Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Republik Irland
Staatsoberhaupt: Mary McAleese
Regierungschef: Brian Cowen
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 4,6 Mio.
Lebenserwartung: 80,3 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 6/6 pro 1000 Lebendgeburten

Die Standards zum Schutz von Kindern vor Missbrauch waren ungenügend, sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Praxis. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen entsprachen nicht den notwendigen Anforderungen, und die psychiatrische Versorgung wies erhebliche Defizite auf.

Hintergrund

Anfang 2010 besuchte der Ausschuss des Europarats zur Verhütung von Folter das Land. Im Zentrum standen dabei die Haftbedingungen und der Umgang mit Patienten in psychiatrischen Einrichtungen. Im Juli ratifizierte Irland die Konvention des Europarats gegen Menschenhandel.

Kinderrechte

Nachdem der Ausschuss zur Untersuchung von Kindesmissbrauch im Jahr 2009 seinen Bericht vorgelegt hatte, versprach die Regierung eine Reihe von Maßnahmen, die aber bislang noch nicht ergriffen wurden. So präsentierte sie keinen Entwurf, um den Kinderschutz auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.
Im Februar legte der Allparteienausschuss des Parlaments zur Einbeziehung von Kinderrechten in die Verfassung einen Vorschlag für eine entsprechende Verfassungsänderung vor. Doch kam die Regierung ihrer Zusage nicht nach, noch im Jahr 2010 einen Termin für einen Volksentscheid zu nennen, der für die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung notwendig ist.
Es bestanden Bedenken, ob die Untersuchungen des staatlichen Gesundheitsdienstes (Health Service Executive) zu Todesfällen von Kindern in staatlichen Einrichtungen angemessen und die Berichterstattung transparent gewesen seien. Im März richtete die Regierung ein unabhängiges Gremium ein, das die Untersuchungen des Gesundheitsdienstes über Todesfälle in staatlichen Einrichtungen überprüfen soll.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen

Im Juli wurde ein Partnerschaftsgesetz verabschiedet, nach dessen Inkrafttreten im Jahr 2011 auch die Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften möglich ist. Allerdings stellt es gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht der Ehe gleich und enthält auch keine umfassenden Regelungen für die rechtliche Situation von Kindern gleichgeschlechtlicher Partner.
Im Juni 2010 zog die Regierung ihre Berufung im langwierigen Verfahren von Lydia Foy zurück, die den offiziellen Geschlechtseintrag in ihrer Geburtsurkunde von männlich in weiblich ändern lassen wollte. Außerdem kündigte sie die Einführung neuer Bestimmungen zur Anerkennung von Transgender-Personen an.

Haftbedingungen

Die Haftbedingungen in irischen Gefängnissen entsprachen nicht den geforderten Standards. Einem im Oktober veröffentlichten Bericht des Inspektors für Gefängnisse und Hafteinrichtungen (Inspector of Prisons) zufolge waren die Gefängnisse des Landes stark überbelegt. Im Mountjoy-Gefängnis war Gewalt unter den Häftlingen an der Tagesordnung. Als "unmenschlich und erniedrigend" stufte der Bericht die in den Gefängnissen von Dublin (Mountjoy), Cork und Limerick berüchtigte Praxis des sogenannten slopping out ein, bei der die Gefangenen mangels Toiletten ihre Notdurft in einem Eimer verrichten müssen.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die gemeinnützige Organisation Free Legal Advice Centres, die landesweit Rechtsberatung und rechtliche Unterstützung für bedürftige Menschen anbietet, veröffentlichte im Februar einen Bericht, in dem sie scharfe Kritik an den Lebensbedingungen von Asylsuchenden übte. Die Asylsuchenden werden während des Verfahrens auf verschiedene Aufnahmeeinrichtungen im Land verteilt, in denen sie bleiben müssen, bis über ihren Asylantrag entschieden worden ist. Dem Bericht zufolge bietet dieses System "kein Umfeld, in dem die grundlegendsten Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Gesundheit, Nahrung, Wohnung und Familienleben, gewährleistet sind".
Angesichts der Bedenken hinsichtlich der Asylverfahren in Griechenland hat das oberste Zivil- und Strafgericht (High Court) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Irland dazu verpflichtet sei, Asylanträge von über Griechenland eingereisten Personen zu bearbeiten. Ende des Jahres waren alle Überstellungen nach Griechenland gemäß der Dublin-II-Verordnung faktisch ausgesetzt.

Recht auf Gesundheitsversorgung

In dem im Juli veröffentlichten Jahresbericht des Inspektors für psychiatrische Kliniken wurden die Zustände in einigen geschlossenen Einrichtungen als "völlig inakzeptabel und unmenschlich" bezeichnet. Außerdem würden sich die massiven Personalkürzungen negativ auf die fortschrittlichen Ansätze im Rahmen der gemeindebasierten psychiatrischen Versorgung auswirken und der "Rückkehr zu einer eher stationär orientierten psychiatrischen Versorgung" Vorschub leisten.

Frauenrechte

Im Dezember befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dem als "A, B, C gegen Irland" bezeichneten Fall, dass Irland im Fall der Klägerin C einen Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention begangen habe, weil die Frau keinen wirksamen Zugang zu einem Verfahren hatte, in dem sie ihr in der Verfassung festgeschriebenes Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch aufgrund der Gefahr für ihr Leben hätte geltend machen können.

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