Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Argentina

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Argentinische Republik
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Mauricio Macri

Frauen und Mädchen, die legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen wollten, sahen sich mit Hindernissen konfrontiert. Die Wahrnehmung sexueller und reproduktiver Rechte wurde zunehmend kriminalisiert. Indigene Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin diskriminiert.

HINTERGRUND

Der Nationalkongress verabschiedete das Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen (Ley 27275 de Derecho de Acceso a la Información Pública). Der staatliche Nationale Frauenrat (Consejo Nacional de las Mujeres) stellte einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Plan Nacional de Acción para la Prevención, Asistencia y Erradicación de la Violencia contra las Mujeres 2017–2019) vor.

Im Juni und Oktober 2016 fanden unter der Losung Ni Una Menos (“Nicht noch eine”) Massenproteste gegen die grassierende Gewalt gegen Frauen, die Ermordung von Frauen (Femizid) und die Tatenlosigkeit der Regierung statt. Argentinien wurde vom UN-Menschenrechtsausschuss, dem UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) und dem UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung überprüft.

SEXUELLE UND REPRODUKTIVE RECHTE

Im April 2016 wurde eine Frau aus der Provinz Tucumán des “Mordes” für schuldig befunden und zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem sie ihrer Krankenakte zufolge in einem Krankenhaus eine Fehlgeburt erlitten hatte. Sie war vom Krankenhauspersonal wegen eines angeblich selbst eingeleiteten Schwangerschaftsabbruchs bei der Polizei angezeigt und mehr als zwei Jahre lang in Untersuchungshaft gehalten worden. Zunächst wurde Anklage wegen der Herbeiführung eines rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs erhoben, die später mit der Begründung, sie habe einen nahen Verwandten getötet, in eine Anklage wegen Mordes umgewandelt wurde. Die Tat kann mit bis zu 25 Jahren Gefängnis geahndet werden. Im August 2016 äußerte sich der UN-Menschenrechtsausschuss besorgt über den Fall und empfahl der Regierung, in Erwägung zu ziehen, Schwangerschaftsabbrüche nicht länger unter Strafe zu stellen und die Frau umgehend freizulassen. Der Ausschuss forderte Argentinien zudem auf, seine gesetzlichen Bestimmungen über Schwangerschaftsabbrüche zu liberalisieren und den Zugang zu reproduktiven Gesundheitsdiensten für alle Frauen und Mädchen sicherzustellen, “so dass Frauen nicht länger gezwungen sind, sich aufgrund gesetzlicher Hindernisse, der Verweigerung des Eingriffs durch medizinisches Personal und des Fehlens medizinischer Leitlinien illegalen Schwanger-schaftsabbrüchen zu unterziehen, die ihr Leben und ihre Gesundheit gefährden”. Schließlich ordnete das Oberste Gericht in Tucumán im August die Haftentlassung der Frau an. Die achtjährige Haftstrafe, zu der das niederinstanzliche Gericht sie verurteilt hatte, war damit allerdings noch nicht endgültig aufgehoben.

Im Juli 2016 wurde ein zwölfjähriges Mädchen, das der indigenen Gemeinschaft der Wichí angehört, von einer Gruppe nichtindigener Männer vergewaltigt. Die Vergewaltigung hatte eine Schwangerschaft zur Folge, die das Mädchen nicht abbrechen durfte, obwohl ihre Eltern die Vergewaltigung angezeigt hatten. In der 31. Schwangerschaftswoche erhielt das Mädchen schließlich die Erlaubnis, die Schwangerschaft mit einem Kaiserschnitt beenden zu lassen, allerdings nur, weil eine Untersuchung ergeben hatte, dass der Fötus nicht überlebensfähig war.

Im November 2016 forderte der CEDAW-Ausschuss Argentinien eindringlich auf, dafür zu sorgen, dass in allen Provinzen Leitlinien für Krankenhäuser beschlossen werden, die sicherstellen, dass Frauen und Mädchen Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen und Nachsorgemaßnahmen erhalten. Argentinien solle zudem konkrete Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, “dass sich Ärzte regelmäßig auf Gewissensgründe berufen, um die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu verweigern”. Dabei sei besonderes Augenmerk auf Teenagerschwangerschaften zu legen, die das Resultat von Vergewaltigung oder Inzest sind und möglicherweise Folter gleichkommen. Zudem solle die Annahme des Gesetzentwurfs über den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch beschleunigt werden, um besseren Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen.

RECHTE INDIGENER BEVÖLKERUNGSGRUPPEN

Obwohl die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen auf ihr angestammtes Land und auf Beteiligung an der Verwaltung der natürlichen Ressourcen in der Verfassung verankert sind, blieb der Mehrzahl der indigenen Gemeinschaften die legale Anerkennung ihrer Landrechte versagt.

Sprecher indigener Gemeinschaften berichteten über mehr als 200 Fälle von Verletzungen ihrer Menschenrechte, die u. a. Landeigentum, Beteiligung und Konsultation, Gleichheit vor dem Gesetz und Nichtdiskriminierung sowie Zugang zur Justiz betrafen.

Im Jahr 2016 waren sieben Jahre vergangen, ohne dass jemand im Fall von Javier Chocobar, Sprecher der indigenen Gemeinschaft Chuschagasta, strafrechtlich belangt worden war. Javier Chocobar war getötet worden, weil er mit friedlichen Mitteln sein Land in der nordargentinischen Provinz Tucumán verteidigt hatte.

RECHTE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTEN

Im August 2016 kündigten die Einwanderungsbehörde (Dirección Nacional de Migraciones) und das Ministerium für Sicherheit die Einrichtung einer Haftanstalt für Migranten an. Eine solche Einrichtung verletzt die Rechte auf Freiheit, Freizügigkeit und Schutz vor willkürlicher Inhaftierung.

Auf dem im September 2016 in New York (USA) durchgeführten UN-Flüchtlingsgipfel verpflichtete sich Argentinien zur Aufnahme von 3000 syrischen Flüchtlingen, wobei Familien mit Kindern der Vorzug gegeben werden sollte. Bis Ende 2016 lagen noch keine näheren Angaben über das Neuansiedlungsprogramm vor.

STRAFLOSIGKEIT

Es fanden weiterhin öffentliche Gerichtsverfahren zur Aufarbeitung der in der Zeit der Militärregierung zwischen 1976 und 1983 verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit statt. Zwischen 2006 und Dezember 2016 wurden 173 Urteile verkündet. Damit stieg die Zahl der Verurteilten auf 733 an.

Im Mai 2016 wurde ein historisches Urteil im Verfahren Plan Cóndor verkündet. Plan Cóndor war ein in den 1970er und 1980er Jahren von den Militärregierungen in Argentinien, Brasilien, Bolivien, Chile, Paraguay und Uruguay in Gang gesetzter grenzübergreifender Plan der Geheimdienste zur Verfolgung von Oppositionellen. Reynaldo Bignone, der letzte De-facto-Präsident der argentinischen Militärregierung, wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Auch 14 weitere hochrangige Militärangehörige erhielten Freiheitsstrafen. Im August 2016 wurde das Urteil im historischen Gerichtsverfahren um das Gefangenenlager La Perla in der Provinz Córdoba verkündet. 28 Personen wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Neun Mitangeklagte erhielten Freiheitsstrafen zwischen zwei und 14 Jahren. Für sechs Angeklagte endete der Prozess mit einem Freispruch.

Bis Dezember 2016 war der im Jahr 2015 durch Gesetz 27217 gefasste Beschluss zur Bildung einer aus Vertretern beider Kammern des Kongresses bestehenden Kommission zur Identifizierung wirtschaftlicher und finanzieller Interessengruppen, die mit der Militärregierung zusammengearbeitet haben, noch nicht umgesetzt worden.

Die öffentlichen Anhörungen über die mutmaßliche Vertuschung der Untersu-chungsergebnisse im Fall des 1994 verübten Anschlags auf das Gebäude des Jüdischen Gemeindezentrums (Asociación Mutual Israelita Argentina – AMIA), bei dem 85 Menschen ums Leben kamen, wurden fortgesetzt. Unter den Angeklagten befanden sich der ehemalige Präsident Carlos Menem Akil, ein Ex-Richter und andere ehemalige Behördenvertreter. Das Hauptverfahren im Fall des Anschlags war im Jahr 2006 zum Stillstand gekommen. Im August 2016 identifizierte die mit dem Fall AMIA betraute Untersuchungseinheit der Staatsanwaltschaft das letzte Opfer des Attentats als Augusto Daniel Jesús.

RECHTE AUF MEINUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Berichten zufolge wandten die Sicherheitskräfte bei öffentlichen Protesten weiterhin unnötige und exzessive Gewalt an.

Am 16. Januar 2016 kam Milagro Sala, Sprecherin einer sozialen Organisation, unter der Anschuldigung in Haft, im Dezember 2015 an einer friedlichen Protestaktion in der Provinz Jujuy teilgenommen zu haben. Obwohl ein Gericht in diesem Fall ihre Freilassung angeordnet hatte, wurden weitere strafrechtliche Verfahren eingeleitet, um sie in Gewahrsam halten zu können. Im Oktober 2016 kam die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen zu dem Schluss, dass die Inhaftierung von Milagro Sala willkürlich sei, und forderte ihre unverzügliche Freilassung.

Am 17. Februar 2016 wurde die vom Nationalen Ministerium für Sicherheit herausgegebene Anordnung über das Verhalten der staatlichen Sicherheitsorgane bei öffentlichen Protesten (Protocolo de Actuación de las Fuerzas de Seguridad del Estado en Manifestaciones Públicas) veröffentlicht. Darin werden die Sicherheitskräfte angewiesen, gegen Personen vorzugehen, die ihr Recht auf friedliche Versammlung ausüben. Außerdem werden die Justizbehörden aufgefordert, strafrechtliche Maßnahmen gegen sie zu ergreifen.

Am 31. März 2016 erließ die Staatsanwaltschaft Buenos Aires (Ministerio Público Fiscal) die Anordnung FG N 25/2016, die befürchten ließ, dass das Recht auf friedliche Versammlung übermäßig eingeschränkt werden könnte.

MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER

Der Menschenrechtsverteidiger Rubén Ortiz wurde wegen seines Einsatzes für die Rechte kleinbäuerlicher Gemeinschaften in der Provinz Misiones bedroht und eingeschüchtert. Die Untersuchungen dieser Vorfälle dauerten Ende 2016 noch an.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Trotz der von der Regierung erlassenen rechtlichen Bestimmungen über das nationale System zur Verhinderung von Folter war das vorgesehene Nationale Komitee zur Verhinderung von Folter (Comité Nacional de Prevención de la Tortura) bis zum Jahresende noch nicht eingerichtet worden. Es soll sich aus Parlamentsabgeordneten, Regierungsbeamten und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammensetzen. Die Aufgaben des Komitees bestehen u. a. darin, Haftanstalten zu besuchen, die Überbelegung von Gefängnissen zu verhindern und die Einhaltung der Regeln für Gefangenentransporte zu überwachen.

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