Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Greece

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Hellenische Republik
Staatsoberhaupt: Prokopis Pavlopoulos
Regierungschef: Alexis Tsipras

Nach Abschluss des Abkommens zwischen der EU und der Türkei sah sich Griechenland wegen der Bereitstellung von angemessenen Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten sowie dessen Zugang zu Asylverfahren vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Es gab Beweise dafür, dass mindestens acht syrische Flüchtlinge in die Türkei abgeschoben wurden. Nach der Schließung der Balkanroute saßen Tausende von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten unter menschenunwürdigen Bedingungen auf dem griechischen Festland fest. Es gingen weiterhin Vorwürfe über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte bei Ingewahrsamnahme und/oder während der Haft ein. Im Dezember 2016 wurde der gesetzliche Rahmen für die Einrichtung eines nationalen Beschwerdemechanismus bei polizeilichen Übergriffen geschaffen.

HINTERGRUND

Das Parlament setzte seinen Sparkurs fort und stimmte Steuererhöhungen, Rentenkürzungen und der Übertragung staatlicher Vermögenswerte an einen Privatisierungsfonds zu. Im Februar 2016 erklärte der unabhängige UN-Experte für die Auswirkungen der Auslandsverschuldung, dass die seit 2010 implementierten Sparmaßnahmen entscheidend zum massiven Abbau der sozialen und wirtschaftlichen Rechte sowie zur anhaltenden Armut in Griechenland beigetragen hätten.

RECHTE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTEN

Bis Ende 2016 kamen etwa 173450 Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten nach Griechenland. Mehr als 434 Personen starben bei ihrem Versuch, die Ägäis zu überqueren, oder wurden als vermisst gemeldet. Es befanden sich etwa 47400 Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten auf dem griechischen Festland und 15384 auf den griechischen Inseln.

Das EU-Türkei-Abkommen

Am 18. März 2016 einigten sich die EU und die Türkei auf ein weitreichendes Abkommen zur Kontrolle der Migration, mit dem sich die Türkei verpflichtete, alle nach dem 20. März auf den griechischen Inseln eintreffenden Personen zurückzunehmen, die weder über ein gültiges Visum noch über einen legalen Aufenthaltsstatus verfügten (sogenannte irreguläre Migranten). Im Gegenzug sagte die EU der Türkei eine Unterstützung in Höhe von insgesamt 6 Mrd. Euro zu. Obwohl den geflüchteten Menschen formalrechtlich garantiert wurde, dass sie in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren haben würden, war es im Rahmen des Abkommens möglich, Personen, die die griechischen Inseln über die Türkei erreicht hatten, ohne gründliche Prüfung wieder in die Türkei zurückzuschicken. Dieser Praxis lag die Annahme zugrunde, die Türkei sei ein "sicherer Drittstaat". Im Verlauf des Jahres durchgeführte Untersuchungen zeigten jedoch, dass die Türkei kein "sicherer Drittstaat" für Asylsuchende und Flüchtlinge war. Nach dem 20. März ging die Zahl der in Griechenland ankommenden Flüchtlinge und Asylsuchenden stark zurück; zum Jahresende trafen täglich durchschnittlich 50 Personen ein.

Zwischen Mai und Juni 2016 waren zahlreiche Asylanträge, die über die Türkei eingereiste syrische Flüchtlinge gestellt hatten, zunächst mit der Begründung abgelehnt worden, dass es sich bei der Türkei um einen "sicheren Drittstaat" handele. In dagegen angestrengten Rechtsmittelverfahren wurden die Asylanträge jedoch positiv beschieden. Im Juni beschloss das Parlament eine Gesetzesänderung, mit der die Zusammensetzung der Asyl-Berufungsausschüsse verändert wurde. Während deren Mitglieder früher von einem unabhängigen Auswahlausschuss bestimmt worden waren, setzten sie sich nunmehr aus zwei vom Justizminister nominierten Richtern und einer vom UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) oder von der Nationalen Menschenrechtskommission bestimmten Person zusammen.

Zwei Syrer, die im Juni 2016 über die Türkei nach Griechenland kamen, waren die ersten, die sich in unmittelbarer Gefahr befanden, in die Türkei zurückgeführt zu werden. Ein Berufungsausschuss war in einem Rechtsmittelverfahren der erstinstanzlichen Entscheidung gefolgt, dass die Asylanträge abzulehnen seien, weil die Türkei ein "sicherer Drittstaat" sei. Im Oktober sah sich ein dritter Syrer mit der Gefahr konfrontiert, in die Türkei abgeschoben zu werden, nachdem ein Berufungsausschuss seinen Einspruch mit derselben Begründung abgelehnt hatte und er festgenommen worden war. Im November fand vor dem Staatsrat, dem höchsten Verwaltungsgericht Griechenlands, die Anhörung einer Klage statt, mit der die Rechtmäßigkeit der Ablehnung seines Asylbegehrens mit der Begründung, die Türkei sei ein sicherer Drittstaat, sowie die Verfassungsmäßigkeit der Zusammensetzung des Asyl-Berufungsausschusses angefochten wurden. Bis zum Jahresende hatte das Gericht noch kein Urteil in diesem Fall gesprochen.

Es liegen Beweise dafür vor, dass mindestens acht syrische Flüchtlinge in die Türkei abgeschoben wurden. Obwohl sie ihre Absicht bekundet hatten, Asyl zu beantragen, wurden sie am 20. Oktober von der Insel Kos in die Türkei zurückgeführt, noch bevor sie ihre Anträge einreichen konnten. Die Aufnahmelager für Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten auf den griechischen Inseln waren überbelegt und die hygienischen Verhältnisse mangelhaft. Die Einrichtungen boten keine ausreichende Sicherheit, und die dort untergebrachten Menschen sahen einer ungewissen Zukunft entgegen. Diese Situation führte zu Spannungen, die sich gelegentlich in Gewalt entluden. Unter anderem kam es zu Gewaltausbrüchen in den "Hotspots" auf den Inseln Lesbos, Chios und Leros.

Inhaftierung von Asylsuchenden und Migranten

Im April 2016 wurden Tausende Menschen, die nach der Umsetzung des EU-Türkei- Abkommens auf den griechischen Inseln ankamen, willkürlich inhaftiert. Obwohl die am meisten Schutzbedürftigen bald wieder freikamen und es der großen Mehrheit der Asylsuchenden nach und nach erlaubt wurde, sich innerhalb und außerhalb der "Hotspots" frei zu bewegen, durfte eine große Anzahl von Menschen die jeweilige Insel, auf der sie griechischen Boden betreten hatten, nicht verlassen, bevor ihre Asylanträge geprüft worden waren.

Die Schließung der Balkanroute

Im März 2016 hatte die Schließung der mazedonischen Grenze zu Griechenland zur Folge, dass Tausende Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten auf dem griechischen Festland festsaßen. Mehrere Tausend Menschen mussten in großen informellen Lagern in Idomeni und im Hafen von Piräus unter extrem schlechten Bedingungen ausharren. Andere fanden Unterkunft in offiziellen Flüchtlingslagern, die im ganzen Land errichtet wurden. Zwischen Mai und Juli evakuierten die griechischen Behörden die Lager in Polykastro, Idomeni und im Hafen von Piräus.

Auch die Bedingungen in der Mehrzahl der auf dem griechischen Festland errichteten offiziellen Flüchtlingslager waren nicht ausreichend, um Menschen auch nur für die Dauer von einigen Tagen menschenwürdig unterzubringen. Die Lager, in denen zum Ende des Jahres etwa 20000 Personen untergebracht waren, bestanden entweder aus Zelten oder wurden in verlassenen Lagerhäusern eingerichtet. Einige befanden sich in abgelegenen Gegenden, weitentfernt von Krankenhäusern und anderen grundlegenden Versorgungseinrichtungen. Zum Jahresende wurden 23047 Personen, die auf andere Länder verteilt werden sollten, im Rahmen eines UNHCR-Projektes Unterkünfte zur Verfügung gestellt. Hierzu zählten vor allem schutzbedürftige Asylsuchende und unbegleitete Minderjährige. Zum Jahresende waren lediglich 7286 Asylsuchende aus Griechenland in europäische Länder umverteilt worden, obwohl die Gesamtzahl der zugesagten Plätze 66400 betrug.

Zugang zum Asylverfahren

Personen, die Zugang zu Asylverfahren suchten, sahen sich großen Hindernissen gegenüber. So konnten sie ihre Asylanträge z. B. nicht oder nur nach wiederholten Versuchen über Skype stellen. Im Juni 2016 führten die griechischen Asylbehörden ein großangelegtes Programm zur vorläufigen Registrierung von Anträgen auf internationalen Schutz auf dem griechischen Festland durch. Im Juli meldeten die Behörden, dass sie im Rahmen dieses Programms 27592 Personen vorläufig registriert hätten; 3481 davon gehörten besonders schutzbedürftigen Gruppen an.

Recht auf Bildung

Im August 2016 beschloss das Parlament eine gesetzliche Bestimmung zur Einrichtung spezieller Schulklassen für Kinder im schulpflichtigen Alter. Im Oktober begann in der Hauptstadt Athen und in Thessaloniki der Unterricht für etwa 580 schulpflichtige Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten. Berichten zufolge soll es zu fremdenfeindlichen Vorfällen gekommen sein. So hätten Eltern in der Gemeinde Oreokastro und auf der Insel Lesbos die Aufnahme von Flüchtlingskindern an den Schulen ihrer Kinder abgelehnt.

KRIEGSDIENSTVERWEIGERER

Im September 2016 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Papavasilakis gegen Griechenland, Griechenland habe gegen Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, weil es nicht sichergestellt habe, dass die Befragungen von Kriegsdienstverweigerern durch den Prüfungsausschuss auf der Grundlage effizienter Verfahren und gleicher Anforderungen durchgeführt werde. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anträge auf zivilen Ersatzdienst.

Gleichfalls im September wies die griechische Regierung Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats zurück, wonach das Land eine Alternative zum Militärdienst ohne strafenden oder diskriminierenden Charakter einrichten und gewährleisten solle, dass Kriegsdienstverweigerer nicht schikaniert und strafrechtlich verfolgt werden.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Es trafen weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Personen ein. Auch Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten waren bei ihrer Ingewahrsamnahme oder während ihrer Migrationshaft davon betroffen.

Am 27. September 2016 wurden fünf syrische Jungen im Alter zwischen zwölf und 16 Jahren im Zentrum von Athen von der Polizei festgehalten, weil sie Spielzeuggewehre mit sich führten. Die minderjährigen Flüchtlinge waren auf dem Weg zu einer Theateraufführung, bei der sie die Gewehre als Requisiten benötigten. Die Kinder gaben an, dass sie während ihres Gewahrsams auf der Polizeiwache von Omonoia geschlagen worden seien und man sie gezwungen habe, sich nackt auszuziehen. Wegen dieses Vorfalls wurde eine strafrechtliche und disziplinarische Untersuchung eingeleitet.

Die NGO Greek Helsinki Monitor (GHM) berichtete, dass drei Roma-Männer im Oktober 2016 von der Polizei bei ihrer Festnahme und während ihres Gewahrsams auf einer Polizeiwache im Westen Athens geschlagen worden seien. Einer der Männer erlitt einen Herzanfall und musste mit schweren Verletzungen im Krankenhaus behandelt werden. Trotz des Ersuchens der Opfer und der GHM wurde eine gerichtsmedizinische Untersuchung abgelehnt. GHM reichte eine Beschwerde wegen Folter und Pflichtverletzung bei der für rassistische Straftaten zuständigen Athener Staatsanwaltschaft ein.

Im selben Monat befand ein Gericht in Thessaloniki zwölf Gefängniswärter für schuldig, den albanischen Staatsangehörigen Ilia Kareli gefoltert und ihm schweren körperlichen Schaden zugefügt zu haben. Er war im März 2014 in seiner Zelle im Gefängnis von Nigrita tot aufgefunden worden. Die Gefängniswärter erhielten Freiheitsstrafen zwischen fünf und sieben Jahren.

Im Dezember 2016 verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz, mit dem die griechische Ombudsperson zum nationalen Beschwerdemechanismus bei Vorwürfen rechtswidriger Polizeigewalt bestimmt wurde. Die Stelle ist bevollmächtigt, eigenständig Ermittlungen durchzuführen; ihre Empfehlungen an die Disziplinarkammern der Strafverfolgungsbehörden sind jedoch nicht bindend.

HAFTBEDINGUNGEN

Die Haftbedingungen gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. 2016 verstieß Griechenland wegen schlechter Haftbedingungen und/oder dem Mangel an wirksamen Rechtsmitteln zur Anfechtung derartiger Bedingungen in neun Fällen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, namentlich bei Gefangenen in Larissa, Thessaloniki, Trikala und Komotini.

DISKRIMINIERUNG

Roma

Im August 2016 zeigte sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) besorgt über die Situation der Roma in Griechenland. Insbesondere wies er auf Hindernisse beim Zugang zu Grundbedürfnissen wie Bildung und Wohnen und die häufigen Ausweiskontrollen und Polizeischikanen hin, denen Roma ausgesetzt waren.

RASSISMUS

Berichten zufolge wurden schutzbedürftige Gruppen wie Flüchtlinge, Asylbewerber und Migranten weiterhin Opfer von vorurteils- bzw. rassistisch motivierten Angriffen.
Im Sommer 2016 verübte eine rechtsextreme Gruppierung einen Brandanschlag auf ein besetztes Haus in Athen, das Flüchtlingen Schutz bot. Bis zum Jahresende waren die Täter noch nicht identifiziert worden.

Im November 2016 griffen mutmaßliche Rechtsextremisten im Lager Souda auf der Insel Chios Flüchtlinge an und verletzten mindestens zwei von ihnen. Zwei Aktivisten, die versucht hatten, den Flüchtlingen beizustehen, wurden gleichfalls angegriffen und mussten danach im Krankenhaus behandelt werden. Eine strafrechtliche Untersuchung der Vorfälle wurde noch 2016 eingeleitet.

Ende November 2016 bestätigte ein Gericht in Piräus im Rechtsmittelverfahren das Urteil eines Gerichts der ersten Instanz, das vier Männer schuldig gesprochen hatte, den ägyptischen Arbeitsmigranten Walid Taleb im Jahr 2012 entführt, beraubt und schwer verletzt zu haben.

Das Gerichtsverfahren gegen Führungspersonen und Mitglieder der rechtsextremen Partei Goldene Morgenröte, die wegen der Ermordung von Pavlos Fyssas im Jahr 2013 und der Gründung einer kriminellen Organisation angeklagt worden waren, war zum Jahresende noch nicht abgeschlossen.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN

Im Mai 2016 bildete das Justizministerium einen Ausschuss zur Vorbereitung einer Gesetzesvorlage, mit der die Geschlechtsidentität von Transgeschlechtlichen durch einen Verwaltungsprozess rechtlich anerkannt werden soll, ohne dass eine Operation zur Geschlechtsangleichung durchgeführt werden muss. Im Juni erlaubte das Magistratsgericht von Athen einem Transmann, seine Geschlechtsbezeichnung in seinen Personaldokumenten zu ändern, ohne dass eine Operation zur Geschlechtsumwandlung notwendig war.

Verknüpfte Dokumente