HINTERGRUND
Im März 2016 wurde Patrice Talon zum Präsidenten des Landes gewählt. Als achter Mitgliedstaat der Afrikanischen Union eröffnete Benin NGOs und Einzelpersonen den direkten Zugang zum Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker.
RECHTE AUF VERSAMMLUNGSFREIHEIT UND FREIE MEINUNGSÄUßERUNG
Nach wie vor schränkten die Behörden das Recht auf friedliche Versammlung willkürlich ein. So verboten sie u. a. mehrere Demonstrationen von Oppositi-onsgruppen, ergriffen Vergeltungsmaßnahmen gegen Organisatoren friedlicher Demonstrationen und gingen mit exzessiver und willkürlicher Gewalt gegen Demonstrierende vor.
Die Behörden verboten im Januar und Februar 2016 mindestens drei friedliche Demonstrationen von Oppositionsgruppen im Zusammenhang mit den Präsi-dentschaftswahlen. Anhänger der Regierungspartei durften hingegen De-monstrationen abhalten.
Im Februar 2016 untersagten die Behörden eine Demonstration von Men-schenrechtsgruppen, die gegen die rechtswidrige Tötung eines Militärangehörigen protestieren wollten.
Bei einer Demonstration in Bantè (Département Collines) erschossen Sicher-heitskräfte im März 2016 einen Mann und verletzten neun weitere Menschen, unter ihnen zwei Kinder. Nach Angaben von Augenzeugen war die Demonstration weitestgehend friedlich verlaufen, bis die Sicherheitskräfte mit Tränengas und scharfer Munition in die Menge zu schießen begannen.
Im Juli 2016 lösten die Sicherheitskräfte eine friedliche Demonstration von Studierenden in Cotonou unter Einsatz von Tränengas und Schlagstöcken auf, wobei mindestens 20 Menschen verletzt wurden. Mindestens neun Studierende wurden nach den Protesten festgenommen und erst nach mehreren Wochen in Haft wieder freigelassen. Gegen 21 Studierende, die an den Protesten teilgenommen haben sollen, erging ein fünfjähriges Verbot, sich an der Universität von Abomey-Calavi einzuschreiben. Die Universität entschied im August 2016, das Studienjahr für alle Studierenden der Fakultät, der die meisten der Demonstrierenden angehörten, für ungültig zu erklären. Im Oktober verbot der Ministerrat den Studierendenorganisationen jedwede Aktivität auf dem Campus.
Im November 2016 entschied die Hohe Behörde für audiovisuelle Kommunikation willkürlich, sieben private Medienunternehmen zu schließen.
RECHTSWIDRIGE TÖTUNGEN
Im Januar 2016 wurde der Unteroffizier Mohamed Dangou in einem Militärlager in Cotonou von einem Angehörigen der Sicherheitskräfte erschossen. Nach Angaben eines Augenzeugen war er unbewaffnet. Mohamed Dangou sollte im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen einer Protestaktion während seiner Dienstzeit in Côte d’Ivoire festgenommen werden, bei der er und andere Mili-tärangehörige die Zahlung von Zuschüssen eingefordert hatten. Das Verfas-sungsgericht urteilte im Juli 2016, dass die Streitkräfte gegen Mohamed Dangous Recht auf Leben verstoßen hätten.
HAFTBEDINGUNGEN
Im Januar 2016 reiste der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter zu einem unangekündigten Besuch nach Benin. Der Ausschuss gelangte zu dem Schluss, dass die Hafteinrichtungen des Landes überbelegt waren und es ihnen an personellen und anderen Ressourcen fehlte. Im September 2016 befanden sich im Gefängnis von Cotonou 1137 Gefangene, obwohl es nur für 500 Insassen ausgelegt war. Die Nationalversammlung verabschiedete im Juni 2016 ein Gesetz über ge-meinnützige Arbeit, das die Möglichkeit eröffnete, die Überbelegung in den Gefängnissen durch Verurteilungen zu Maßnahmen ohne Freiheitsentzug zu verringern.
KINDERRECHTE
Im Februar 2016 veröffentlichte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes seine abschließenden Bemerkungen zu Benin. Darin äußerte er sich besorgt über die Tötung von Kindern mit angeborenen Behinderungen und das Fortbestehen gefährlicher Praktiken; u. a. verwies der Ausschuss auf den Anstieg der Fälle weiblicher Genitalverstümmelung sowie auf Früh- und Zwangsverheiratungen. Der Ausschuss hob besonders die hohe Anzahl von Mädchen hervor, die infolge rechtswidriger Schwangerschaftsabbrüche starben, und forderte den Staat nachdrücklich auf, die Rechte von Mädchen auf Bildung, Information sowie auf Zugang zu verlässlichen Verhütungsmitteln sicherzustellen.
TODESSTRAFE
Im Januar 2016 schaffte das Verfassungsgericht von Benin die Todesstrafe ab, indem es entschied: “ab sofort kann niemand mehr zum Tode verurteilt werden”. Die Regierung hat die Gesetzesänderungen zur Abschaffung der Todesstrafe jedoch noch nicht im Strafgesetzbuch verankert.