Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Malaysia

Amnesty Report 2015

Malaysia

 

 

Das Recht auf freie Meinungsäußerung geriet 2014 zunehmend unter Druck, weil die Regierung immer häufiger auf das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten (Sedition Act) zurückgriff, um Menschenrechtsverteidiger und Oppositionspolitiker zu inhaftieren und anzuklagen.

Nach wie vor gab es Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Todesfälle in Gewahrsam, Folter und andere Misshandlungen sowie unnötigen und exzessiven Einsatz von Gewalt und Schusswaffen. Angehörige religiöser und sexueller Minderheiten wurden schikaniert und eingeschüchtert. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt, und Hinrichtungen sollen im Geheimen vollzogen worden sein.

Hintergrund

Im September 2014 wurde Malaysia für eine Amtszeit von zwei Jahren zum nichtständigen Mitglied des UN-Sicherheitsrats gewählt. Oppositionsführer Anwar Ibrahim drohten fünf Jahre Gefängnis sowie ein politisches Betätigungsverbot, nachdem ein Berufungsgericht im März 2014 einen Freispruch der ersten Instanz aufhob.

Er war in einem politisch motivierten Strafverfahren wegen homosexueller Handlungen ("Sodomie") angeklagt worden. Malaysia lehnte im März 2014 entscheidende Empfehlungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte ab, die der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung ausgesprochen hatte.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung war durch eine Reihe repressiver Gesetze stark eingeschränkt. Ab August 2014 gingen die Behörden mit harter Hand gegen Menschenrechtsverteidiger, oppositionelle Politiker, Universitätsdozenten, Studierende sowie einen Journalisten vor und nutzten das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten, um Ermittlungen einzuleiten, Anklagen zu erheben und Haftstrafen zu verhängen. Mindestens zwei Personen wurden 2014 auf Grundlage des Sedition Act zu zehn bzw. zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen mindestens 16 weitere Personen wurde bis zum Jahresende Anklage erhoben.

Zahllose weitere Menschen sahen sich mit Ermittlungen auf Grundlage dieses Gesetzes konfrontiert, was dazu führte, dass die Redefreiheit im Land immer weniger in Anspruch genommen wurde. Im November 2014 widerrief Ministerpräsident Najib Tun Razak seine Ankündigung aus dem Jahr 2012, das Gesetz abzuschaffen, und kündigte stattdessen an, man werde seine Anwendungsbereiche künftig noch ausweiten.

Menschenrechtsverteidiger wurden wegen ihrer Arbeit drangsaliert und eingeschüchtert, und die Regierung fuhr damit fort, zivilgesellschaftliche Aktivitäten zu untergraben. Gegen die Menschenrechtsverteidigerin Lena Hendry von der NGO Pusat KOMAS lief ein politisch motiviertes Strafverfahren unter Berufung auf das Filmzensurgesetz von 2002, weil sie bei einer Veranstaltung im Juli 2013 den Film "No fire zone: The killing fields of Sri Lanka" gezeigt hatte.

Medienunternehmen und Verlage sahen sich angesichts des Gesetzes für Printmedien und Publikationen (Printing Presses and Publications Act) weitreichenden Beschränkungen ausgesetzt. Sie benötigten für gedruckte Publikationen Genehmigungen, die vom Innenministerium willkürlich widerrufen werden konnten. Insbesondere unabhängige Medien hatten Schwierigkeiten, die entsprechenden Lizenzen zu erhalten. Regierungsbeamte und Politiker strengten Verleumdungsklagen an, um eine kritische Berichterstattung in den Medien zu unterdrücken.

Polizei und Sicherheitskräfte

Der Polizei wurden weiterhin Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, darunter Todesfälle in Gewahrsam, Folter und andere Misshandlungen sowie der unnötige und exzessive Einsatz von Gewalt und Schusswaffen. Im Fall von A. Kugan, der 2009 im Polizeigewahrsam gestorben war, sprach das Berufungsgericht im August 2014 den Generalinspekteur der Polizei und zwei Polizeibeamte nach zivilem Recht schuldig. Soweit bekannt, starben 2014 mindestens 13 Menschen in Polizeigewahrsam.

Von der Polizei verübte Menschenrechtsverletzungen wurden so gut wie nie untersucht, und die mutmaßlichen Täter wurden nur selten zur Verantwortung gezogen. Die Regierung lehnte es weiterhin ab, eine unabhängige Kommission für Beschwerden gegen die Polizei und deren Fehlverhalten einzusetzen, wie dies die Königliche Kommission in ihrem Bericht 2005 empfohlen hatte.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Die Behörden nutzten weiterhin das Gesetz zur Verbrechensprävention (Prevention of Crime Act) und das Sicherheitsgesetz (Security Offences [Special Measures] Act), um zahlreiche Personen, die krimineller Aktivitäten verdächtigt wurden, willkürlich festzunehmen und zu inhaftieren. Das 2013 reformierte Gesetz zur Verbrechensprävention erlaubt es der Polizei, Verdächtige präventiv auf unbefristete Zeit ohne Anklage oder Verfahren festzuhalten, und hebelt damit grundlegende Rechte eines fairen Verfahrens aus.

Diskriminierung

2014 waren zunehmend Vorfälle zu verzeichnen, die von religiöser Intoleranz zeugten, und es kam zu Einschränkungen des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Immer häufiger benutzten staatliche Stellen die Religion, um die Diskriminierung religiöser Minderheiten zu rechtfertigen. So war es einer christlichen Zeitung weiterhin verboten, das Wort Allah zu benutzen.

Ein entsprechendes Verbot der Regierung wurde im Juni 2014 vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Die Behörden behaupteten, die Verwendung des Wortes in nichtmuslimischen Publikationen sei verwirrend und könne Muslime veranlassen, zu konvertieren.

Das Verbot führte zu Einschüchterungen und Schikanen gegenüber Christen, es kam zu Durchsuchungen von Gotteshäusern durch staatliche Behörden und zur Beschlagnahmung von Büchern, Videos und anderen Materialien. Andere religiöse Minderheiten, wie z.B. Schiiten, wurden eingeschüchtert und mit Verboten bedroht. Zivilgesellschaftliche Gruppen und Menschenrechtsorganisationen wurden wiederum sowohl von den Behörden als auch von bestimmten religiösen Gruppen schikaniert und unter Druck gesetzt.

In einem wegweisenden Urteil entschied das Berufungsgericht im November 2014, dass ein Scharia-Gesetz im Bundesstaat Negeri Sembilan, das Transvestismus unter Strafe stellte, verfassungswidrig sei. Dennoch gingen das gesamte Jahr über Berichte ein, wonach Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität festgenommen und inhaftiert wurden. Außerdem wurden sie weiterhin sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben diskriminiert.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Malaysia verstieß gegen den internationalen Grundsatz des Non-Refoulement (Abschiebungsverbot), indem es Flüchtlinge und Asylsuchende in Länder abschob, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten. Im Mai 2014 schoben die Behörden zwei Flüchtlinge und einen Asylsuchenden, die unter dem Schutz des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) standen, nach Sri Lanka ab, wo ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten.

Todesstrafe

Im Februar bzw. März 2014 wurden die Hinrichtungen von Chandran Paskaran und Osariakhi Ernest Obayangbon nach Protesten im In- und Ausland aufgeschoben. Ende 2014 waren die Todesurteile gegen sie noch nicht vollstreckt worden. Allerdings wurden weiterhin Todesurteile verhängt, und Berichte deuteten darauf hin, dass Hinrichtungen im Geheimen stattfanden, ohne vorherige oder anschließende Bekanntmachung.

Amnesty International: Berichte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verknüpfte Dokumente