Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Bulgaria

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Bulgarien
STAATSOBERHAUPT: Rossen Plewneliew
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Bojko Borisow

Bulgarien gelang es 2016 nicht, die steigende Zahl von Migranten und Flüchtlingen, die im Land ankamen, angemessen zu versorgen und ordnungsgemäße Verfahren zu gewährleisten. Es gab weiterhin Vorwürfe über pauschale Zurückweisungen und Menschenrechtsverstöße an der Grenze, ohne dass die Behörden entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Die Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz im Land verschärfte sich 2016 massiv. Roma wurden weiterhin systematisch diskriminiert. Das Parlament nahm in erster Lesung ein neues Antiterrorgesetz an.

RECHTE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTEN

Nachdem Serbien und Ungarn ihre Grenzkontrollen verschärft hatten, ergriffen die bulgarischen Behörden Maßnahmen, um die Zahl der Migranten und Flüchtlinge zu begrenzen, die nun nach Bulgarien einreisten, um in die EU zu gelangen. Menschenrechtsorganisationen dokumentierten zahlreiche Fälle, in denen Grenzpolizisten Flüchtlinge und Migranten zurückgewiesen, körperlich misshandelt und bestohlen haben sollen. Ministerpräsident Bojko Borisow verteidigte die Zurückweisungen zwar nicht öffentlich, erklärte jedoch, die Regierung habe zur Bewältigung der Flüchtlingskrise einen “pragmatischen Ansatz” gewählt. Bis August 2016 seien mehr 25000 Personen in die Türkei und nach Griechenland abgeschoben worden.

Die mutmaßlichen Menschenrechtsverstöße an der Grenze zogen keine strafrechtliche Verfolgung nach sich. Im Fall eines unbewaffneten Afghanen, der im Oktober 2015 starb, nachdem ihn der Schuss eines Grenzpolizisten getroffen hatte, stellte die Bezirksstaatsanwaltschaft Burgas im Juli 2016 das Verfahren ein.

Die Mehrheit der Migranten und Flüchtlinge wurde nach wie vor routinemäßig in Verwaltungshaft genommen. In vielen Fällen dauerte die Inhaftierung Monate länger als gesetzlich erlaubt. Wer zweimal versuchte, die Grenze unerlaubt zu überqueren, sei es zur Ein- oder zur Ausreise, machte sich strafbar. Dementsprechend wurden Migranten und Flüchtlinge, die das Land ohne Erlaubnis verlassen wollten, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert, manche von ihnen länger als ein Jahr.

KINDERRECHTE

Unbegleitete Minderjährige wurden 2016 weiterhin rechtswidrig inhaftiert. Um das Verbot der Inhaftierung unbegleiteter Minderjähriger zu umgehen, wiesen die Migrationsbehörden unbegleitete Minderjährige willkürlich Erwachsenen zu, die nicht mit ihnen verwandt waren.

Die Aufnahmezentren erfüllten nicht die notwendigen Voraussetzungen, um unbegleitete Minderjährige unterzubringen. Die Behörden versäumten es regelmäßig, für einen angemessenen Zugang von Minderjährigen zu Rechtsbeiständen, Übersetzungsdiensten, Gesundheitsversorgung, Bildung und psychosozialer Unterstützung sowie für ein sicheres Umfeld zu sorgen. Da es keine speziellen Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige gab, waren viele von ihnen zusammen mit Erwachsenen und ohne angemessene professionelle Aufsicht untergebracht und liefen Gefahr, Opfer von sexuellen Übergriffen, Drogenkonsum und Menschenhandel zu werden.

DISKRIMINIERUNG

Fremdenfeindlichkeit

Menschenrechtsorganisationen äußerten sich 2016 besorgt über das Ausmaß an Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz gegenüber Flüchtlingen, Asylsuchenden, Migranten und anderen Gruppen, die besonders von Gewalt und Drangsalierungen bedroht waren. Die Regierung trat dem Klima der Intoleranz nicht entschieden entgegen, einige Amtsträger gaben vielmehr wiederholt diskriminierende und fremdenfeindliche Äußerungen von sich.

Im April 2016 zeigten in- und ausländische Medien Aufnahmen selbsternannter “freiwilliger Grenzschützer” die irakische und afghanische Migranten beim Versuch von der Türkei aus nach Bulgarien zu gelangen, aufgriffen und sie bis zur Übergabe an die Polizei gefangen hielten. Zunächst befürworteten die Behörden und Teile der Öffentlichkeit die rechtswidrigen “Jedermann-Festnahmen”. Nachdem das Bulgarische Helsinki-Komitee offiziell Beschwerde dagegen eingelegt hatte, nahm die lokale Polizei einige der Täter fest, und das Innenministerium forderte die Bürger auf, keine Flüchtlinge, Asylsuchenden und Migranten mehr zu ergreifen.

Roma

Die soziale Ausgrenzung und weitreichende Diskriminierung von Roma hielt 2016 unvermindert an. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes äußerte sich besorgt darüber, dass Roma-Kinder nach wie vor nur eingeschränkten Zugang zu Bildung, Gesundheitsfürsorge und angemessenem Wohnraum hatten. Noch immer waren Roma in “Sonderschulen”, psychiatrischen Einrichtungen und Jugendstrafanstalten extrem überrepräsentiert. Die Behörden nahmen weiterhin rechtswidrige Zwangsräumungen vor, ohne den Betroffenen angemessene Alternativunterkünfte anzubieten, wodurch viele Familien obdachlos wurden.

Muslimische Frauen

Das Parlament billigte im September 2016 ein Gesetz, das eine Vollverschleierung des Gesichts an öffentlichen Orten verbietet. Es war Teil einer Reihe von Gesetzen, die von der Patriotischen Front eingebracht worden waren. Die Partei, die der Regierungskoalition angehört, wollte damit eine ihrer Ansicht nach drohende “Radikalisierung” verhindern. Weitere Gesetzentwürfe, die Ende 2016 noch debattiert wurden, sahen weitreichende Maßnahmen vor, u. a. ein Verbot des “radikalen Islam”, ein vollständiges Verbot ausländischer Finanzhilfen für alle Religionsgemeinschaften und die Vorschrift, religiöse Versammlungen grundsätzlich auf Bulgarisch abzuhalten. Bereits zuvor hatten mehrere Regionalzentren, wie z. B. die Stadt Pasardschik, die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verboten. In Bulgarien tragen nur wenige Frauen einen Gesichtsschleier oder eine Burka. Das landesweite Verbot könnte sich ungerecht auf Frauen auswirken, die der ethnisch türkischen Minderheit und der muslimischen Roma-Gemeinschaft angehören.

ANTITERRORMAßNAHMEN UND SICHERHEIT

Im Juli 2016 nahm das Parlament im Eiltempo ein neues Antiterrorgesetz in erster Lesung an, das “terroristische Handlungen” vage und weitgefasst definiert. Darin wird der Präsident ermächtigt, mit Zustimmung des Parlaments, nach einem terroristischen Anschlag auf das Staatsgebiet den Ausnahmezustand zu verhängen. Unter dem Ausnahmezustand können die Behörden öffentliche Kundgebungen, Versammlungen und Demonstrationen ohne jegliche wirksame und unabhängige Kontrolle verbieten. Außerdem sah das Gesetz eine Reihe von Kontrollmaßnahmen vor, darunter Reiseverbote, Einschränkungen der individuellen Bewegungsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit, die gegen Personen verhängt werden könnten, die verdächtigt werden, “eine terroristische Handlung vorzubereiten oder zu planen”.

GRUNDSATZ DER NICHT-ZURÜCKWEISUNG

Bulgarien verletzte im August das internationale Rechtsprinzip der Nicht-Zurückweisung (_Non-Refoulement-_Grundsatz), wonach es verboten ist, Menschen an Staaten zu überstellen, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Die Polizei nahm den türkischen Staatsbürger Abdullah Büyük, der seit Ende 2015 in Bulgarien gelebt hatte, fest und übergab ihn heimlich den türkischen Behörden. Grundlage war ein von Interpol ausgestellter Haftbefehl, den die türkische Regierung beantragt hatte, um eine Auslieferung von Abdullah Büyük zu erreichen, dem sie Geldwäsche und Terrorismus in Verbindung mit der Gülen-Bewegung vorwarf. Nach Angaben seines Rechtsbeistands wurde Abdullah Büyük weder Gelegenheit gegeben, Kontakt zu seinem Anwalt oder seiner Familie aufzunehmen noch seine Überstellung anderweitig anzufechten. Die Übergabe an die türkischen Behörden fand wenige Tage nach der Ablehnung seines Asylantrags in Bulgarien statt und erfolgte, obwohl zwei Gerichte Urteile gegen eine Auslieferung Abdullah Büyüks gefällt hatten. Im März 2016 hatten das Stadtgericht von Sofia und das bulgarische Berufungsgericht entschieden, er dürfe nicht ausgeliefert werden, da die gegen ihn erhobenen Vorwürfe offenbar politisch motiviert seien und die Türkei ihm kein faires Verfahren garantieren könne. Das Amt der Ombudsperson erklärte öffentlich, die Rückführung von Abdullah Büyük in die Türkei verstoße gegen die bulgarische Verfassung, nationale Gesetze und Bulgariens internationale rechtliche Verpflichtungen.

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