Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Belarus

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus
STAATSOBERHAUPT: Alexander Lukaschenko
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Andrej Kobjakow

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin stark eingeschränkt. Die Regierung verweigerte nach wie vor die Zusammenarbeit mit dem UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Belarus. 2016 wurden mindestens vier Menschen hingerichtet und vier Todesurteile verhängt.

HINTERGRUND

Zum 28. Februar 2016 hob die EU ihre Sanktionen gegen hochrangige Vertreter des Landes fast vollständig auf. Nur die Reise- und Vermögenssperren gegen vier ehemalige Behördenvertreter, die für das Verschwindenlassen politisch engagierter Bürger in den Jahren 1999 und 2000 verantwortlich gemacht werden, blieben in Kraft.

Am 1. Juli 2016 wurde der Nominalwert der Landeswährung Belarus-Rubel im Zuge einer Währungsreform um vier Nullen gekürzt. Die Regierung reagierte damit auf den anhaltenden wirtschaftlichen Niedergang, der zum Teil durch die Wirtschaftskrise des Haupthandelspartners Russland ausgelöst worden war.

Das Mandat des 2012 vom UN-Menschenrechtsrat ernannten Sonderberichter-statters über die Menschenrechtssituation in Belarus wurde im Juli 2016 um ein weiteres Jahr verlängert.

Die Parlamentswahl im September 2016 fand vor dem Hintergrund massiver Einschränkungen der unabhängigen Medien und der politischen Opposition statt. Es wurden nur zwei Abgeordnete gewählt, die sich der Opposition zurechnen lassen.

Am 24. Oktober 2016 wurde erstmals eine nationale Menschenrechtsstrategie beschlossen, die Gesetzesreformen in Aussicht stellte, allerdings betrafen diese nicht die Todesstrafe. Vorgesehen war jedoch, den Beitritt des Landes zur Europäischen Menschenrechtskonvention und die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution “in Erwägung zu ziehen”.

TODESSTRAFE

Am 18. April 2016 wurde das im März 2015 gegen Siarhei Ivanou verhängte Todesurteil vollstreckt, obwohl die Überprüfung seines Falls durch den UN-Menschenrechtsausschuss noch nicht abgeschlossen war. Dies war die erste Hinrichtung in Belarus seit November 2014. Um den 5. November 2016 wurden Siarhei Khmialeuski, Ivan Kulesh und Hyanadz Yakavitski hingerichtet. Todesurteile werden in Belarus üblicherweise geheim vollstreckt und ohne dass die Angehörigen darüber informiert werden. Am 4. Oktober 2016 bestätigte der Oberste Gerichtshof das Todesurteil gegen Siarhei Vostrykau. Er wartete am Jahresende noch immer auf die Entscheidung des Präsidenten über sein Gnadengesuch. Von mehr als 400 Gnadengesuchen seit 1994 wurde bislang nur ein einziges positiv beschieden.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG

Auf der Grundlage des Gesetzes über Massenmedien wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung auch im Jahr 2016 weiter stark eingeschränkt, und alle Medien wurden von der Regierung kontrolliert. Journalisten, die in Belarus für ausländische Medien arbeiten wollten, mussten nach wie vor beim Außenministerium eine Akkreditierung einholen, die jedoch häufig verweigert oder auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.

Im Januar 2016 wurde der für seine kritischen Beiträge über die belarussischen und die russischen Behörden bekannte Politblogger Eduard Palchys während eines Besuchs im russischen Briansk festgenommen und in Untersuchungshaft gehalten. Am 7. Juni erfolgte seine Auslieferung an Belarus, wo man ihn inhaftierte. Am 28. Oktober verurteilte ihn ein Gericht wegen “Anstiftung zu rassistischem, nationalem oder religiösem Hass” und der “Verbreitung pornografischer Schriften”. Da er bereits seit Januar in Untersuchungshaft gesessen hatte, erhielt er keine Freiheitsstrafe, sondern wurde noch im Gericht auf freien Fuß gesetzt. Sein Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, doch zur Urteilsverkündung war die Öffentlichkeit zugelassen.

ÜBERWACHUNG DER BÜRGER

Der rechtliche Rahmen für geheimdienstliche Überwachung erlaubte es den Behörden, ohne nennenswerte Begründung weitreichende Überwachungs-maßnahmen durchzuführen. Durch das Spähprogramm SORM (System of Operative-Investigative Measures), das die Überwachung der gesamten elektronischen Kommunikation ermöglicht, hatten die Behörden direkten Zugriff auf Telefon- und Internetverbindungen und die entsprechenden Daten. Die Gefahr der Überwachung schränkte Menschenrechtsverteidiger und andere zivilgesellschaftliche und politische Aktivisten sowie Journalisten bei der Wahr-nehmung ihrer Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie weiterer Menschenrechte ein.

RECHT AUF VEREINIGUNGSFREIHEIT

Für NGOs und politische Parteien galten weiterhin unangemessene Auflagen, wie z. B. die Verpflichtung zur amtlichen Registrierung. In vielen Fällen wurden Anträge auf Zulassung wegen geringfügiger Verstöße oder ohne jegliche Begründung willkürlich abgelehnt. Nach Artikel 193 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs drohten für die Gründung einer nicht zugelassenen Organisation oder die Beteiligung an deren Aktivitäten weiterhin Haftstrafen von bis zu zwei Jahren.

Die ehemaligen gewaltlosen politischen Gefangenen Mikalaj Statkevich, Yury Rubtsou und vier weitere Aktivisten mussten 2016 weiterhin strenge Auflagen erfüllen, die zur Bedingung für ihre vorzeitige Haftentlassung im Jahr 2015 gemacht worden waren.

RECHT AUF VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Das Gesetz über Massenveranstaltungen, das jede Form von öffentlichen Versammlungen oder Protestveranstaltungen unter Strafe stellt, wenn sie von den Behörden nicht ausdrücklich genehmigt wurden, blieb 2016 in Kraft.

Der zivilgesellschaftliche Aktivist Pavel Vinahradau wurde vom 7. Juni bis zum 13. September 2016 unter “präventive Überwachung” gestellt, nachdem er sich an vier “nichtgenehmigten” friedlichen Straßenprotesten beteiligt hatte.

GESETZLICHE, VERFASSUNGSRECHTLICHE UND INSTITUTIONELLE ENTWICKLUNGEN

Im Oktober 2016 gaben die Finanzbehörden bekannt, dass mehr als 72900 Personen, die zur Zahlung einer Sondersteuer verpflichtet waren, weil sie innerhalb eines Jahres an mehr als 183 Tagen arbeitslos waren, einen Mahnbescheid erhalten hätten.

Grundlage war das Dekret des Staatspräsidenten “Zur Verhinderung sozialer Abhängigkeit” aus dem Jahr 2015. Bürgern, die der Zahlungsaufforderung nicht nachkamen, drohten Geldstrafen oder “Verwaltungshaft” und ein verpflichtender Sozialdienst, der Zwangsarbeit gleichkommen könnte.

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