Laut den amtlichen Statistiken des nationalen Verbandes leitender Polizeibediensteter (National Police Chiefs’ Council) für die Monate Juni und September 2016 stieg die Zahl der gemeldeten Hassverbrechen in der Woche nach dem Brexit-Referendum sprunghaft um 57 % an und sank dann auf ein Niveau, das noch immer um 14 % über dem des Vorjahreszeitraums lag. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte äußerte sich im Juni sehr besorgt über diese Entwicklung. Die im Oktober von der Regierung veröffentlichen Statistiken zeigten einen Anstieg der Vorfälle von Hasskriminalität um 19 % gegenüber dem Vorjahr; 79 % dieser Straftaten waren rassistisch motiviert. Im November forderte der UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung die Regierung auf, Maßnahmen gegen diese Entwicklung zu ergreifen.
Erstmals legte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen Bericht über die kumulativen Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf die sozialen Sicherungssysteme vor. In ihrer Stellungnahme zu dem Bericht erklärte die britische Regierung, sie könne die Feststellung des Ausschusses, dass es zu “schwerwiegenden oder systematischen Verletzungen” der Rechte von Menschen mit Behinderungen gekommen sei, nicht akzeptieren.

RECHTE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTEN

Mit dem neuen, im Mai 2016 in Kraft getretenen Einwanderungsgesetz wurden die Sanktionen gegen Wohnungseigentümer verschärft, die an Personen ohne regulären Aufenthaltsstatus vermieten, und ihre Befugnisse zur Kündigung des Mietverhältnisses erweitert. Außerdem wurde die Möglichkeit geschaffen, die ohnehin begrenzten Rechtsmittel gegen eine Abschiebung erst dann zuzulassen, wenn der oder die Betreffende das Land verlassen hat. Darüber hinaus wurde ein System eingeführt, das es ermöglicht, von ihrer Familie getrennte minderjährige Asylsuchende in andere Gemeinden des Landes zu verlegen.
Auch 2016 kam die Regierung den Aufforderungen aus der EU nicht nach, mehr Verantwortung für Flüchtlinge zu übernehmen. Im April erklärte sie sich bereit, bis Mai 2020 insgesamt maximal 3000 Flüchtlinge aus dem Nahen Osten und Nordafrika aufzunehmen. Im Oktober nahm Großbritannien einige Dutzend unbegleitete Minderjährige aus dem als “Dschungel” bekannten Flüchtlingscamp in Calais auf und ließ darüber hinaus gemäß der Dublin-III-Verordnung eine größere Anzahl von Kindern zu ihren Familien nach Großbritannien einreisen.
Im Januar 2016 äußerte ein unabhängiger Prüfer in seinem Bericht über die Inhaftnahme schutzbedürftiger Einwanderer deutliche Kritik an Umfang und Dauer der Inhaftierung von Angehörigen dieses Personenkreises. Das Innenministerium legte daraufhin im August Leitlinien zum Umgang mit “gefährdeten Erwachsenen” vor. Einige NGOs kritisierten jedoch den erneuten Wegfall von Schutzvorkehrungen, u. a. durch Rückgriff auf eine enge Definition des Begriffs “Folter” bei der Bewertung des Risikos für das Wohlergehen einer Person in Gewahrsam. Im November ließ der High Court eine Klage gegen die neuen Leitlinien zu und ordnete an, zunächst weiter die bislang geltende breiter gefasste Definition des Folterbegriffs zu verwenden.

GEWALT GEGEN FRAUEN UND MÄDCHEN

Im Dezember 2016 stimmte das britische Unterhaus für die Ratifizierung des von der Regierung im Jahr 2012 unterzeichneten Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Im Juli empfahl der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Verbesserungen bei der Erhebung von Informationen über Gewalt gegen Kinder, auch hinsichtlich häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt.
Es bestand weiterhin große Besorgnis über das Ausmaß der finanziellen Einschnitte bei der Finanzierung von speziellen Leistungen für Frauen, die von häuslicher Gewalt oder Missbrauch betroffen waren. Laut Recherchen der britischen Frauenrechtsorganisation Women’s Aid mussten die Frauenhäuser aus Mangel an Platz oder Kapazitäten zwei Drittel aller Hilfesuchenden abweisen; für Frauen aus ethnischen Minderheiten lag diese Rate sogar bei 80 %.

RECHTE DER GEWERKSCHAFTEN

Im Mai 2016 trat ein neues Gewerkschaftsgesetz (Trade Union Act) in Kraft, mit dem die Durchführung von Streiks weiter erschwert wurde. Im Laufe des Jahres forderten sowohl der UN-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit als auch der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die Regierung auf, die neuen Bestimmungen zu überprüfen und entsprechend zu ändern.


 

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