Zeug·innen Jehovas in Russland am 20. April 2017 von Höchstgericht verboten; Mitgliedern der Kirche, die ihre religiöse Tätigkeit weiterhin ausüben, drohen bis zu 12 Jahre Haft; nach dem Gerichtsurteil wurden mehrere Gebetsorte der Glaubensgemeinschaft angegriffen