Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Chad

Amtliche Bezeichnung: Republik Tschad
STAATSOBERHAUPT: Idriss Déby Itno
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Albert Pahimi Padacké (löste im Februar 2016 Kalzeubé Pahimi Deubet im Amt ab)Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Die bewaffnete Gruppe Boko Haram war auch 2016 für Übergriffe im Gebiet des Tschadsees verantwortlich, bei denen Menschen ums Leben kamen und Privateigentum geplündert und zerstört wurde. Zehntausende Menschen sahen sich aufgrund der Gewalt und der Reaktion der Regierung auf diese gezwungen, in andere Landesteile zu fliehen, wo sie katastrophalen Lebensbedingungen ausgesetzt waren, u. a. hatten sie kaum Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen. Die Präsidentschaftswahlen im April 2016 fanden vor dem Hintergrund von Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Einsatzes exzessiver oder unnötiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende und von Fällen des Verschwindenlassens statt. Mehr als 389000 Flüchtlinge lebten im Tschad nach wie vor unter schlechten Bedingungen in überfüllten Flüchtlingslagern. Der frühere tschadische Präsident Hissène Habré wurde im Senegal von den Außerordentlichen Afrikanischen Kammern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter während seiner Amtszeit (1982–90) schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt.

VERSTÖßE BEWAFFNETER GRUPPEN

Die bewaffnete Gruppe Boko Haram führte im Jahr 2016 Angriffe auf Zivilpersonen und Angehörige der Sicherheitskräfte durch, bei denen Menschen getötet und Privateigentum sowie öffentliche Einrichtungen geplündert und zerstört wurden.

Am 31. Januar 2016 forderten zwei Selbstmordanschläge von Boko Haram in den Ortschaften Guié und Miterine in der Region des Tschadsees mindestens drei Tote, unter ihnen ein Angehöriger einer Bürgerwehr, und schätzungsweise 56 Verletzte.

RECHTE AUF MEINUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden verletzt. Menschenrechtsverteidiger waren 2016 weiterhin Drohungen und Einschüchterungen ausgesetzt. Der Zugang zu sozialen Medien wurde regelmäßig eingeschränkt. Die Regierung verbot am 19. März 2016 sämtliche Demonstrationen, die nicht Teil des Wahlkampfs waren.

Am 6. Februar 2016 wurden in der Hauptstadt N’Djamena 17 friedliche Demonstrierende festgenommen und zwei Tage lang im Präsidium der Kriminalpolizei in Gewahrsam gehalten. Sie wurden in dieser Zeit geschlagen, und es wurde Tränengas in ihre Zelle geworfen. Mindestens zwei der Festgenommenen mussten anschließend auf der Intensivstation eines Krankenhauses behandelt werden.

Zwischen dem 21. und 23. März 2016 wurden vier Menschenrechtsverteidiger festgenommen und wegen “Störung der öffentlichen Ordnung” sowie “Missachtung einer gesetzlichen Anordnung” angeklagt, weil sie eine friedliche Demonstration geplant hatten. Sie befanden sich vom 24. März bis zum 14. April im Amsinene-Gefängnis in N’Djamena in Gewahrsam. Am 14. April wurden sie zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, und es wurde ihnen verboten, “subversiven Aktivitäten nachzugehen”. Der Menschenrechtsverteidiger Dr. Albissaty Salhe Alazam wurde am 4. April 2016 wegen “Anstiftung zur Beteiligung an einer unbewaffneten Versammlung”, “Störung der öffentlichen Ordnung” und “Missachtung einer gesetzlichen Anordnung” angeklagt. Er hatte für den 5. April eine Demonstration geplant, um die Freilassung der vier Menschenrechtsverteidiger zu fordern. Er wurde zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Zwei Menschenrechtsverteidiger flohen Mitte April 2016 außer Landes, nachdem sie wegen ihrer Teilnahme an Protesten vor den Präsidentschaftswahlen gegen die Wiederwahl von Präsident Idriss Déby Morddrohungen per SMS und anonymen Anrufen erhalten hatten.

Am 17. November 2016 wurden bei einer nichtgenehmigten Demonstration gegen die Wirtschaftskrise elf Oppositionelle festgenommen und wegen Teilnahme an einer “unbewaffneten Versammlung” angeklagt. Sie wurden am 7. Dezember freigelassen und alle Anklagen gegen sie fallengelassen.

EXZESSIVE GEWALTANWENDUNG

In N’Djamena und in anderen Städten schlugen die Sicherheitskräfte Demonstrationen mit exzessiver und unnötiger Gewalt nieder, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Im Februar und März 2016 lösten die Sicherheitskräfte im ganzen Land mit Gewalt friedliche Demonstrationen auf, in denen Gerechtigkeit für Zouhoura Ibrahim gefordert wurde. Die 16-jährige Schülerin war am 8. Februar 2016 vergewaltigt worden. Bei den fünf Tätern soll es sich um junge Männer mit Verbindungen zu den Behörden und den Sicherheitskräften gehandelt haben. Bei einer friedlichen Demonstration am 15. Februar wurde in N’Djamena ein 17-jähriger Schüler von Polizisten getötet. In der Stadt Faya Largeau erschossen die Sicherheitskräfte am 22. Februar einen 15 Jahre alten Schüler, mindestens fünf weitere erlitten Verletzungen.

Am 7. August 2016 löste die Polizei in N’Djamena eine friedliche Demonstration gegen die Wiederwahl von Präsident Idriss Déby unter Einsatz von Schusswaffen auf. Ein junger Mann wurde erschossen, ein weiterer Mann schwer verletzt.

WILLKÜRLICHE FESTNAHMEN UND INHAFTIERUNGEN – JOURNALISTEN

Wie in den Vorjahren wurden Journalisten eingeschüchtert, routinemäßig festgenommen und für kurze Zeit inhaftiert, weil sie von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machten.

Am 28. Mai 2016 wurde der Moderator eines Radiosenders von Angehörigen des Staatssicherheitsdienstes Direction des Renseignements Généraux (DGR) verhört, weil er in einer Sendung versehentlich Hissène Habré statt Idriss Déby als Präsidenten bezeichnet hatte. Nach sieben Stunden ließ man ihn gehen, doch er durfte die Sendung nicht mehr moderieren.

Stéphane Mbaïrabé Ouaye, Herausgeber der Zeitung Haut Parleur, wurde am 30. August 2016 von Angehörigen des DGR festgenommen, verhört und wegen “versuchten Betrugs und versuchter Erpressung” angeklagt. Er hatte den Leiter des Mutter-Kind-Krankenhauses in N’Djamena im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen interviewt. Ein Gericht sprach ihn am 22. September von den Vorwürfen frei; er wurde noch am selben Tag freigelassen.

Bemadjiel Saturnin, Reporter beim Radiosender Radio FM Liberté, wurde am 9. September 2016, während er von einer Demonstration berichtete, festgenommen, obwohl er seinen Presseausweis zeigte. Er wurde im Polizeipräsidium befragt und nach vier Stunden freigelassen.

VERSCHWINDENLASSEN

Am 9. April 2016 wurden mindestens 64 Soldaten Opfer des Verschwindenlassens, nachdem sie sich geweigert hatten, beim Wahlgang für den amtierenden Präsidenten zu stimmen. Zeugen beschrieben, wie Sicherheitskräfte Soldaten, die Kandidaten der Opposition unterstützten, in Wahllokalen misshandelten. Sie entführten die Soldaten und folterten sie sowohl in offiziellen als auch in geheimen Hafteinrichtungen. 49 Soldaten kamen frei, das Schicksal der anderen 15 Soldaten war Ende 2016 jedoch weiter ungeklärt. Als Reaktion auf internationalen Druck nahm die Staatsanwaltschaft im Fall von fünf Soldaten Ermittlungen auf, die aber nach deren Freilassung wieder eingestellt wurden. Eine Untersuchung der Foltervorwürfe und der übrigen Fälle von Verschwindenlassen fand nicht statt.

FLÜCHTLINGE UND BINNENVERTRIEBENE

Mehr als 389000 Flüchtlinge aus Nigeria, dem Sudan und der Zentralafrikanischen Republik lebten nach wie vor unter schlechten Bedingungen in Flüchtlingslagern.

Die Anschläge und Drohungen von Boko Haram und die Sicherheitsoperationen der tschadischen Armee führten dazu, dass 105000 Menschen in andere Landesteile fliehen mussten. 12000 Personen kamen aus Nigeria und Niger in das Tschadseebecken zurück. Die zunehmend unsichere Lage im Grenzgebiet der Region um den Tschadsee ab Ende Juli 2016 wirkte sich auf den Zugang zu humanitärer Hilfe und den Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen aus. Binnenvertriebene im Tschadseebecken lebten unter katastrophalen Bedingungen und hatten nur in äußerst beschränktem Umfang Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen. Dies galt in besonderem Maße für die Lager Bol, Liwa und Ngouboua bei Baga-Sola.

RECHT AUF EINEN ANGEMESSENEN LEBENSSTANDARD SOWIE ZUGANG ZU BILDUNG UND JUSTIZ

Die Menschen flüchteten weiterhin vor der eskalierenden Gewalt in der Region des Tschadsees. Handel, Landwirtschaft und Fischerei kamen durch die Gewalt zum Erliegen, was katastrophale wirtschaftliche und soziale Auswirkungen hatte. Die prekäre Sicherheitslage verschlimmerte die Ernährungssituation der Menschen. Nach Schätzungen der UN im September 2016 war die Ernährung von 3,8 Mio. Menschen nicht sichergestellt, 1 Mio. von ihnen befanden sich in einer akut kritischen Ernährungssituation bzw. waren auf Soforthilfe angewiesen.

Die verzögerte Auszahlung von Gehältern führte regelmäßig zu Streiks im öffentlichen Dienst, was Einschränkungen des Zugangs zu Bildung und Justiz zur Folge hatte.

Zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise, unter der das Land infolge des niedrigen Erdölpreises litt, verabschiedete die Regierung im August 2016 ein Paket von 16 Dringlichkeitsreformen. Unter anderem wurden Stipendien für Studierende aus ländlichen Regionen gestrichen. Die Studierenden reagierten darauf mit friedlichen, in einigen Fällen aber auch mit gewaltsamen Demonstrationen in den wichtigsten Städten des Landes, u. a. in N’Djamena, Sarh, Pala und Bongor.

SEXUELLE UND REPRODUKTIVE RECHTE

Laut Gesetz hatten Paare und Einzelpersonen das Recht, frei und eigenverantwortlich über die Zahl und den Altersabstand ihrer Kinder sowie über Maßnahmen für ihre eigene reproduktive Gesundheit zu entscheiden. Auch das Recht auf Zugang zu Informationen und den entsprechenden Mitteln war per Gesetz festgelegt. Dennoch hatten viele Menschen – vor allem in ländlichen Regionen – keinen Zugang zu Informationen und reproduktiven Gesundheitsleistungen. Der UN-Bevölkerungsfonds schätzte, dass lediglich 3 % der Frauen in irgendeiner Form verhüteten. Nach Angaben des tschadischen Amts für Statistik aus dem Jahr 2014 nutzen nur 5 % aller verheirateten Frauen moderne Verhütungsmethoden.

Im Dezember 2016 nahm die Nationalversammlung eine Reform des Strafgesetzbuchs an, mit der das heiratsfähige Alter von Mädchen von 16 auf 18 Jahre angehoben wurde.

INTERNATIONALE STRAFVERFOLGUNG

Der frühere tschadische Staatspräsident Habré wurde am 30. Mai 2016 von den Außerordentlichen Afrikanischen Kammern im Senegal zu lebenslanger Haft verurteilt. Dieses Sondergericht war im Rahmen eines Abkommens zwischen der Afrikanischen Union und der Regierung im Senegal eingerichtet worden. Habré wurde Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter während seiner Amtszeit (1982–90) im Tschad für schuldig befunden. Seine Anwälte legten Rechtsmittel ein.

Am 29. Juli 2016 sprach das Sondergericht im Fall Habré den Opfern von Vergewaltigungen und sexualisierter Gewalt 20 Mio. CFA-Francs (umgerechnet ca. 30500 Euro) pro Person zu. Opfer von willkürlichen Inhaftierungen und Folter sowie Kriegsgefangene und weitere Überlebende erhielten 15 Mio. CFA-Francs (rund 23000 Euro). Den Angehörigen von Opfern wurden jeweils 10 Mio. CFA-Francs (rund 15200 Euro) zugesprochen.

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