Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Angola

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Angola
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: José Eduardo dos Santos

Die sich verschärfende Wirtschaftskrise trieb die Preise für Lebensmittel, Gesundheitsversorgung, Benzin, Freizeitaktivitäten und Kultur in die Höhe. Dies führte zu anhaltenden Protesten, in denen sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung artikulierte, und zu Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit. Die Regierung missbrauchte die Justiz und andere Institutionen des Staates, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die Rechte auf angemessenes Wohnen und Gesundheit wurden verletzt.

HINTERGRUND

Durch den Verfall des Ölpreises geriet die vom Erdöl abhängige angolanische Wirtschaft unter starken Druck. Die Regierung sah sich gezwungen, den Staatshaushalt um 20 % zu kürzen und den Internationalen Währungsfonds um Unterstützung zu bitten. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte kritisierte im Juli 2016 die regressiven Sparmaßnahmen des Staates, die sich u. a. durch eine unzureichende Zuweisung von Finanzmitteln im Gesundheitswesen bemerkbar machten.

Staatspräsident José Eduardo dos Santos ernannte am 2. Juni 2016 seine Tochter Isabel dos Santos zur Chefin der staatlichen Erdölgesellschaft Sonangol. Diese ist die größte Einnahmequelle des Staates und das Kernstück eines extensiven Patronagesystems.

Obwohl José Eduardo dos Santos im März 2016 angekündigt hatte, sich 2018 aus der Politik zurückziehen zu wollen, wurde er im August für weitere fünf Jahre zum Vorsitzenden der regierenden Volksbewegung für die Befreiung Angolas (Movimento Popular de Libertação de Angola – MPLA) gewählt. Dos Santos bekleidet das Amt des Staats- und Regierungschefs seit 1979.

JUSTIZSYSTEM

Politisch motivierte Prozesse sowie Gesetze über Verleumdung und die staatliche Sicherheit wurden nach wie vor genutzt, um Menschenrechtsverteidiger, politisch Andersdenkende und andere kritische Stimmen zu unterdrücken. Der Freispruch einiger Menschenrechtsverteidiger und die Freilassung gewaltloser politischer Gefangener waren positive Schritte, die jedoch ohne strukturelle Gesetzesreformen und das uneingeschränkte Bekenntnis zu den internationalen Menschenrechtsnormen nicht nachhaltiger Natur waren.

GEWALTLOSE POLITISCHE GEFANGENE

Am 28. März 2016 wurden die “Angola 17” – 17 junge Aktivisten (15 Männer, 2 Frauen) – wegen “Vorbereitung eines Aufstands” und “krimineller Verschwörung” zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und achteinhalb Jahren verurteilt und in Haft genommen. Zusätzlich mussten sie eine Geldstrafe von 50000 Kwanza (etwa 280 Euro) zur Begleichung der Gerichtskosten leisten. 15 der Aktivisten waren zwischen dem 20. und 24. Juni 2015 von Sicherheitskräften in der angolanischen Hauptstadt Luanda festgenommen und inhaftiert worden, weil sie an einem friedlichen Treffen teilgenommen hatten, auf dem politische Themen sowie Probleme der Regierungsführung diskutiert worden waren. Zwei Aktivistinnen wurden der gleichen Straftaten angeklagt, jedoch erst nach der Urteilsverkündung in Haft genommen. Die Rechtsbeistände der Aktivisten legten unmittelbar nach der Urteilsverkündung Rechtsmittel vor dem Obersten Gerichtshof und dem Verfassungsgericht ein. Außerdem beantragten sie eine gerichtliche Haftprüfung, die am 29. Juni 2016 vor dem Obersten Gerichtshof stattfand. Das Gericht ordnete an, dass die Haftstrafen gegen die Aktivisten bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Fälle unter Auflagen auszusetzen seien.

Am 20. Juli 2016 verabschiedete die Nationalversammlung ein Amnestiegesetz, das Verurteilten bei bestimmten, vor dem 11. November 2015 begangenen Straftaten eine Amnestie gewährt. Die “Angola 17” zählten zu diesen Verurteilten. Einige von ihnen lehnten die Amnestie mit der Begründung ab, dass sie keine Verbrechen begangen hätten. Die “Angola 17” waren gewaltlose politische Gefangene, die nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte inhaftiert und verurteilt wurden.

Zwei junge Aktivisten wurden bestraft, weil sie die Verfahrensweise während des Prozesses kritisiert hatten. Manuel Chivonde Nito Alves, einer der “Angola 17”, erklärte in der Gerichtsverhandlung am 8. Februar 2016 mit lauter Stimme: “Dieser Prozess ist eine Farce.” Er wurde der Missachtung des Gerichts für schuldig befunden und zu sechs Monaten Haft sowie einer Geldstrafe von 50000 Kwanza (etwa 280 Euro) verurteilt. Das Verfassungsgericht urteilte am 5. Juli im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens, dass in dem Prozess einige der verfassungsmäßigen Rechte von Manuel Chivonde Nito Alves verletzt worden seien, und ordnete seine Freilassung an. Der junge Aktivist Francisco Mapanda (auch Dago Nível Intelecto genannt), der den Prozess in der Verhandlung am 28. März 2016 ebenso als Farce bezeichnete, wurde gleichfalls der Missachtung des Gerichts für schuldig befunden und zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Er wurde am 21. November 2016 aus der Haft entlassen, sieben Tage vor dem offiziellen Ablauf seiner Freiheitsstrafe.

MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER

Der Menschenrechtsverteidiger und frühere gewaltlose politische Gefangene José Marcos Mavungo wurde am 20. Mai 2016 nach einem Rechtsmittelverfahren vor dem Obersten Gerichtshof auf freien Fuß gesetzt. Das Gericht befand, dass die Beweise für seine Verurteilung nicht ausreichten. José Marcos Mavungo war am 14. September 2015 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Die gegen ihn erhobene Anklage der “Rebellion” gilt als Straftat gegen die Staatssi-cherheit. Er war am 14. März 2015 inhaftiert worden, weil er Mitorganisator einer friedlichen Demonstration gewesen war.

Das Provinzgericht der Exklave Cabinda wies am 11. Juli 2016 die Anklage gegen den Menschenrechtsverteidiger und früheren gewaltlosen politischen Gefangenen Arão Bula Tempo ab. Er war am 14. März 2015 festgenommen und zwei Monate später unter Auflagen aus der Haft entlassen worden. Gegen ihn wurde Anklage wegen “Rebellion” und “versuchter Zusammenarbeit mit ausländischen Staatsangehörigen gegen die Interessen des angolanischen Staates” erhoben. Die beiden Anklagepunkte werden in Angola als staatssicherheitsgefährdende Straftaten betrachtet und stützten sich auf den Vorwurf, dass Arão Bula Tempo Journalisten aus der Republik Kongo eingeladen haben soll, um über die Demonstration am 14. März 2015 zu berichten, die von José Marcos Mavungo organisiert worden war.

RECHT AUF VEREINIGUNGSFREIHEIT

Zivilgesellschaftliche Organisationen wie z. B. die Organisationen OMUNGA und SOS-Habitat, die sich für den Schutz der Menschenrechte engagierten, waren unverhältnismäßigen Einschränkungen beim Zugang zu ihren Finanzmitteln unterworfen, auch wenn diese von internationalen Geldgebern stammten. Die Banken hinderten die Organisationen daran, auf ihre Konten zuzugreifen. Damit wurde nicht nur die legitime Arbeit der Organisationen behindert, sondern auch das Recht von Verbänden untergraben, Finanzmittel zu organisieren und zu sichern, was weiter reichende Auswirkungen auf die Menschenrechte im Allgemeinen hatte. Ende 2016 hatten die Organisationen auf die Beschwerden, die sie bei den für die Bankenaufsicht zuständigen Regierungsbehörden eingereicht hatten, noch keine Antwort bekommen.

RECHT AUF VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Demonstrationen wurden von den Behörden immer wieder verboten, obwohl sie laut Gesetz nicht genehmigt werden müssen. Wenn Demonstrationen stattfanden, nahmen Polizeikräfte friedliche Demonstrierende häufig willkürlich fest und inhaftierten sie.

Am 30. Juli 2016 wurden in der Stadt Benguela mehr als 30 friedliche Aktivisten willkürlich festgenommen und bis zu sieben Stunden in Gewahrsam gehalten. Sie hatten geplant, an einer friedlichen Demonstration teilzunehmen, die von der Revolutionären Bewegung Benguelas (Movimento Revolucionário de Benguela) organisiert wurde und mit der wirksame Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung eingefordert werden sollten. Alle Festgenommenen kamen ohne Anklageerhebung frei. Wenige Tage später wurden vier von ihnen erneut festgenommen, wiederum ohne Haftbefehl. Sie wurden gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt. Ende 2016 war gegen sie nach wie vor keine Anklage erhoben worden. Allerdings sagte ihnen der Staatsanwalt, dass man sie des schweren Raubes, des Drogenhandels und der Gewalt gegen MPLA-Anhänger verdächtige. Niemand wurde für die willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen zur Rechenschaft gezogen.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG

Die Nationalversammlung nahm am 18. November 2016 fünf Gesetzentwürfe an, die das Recht auf freie Meinungsäußerung noch stärker einschränken. Es handelte sich um das Pressegesetz, das Journalismusgesetz, das Rundfunkgesetz, das Fernsehgesetz und das Gesetz über die Regulierungsbehörde für soziale Medien. Oppositionsparteien, der angolanische Journalistenverband Sindicato dos Jornalistas Angolanos und andere Vertreter der Zivilgesellschaft kritisierten die Entwürfe, da sie der Regierung stärkere Kontrollbefugnisse über Fernsehen, Radio, Presse, soziale Medien und das Internet einräumen.

Die beabsichtigten Änderungen beinhalteten u. a. die Schaffung einer Regulie-rungsbehörde für soziale Kommunikation mit weitreichenden Regulierungs- und Aufsichtsbefugnissen. Die Behörde könnte u. a. darüber entscheiden, ob eine bestimmte Meldung den Richtlinien guter journalistischer Praxis entspricht. Dies käme einer Vorabzensur gleich und würde den freien Fluss von Gedankengut und Meinungen behindern. Die Behörde soll mehrheitlich aus Personen bestehen, die von der Regierungspartei bzw. der Partei mit den meisten Sitzen in der Nationalversammlung – in beiden Fällen die MPLA – ernannt werden. Dies gab Anlass zu der Befürchtung, dass die Behörde eine politische Institution sein wird, die kritische Stimmen und abweichende Meinungen nicht zulässt.

RECHT AUF GESUNDHEIT – GELBFIEBEREPIDEMIE

Die im letzten Quartal des Jahres 2015 in der Hauptstadt Luanda ausgebrochene Gelbfieberepidemie hielt bis ins zweite Halbjahr 2016 an. Aus allen 18 Provinzen des Landes wurden Verdachtsfälle gemeldet. In diesem Zeitraum wurden 3625 Erkrankungen registriert, die in 357 Fällen zum Tod der Betroffenen führten. Die Epidemie wurde noch verschlimmert, weil in dem großen öffentlichen Krankenhaus in Luanda, wo die ersten Fälle diagnostiziert wurden, nicht genügend Impfstoff vorhanden war. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte riet Angola, das Gesundheitswesen mit mehr Mitteln auszustatten und dabei den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Infrastruktur und den Ausbau medizinischer Versorgungseinrichtungen in ländlichen Regionen zu legen.

RECHT AUF WOHNEN – ZWANGSRÄUMUNGEN

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte äußerte 2016 Besorgnis über die anhaltenden rechtswidrigen Zwangsräumungen, die in Angola ohne die erforderlichen Verfahrensgarantien, ohne Bereitstellung von Ersatzunterkünften und ohne eine angemessene Entschädigung der betroffenen Personen und Gruppen durchgeführt wurden. Hierzu zählten Zwangsräumungen informeller Siedlungen und Räumungen im Zusammenhang mit Bauprojekten. Die Betroffenen wurden in behelfsmäßigen Behausungen an Standorten untergebracht, an denen es keinen angemessenen Zugang zu Wasser, Strom, Sanitärversorgung, medizinischen Einrichtungen und Schulen gab.

Am 6. August 2016 erschoss ein Militärpolizist den 14-jährigen Rufino Antônio, der sich vor seine Hütte gestellt hatte, um deren Abriss zu verhindern. Die Militärpolizei war an diesem Tag dort stationiert worden, um eine Demonstration gegen den Abriss von Häusern in der Siedlung Zango II in Viana (Provinz Luanda), die einem Bauprojekt weichen sollten, zu kontrollieren. Die Personen, die der Tötung verdächtigt wurden, waren bis Jahresende noch nicht vor Gericht gestellt worden.

Verknüpfte Dokumente