Regierungsparteien hoben in einer Mehrheitsabstimmung Präsident Margwelaschwilis Veto vom 24. Jänner 2017 gegen ein Gesetzespaket zu Justizreformen auf, während Opposition die Ansicht des Präsidenten unterstützt hatte; der Präsident hatte aufgrund von Widersprüchen zur Unparteilichkeit der Justiz und Unabhängigkeit der Richter·innen ein Veto eingelegt