Dokument #1396944
ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (Autor)
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Raseef 22, eine in Beirut ansässige Onlinemedienplattform, die sich selbst als eine Seite beschreibt, die vom Arabischen Frühling inspiriert worden sei, und die versuche, durch für arabische Länder relevante Nachrichten eine kulturelle Lücke in der arabischen Medienlandschaft zu füllen, schreibt im Mai 2016 über das Thema der Lebenspartnerschaft in arabischen Gesellschaften. Der Artikel berichtet von einem Paar in Syrien, Nour und Muhammad, die sich trotz der Tatsache, dass sie ihre Beziehung niemandem gegenüber verheimlichen würden, nicht getraut hätten, offen zu sagen, dass sie zusammen leben würden. So ginge es vielen unverheirateten Paaren in Syrien, die ihre Lebenspartnerschaft verheimlichen würden und nur ein paar vertrauten Personen davon erzählt hätten, da sie Bedrohung aus der Gesellschaft oder der Familie fürchten würden oder Schuldzuweisungen vermeiden wollten. Eine syrische Anwältin habe erklärt, dass der Grund der Angst, die mit dieser Art von Beziehung verbunden sei, eher in der Gesellschaft als im Gesetz begründet liege. Die syrische Gesetzgebung kriminalisiere die Lebenspartnerschaft nicht und erwähne sie auch nicht spezifisch. Jedoch werde außerehelicher Geschlechtsverkehr bestraft, der als „Sina“ bezeichnet werde. Das Gesetz sehe im Falle von „Sina“ Haftstrafen von drei Monaten bis zu zwei Jahren für die Frau, sowie einem Monat bis zu einem Jahr für den Mann vor. Diese Strafe werde angewandt, wenn die Beziehung angezeigt werde und nachgewiesen werde, dass es sich um eine sexuelle Beziehung und nicht lediglich um ein Zusammenleben handle. Die Anwältin habe hinzugefügt, dass viele Bedrohungen auf beide Partner einer Lebenspartnerschaft zukommen könnten, insbesondere durch die Familie der Frau, deshalb müssten sich beide Partner über die möglichen Gefahren einer solchen Beziehung im Klaren sein. (Raseef 22, 5. Mai 2016)
Ara News, eine nach eigenen Angaben politisch unabhängige Nachrichtenagentur, deren Fokus der Berichterstattung unter anderem auf der Region Kurdistan, Syrien, dem Irak und der Türkei liegt, berichtet im April 2016 von einer syrischen Frau namens Inas, die in der Türkei lebe und mit ihrem männlichen Kollegen zusammengezogen sei. Viele Syrer, die davon gehört hätten, hätten diesen Schritt deutlich abgelehnt und ihn als eine Art von „Ausreißen“ bezeichnet, Inas nehme ihn aber als „Befreiung“ wahr. Solche Arten von Wohngemeinschaften von Syrern gebe es viele in der Türkei. Eine Frau aus Aleppo namens Umm Emad, die nun in der Türkei lebe, habe berichtet, dass in ihrer Nachbarschaft eine Gruppe junger Männer und Frauen aus Syrien zusammenlebe. Die meisten Leute in der Nachbarschaft wüssten, dass zwischen diesen Personen keine Verbindung bestehe außer der Tatsache, dass sie vormals zur selben Universität gegangen seien. Umm Emad habe gesagt, dass syrische Traditionen diese Art des Zusammenlebens verbieten würden, man diese jedoch in der Türkei nicht durchsetzen könne. Sie selbst sei gut erzogen worden und nun fürchte sie um ihre Tochter, die jetzt solche Zustände zu sehen bekomme. Fadil, ein junger Syrer aus Aleppo, der nun in Gaziantep lebe, habe angegeben, dass es das Phänomen des Zusammenlebens beider Geschlechter auch in Syrien gegeben habe, zum Beispiel unter seinen Freunden an der Universität, wo fünf Männer zusammen mit mehreren Frauen gewohnt hätten. Jedoch habe die syrische Gesellschaft, insbesondere die in Aleppo, nicht erlaubt, dass sich dieses Phänomen ausbreite, und derjenige, der in so einer Wohngemeinschaft lebe, würde dies nicht weiter bekanntmachen. (Ara News, 12. April 2016)
Enab Baladi, eine 2011 in Daraya bei Damaskus gegründete, der Revolution nahestehende und regimekritische syrische Medienorganisation, schreibt im Februar 2015, dass die Flucht von mehr als drei Millionen SyrerInnen ins Ausland zum Zerfall gesellschaftlicher und religiöser Restriktionen geführt habe, die vormals das Leben der jungen SyrerInnen bestimmt hätten. Da die Überwachung der Familie und der Gesellschaft nun nicht mehr gegeben sei, habe sich das Phänomen des Zusammenwohnens junger Syrerinnen und Syrer, die etwa in der Türkei und im Libanon leben würden, ausgebreitet. Die unter Assad eingeführte Gesetzgebung betrachte Angelegenheiten der Ehe und des Zusammenlebens als persönliche Entscheidungen und kriminalisiere das Zusammenleben volljähriger und lediger Personen nicht. Es gebe allerdings eine Reihe von Rechtsaktivisten und Ältesten, die gegen das geltende Gesetz Einspruch erheben und dessen Änderung verlangen würden. Sie würden darauf hinweisen, dass dieses Gesetz in den „befreiten Gebieten“ nicht anerkannt sei und dort stattdessen das „Gesetz Gottes“ gelte. (Enab Baladi, 1. Februar 2015)
Musawah, eine globale Bewegung für Gleichstellung und Gerechtigkeit innerhalb der muslimischen Familie, veröffentlicht in einem undatierten Artikel auf ihrer Website Informationen zur Partnerschaft beziehungsweise zum Zusammenleben (arabisch: Musakana). Unter „Musakana“ verstehe Musawah eine mündliche Einigung zwischen einem ledigen Mann und einer ledigen Frau, die zusammen unter einem Dach leben und die möglicherweise, aber nicht notwendigerweise eine sexuelle Beziehung miteinander eingehen würden. Die syrische Gesellschaft, die konservativ sei, lehne das Prinzip der Musakana ab und sehe es als Phänomen an, das den eigenen Traditionen und Bräuchen fremd sei.
Das syrische Gesetz spreche dieses Thema nicht spezifisch an. Es gebe kein Gesetz, das das Thema des Zusammenlebens von Mann und Frau sowie sexuelle Beziehungen dieser beiden unter einem Dach aber ohne Ehevertrag regle. Die Verfassung zähle zu den persönlichen Freiheiten auch die sexuelle Freiheit von ledigen Frauen und Männern. Jedoch kriminalisiere das Gesetz in manchen Fällen die Musakana unter dem Namen „Sina“ und sehe sie als Vergehen gegen die Sitten der Familie an. Gemäß Artikel 473 des syrischen Strafgesetzbuches werde die Frau, die „Sina“ begehe, mit einer Haftstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren bestraft, dasselbe gelte für den Mann, wenn er bereits verheiratet gewesen sei. Wenn dies nicht der Fall sei, werde der Mann, der „Sina“ begehe, zu einer Haftstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr verurteilt. Es gebe keinen Artikel im Strafgesetz, der das Zusammenleben zweier Personen ohne rechtlich legitimierte Ehe bestrafe, und die Musakana werde nicht als Straftat im Sinne von „Sina“ aufgefasst, wenn sie nicht bei den entsprechenden Behörden angezeigt werde. In solchen Fällen würden die Behörden, wie häufig erzählt werde, die beiden Parteien vorladen und sie dazu bringen, einen Ehevertrag zu unterzeichnen. Wenn jedoch die Nachbarn die Frau und den Mann anzeigen würden und diese bei der Festnahme bei sexuellen Handlungen erwischt würden, dann würden sie zu Haftstrafen verurteilt, wenn es keine Heiratsurkunde gebe. Ein Richter könne die beiden nicht einfach aufgrund der Tatsache verurteilen, dass sie gemeinsam in einem Haus leben würden, da es ja sein könne, dass sie keine sexuellen Beziehungen, sondern beispielsweise nur ein Arbeitsverhältnis hätten. (Musawah, ohne Datum)
Nadia Muhanna, eine palästinensisch-ungarische Journalistin, die eigenen Angaben zufolge in Syrien aufgewachsen ist und mehrere Beiträge zu gesellschaftlichen Phänomene in Syrien veröffentlicht hat, schreibt in einem Eintrag auf ihrem Blog vom Oktober 2009 über unverheiratete syrische Paare, die zusammen wohnen. Laut Muhanna würden Syrer vorehelichen Geschlechtsverkehr als unmoralisch und als etwas ansehen, das Gott verboten habe. Daher werde es auch nicht akzeptiert, wenn man vor der Ehe zusammenwohne. Diese Ansichten würden jedoch nicht von allen Syrern geteilt. Muhanna berichtet von einem 24-Jährigen namens Wasim Mikdad, der seit anderthalb Jahren mit seiner Freundin in Damaskus zusammenwohne. Während die Eltern und enge Freunde über diese Situation Bescheid wüssten, würden sie Nachbarn erzählen, dass sie verheiratet seien. Außerdem würden sie versuchen, die Beziehung vor der erweiterten Familie geheim zu halten. Mikdads Freundin, die aus Tartus stamme, habe ihren Eltern erst kürzlich erzählt, dass sie mit ihrem Freund zusammenlebe. Diese seien zunächst absolut gegen diese Entscheidung gewesen und hätten sie erst nach und nach akzeptiert. Die Eltern seien besonders über den sozialen Druck von Verwandten besorgt gewesen, aber da die Tochter in Damaskus lebe, sei es leichter. Auch Mikdad habe seine Familie erst informiert, nachdem er bereits ein Jahr mit seiner Freundin zusammengelebt habe. Vor der Hochzeit zusammenzuleben sei ein großes Tabu in Syrien. Eine ledige 31-jährige Frau habe angegeben, dass die Gesellschaft von der Religion dominiert werde und diese das Zusammenleben verurteile. Ihr Partner habe sie gefragt, ob sie mit ihm zusammenziehen wolle. Ihren Aussagen zufolge würde sie gerne, wolle aber nicht das Missfallen ihrer Familie oder Freunde riskieren. Die Gesellschaft akzeptiere ihre Beziehung niemals. Obwohl es nicht illegal sei, könnten unverheiratete Paare möglicherweise angezeigt werden, Sina begangen zu haben, d.h. eine sexuelle Beziehung mit einer Person zu haben, die nicht der Ehemann beziehungsweise die Ehefrau sei. Jedoch noch mehr als das könne die Situation in Gewalt enden, insbesondere wenn die Familie der Frau von der Sache erfahre. Der Eintrag verweist ebenfalls auf Artikel 473, dem zufolge unverheiratete Paare in sexuellen Beziehungen zu Haftstrafen verurteilt werden könnten. Jedoch wird in diesem Zusammenhang auch Artikel 475 erwähnt, dem zufolge nur männliche Verwandte des unverheirateten Paares in einem solchen Fall Anzeige erstatten könnten. Laut Da’ed Mousa, einem auf Familienrecht spezialisierten syrischen Anwalt, würden die meisten Paare zusammenleben, ohne dass deren Familien darüber informiert seien. Falls die Familien davon erfahren würden, könnten sie das Paar anklagen. Es komme jedoch laut Mousa häufiger vor, dass die Familien das Paar töten und sich dann der Polizei stellen würden, da sie einen Ehrenmord begangen hätten. Mousa arbeite gerade an zwei Fällen, in denen junge Frauen mit ihren unverheirateten Partnern zusammengelebt hätten. Als die Familien davon erfahren hätten, hätten sie damit gedroht, die Frauen umzubringen. Diese würden nun in Frauenhäusern leben. Darüber hinaus seien beide von ihrem Partner verlassen worden, als diese von ihren Schwangerschaften erfahren hätten. Laut Mousa sei es nicht leicht, als alleinerziehende Mutter in Syrien zu leben. Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren würden, könnten nicht legal registriert werden und hätten daher keine Rechte. Das Beste, was den Frauen passieren könne, sei zu heiraten und die Kinder unter dem Namen ihres Ehemannes zu registrieren. Ansonsten bleibe den Kindern eine Reihe von Basisdienstleistungen verwehrt, darunter auch ein Personalausweis:
„Syrians generally consider sex before marriage to be immoral; an act forbidden by God. Moving in together before marriage is, therefore, unacceptable. These views are, however, not shared by everyone.
Wasim Mikdad, a 24-year-old medical student, has lived with his girlfriend for the past year and a half. While their parents and close friends know about their living arrangements, they tell their neighbours they are married and generally try to hide the relationship from their extended families. ‘My family knew about my boyfriend right from the beginning, but it was only a while ago that I told them I’m living with him,‘ Mikdad’s girlfriend, a 22-year-old pharmacy student who moved to the capital from Tartous two years ago, said. ‘First they rejected the idea all together. After two days, however, they said it was OK, but it would be better if we delayed moving in together until I graduated. Finally, they accepted the idea. They were worried about social pressure from relatives, but since I live in Damascus things are easier.‘ Mikdad also delayed telling his immediate family, who live in Damascus, presenting them with a fait accompli after a year of living together. ‘I didn’t ask for their permission,‘ he said. ‘I told them I’m already independent and if they don’t like it then they don’t have to see me anymore.‘
Living together before marriage remains a major taboo in Syria. ‘We live in a society which is dominated by religion and religion condemns living together,‘ a 31-year-old single career woman who asked to remain anonymous said. Her partner has asked her to move into a flat with him. While she would like to, she dares not risk the disapproval of family and friends. ‘There is no way society would accept our relationship,‘ she said. Although not technically illegal, unmarried couples living together can face charges of zena – sleeping with someone who is not your wife or husband. More than any of the above, it is a situation which can lead to violence, particularly when the woman’s family finds out. […]
No specific law forbids unmarried couples from living together. Nevertheless, some articles from the Syrian criminal law can be used against couples, Da’ed Mousa, a Syrian lawyer specialising in family law and women’s issues, said. One such piece of legislation is Article 473 which states that an unmarried woman who has sex can receive a two-year prison sentence. Her male companion, on the other hand, faces a maximum prison term of one year, unless he is married in which case he faces a two-year term. According to Article 475, however, only male relatives of the unmarried couple have the right to lay charges. ‘Most people living together do so without their families knowing about it,‘ Mousa said. ‘When the family finds out they can move to prosecute the couple, but more often than not they kill them and then give themselves up to the police for committing an honour crime.‘ Mousa is currently working on two separate cases involving young women who previously lived with unmarried partners. When their families found out, they threatened to kill them. The women now live in shelters. To make matters worse, their partners walked out on them after finding out they were pregnant. ‘It’s not easy to live as a single mother in Syria,‘ Mousa said. ‘Children born out of wedlock can’t be legally registered and therefore have no rights.‘ According to Mousa, the best outcome for her clients is for them to marry and register their children under their husband’s name. Otherwise, their children will not be eligible to apply for a number of basic public benefits, including an identity card.“ (Nadia Muhanna’s Blog, 18. Oktober 2009)
Der in Dubai ansässige Nachrichtensender Al-Arabiya schreibt im Jänner 2008, dass laut einem Anwalt die Lebensgemeinschaft eine mündliche Einigung zwischen einem Mann und einer Frau sei, außerehelich miteinander zu leben. Diese Art des Zusammenlebens, so Al-Arabiya, gebe es zumeist in der Hauptstadt Damaskus und sei 2006 publik geworden, nachdem eine Zeitung einen Artikel über zusammenlebende Paare veröffentlicht habe. Laut Angaben des Anwalts verbiete das Gesetz keine sexuellen Beziehungen zwischen unverheirateten Paaren, gesetzt den Fall beide Partner seien erwachsen und ledig. Die Beziehung werde nur kriminalisiert, falls einer der beiden Partner oder beide mit anderen Personen verheiratet seien. Dem Anwalt zufolge seien Kinder aus einer solchen Partnerschaft das umstrittenste Thema, da diese mitunter nicht gesetzlich anerkannt seien:
„Abdullah Ali, a lawyer, said cohabitation is ‘a verbal contract between a man and a woman who live together outside marriage and share various aspects of their lives.’ The prevalence of this living arrangement – found mostly in the capital Damascus – was brought into the open after the state-owned newspaper Al-Thawra ran a story about cohabiting couples in 2006. Ali told AlArabiya.net that the law does not prohibit sexual relationships between unmarried couples -- as long as both are adult and single -- and can thus be legally recognized. ‘This relationship is only criminalized in case one party or both are married,’ he said. […]
Ali said children would likely be the most contentious issue, as their legitimacy in the eyes of the law could pose a problem.” (Al-Arabiya News, 22. Jänner 2008)
Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 12. April 2017)
· Al-Arabiya News: Live together 'legally', Syrian couples urged, 22. Jänner 2008
http://www.alarabiya.net/articles/2008/01/22/44558.html
· Ara News: al-sakan al-mushtarak bayn al-jinsayn yantashir bayn
al-suriyiin fi turkiya [das gemeinsame Wohnen von syrischen Männern und Frauen
breitet sich in der Türkei aus], 12. April 2016
http://aranews.org/2016/04/%D8%A7%D9%84%D8%B3%D9%83%D9%86-%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%B4%D8%AA%D8%B1%D9%83-%D8%A8%D9%8A%D9%86-%D8%A7%D9%84%D8%AC%D9%86%D8%B3%D9%8A%D9%86-%D9%8A%D9%86%D8%AA%D8%B4%D8%B1-%D8%A8%D9%8A%D9%86-%D8%A7%D9%84/
· Enab Baladi: al-musakana tadkhul hayat al-nashitin al-suriyin [die
Lebensgemeinschaft hält Einzug im Leben syrischer Aktivisten], 1. Februar 2015
https://www.enabbaladi.net/archives/27058
· Musawah: al-musakana fi-l-qanun al-suriy [die Partnerschaft/ das
Zusammenleben nach syrischem Recht], ohne Datum
http://musawasyr.org/?p=10028
· Nadia Muhanna’s Blog: Living in Sin (Living Together in Syria), 18. Oktober 2009
https://nadiamuhanna.wordpress.com/2009/10/18/living-in-sin/
· Raseef 22: al-musakana fi-l-mujtamac al-carabi… tamahhud li-l-zawaj
‘aw taqattuc al-tariq ilayhi? [Die Lebenspartnerschaft in der arabischen
gesellschaft…Vorstufe zur Ehe oder Unterbrechung des Weges dorthin?], 5. Mai 2016
http://raseef22.com/life/2016/05/05/%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%B3%D8%A7%D9%83%D9%86%D8%A9-%D9%81%D9%8A-%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%AC%D8%AA%D9%85%D8%B9-%D8%A7%D9%84%D8%B9%D8%B1%D8%A8%D9%8A-%D8%AA%D9%85%D9%87%D9%91%D8%AF-%D9%84%D9%84%D8%B2/