a-4448 (ACC-GEO-4448)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:

Am 24. Juni 2004 berichtete der georgische Fernsehsender Rustavi-2 in den „Kurieri“-Nachrichten, dass der geschäftsführende Ombudsmann Davit Lomsadze sage, der ehemalige Chef der „Audit Chamber“ (Kontrollkommission), Sulkhan Molashvili (Sulchan Molaschwili) illegal in Gefängnishaft gehalten werde (Rustavi-2, 24. Juni 2004). Anmerkung: In einem Bericht des Europarates vom Juni 2004 wird der Interimsombudsmann Georgiens namens „Teimuraz Lomsadze“ erwähnt (Europarat, 28. Juni 2004, Appendix I).

Laut einem Bericht des georgischen staatlichen Fernsehsenders Channel 1 vom 5. Juli 2004 habe der Generalstaatsanwalt wegen Foltervorwürfen eine Untersuchung der Verletzungen Molaschwilis gestartet (Channel 1, 5. Juli 2005).

Laut dem Civil Georgia Online Magazine (Civil.ge) habe die Vorsitzende der parlamentarischen Menschenrechtskommission, Abgeordnete Elene Tevdoradze, Molaschwili am 7. Juli 2004 im Gefängnis besucht und von fürchterlichen Bedingungen in der Zelle gesprochen. Molaschwilis Anwälte und mehrere Menschenrechtsorganisationen hätten laut Civil.ge berichtet, dass Molaschwili in Haft gefoltert worden sei (Civil.ge, 7. Juli 2004).

In einem (nur mehr im Google-Cache verfügbaren) Bericht von Former Politcal Prisoners For Human Rights (FPPHR) wird erwähnt, dass der ehemalige Vorsitzende der Kontrollkammer Sulchan Molaschwili am 23. April 2004 in einer Polizeistation in Tbilisi durch Elektroschock gefoltert worden sei (FPPHR, o.D., Abs. 47).

Im selben Bericht wird ein George Jorjoliani erwähnt, der 28 Jahre alt sei und gemeinsam mit seiner 16-jährigen Schwester am 31. März 2004 im Hauptverwaltungsgebäude der Polizei gefoltert worden sei (FPPHR, o.D., Abs. 36).

Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Die Antwort stellt keine abschließende Meinung zur Glaubwürdigkeit eines bestimmten Asylansuchens dar.

Quellen: