Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Chile

Amnesty Report 2015

Chile

 

 

Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2014 weiter.

Hintergrund

Als Michelle Bachelet Jeria im März 2014 Staats- und Regierungschefin wurde, versprach sie eine Gesetzesinitiative, um Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmen Umständen zu erlauben. Sie sicherte außerdem zu, das Antiterrorgesetz und das System der Militärjustiz mit internationalen Standards in Einklang zu bringen.

Chile akzeptierte den größten Teil der Empfehlungen, die der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung des Landes ausgesprochen hatte. Dazu zählte die Aufforderung, das Amnestiegesetz von 1978 aufzuheben und Gesetze zu reformieren, die sexuelle und reproduktive Rechte betreffen. Im Juni 2014 gab der UN-Menschenrechtsausschuss ähnliche Empfehlungen ab.

Polizei und Sicherheitskräfte

Im August 2014 veröffentlichte die Polizei die Sicherheitsrichtlinien, die bei Demonstrationen Anwendung finden. Vorausgegangen waren wiederholte Beschwerden über mangelnde Transparenz bezüglich der Methoden, mit denen die Polizei gegen Protestkundgebungen vorging. Seit 2011 waren immer wieder Vorwürfe laut geworden, die Polizei habe exzessive Gewalt gegen Demonstrierende eingesetzt.

Militärjustiz

Fälle von Menschenrechtsverletzungen, an denen Angehörige der Sicherheitskräfte beteiligt waren, wurden weiterhin vor Militärgerichten verhandelt. Nach Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs und des Verfassungsgerichts, die das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren betonten und auf internationale Menschenrechtsnormen verwiesen, wurden einige Fälle an ordentliche Gerichte verwiesen.

Im Mai 2014 wurde ein ehemaliger Polizeibeamter zu drei Jahren und 61 Tagen Haft verurteilt, weil er bei einer Protestkundgebung im Jahr 2011 den 16-jährigen Manuel Gutiérrez Reinoso erschossen und Carlos Burgos Toledo verletzt hatte. Da das Strafmaß jedoch weniger als fünf Jahre betrug, kam der Polizist unter Auflagen frei. Die Familie von Manuel Gutiérrez Reinoso legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Das Militärgericht der nächsthöheren Instanz hatte bis Ende 2014 über den Fall noch nicht entschieden.

2013 befand ein Militärgericht einen Polizeibeamten für schuldig, dem Journalisten Víctor Salas Araneda schwere Verletzungen zugefügt zu haben. Er erhielt eine Haftstrafe von 300 Tagen, die er unter Auflagen in Freiheit verbüßen durfte, und wurde vom Dienst suspendiert. Víctor Salas Araneda, der sein rechtes Augenlicht verlor, als er 2008 über eine Protestveranstaltung berichtete, wurde keinerlei Entschädigung zugesprochen.

Todesfälle in Gewahrsam

Im Mai 2014 starb Iván Vásquez Vásquez in Chile Chico in der Region Aysén im Polizeigewahrsam. Die Anwälte seiner Familie gaben an, dass man ihn erschlagen habe und mehr als ein Polizeibeamter an dem Verbrechen beteiligt gewesen sei. Eine erste Obduktion ergab, dass die Todesursache nicht Selbstmord war, wie von der Polizei zunächst behauptet worden war.

Ein Militärgericht klagte einen Polizeibeamten wegen des Einsatzes von unnötiger Gewalt mit Todesfolge an. Im Oktober wurde die Anklage jedoch fallengelassen, nachdem eine zweite, von der Verteidigung geforderte Obduktion zu dem Schluss gekommen war, die Todesursache sei Selbstmord gewesen. Es blieben Zweifel, ob die Obduktion unparteiisch durchgeführt worden war. Der Abschlussbericht stand Ende 2014 noch aus.

Straflosigkeit

Bei den Bemühungen, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die während der Regierung von General Augusto Pinochet Ugarte (1973-90) Menschenrechtsverletzungen verübten, waren 2014 gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Der Präsident des Obersten Gerichtshofs teilte im März mit, es seien 1022 Fälle anhängig, davon würden 72 Foltervorwürfe betreffen.

Laut offiziellen Angaben der Menschenrechtsabteilung des Innenministeriums waren bis Oktober 279 Personen wegen Verbrechen während des Pinochet-Regimes verurteilt worden; gegen die Urteile konnten keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Ende 2014 verbüßten 75 Personen Haftstrafen wegen dieser Verbrechen.

Im Mai 2014 wurden 75 ehemalige Mitarbeiter der Geheimpolizei DINA (Dirección de Inteligencia Nacional) wegen des Verschwindenlassens von Jorge Grez Aburto im Jahr 1974 für schuldig befunden. Im Oktober verurteilte der Oberste Gerichtshof den ehemaligen Leiter der DINA, Manuel Contreras Sepúlveda, und weitere frühere Mitarbeiter wegen des Verschwindenlassens von Carlos Guerrero Gutiérrez und Claudio Contreras Hernández 1974 bzw. 1975.

Die Ermittlungen zur Folterung von Leopoldo García Lucero in den 1970er Jahren waren Ende 2014 noch nicht abgeschlossen. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Chile im August 2013 verurteilt, weil das Land die Einleitung von Ermittlungen zu dem Verbrechen exzessiv verschleppt habe. Es war das erste Mal, dass der Gerichtshof im Fall eines überlebenden chilenischen Folteropfers ein Urteil fällte.

Im Juni 2014 kündigten die Behörden Gesetzesreformen an, deren Umsetzung Folter als spezifischen Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankern würde.

Im September erklärte die Regierung ihre Absicht, die Diskussion über einen Gesetzentwurf aus dem Jahr 2006 zu beschleunigen, um das Amnestiegesetz von 1978 zu kippen. Ende 2014 dauerte die Debatte rund um das Amnestiegesetz im Parlament noch an.

Rechte indigener Bevölkerungsgruppen

Der Polizei wurden erneut exzessiver Gewalteinsatz und willkürliche Festnahmen bei Einsätzen gegen Gemeinschaften der indigenen Mapuche vorgeworfen. Vor allem die Behandlung von Minderjährigen im Zusammenhang mit diesem Konflikt erregte Besorgnis.

Im Mai 2014 bestätigte der Oberste Gerichtshof die 18-jährige Haftstrafe gegen Celestino Córdova, einen traditionellen Heiler (machi) der Mapuche, im Zusammenhang mit dem Tod von Werner Luchsinger und Vivianne Mackay im Januar 2013. Das Paar starb bei einem Brandanschlag auf sein Haus in Vilcún in der Region Araukanien. Das Strafgericht in Temuco, das in erster Instanz geurteilt hatte, hatte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, es habe sich dabei um einen Terroranschlag gehandelt. Die Verteidigung hatte argumentiert, das Verfahren gegen Celestino Córdova sei politisch motiviert und entspreche nicht den internationalen Standards für faire Verfahren. Es sei ein weiteres Beispiel dafür, wie die Behörden mit der Landrechteproblematik umgingen, indem sie die Landforderungen der Mapuche kriminalisierten, anstatt die zugrundeliegenden Probleme zu lösen.

Im Oktober 2014 starb José Mauricio Quintriqueo Huaiquimil, nachdem er von einem Traktor überfahren worden war, als er und andere Mapuche eine Farm in der Region Araukanien betraten. Berichten zufolge hatten sie die Farm im Zusammenhang mit einem Vorschlag aufgesucht, den sie den Behörden unterbreiten wollten. Darin ging es um die Frage, welcher Teil des Landes ihnen übereignet werden könnte. Die Gemeinschaft der Mapuche hatte mit Einwilligung des Besitzers einen Teil der Farm besetzt. Ein Mann, der im Verdacht stand, für den Tod von José Mauricio Quintriqueo Huaiquimil verantwortlich zu sein, wurde festgenommen. Die Ermittlungen waren Ende 2014 noch nicht abgeschlossen.

Im April veröffentlichte der UN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus einen Bericht über seinen Besuch in Chile im Jahr 2013. Darin machte er im Zusammenhang mit den Mapuche-Verfahren auf Diskrepanzen zwischen dem staatlichen Antiterrorgesetz einerseits und dem Prinzip der Legalität und des fairen Verfahrens andererseits aufmerksam. Ein Gesetzentwurf für eine Reform des Antiterrorgesetzes wurde Ende 2014 noch im Parlament diskutiert.

Im Mai 2014 befand der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Chile die Menschenrechte von acht indigenen Mapuche verletzt hatte, die 2003 auf Grundlage des Antiterrorgesetzes verurteilt worden waren. Der Gerichtshof wies Chile außerdem an, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Gerichtsentscheidungen in diesen Fällen nicht vollstreckt würden. Nach Ansicht des Interamerikanischen Gerichtshofs hatte die Stereotypisierung der Angeklagten in diesen Fällen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nicht-Diskriminierung und des gleichen Schutzes vor dem Gesetz verletzt.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe. Die Regierung kündigte einen Gesetzentwurf an, um einen legalen Schwangerschaftsbruch in Fällen von Vergewaltigung, Inzest, bei Gefahr für das Leben der Frau und bei fötaler Missbildung zu ermöglichen. Ende 2014 lag er dem Parlament noch nicht vor.

Diskriminierung

Im Oktober 2014 verabschiedete der Senat ein Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften, das auch für gleichgeschlechtliche Paare gilt. Ende 2014 debattierte die Abgeordnetenkammer noch über das Gesetz.
Ein Gesetzentwurf über das Recht auf Geschlechtsidentität, das es Personen erlauben würde, ihren Namen und ihr Geschlecht in amtlichen Dokumenten zu ändern, lag Ende 2014 dem Senat vor.

Amnesty International: Berichte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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