Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Madagascar

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Madagaskar
STAATSOBERHAUPT: Hery Rajaonarimampianina
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Olivier Mahafaly Solonandrasana (löste im April 2016 Jean Ravelonarivo im Amt ab)

Armut war weit verbreitet. Hinzu kamen großflächige Unterernährung und eine sich zunehmend verschlechternde medizinische Grundversorgung. Kinderrechte wurden regelmäßig missachtet. Die Polizei verübte Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Korrupte Beamte wurden mit Menschenhandel in Verbindung gebracht. Diskriminierung von Frauen in Gesetzgebung und Praxis fand weiterhin statt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen des Landes waren nach wie vor katastrophal.

HINTERGRUND

Die seit fünf Jahren andauernde politische Instabilität machte sich nach wie vor bemerkbar. Nach einem wochenlangen politischen Konflikt löste Olivier Mahafaly Solonandrasana im April 2016 Jean Ravelonarivo als Ministerpräsident ab.

Ein großer Teil der Bevölkerung lebte in extremer Armut. Schätzungsweise 91 % der Menschen mussten mit weniger als 2 US-Dollar pro Tag auskommen. Eine Dürre im Süden der Insel verschärfte die schon katastrophale humanitäre Lage noch weiter. Angaben von UN-Institutionen zufolge waren 1,2 Mio. Menschen im Süden des Landes (etwa 80 % der dort lebenden Bevölkerung) von Ernährungsunsicherheit betroffen, 600000 von ihnen litten sogar unter schwerer Ernährungsunsicherheit.

RECHT AUF GESUNDHEIT

Die Sterblichkeit von Neugeborenen und Müttern war weiterhin sehr hoch. Aufgrund der zunehmenden Verschlechterung der medizinischen Grundversorgung konnten oft sogar elementare medizinische Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Die begrenzte Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser und die schlechten sanitären und hygienischen Verhältnisse gaben insbesondere angesichts der chronischen Unterernährung Anlass zur Besorgnis.

KINDERRECHTE

In Madagaskar leiden 47 % aller Kinder unter Wachstumsstörungen und fast 10 % unter akuter Unterernährung.

Im Nachgang der verheerenden Dürre gab es Berichte über einen alarmierenden Anstieg der wirtschaftlichen Ausbeutung von Kindern: Sie arbeiteten in Bergwerken, hüteten Rinderherden und wurden zudem sexuell ausgebeutet oder frühverheiratet. Nach Angaben des Kinderhilfswerks UNICEF erreichten die Abbrecherquoten unter Grundschülern in einigen Gemeinden 40 %.

Kinderprostitution fand weiterhin statt, zumeist in Touristenzentren und in der Nähe von Bergwerksstandorten und häufig unter Komplizenschaft von Familienmitgliedern.

STRAFLOSIGKEIT

Die Regierung war nicht in der Lage, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten. Menschenrechtsverletzungen konnten verübt werden, ohne dass die Täter dafür zur Verantwortung gezogen wurden. Im Süden Madagaskars kam es weiterhin zu tödlichen Zusammenstößen zwischen Polizei, Dorfbewohnern und bewaffneten Viehdieben (Dahalos), die zivile Opfer zur Folge hatten.

Zivilgesellschaftliche Organisationen prangerten nicht nur das Fehlen eines freien und fairen Zugangs zur Justiz an, sondern auch die Korruption unter Regierungsbeamten und deren Verstrickung in den Menschenhandel.

Madagaskar war weiterhin ein Ausgangsland für Menschenhandel zum Zweck der Zwangsarbeit und sexuellen Ausbeutung. Trotz der in jüngerer Zeit unternommenen Bemühungen gelang es der Regierung nicht, den Menschenhandel zu unterbinden, die Opfer zu schützen und die mutmaßlichen Täter – einschließlich ihrer Komplizen in der öffentlichen Verwaltung – strafrechtlich zu verfolgen.

FRAUENRECHTE

Das Staatsangehörigkeitsgesetz verweigerte Frauen das Recht, gleichberechtigt mit Männern ihre Nationalität auf ihre Kinder zu übertragen. Dies führte zu einer großen Anzahl staatenloser Personen.

Die Vorherrschaft des Gewohnheitsrechts begünstigte schädliche traditionelle Praktiken wie arrangierte Ehen sowie Zwangs- und Frühverheiratung. Frauen und Mädchen litten weiterhin unter sexualisierter Gewalt und anderen Formen physischer Gewalt, doch wurden nur wenige dieser Verbrechen angezeigt. Eine strafrechtliche Verfolgung fand nur in seltenen Fällen statt. Die Anstrengungen zur Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Betreuung und Behandlung der Betroffenen waren weiterhin unzureichend.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG

Im August 2016 stimmte das Hohe Verfassungsgericht nach monatelangen Protesten von Journalisten und internationalen Medienorganisationen dem Entwurf eines neuen Mediengesetzes zu. Das umstrittene Gesetz sieht hohe Geldstrafen für Delikte wie Missachtung, Verleumdung und Beleidigung von Regierungsbeamten vor.

Umweltschützer gaben an, bedroht und schikaniert worden zu sein, nachdem sie Berichte über Themen wie den Handel mit Palisanderholz und gefährdeten Tierarten veröffentlicht hatten, und beklagten sich über fehlende Schutzmaßnahmen durch die Regierung.

HAFTBEDINGUNGEN

Die Haftbedingungen waren weiterhin katastrophal. Die Gefängnisse waren überbelegt und verfügten über keine ausreichende Infrastruktur. Fast die Hälfte aller Gefangenen litt unter leichter bis schwerer Unterernährung.

Ungefähr die Hälfte der Gefängnisinsassen war noch nicht vor Gericht gestellt worden, so dass in vielen Fällen die Länge der Untersuchungshaft bereits die potenziell zu verhängende Höchststrafe überstieg.

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