Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Congo (Republic of)

Amnesty Report 2015

Kongo (Republik)

 

 

In der Republik Kongo wurden 2014 gravierende Menschenrechtsverletzungen verübt. Dazu gehörten Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, exzessiver Gewalteinsatz sowie Folter und andere Misshandlungen. Die Übergriffe wurden auch während der Massenausweisung von Menschen aus der benachbarten Demokratischen Republik Kongo (DR-Kongo) begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Im Rahmen der Polizeioperation Mbata ya Mokolo wurden über 179000 Menschen aus der DR Kongo, unter ihnen Flüchtlinge und Asylsuchende, mit Gewalt in die DR Kongo abgeschoben. Einige Staatsangehörige aus der DR Kongo, die sich weiter in der Republik Kongo aufhielten, waren aus Angst vor einer Ausweisung untergetaucht. Diese Operation, mit der nach Angaben der Behörden die irreguläre Einwanderung und die Kriminalität bekämpft werden sollten, wurde von der Polizei im ganzen Land durchgeführt und richtete sich besonders gegen Menschen aus der DR Kongo.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, war stark eingeschränkt. Das galt auch für Berichte über die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen, die Präsident Denis Sassou Nguesso das Recht auf eine dritte Amtszeit einräumen würden. Journalisten waren Zielscheibe von Repressalien und Einschüchterungen seitens der Polizei und lokaler Behörden. Menschenrechtsverteidiger fürchteten um ihre Sicherheit und zögerten deshalb, Menschenrechtsverletzungen anzuprangern, in die hochrangige Behördenvertreter verstrickt waren.

Am 26. September 2014 wurde der kamerunische Journalist Elie Smith des Landes verwiesen. Das Innenministerium hatte ihm zuvor "aufrührerische und subversive Handlungen" sowie "geheime Verbindungen zu ausländischen Mächten, die gegen die Interessen der Republik Kongo handeln" vorgeworfen. Nach Angaben kongolesischer Menschenrechtsorganisationen war die Entscheidung politisch motiviert.

Am 23. September 2014 musste die freiberufliche Journalistin Sadio Kanté das Land verlassen. Sie wurde u.a. beschuldigt, sich illegal in der Republik Kongo aufgehalten zu haben. Sadio Kanté wies die Anschuldigungen zurück.

Versammlungsfreiheit

Das Recht auf friedliche Versammlung wurde 2014 stark eingeschränkt. Davon waren vor allem Gewerkschaften und vermeintliche oder tatsächliche politische Gegner der Regierung betroffen.

Am 4. November 2014 drang die Polizei in der Hauptstadt Brazzaville in die Wohnung von Clément Mierassa, führender Oppositionspolitiker und Vorsitzender des Parti Social Démocrate Congolais, ein und löste eine politische Versammlung auf. Nach Angaben von Zeugen schlug die Polizei auf einige Teilnehmer ein. Etwa 30 Personen wurden festgenommen.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Während der Operation Mbata ya Mokolo, die sich gegen Menschen aus der DR Kongo richtete, soll es zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen, auch von Flüchtlingen und Asylsuchenden, die legal in der Republik Kongo lebten, gekommen sein. Mitglieder von Oppositionsparteien, Gewerkschafter und ihre Familien wurden ebenfalls häufig von der Polizei willkürlich festgenommen und inhaftiert.

Am 4. Januar 2014 nahm die Polizei Tamba Kenge Sandrine und ihre vier Kinder fest. Sie wurden am selben Tag ohne Anklageerhebung wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Polizeibeamte, der die Festnahme durchführte, hatte ursprünglich Kouka Fidele, den Mann von Tamba Kenge Sandrine, wegen dessen Gewerkschaftstätigkeit festnehmen wollen. Aus Angst vor einer Festnahme tauchte Kouka Fidele mehrere Monate unter.

Am 22. Mai 2014 nahmen Polizisten Jean-Bernard Bossomba ("Saio"), einen Flüchtling aus der DR Kongo, fest. Er wurde bis zum 22. Juli im Gewahrsam der Polizei in Brazzaville gehalten; es erging keine offizielle Anklage gegen ihn. Jean-Bernard Bossomba gab an, dass er als ehemaliger Offizier bei einer Rückkehr in die DR Kongo um seine Sicherheit fürchten müsse.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im September 2014 trafen Meldungen ein, nach denen kongolesische Polizisten Frauen vergewaltigten. Ihre Opfer suchten sie auch unter Flüchtlingen und Asylsuchenden. Bis Ende des Jahres wurde nicht bekannt, dass die Behörden irgendwelche Anstrengungen unternommen hätten, um Untersuchungen zu den Anschuldigungen anzustellen.

Ein fünfjähriges Mädchen wurde nach vorliegenden Informationen von Polizisten vergewaltigt. Verwandte gaben an, das Mädchen sei zusammen mit anderen Familienmitgliedern nachts von der Polizei aus ihrer Wohnung in Brazzaville geholt worden. Die Polizisten trennten das Mädchen von der Gruppe und zwangen dann alle, eine Fähre nach Kinshasa, der Hauptstadt der DR Kongo, zu besteigen. Das Mädchen wurde nach der Ankunft in Kinshasa in ein Krankenhaus gebracht, wo bestätigt wurde, dass sie vergewaltigt worden war. Im September sorgten Ermittler von Amnesty International dafür, dass das Mädchen zur weiteren Behandlung und psychologischen Betreuung in eine Spezialeinrichtung aufgenommen wurde.

Straflosigkeit

Polizeibeamte, die verdächtigt wurden, für gravierende Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zu sein, gingen weiterhin straffrei aus. Es wurden keine Ermittlungen gegen kongolesische Soldaten eingeleitet, denen schwere Menschenrechtsverletzungen - einschließlich Verschwindenlassen - zur Last gelegt wurden. Die Menschenrechtsverletzungen sollen sie begangen haben, während sie in der Zentralafrikanischen Republik in den Reihen der regionalen Friedenstruppen dienten.

Im Mai 2014 gaben die Behörden bekannt, dass 18 Polizisten, die bei der Operation Mbata ya Mokolo an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren, vom Dienst suspendiert worden seien. Es war unklar, ob die Suspendierung Ende 2014 fortbestand und ob die Behörden überhaupt Ermittlungen aufgenommen hatten, um zu klären, ob Polizisten für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren.

In Juni 2014 kündigte die Afrikanische Union an, dass sie die Vorwürfe untersuchen werde, nach denen kongolesische Angehörige der Internationalen Unterstützungsmission in der Zentralafrikanischen Republik unter afrikanischer Führung (MISCA) am Verschwindenlassen von mindestens elf Menschen in der Zentralafrikanischen Republik beteiligt waren. Der Vorfall hatte sich am 24. März 2014 ereignet. Soweit bekannt, wurden bis Ende 2014 jedoch keine entsprechenden Untersuchungen eingeleitet.

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