a-4413 (ACC-SYR-4413)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:

Organisationszeitung „Al Fadschr“ der syrischen kommunistischen Partei „Munazammat al Amal al Schujui“

In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Recherche leider keine Informationen zu einer Organisationszeitung namens „Al Fadschr“ (bzw. al-Fajr, al-Fadr) in Syrien gefunden werden.

Auf einer Website namens “MOSAIC - Page of The Lebanese Communists / The Revolutionary Horizon / The Peace Bloc” wird auf einer Seite, die mit “Statements“ übertitelt ist, eine Erklärung von Mitgliedern der "Organization for Communist Action (Mounazzamat al amal Ashyoui)“ abgedruckt. Dabei handelt es sich offenbar um eine libanesische Organisation. (MOSAIC, ohne Datum). Dies geht auch aus weiteren Quellen hervor (z.B. MEIB, 4. Februar 2004). Eine verbotene syrische Partei namens „Party for Communist Action” bzw. „Communist Action Party - CAP“ wird ebenfalls in mehreren Quellen erwähnt. (z.B. NAS, 1993; International Viewpoint, Februar 2005)

Geheimdienst, Korruption

Journalisten drohen laut einem Dokument der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) langjährige Haftstrafen für kritische Berichterstattung (SFH, Mai 2004):

„Die Behörden üben Zensur auf Korrespondenz, Kommunikation und Medieninformationen aus. JournalistInnen sind Druck und Obstruktionen ausgesetzt, die von Entlassung bis zu Morddrohungen reichen können, kritische Berichterstattung kann langjährige Haftstrafen nach sich ziehen.“ (SFH, Mai 2004)

Konkrete Informationen über den Umgang mit Personen, die sich regimekritisch äußern, wurden im Zusammenhang mit der Überwachung von Websites in einem Bericht des Europäischen Zentrums für Kurdische Studien gefunden (Berliner Gesellschaft zur Förderung der Kurdologie, 16. Jänner 2005):

„Ein weiteres Beispiel für die Überwadchung des Internets durch den syrischen Staat sowie die Verfolgung von Personen, die im weitesten Sinne regimekritische Informationen veröffentlichen, ist die Verhaftung des kurdischen Studenten Masud Hamid am 24. Juli 2003. Hamid hatte Fotos der so genannten Kinderdemonstration’ vom 25. Juni 2003, während derer Kurischunterricht an syrischen Schulen gefordert wurde, der Website www.amude.net zur Verfügung gestellt. Er wurde dafür zu drei Jahren Haft verurteilt. Andere Personen, die für Internetseiten geschreiben haben, wurden bechuldigt, falsche Informationen außerhalb Syriens zu veröffentlichen’.“ (Berliner Gesellschaft zur Förderung der Kurdologie, 16. Jänner 2005)

Einigen Aufwand nimmt der syrische Geheimdienst laut dem Europäischen Zentrum für Kurdische Studien auf sich, um Agenten in der Exilszene einzuschleusen. Es finde eine Überwachung und Auswertung von exilpolitischen Veröffentlichungen, Internetseiten sowie Fernsehprogrammen statt (Berliner Gesellschaft zur Förderung der Kurdologie, 16. Jänner 2005):

„Auf Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse wird registriert und nach Syrien weitergegeben, welche Personen sich in welcher Form an welchen Aktivitäten beteiligen.“ (Berliner Gesellschaft zur Förderung der Kurdologie, 16. Jänner 2005)

Nach Angaben von Amnesty International (AI) reicht es für Haftstrafen und Folter bereits aus, regimekritische Äußerungen im kleinen Kreis mündlich zu tätigen, wenn diese dem Geheimdienst zu Ohren kommen (AI, 1. Dezember 2001):

„Es ist durchaus vorstellbar und entspricht den unserer Organisation vorliegenden Erkenntnissen, dass Personen, die sich in Anwesenheit von Spitzeln oder Angehörigen der Geheimdienste kritisch über die syrische Regierung, die offizielle Politik oder die Menschenrechtslage äußern, in Gefahr laufen, verhaftet und verhört zu werden. Auch die Anwendung von Misshandlung und Folter in den Haftzentren der Geheimdienste bei Verhören und während der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt ist an der Tagesordnung. Die vom Kläger erwähnte Praxis syrischer Sicherheitskräfte, insbesondere in den ersten Tagen, Wochen und Monaten der Haft besonders stark zu foltern, wurde unserer Organisation von zahlreichen politischen Gefangenen nach ihrer Haftentlassung glaubwürdig berichtet. (…) Ebenfalls bekannt sind die vom Kläger angegebenen Foltermethoden wie die sog. „Falaqa“ (Schläge auf die Fußsohlen), Schläge auf den ganzen Körper, sowie die Methode des sog. „Dullab“ (Reifen), bei der der Gefangene in einen Autoreifen gezwängt und dann geschlagen wird. Die Foltermethode des sog. „fliegenden Teppichs“ (in arabisch: Bisat al-Rih) ist unserer Organisation jedoch nicht in der vom Kläger beschriebenen Weise bekannt. Nach unseren Informationen wird bei dieser Foltermethode der Gefangene auf ein Stück Holz in der Form eines menschlichen Körpers geschnallt und am ganzen Körper geschlagen oder mit Elektroschocks gefoltert.“ (AI, 1. Dezember 2001)

Eine Recherche auf www.ecoi.net zu Syrien mit den Suchbegriffen „Geheimdienst“ und „Bestechung“ fördert einige Dokumente zutage, die von der Möglichkeit der Bestechung von Geheimdienstbeamten berichten. So hält das deutsche Auswärtige Amt laut einem Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe die ansonsten undenkbare Wiedereinreise nach illegaler Ausreise von staatenlosen KurdInnen bei ensprechender Bestechung für denkbar (Schweizerische Flüchtlingshilfe, Mai 2004, S. 11).

Das Europäische Zentrum für kurdische Studien hält es auch für möglich, Inhaftierte bei entsprechender Bestechung trotz exilpolitischer Betätigung freizubekommen, so lange noch keine Anklageerhebung bzw. Verurteilung stattgefunden hat. Es gebe Fälle, in denen aus politischen Gründen Inhaftierte nach Zahlung von Bestechungsgeldern mit dem Hinweis entlassen worden seien, schnellstmöglich das Land zu verlassen (Berliner Gesellschaft zur Förderung der Kurdologie, 25. April 2004).

Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Die Antwort stellt keine abschließende Meinung zur Glaubwürdigkeit eines bestimmten Asylansuchens dar.

Quellen:

Organisationszeitung „Al Fadschr“ der syrischen kommunistischen Partei „Munazammat al Amal al Schujui“

Geheimdienst, Korruption